Im Test: GU10-LED-Strahler von „Green Power“ mit sehr hoher Farbtreue

Ab 1. September sollen ineffiziente und kurzlebige Spots oder Strahler nach und nach aus den Märkten der Europäischen Union verschwinden. Das betrifft hauptsächlich Halogenlampen mit Reflektor. Stattdessen werden LED-Retrofits zum Zug kommen. Davon gibt es zwar jede Menge, aber wie nah kommen sie ihren Halo-Vorgängern? Dazu beispielhaft im Test: Ein 6 Watt starker, dimmbarer und sehr farbtreuer GU10-LED-Strahler von „Green Power“.

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Blick von oben auf den „LED1x6S10LD“ von „Green Power“ aus Norddeutschland mit zentralem „Chip-on-Board“-LED-Array – links stromlos, rechts eingeschaltet und gedimmt. (Fotos: W. Messer)

Mitte Juni schrieb ich eine E-Mail an rund ein Dutzend LED-Lampen-Hersteller, -Importeure und -Händler in Deutschland:

„… im Vorfeld der Ausphasung von GU10-Halogenlampen in der EU ab 1. September plane ich für’s Fastvoice-Blog einen oder zwei Multi-Vergleichstests mit ähnlich gleichwertigen LED-Alternativen. Die Kriterien:

  • Möglichst aktuelle, tatsächlich erhältliche GU10-Modelle
  • Dimmbar mit haushaltsüblichen Unterputz-Dimmern
  • Ra/CRI mindestens 90
  • Farbtemperatur 2600 bis maximal 3000 (alternativ auch variabel bis in wärmere Lichtfarben wie Philips „DimTone“, LEDON „Sunset Dimming“ oder Ähnliches)
  • Mindestens 330 Lumen innerhalb des 90°-Bemessungswinkels
    Halbwertswinkel zwischen 35 und 120 Grad
  • Retrofit-Abmessungen (maximal 6 cm Gesamtlänge)
  • Pro Modell werden spätestens bis Ende Juli zwei Testexemplare gratis an mich geliefert und bleiben anschließend zum Dauer-Praxistest bei mir

Selbstverständlich wird in den Tests auf die jeweiligen Online-Shop- bzw. Produktseiten verlinkt – das kennen Sie ja schon. Ich würde mich sehr über Ihre Teilnahme freuen und bin schon sehr gespannt auf Ihre Vorschläge.“

Freudestrahlen? Keine Spur!

Zeit genug zur Reaktion gab’s also. Bis zum 31. Juli bekam ich jedoch … keine einzige Testlampe. Nachdem ich dieses magere Resultat in der Google+-Community „LED-Beleuchtung“ veröffentlicht hatte, meldete sich kurz darauf mein Blog-Kooperationspartner „David Communication“.

Green-Power-GU10-Pack-vornMan werde zwei Exemplare eines GU10-LED-Strahlers schicken, der meinen Kriterien entsprechen sollte und über die Tochterfirma „Green Power“ in Reppenstedt auch an Endverbraucher verkauft wird: Der „LED1x6S10LD“, eine dimmbare, hellgrau/weiße Premium-Retrofit aus Aluguss und Kunststoff, „made in China“, 55 Gramm leicht, 58 mm lang, maximal 50 mm breit und mit dem stolzen Bruttopreis von 19,95 Euro ausgelobt.

Sie soll mit rund 6 Watt und insgesamt über 420 Lumen Lichtstrom mindestens 50 Watt starke GU10-Halogenspots ersetzen, trägt deshalb auf ihrer Blister-Verpackung (Bild links) die Angabe „90% Energieersparnis“, leuchtet „warmweiß“ (2700 Kelvin) und mit einem Nenn-Halbwertswinkel von 60 Grad etwas breitflächiger als ihre stromfressenden Vorgänger (ca. 40°).

Als besondere Merkmale wirft der GU10-LED-Strahler seine Langlebigkeit (bis zu 40.000 Leuchtstunden für den Nennlichtstrom bzw. 50.000 Stunden für den Bemessungslichtstrom, mindestens 25.000 Schaltzyklen) sowie die Farbtreue in die Waagschale: Der Farbwiedergabindex soll bei Ra 92 liegen – nicht weit unterhalb des Ideals von 100.

Wichtige Daten stehen nicht auf der Verpackung

Green-Power-GU10-Pack-hintenKurioserweise fehlte dieser Wert auf den mir vorliegenden Packungs-Rückseiten (Bild rechts). Sie sollen jedoch nach meinem entsprechenden Hinweis künftig um diese und andere Angaben ergänzt werden.

Denn auch die Dimmbarkeit wird dort nicht explizit mit dem üblichen Symbol gekennzeichnet (im kleinen, schwer lesbaren Druck auf dem Lampengehäuse ist es immerhin zu sehen, siehe Foto unten links), die sehr gute Farbkonsistenz von <4 Stufen der MacAdam-Ellipse (SDCM) fehlt, und den für solche Lampen wichtigen Lichtstärkewert (max. 490 Candela) suchen Sie ebenfalls vergeblich.

Stattdessen werden Sie ausführlich über den Gesamtlichtstrom (420 lm) und den Anteil innerhalb des EU-konformen Bemessungswinkels für Akzentbeleuchtung von 90 Grad informiert (370 lm). Diese Nenn-Helligkeit allein würde schon locker reichen, 50-Watt-Halos zu ersetzen. Tatsächlich schafft dieser LED-Strahler aber laut Labor noch mehr.

Daten-Schummelei kann ich ausschließen

Green-Power-GU10-AufdruckAn dieser Stelle eine Klarstellung: „David Communication“ ist bekanntlich mein langjähriger Standard-Mess-Partner für alle Testberichte. Können Sie dann aber den Messprotokollen trauen, die diese Firma in meinem Auftrag für ihre eigenen Produkte ’rausgibt?

Ja, mit ziemlicher Sicherheit, wie vergangene Tests und auch jener hier nahelegen. Denn deren Lampen müssen das gleiche Labor-Procedere durchlaufen wie alle anderen. Ein nachträgliches „Aufhübschen“ der dort ermittelten Daten wäre hochgradig unehrenhaft und rufschädigend – sowohl für „David Communication“ bzw. „Green Power“ als auch für mein Blog.

Hauptlichtkegel etwas enger als angegeben

Und siehe da: Auch dieses Mal weichen die – laut meinen Vorgaben erst nach zwei Stunden Dauerbetrieb – ermittelten Laborwerte teils von den Prospektdaten ab. So liegt der Halbwertswinkel nur bei gemessenen knapp 52 statt bei 60 Grad (pdf-Download der Lichtverteilungskurve). In meinem Leuchtbild sehen Sie allerdings, dass die Hell-Dunkel-Grenze am Rand dieses Hauptkegels relativ weich verläuft – sehr ähnlich der Halogenstrahler-Charakteristik:

Green-Power-GU10-Leuchtbild

Erreicht wird das durch ein COB-LED-Modul inmitten eines multi-facettierten Reflektors (MR16) unter einer Abdeckscheibe mit zentraler Bienenwaben-Linse (siehe Fotos ganz oben). Alternativ gibt es den Strahler auch in einer technisch sonst gleichen Variante mit nur ca. 30 Grad Abstrahlwinkel.

Etwas mehr Lumen als angegeben

Green-Power-GU10-LabelUlbricht-Kugel und Goniophotometer sammelten beim Testmodell insgesamt knapp 454 Lumen Lichtstrom ein, davon 375 Lumen innerhalb von 90 Grad (pdf-Download des Messprotokolls). Das übertrifft die Nennwerte leicht und deckt sich mit meinem subjektiven Eindruck einer kräftigen Helligkeit. Die lotrechte Reichweite ist trotz der etwas breiteren Abstrahlung nicht geringer als die eines 50-W-Halos und das offizielle EU-Effizienzlabel A+ (Bild rechts) ist natürlich ebenfalls gerechtfertigt.

Heißt „mehr Lumen“ auch „mehr Stromverbrauch“? Nein, im Gegenteil: In meiner offenen, hängenden Testfassung mit direktem Stromanschluss (ohne Dimmer) zeigte mein „ELV Energy Master“-Amateur-Messgerät nach zwei Stunden „Einschwingen“ nur 5,8 Watt bei einem elektrischen Leistungsfaktor von 0,72 (Profi-Labor: 6,1 W, Faktor 0,7). Dabei stieg die höchste Gehäusetemperatur oben in Sockelnähe laut Infrarot-Thermofühler auf moderate 56 Grad – unten am Lichtaustritt waren es maximal 33.

Am Schalter ist noch alles in Butter

An einem normalen Schalter gab es weniger als eine halbe Sekunde Leuchtverzögerung; störende Surrgeräusche konnte ich nicht hören. Meine etwas unzuverlässige „Flicker Tester“-App gab mit Index 0,0 und rund 6% Flimmerrate bei 100 Hertz weitgehende Entwarnung. Das Profi-Messgerät „FM LM“ von „David Communication“ verortete das maximale Flimmern bei ca. 187 Hertz – da waren es Index 0,006 und 2,8%. Bis hierhin sehr gut.

Wenn Sie jetzt aber glauben, dass der „Green Power“-Strahler deshalb uneingeschränkt auch flimmersensiblen Naturen empfohlen werden kann, haben Sie sich zu früh gefreut. Denn weiter unten werden Sie noch lesen, dass beim Dimmer-Betrieb leider ein paar unschöne Effekte auftreten können.

Überzeugende Lichtfarbe und Farbwiedergabe

Kümmern wir uns aber erstmal um die Schokoladenseiten dieser LED-Lampe: Lichtfarbe und -qualität. Die gemessene Farbtemperatur liegt mit „warmweißen“ 2713 Kelvin schon mal fast genau auf dem Nennwert. Subjektiv wirkt sie etwas neutraler, nicht ganz so „warm“ wie das Licht einer Halogenlampe, dennoch nicht unangenehm.

Das Spektraldiagramm mit der Strahlungsverteilung in Milliwatt pro Nanometer Wellenlänge zeigt uns eine deutliche Blau-Spitze links, einen relativ gleichmäßigen Anstieg bis zum „Color Peak“ bei hellroten 634 nm sowie eine bis jenseits von 800 nm nach rechts reichende Flanke in Richtung Tiefrot:

Green-Power-GU10-Spektrum

Das sind gute Voraussetzungen für eine anständige Rot-Wiedergabe – normalerweise eine Stärke von Halogenstrahlern und gleichzeitig die größte Achillesferse von LED-Licht. Bei meinem Standard-Farbtreuemotiv mit einer sattroten Ducati und einer tiefblauen Yamaha im Kleinformat auf weißem Untergrund (Weißabgleich „Tageslicht“, ohne Nachbearbeitung) gibt sich die „Green Power“ tatsächlich kaum eine Blöße:

Green-Power-GU10-Farbtreue

Beide Hauptfarben sind gut erkennbar und saufen nicht ins Ungefähre ab; der weiße Untergrund und die schwarzen Modellteile werden etwas weniger orange eingefärbt, als es „warmweiße“ LED-Lampen sonst gerne tun. Störende Blau-, Rosa- oder Grünstiche gibt es hier genau so wenig wie irritierende Multi-Schatten – für den klar begrenzten Schattenwurf sorgt das zentrale LED-Array. Damit freunden sich auch hartnäckige Halogen-Fans an, spätestens nach kurzer Umgewöhnungszeit.

Die Labordaten dazu: „Allgemeiner Farbwiedergabeindex“ Ra 93,2, außerdem sehr gute 72,8 für den schwierigsten Zusatz-Messwert R9 („Rot gesättigt“) sowie 78,5 für R12 („Blau gesättigt“) und 94,3 für R13 („Hautfarbe Rosa“). So können auch sehr anspruchsvolle, sensible Beleuchtungsaufgaben souverän gemeistert werden – wenn es beispielsweise um Kosmetik, Kulinarisches oder Künstlerisches geht.

Am Dimmer kommt das Sensibelchen ‘raus

Die harzigste Teil beim Test von dimmbaren LED-Lampen sind fast immer die Regel-Versuche mit verschiedenen Dimmer-Modellen und -Konstellationen: Langwierig, aufwendig und häufig ohne zufriedenstellende Resultate. Da bildet der „Green Power“-Strahler keine Ausnahme. Um es kurz zu machen: „LED1x6S10LD“ mag als Solist keine Dimmer mit zu hoher Mindestlast (über 20 Watt) und hat Probleme mit Phasenanschnittdimmern – bei denen hilft auch eine Justierschraube wenig.

Wenn’s blöd läuft, kriegen Sie nur einen sehr kleinen, flackerfrei nutzbaren Dimmer-Regelweg (innerhalb dessen Sie immerhin zwischen ca. 10 und 100% der Maximalhelligkeit regeln können), dazu ein bis rund 30 cm Distanz hörbares Surren aus Lampe und Dimmer sowie Flimmerwerte (je nach Einstellung, Justage und Dimmprinzip; gemessen mit der „Flicker Tester“-App) bis zu Index 0,2 und 54% Rate bei einer Bezugsfrequenz von 100 Hertz. Das nehmen auch optisch normal veranlagte Menschen mit bloßem Auge wahr; geht also gar nicht.

Im besten Fall klappt’s ganz gut

Im Idealfall verwenden Sie einen justierbaren Phasenabschnittdimmer mit geringer Mindestlast und mehrere dimmbare LED-Lampen im selben Stromkreis. Dann können Sie fast den gesamten Dimmerweg nutzen und kriegen eine ruckel- und flackerfreie Regelspanne von 100% bis hinunter zur fast völligen Dunkelheit. Ein Surren der Strahler hören Sie in stiller Umgebung bis maximal etwa 15 cm Entfernung; der Dimmer selbst bleibt in der Regel komplett still.

Die Einschaltverzögerung verlängert sich allerdings bei dunkleren Voreinstellungen: Der Strahler „fadet“ dann in etwas mehr als einer halben Sekunde bis zur gewählten Helligkeit hoch. Vorsicht! Wenn der Dimmer zuvor auf „sehr dunkel“ gestellt war, kann die Lampe beim Wiedereinschalten eventuell komplett aus bleiben!

Völlig flimmerfrei wird’s allerdings auch mit der Idealkombination nicht: Vor allem bei mittlerer Dimmerstellung meldete die „Flicker Tester“-App noch Index 0,1 und 28% Rate; bei Volllast waren es Index 0,0 und rund 18%. Keine Bestwerte, aber für die allermeisten Augen wohl unauffällig. Mein Kamera-Display zeigte jedenfalls kein Flimmern und keine verräterischen „Rolling Shutter“-Streifen. (Update 24.08.: Welche Dimmermodelle „Green Power“ empfiehlt bzw. mit dem Strahler getestet hat, sehen Sie in dieser Kompatibilitätsliste.)

Mein Testurteil:

Chapeau erstmal an „Green Power“, das sich als einziges Unternehmen meinen aktuellen Testvorgaben gestellt hat (mal abgesehen von Produkten anderer Hersteller in diesem Segment, die hier schon früher mal auf dem Prüfstand waren). Tatsächlich erfüllen die „LED1x6S10LD“-Strahler die meisten Erwartungen, die man als anspruchsvoller Kunde an die stromsparenden Green-Power-GU10-ausNachfolger der ab September in der EU auslaufenden GU10-Halogenspots (siehe ausführliche Erklärung unten) haben kann.

Lichtfarbe, Farbwiedergabe (Ra >93!), Abstrahlcharakteristik, Helligkeit, Effizienz, Nennlebensdauer, Verarbeitung und Passform sind sehr gut. Beim Betrieb an einem dimmerlosen Schalter gibt’s nichts zu meckern: So gut wie flimmerfrei, kein Surren, kurze Einschaltverzögerung. Bis hierher reden wir von Profi-Qualität.

Leider stellt der „Green Power“-Strahler jedoch besondere Anforderungen an die Dimmer-Kompatibilität. Da muss wirklich alles passen (Mindestlast, Justage, Dimmprinzip), wenn eine flimmer- und geräuscharme Regelung möglich sein soll. Gerade hier würde ich heutzutage bei einer offiziell dimmbaren LED-Lampe für 19,95 Euro deutlich mehr Toleranz erwarten; andere Hersteller schaffen das sogar für weniger Geld.

Normalerweise wären die Testlampen klare Vier-Sterne-Kandidaten auf meiner bis Fünf reichenden, strengen LED-Bewertungsskala. So aber muss ich einen halben Stern abziehen und es bleiben noch
LED-Stern halbdreieinhalb Sterne.

(Offenlegung: Die beiden Teststrahler wurden gratis von meinem Blog-Kooperationspartner „David Communication“ zur Verfügung gestellt und bleiben zum Dauertest bei mir.)

Was soll ab 1. September vom Markt verschwinden?

Laut der dritten Stufe der EU-Verordnung 1194/2012 zum Produktbereich „konventionelle Lampen“ dürfen diese Glüh- und Halogenlampentypen mit gerichtetem Licht ab 1.9.2016 nicht mehr „in Verkehr gebracht“ werden:

  • 230-Volt-Lampen mit Reflektor (R39/50/63/80, meistens mit E14- und E27-Sockeln) sowie Halogenlampen mit Reflektor und GU10-Sockel (auch Spots genannt)
  • 12-V-Halogenlampen mit Reflektor (etwa mit GU5.3- oder GU4-Sockeln), einem Energieeffizienzindex (EEI) über 0,95 und/oder weniger als 4000 Leuchtstunden mittlerer Lebensdauer
  • Alle PAR16/20/30/38-Lampen

Lampen, die bis Ende August 2016 „in Verkehr gebracht“ wurden, dürfen vom Handel weiterhin zeitlich unbegrenzt verkauft werden. Damit sind also Lagerbestände gemeint und nicht ab 1.9.2016 neu in die EU importierte oder hier frisch produzierte und über den Großhandel vertriebene Leuchtmittel.

Wie aber die immer noch problemlose Verfügbarkeit der schon seit vielen Jahren von EU-Verboten betroffenen Glühlampen mit 100 oder 60 Watt zeigt, werden Sie solche ineffizienten Leuchtmittel mit Richtwirkung noch sehr lange in den Verkaufsregalen und Online-Shops der EU finden. Ein „Verkaufsverbot“, wie es auch dieses Jahr mal wieder von vielen Medien herbeiphantasiert wird, gibt es nicht und hat es auch nie gegeben.

Rundstrahlende Halos haben bis 1.9.2018 Galgenfrist

Halogenlampen-EU-neuDie meisten Halogenlampen mit ungebündeltem Licht dürfen wegen der Verschiebung eines geplanten Verbots noch bis zum 1. September 2018 „in Verkehr gebracht“ werden – das sind vor allem Modelle mit E27- und E14-Sockeln. Für rundstrahlende G9-, G4- und R7s-Halos gibt es bisher noch eine unbegrenzte Ausnahmeerlaubnis (EU-Grafik rechts), weil bei diesen Bauformen teils keine vergleichbar hellen LED-Äquivalente erhältlich sind.

Eine weitere aktuelle Regelung der EU-Änderungsverordnung 2015/1428 betrifft Leuchten, bei denen die Lichtquellen (in der Regel Retrofit-Lampen) nachträglich vom Verbraucher eingebaut werden können. Sie tritt ebenfalls bereits zum 1. September 2016 in Kraft und verlangt, dass die Leuchten generell problemlos mit Lampen mindestens der Energieeffizienzklasse A+ bestückbar sein müssen.

Demnach dürfen Leuchten nicht mehr „in Verkehr gebracht“ werden, wenn beispielsweise die Mindestlast des (meist nur für Halogenlampen vorgesehenen) Trafos/Vorschaltgeräts zu hoch für 12-Volt-LED-Lampen der Klasse A+ liegt, die Art der Stromversorgung bzw. der Fassungstyp nicht LED-kompatibel sind, oder wenn in der Leuchte nicht genug Platz für den Einbau eines effizienten Leuchtmittels ist. Einige LED-Bauformen sind bekanntlich deutlich größer als ihre Halogen-Vorbilder, was zahlreiche Leuchtenmodelle künftig disqualifizieren könnte.

Spezielle Regeln für Leuchten mit beiliegenden Retrofits

Schon seit 1. September 2015 gilt die Stufe 2 der Änderungsverordnung. Sie betrifft Leuchten, in denen bereits Leuchtmittel eingebaut sind oder der Packung beiliegen, die Sie selbst austauschen/einbauen können. Nach dieser Vorschrift mussten die Retrofits bereits in eine der beiden höchsten Energieklassen eingestuft sein, mit denen die Leuchte laut ihrem EU-Ökolabel kompatibel war.

Durch das Inkrafttreten der Stufe 3 müssen die beiliegenden/eingebauten Lampen nun ab September 2016 mindestens in der Effizienzklasse A sein (bei einer Leuchten-Kompatibilität bis A+). Somit können definitiv keine Halogenlampen mehr beigelegt werden, selbst wenn solche Leuchtmittel in der EU weiterhin separat „in Verkehr gebracht“ werden dürfen (etwa G9 oder R7s).

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