Neues EU-Energie-Label auch für LED-Beleuchtung

Spätestens im September 2013 werden Sie in der Europäischen Union neue Kennzeichnungen für die Energieeffizienz von Leuchtmitteln sehen – an den Verkaufsregalen, in Werbebeilagen, Katalogen oder Online-Shops und auf den Verpackungen. Diese „Energie-Labels“ beruhen dann auf strengeren Maßstäben als zuvor und reichen bis zur bestmöglichen Einstufung „A++“.

Erst seit etwa einem Jahr werden auch die meisten rundstrahlenden LED-Lampen offiziell mit einer „EU-Energieverbrauchskennzeichnung“ klassifiziert – die reicht derzeit für Leuchtmittel noch von der schlechtesten Einstufung „G“ bis zur besten Klasse „A“ und wird weder der rasanten technischen Entwicklung noch den Bedürfnissen der Käufer wirklich gerecht.

Selbst veraltete LED-Modelle erfüllen bereits die „A“-Anforderungen; dagegen berücksichtigt die aktuell geltende EU-Regelung weder LED-Lampen mit Richtwirkung noch Leuchten mit integrierten LED-Modulen. Hier dürfen Hersteller und Händler noch ganz legal alle für den Konsumenten wichtigen Daten verschweigen und ihre Produkte frei Schnauze als „Energiesparlampen“ bezeichnen.

Detaillierte Vorgaben für alle

Mit diesem behördlich erlaubten Schlendrian soll am 1. September 2013 zumindest teilweise Schluss sein. Dieser Tage hat die EU-Kommission die neue Ergänzungsregelung Nr. 874/2012 zur Direktive 2010/30/EU veröffentlicht (pdf-Download via „CELMA“), mit detaillierten Vorgaben zur Kennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten. Einige Teilbereiche der Verordnung werden allerdings erst am 1. März 2014 wirksam, etwa die Label-Pflicht im Einzelhandel für komplette Leuchten.

EU-Label 1 neuKünftig reicht die Skala der Energieeffizienzklassen hier von „E“ bis „A++“. Außerdem müssen der Hersteller- oder Markenname, der Modellcode und der Stromverbrauch – aufgerundet in Kilowattstunden pro 1000 Leuchtstunden – angegeben werden (Illustrationsbeispiel-Label links).

Selbst rudimentäre Rechenkünste genügen für die Schlussfolgerung, dass dieser Verbrauchswert auch gleichzeitig die Brutto-Leistungsaufnahme in Watt angibt: Der Multiplikator 1000 in „Kilowattstunden“ hebt sich mit dem Teiler 1000 für die Betriebsstunden auf. Eine 4-Watt/230-Volt-LED-Lampe verbraucht logischerweise 4 kWh, wenn sie 1000 Stunden lang leuchtet (und nicht vorher ausfällt).

Bei 12-Volt-Lampen werden dabei zu der Netto-Watt-Leistung noch 10% draufgeschlagen – wegen des zum Betrieb nötigen Trafos.

Dank dieser Angabe kriegen Sie zugleich einen Anhaltspunkt darüber, welche jährlichen Stromkosten ein Leuchtmittel voraussichtlich verursacht. 1000 Stunden gelten nämlich bei privater Allgemeinbeleuchtung als durchschnittliche Jahres-Nutzungsdauer.

Formel-Wirrwarr bei Effizienz

Erheblich komplizierter wird’s bei der Ermittlung des Energieeffizienzindex‘ „EEI“. Hier liefert die EU-Kommission unterschiedliche Berechnungsvorgaben für rundstrahlende Lampen und Leuchten, für solche mit gerichtetem Licht bis 89 Grad Abstrahlwinkel und für jene mit 90 Grad oder mehr.

Dazu gibt es für LED-Lampen, die mit einem externen Vorschaltgerät (Trafo, Treiber) betrieben werden, einen Korrekturfaktor von 1,10 bei der angegebenen Leistungsaufnahme (Prated), der zur korrigierten Leistung (Pcor) führt. Ein 4 Watt starker 12 Volt-GU5.3-Spot würde also beispielsweise mit 4,4 Watt kalkuliert – so wie bei der aufgerundeten Verbrauchsangabe auf dem Ökolabel, die dann „5 kWh/1000h“ lauten müsste.

Der Pcor-Wert muss nun durch die Referenzleistung (Pref) geteilt werden. Dabei geht’s aber nicht um den schlichten Lichtstromwert in Lumenuse), sondern um das Ergebnis einer weiteren Berechnungsformel (Leute, wir sind hier schließlich bei einer Behörde und nicht in der Krabbelgruppe!). Lampen und Leuchten mit einem Lichtstrom von weniger als 1300 Lumen sind so zu berechnen:

Pref = 0,88 √Φuse + 0,049 x Φuse

Wir ziehen also die Wurzel aus dem Lumenwert, multiplizieren das Ergebnis mit 0,88, multiplizieren die Lumen nochmal mit 0,049 und addieren die beiden Werte. Anschließend ermitteln wir mit dieser Formel …

EEI = Pcor / Pref

… den Energieeffizienzindex, mit dem wir dann endlich das Lämpchen einer Effizienzklasse zuordnen können. Bei Modellen mit 1300 Lumen oder mehr geht’s ein wenig einfacher und ohne – das schon vom Zahnarzt her schlecht beleumundete – Wurzel ziehen. Hier können wir einfach den Lumenwert Φuse mit 0,07341 multiplizieren und haben schon die Referenzleistung Pref, die uns als Teiler für Pcor dient. Das war doch jetzt leicht, oder?

„A++“ aktuell kaum erreichbar

Das Endergebnis „EEI“ sollte bei rundstrahlenden Lampen und Leuchten höchstens 0,24 betragen – das ist die Untergrenze der Klasse „A“ und damit der Bezeichnung „Energiesparlampe“. 0,17 oder weniger sichern den Aufstieg in Klasse „A+“, höchstens 0,11 reichen sogar für die Champions-League „A++“.

EEI-Klassen

Ich habe mal ein paar Überschlagsrechnungen für einen 806-Lumen-LED-Rundstrahler (als amtlicher Ersatz für eine 60W-Glühlampe) gemacht. Ab ca. 53 Lumen/Watt (also rund 15,5 W Leistungsaufnahme Pcor) wäre er in der „A-Klasse“, ab ca. 75 lm/W (rund 11 W Pcor) in „A+“ und erst über 115 lm/W (7 W Pcor) in „A++“. Da rechnete die EU-Kommission offensichtlich schon mit Serienwerten, die zumindest für „warm-weißes“ LED-Licht wahrscheinlich erst Ende 2013 problemlos erreichbar sind. Zum Vergleich: Anfang 2009 lag die von der EU offiziell festgestellte höchste Effizienz einer LED-Lampe noch bei schlappen 69 Lumen/Watt.

Je schwächer, desto großzügiger

Tendenziell reicht durch die Berechnungsgrundlage bei kleineren Lichtströmen und Wattzahlen eine geringere lm/W-Effizienz für das Erreichen eines guten Energieeffizienzindexes. Leistungsschwächere LED-Lampen sind also im Vorteil gegenüber „Helligkeits-Monstern“.

Für Modelle mit 1300 Lumen und mehr gibt es allerdings eine andere Formel: Pref ergibt sich hier aus der Multiplikation des Lichtstroms mit 0,07341. So würde eine 1500-Lumen-Lampe erst mit nur 18,5 Watt (ca. 81 lm/W) einen EEI von 0,17 erreichen und dürfte sich mit „A+“ schmücken.

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LEDON GU10 5WGünstigere Einstufung für Spots

Bei Richtstrahlern aller Art und Leistung ist die EU allerdings deutlich großzügiger: Hier sind die EEI-Höchstwerte 0,40 für „A“, 0,18 für „A+“ und 0,13 für „A++“. Beispiel gefällig? Nehmen wir mal einen LEDON-GU10-Spot (PR-Bild rechts) mit 25 Grad Abstrahlwinkel, 220 Lumen und 5 Watt Leistungsaufnahme (44 Lumen/Watt). Aufgerundet hat er einen Energieeffizienzindex von 0,21 und fällt somit in Klasse „A“. Um in die beste Klasse „A++“ zu kommen, dürfte er nur etwas mehr als 3 Watt Pcor haben – müsste also eine Gesamteffizienz von über 73 lm/Watt erreichen.

Nur wenige Ausnahmen

Von der Energie-Label-Pflicht wird ab 1. September 2013 der gesamte Bereich der „Allgemeinbeleuchtung“ erfasst. Ausgenommen sind beispielsweise nur noch Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von unter 30 Lumen, batteriebetriebene Modelle oder Speziallampen für Foto-Blitzlichter, Kopierer, Video-Projektoren, Ampeln etc..

Sie sehen: Die Latte liegt hoch beim neuen Label und fast kein Leuchtmittel kann sich künftig mehr drum herum mogeln. Die EU-Mitgliedsstaaten werden sogar aufgefordert, die Herstellerangaben nachzuprüfen. Dazu sollen jeweils mindestens 20 Exemplare eines Modells aus vier zufällig ausgewählten Quellen einer genauen Überprüfung unterzogen werden. Dabei dürfen die Nennwerte nicht mehr als 10 Prozent von den ermittelten Daten abweichen.

Das Label allein ist nicht die Lösung

Meine Begeisterung hält sich dennoch in Grenzen, so lange nicht auch die Angabe von vielen anderen wichtigen Werten bei allen Arten von LED-Lampen und -Leuchten verpflichtend ist:  „Farbtemperatur“, „Farbwiedergabeindex“, „Lebensdauer“, „Schaltfestigkeit“ und „Dimmbarkeit“ – bei Spots und Strahlern zusätzlich „Lichtstärke“ und „Abstrahlwinkel“.

Das alles kann ein Hersteller auf seine Verpackungen und in die Werbung schreiben, muss er aber beispielsweise bei Leuchten mit integrierten LED-Modulen sowie LED-Lampen mit Richtwirkung nicht. Für jene gilt zwar in knapp einem Jahr die neue EU-Energie-Label-Regelung, nicht aber die ältere EG-Verordnung Nr. 244/2009 mit ihren unzureichenden Vorgaben zur Veröffentlichung von Leistungsdaten.

Update 21.12.2012: Inzwischen hat die EU-Kommission nachgebessert und eine neue Verordnung zum Beleuchtungs-Ökodesign auf den Weg gebracht. Deren 1. Stufe gilt ab dem 1. September 2013 und umfasst auch fast alle Arten von LED-Lampen und -Leuchten.

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7 Gedanken zu „Neues EU-Energie-Label auch für LED-Beleuchtung

  1. Herr Messer, LED-Lampen sind ja grundsätzlich eine sehr gute Sache. Ich habe gelesen, dass verschiedene LED-Lampen unterschiedliche Lichtqualitäten erzeugen können. Sprich qualitativ schlechtere LEDs erzeugen kein angenehmes Licht, während qualitativ hochwertige LEDs ein sehr gutes Licht erzeugen können und dabei noch weniger Energie verbrauchen und länger haltbar sind. In dem Test wurde Ledon als ein guter Anbieter genannt. Auf der Webseite liest sich das auch ganz gut. Ist das tatsächlich so, dass billige LEDs schlechteres Licht erzeugen? Worauf muss man denn genau beim Kauf achten?

    • Sehr geehrter Herr,
      mit dem guten Licht meinen Sie vielleicht den Farbwiedergabeindex (CRI oder Ra Wert). Dieser ist ganz entscheidend für gute Lichtqualität. Dieser Wert gibt an wie gut die Farben unter dem Licht wiedergegeben werden.
      Sie können das relativ einfach für sich testen, in dem Sie ein weißes Blatt Papier in das Licht halten. Und je nach Farbtemperatur (Kelvin) sollte das weiße Blatt Weiß sein und nicht Grün, Bau oder Rot schimmern. Zu Hause bevorzugen die meisten Menschen einen warmen Farbton (2700K -3200K) und das Blatt Papier sollte einen angenehmen gelben Farbton haben. Für die Hersteller ist es eine Herrausforderung bei einem hohen Ra-Wert einen geringen Verbrauch hinzubekommen. Beim Kauf von LED- Lampen würde ich empfehlen, mindestens eine Farbwiedergabe von CRI: >80Ra zu bekommen.

      Mit freundlichen Grüßen

      M.Will

      • Da wird sich doch Chris freuen, dass er nach über einem Jahr eine Antwort bekommt. 😉

        Das mit dem Farbwiedergabeindex steht nun allerdings auch schon seit fast zwei Jahren ausführlich hier im Blog und wird auch in fast jedem neuen Artikel verlinkt. Sie tragen also sozusagen „Eulen nach Athen“.

  2. @Chris: Auf keine der Fragen gibt es eine einfache Antwort. Inzwischen habe ich in der Sammlung „Alles über LED-Beleuchtung“ schon 50 Grundlagenbeiträge, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Materie befassen. Außerdem gibt es jede Menge Lampen- und Leuchtentests in diesem Blog, die durchaus teils positiv überraschende Ergebnisse hatten (zum Beispiel bei den „Led’s change the world“-Spots). Die Gleichungen „teuer = gut“ und „günstig = schlecht“ stimmen nicht zwangsläufig. Eine ausführliche Lektüre kann ich Ihnen leider nicht durch eine kurze Kommentar-Antwort ersparen.
    *
    Übrigens: Trotz der vielen Beiträge hier kann ich bei Weitem keinen vollständigen Überblick von empfehlenswerten Produkten geben, weil mir zahlreiche Lampen und Leuchten nicht „persönlich“ bekannt sind. Viele Hersteller und Händler weigern sich, mir auf Anfrage Testexemplare zu schicken – alles selbst zu kaufen ist finanziell nicht drin bei einem werbefreien Blog. Gelobt wird hier aber prinzipiell nur, was ich auch selbst gesehen und für gut befunden habe.

    • Versuchen Sie es mal mit METOLIGHT LEDs. Einer der wenigen LED-Anbieter mit eigener Lichtmesstechnik, Werkstatt und Entwicklung in Deutschland.

  3. Pingback: Neue Anforderung an Leuchtmittel ab 01. September 2013 - Energieblog energynet

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