Archiv der Kategorie Technik

LED-Lampen und Dimmer: Der kleine Unterschied

Mit den relativ neuen dimmbaren LEDs ist es leider etwas komplizierter als ich es im Juni vermutet hatte. Fangen wir mit dem Einfachsten an: LED-Lampen, die nicht ausdrücklich als “dimmbar” gekennzeichnet sind, können auch nicht gedimmt werden. Wer’s dennoch versucht, muss mit der Zerstörung der teuren Lampen rechnen. An dieser Erkenntnis hat sich auch durch den rasanten technischen Fortschritt bisher nichts geändert.

Was aber ist mit den offiziell “dimmbaren LEDs”? Auch da gibt es einige, die eine Zusammenarbeit mit herkömmlichen Helligkeitsreglern mehr oder weniger konsequent verweigern. Manche flackern, manche bleiben dunkel und andere wollen ihre Helligkeit nur in einem sehr kleinen Bereich verändern. Das gilt sowohl für Hochvoltlampen (wie etwa den bekannten GU10-Spots) als auch für Niedervolt-Versionen mit eigenem Trafo. Mögliche Ursachen für Fehlfunktionen: Falscher Dimmer, altertümliches Haus-Stromnetz oder die Vorschaltelektronik in der Lampe.

Ein paar erhellende Informationen bietet dazu diese Info-Seite von Philips. Deren Ledino-Komplettlampen-Serie kann mit Phasenabschnittdimmern (mit kapazitativer [Kennzeichnung C] oder kombinierter ohmscher und kapazitativer Last [RC]) geregelt werden, aber nicht mit Phasenanschnittdimmern (Kennzeichnung R, auch als Haushalts-Universaldimmer bekannt). Nach meinen praktischen Erfahrungen trifft diese Vorgabe auch außerhalb der Philips-Welt zu - also vermutlich für die meisten dimmbaren LEDs.

Phasenabschnittdimmer, die sonst für die Regelung elektronischer Trafos verwendet werden, sind leider deutlich teurer als ihre Fast-Namensvettern und müssen für ihren Einsatz an der LED-Front noch eine weitere Bedingung erfüllen: Die Mindest-Grundlast sollte gleich oder geringer sein als die Leistungsaufnahme der dimmbaren LED-Lampen. Wenn also in einem Dimmer-Stromkreis drei LEDs à 7,5 Watt geschaltet sind (insgesamt 22,5 Watt), müsste ein Dimmer mit 20 Watt Mindestlast problemlos funktionieren.

Erfüllt ein Dimmer diese Bedingung nicht, gibt es drei Möglichkeiten: Geeigneten Dimmer kaufen, eine der LED-Lampen durch eine Halogen- oder Glühlampe ersetzen (dann wird die Mindestlast überschritten, verbraucht aber leider auch deutlich mehr Strom), oder einen Grundlastwiderstand parallel zum Dimmer-Stromkreis schalten (für Laien weniger geeignet).

Kaum eine Chance haben Sie, wenn Sie zum Beispiel stromfressende G4-Niedervolt-Halogenstifte in ihrer Dunstabzugshaube, Pendelleuchte oder Schreibtischlampe durch LEDs ersetzen wollen. Üblicherweise sind die Trafos dafür nicht geeignet (viel Spaß beim Umbau) und dimmbare G4-LEDs für Touch-Lampen gibt’s leider auch noch nicht. Ebenfalls nicht dimmbar sind bisher auch LED-Versionen der beliebten Hochvolt-G9-Lämpchen.

Tendenziell baue ich aber darauf, dass sich die LED-Technik weiterhin kräftig entwickelt, damit preisgünstiger und hoffentlich auch narrensicherer wird. Denn keine derzeit erhältliche Beleuchtungstechnik ist so effizient und energiesparend wie diese und bei größerer Akzeptanz und Verbreitung hervorragend geeignet, der Atomstrom-Lobby die Geschäftsgrundlage zu entziehen.

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Großes 1&1-Flatrate-Rate-Spiel (Update 7.9.)

“Lies das Kleingedruckte!” muss man sich immer wieder sagen, wenn Mobilfunk- und Internet-Provider wahnsinnig supergünstige Flatrates bewerben, die sich bei näherem Hinsehen als doch nicht so wahnsinnig günstig entpuppen. Dieses “nähere Hinsehen” ist schon unter normalen Umständen äußerst schwierig, weil die Schriftgrößen etwa Fliegendreck-Format haben. Wenn allerdings die lesbaren Sätze dann noch offenkundig unvollständig, zerstückelt und somit unverständlich sind, wird’s richtig heftig, wie gesehen auf den Seiten 46/47 der “Spiegel”-Ausgabe Nr. 35 vom 30. August:

1&1-Anzeige klein
Das Kleingedruckte einer Anzeige von 1&1 - für größere Darstellung auf’s Bild klicken.

Ich nehme mal an, das muss man jeweils komplett von links nach rechts über den Seitenbruch hinweg lesen und nicht spaltenweise pro Seite. Es ergibt jedoch auch so wenig Sinn (Bemerkungen in eckigen Klammern von mir):

1&1 All-Net-Flat inkl. 1&1 Internet-Flat in den ersten 12 Monaten für 19,90 €/Monat (bei [hier ist der Seitenbruch] eines Smartphones entfällt der Preisvorteil von 10.-€/Monat in den ersten 12 Monaten). 1&1 Internet-Flat: Mobil surfen mit bis zu 7.200 kBit/2, ab 250 MB Datenvolumen/Monat mit bis zu 64 bis zu 64 kBit/s. Bei Mitnahme ihrer Rufnummer erhalten Sie 25.-€ Wechslerbonus. Kostenlose Mailbox-Abfrage.[Seitenbruch] agslaufzeit. Einmalige Bereitstellungsgebühr 29,90 €, keine Versandkosten.

Puh - da fehlt doch was. Beim ersten Seitenbruch möglicherweise das Wort “Kauf”, beim zweiten stehe ich auf dem Schlauch. Grundsätzlich ist mir klar, dass die Superpreise nur ein Jahr lang gelten und teilweise auch nur Download-Geschwindigkeiten aus der Telefonmodem-Ära garantieren. Aber was ist mit der “agslaufzeit”? Vielleicht war der Text auch für die 1&1-Anzeigen-Layouter deutlich zu klein.

Disclaimer: Ich bin seit vielen Jahren 1&1-Kunde und dies ist ein von 1&1 gehostetes Blog. Ich hoffe mal, dass hier sportlich reagiert, nicht zensiert und vielleicht sogar aufgeklärt wird.

Update 7.9.: Das Rätsel wurde jetzt von 1&1 zumindest teilweise gelöst - siehe in den Kommentaren.

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Die Fastvoice-Browser-Charts: Firefox vorn

Nachdem sich dieses Jahr die Zugriffs- und Besucherzahlen dieses kleinen Blogs und meiner Website kräftig erhöht haben (etwa 605.500 Hits vom 1. Januar bis 31. August 2010), kann ich meiner Webstatistik schon ein paar aussagekräftige Zahlen entnehmen. Das beginnt natürlich bei der Häufigkeit des Abrufs einzelner Artikel, es gibt aber auch ein paar wertvolle Hinweise für die technische Gestaltung; vor allem bei der Hitliste der verwendeten Browser-Versionen.

Zwar sind diese Werte mit etwas Vorsicht zu genießen, weil ein Großteil der Besucher-Technik nicht ausgewertet werden kann, es bleibt aber immer noch eine verwertbare Basis von über 85.000 Besuchern in acht Monaten. Das ist schon eine ganz ordentliche Statistik-Grundlage. Der darf ich zum Beispiel entnehmen, dass der neue Webstandard HTML5 nur von sehr wenigen Besuchern genutzt wird, womit meine vereinzelten Implementierungsversuche leider nur eine sehr elitäre Angelegenheit sind. Schließlich schaffen es eigentlich nur die neueste Safari-Versionen 5.0 und 5.0.1, die wichtigsten HTML5-Elemente korrekt darzustellen.

Und so sieht die Hitliste 2010 aus (von Crawlern und Robots bereinigt):

1  Firefox 3.6                   20.73%
2  Mozilla 5                     13.58%
3  Internet Explorer 6.0    9.17%
4  Firefox 3.5                    6.25%
5  Safari                            5.23%
6  Internet Explorer 8.0     4.63%
7  Internet Explorer 7.0     4.44%
8  Firefox 2.0                     3.01%
9  Opera 9.8                      2.36%
10  Firefox 3.0                   1.90%
11  Camino                        1.59%
12  Netscape                     0.90%
13  Java 1.6                       0.35%
14  Internet Explorer 5.0    0.14%
15  Opera 9.6                     0.11%

Ein paar Erläuterungen sind bei diesen Charts notwendig: Der Camino-Prozentsatz wäre noch deutlich geringer, wenn meine eigenen Zugriffe abgezogen würden (Ich nutze Camino als Alltags-Werkzeug und Safari nur für Spezialfälle). Die Kennzeichnung Mozilla 5 (Platz 2) sagt sehr wenig über den tatsächlich verwendeten Browser aus. Einige (darunter auch der Internet Explorer) können sich mit ihrem User-Agent-String als “Mozilla” ausgeben, um Darstellungsprobleme bei diversen Webseiten zu vermeiden.

Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass der norwegische Opera-Browser in seinen neuesten Versionen (ab 10.00) überhaupt nicht explizit in der Liste auftaucht und Netscape kaum noch eine Rolle spielt. Was waren das noch für Zeiten, als in meinen Internet-Anfängen (etwa 1995) der Netscape Navigator die unangefochtene Nummer eins bei den Browsern und die Speerspitze gegen das mächtig heranrollende, böse Microsoft-IE-Imperium war. Dessen zwischenzeitliche Dominanz ist aber auch schon Vergangenheit: Alle explizit erkannten Internet-Explorer-Versionen zusammen erreichen bei meinen Websites noch nicht mal 19%.

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48 Watt Grundlast zu verscherbeln

Seltsame Dinge sammeln sich an, wenn man mit viel Zeit und Aufwand private Praxis-Grundlagenforschung in Sachen “dimmbare LED-Lampen” betreibt. So liegen bei mir jetzt acht Grundlast-Widerstände à 6 Watt bzw. 8,2 kOhm herum, die ich versuchsweise parallel zu einem 220-Volt-Dimmer-Stromkreis geschaltet hatte, um eine flackerfreie Beleuchtung zu erhalten.
Merten Grundlast
Verkauft werden die Dinger im Handel als Sets mit jeweils vier Widerständen für rund 22,70 Euro plus Versandkosten. Wer mir zuerst eine Mail schickt, kriegt beide Sets (also acht Widerstände) für insgesamt 20 Euro plus Versand.

In meinem Anwendungsfall hat sich nämlich herausgestellt, dass ich diese Grundlast nicht mehr brauche. Stattdessen habe ich in meinem 14-Lampen-Stromkreis den vorhandenen Phasenanschnittdimmer mit rund 40 Watt Mindestlast auf gut Glück durch einen Phasenabschnittdimmer mit Mindestnennwert 20 Watt ersetzt. Damit war erfreulicherweise schon ein recht ordentliches und weitgehend flackerfreies Dimmen möglich; allerdings leuchteten die LEDs auf niedrigster Stufe noch etwas zu hell. Das versuchsweise parallele Anklemmen der in Serie geschalteten 66-kOhm-Grundlast-Armada verbesserte das erstaunlicherweise nicht.

Das beste Ergebnis erzielte ich dagegen mit dem schon vorher mal ausprobierten Trick, eine der 14 dimmbaren LED-Lampen durch einen herkömmlichen 35-Watt-Halogenstrahler zu ersetzen. Damit ist nun endlich ein absolut flackerfreies Dimmen zwischen “strahlend hell” und “Funzel” möglich.

Gedimmte LED-Strahler
Zwei dimmbare GU10-LED-Strahler im Zwillings-Downlight auf dunkelster Stufe.

Der zusätzliche Stromverbrauch durch den Halogenstrahler ist zu verschmerzen, da die Lampen ohnehin selten auf hellster Stufe laufen und die Energiebilanz gegenüber den früher verwendeten 50-Watt-Halos (bei Volllast) immer noch so aussieht:

13×4+35 = 87 Watt gegen 14×50 = 700 Watt

Die fast 88 Prozent Einsparung gelten natürlich auch bei kleineren Dimmerstufen und wären noch größer, wenn ich statt des Halo-Strahlers die Grundlast-Widerstände hätte verwenden können. Deren Ohmsche Last führt nämlich nicht zu nennenswertem Mehrverbrauch; sie werden im Gegensatz zum Strahler auch nur handwarm (leuchten tun sie natürlich auch nicht, logo).

Vielleicht haben Sie ja einen Dimmer-Stromkreis mit weniger Lampen als ich, bei denen Sie wirklich alle Stromfresser durch dimmbare LEDs ersetzen wollen, ohne sich mit ihrem alten Dimmer Flackerprobleme einzuhandeln. Dann wären die Grundlast-Widerstände wohl genau das Richtige für Sie - vorausgesetzt, Sie können diese jeweils rund neun Zentimeter langen Dinger irgendwo verstecken.

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Wie man die Breitseite der Atomkraft-Lobby kontert

“Mut und Realismus für Deutschlands Energiezukunft” ist eine doppelseitige Anzeige betitelt, die diese Woche in diversen Medien erscheint - verantwortet von einem Verein (in Gründung) namens “Energiezukunft für Deutschland“. Zu den Unterzeichnern des Appells für eine längere Laufzeit der Atomkraftwerke in Deutschland gehören die üblichen Verdächtigen wie die Chefs der Energie-Oligopole EnBW, E.On, Vattenfall, RWE und CDU-Politiker wie Dr. Michael Fuchs, aber auch branchenfremde Prominente wie DFB-Manager Oliver Bierhoff und Dr. Eckhard Cordes, Chef der Metro-Gruppe.

Vorschau Anzeige Energiezukunft
Anzeigen-Ausriss (für größere Darstellung auf’s Bild klicken)

Schön, dass man nun genau sieht, wer außer den ohnehin bekannten Protagonisten noch so alles zu den energiepolitischen Dinosauriern und Atomkraft-Hasardeuren zählt. Denn es sind natürlich viele der Mächtigen im Land, die in elitären Kreisen auskungeln, wie sie ihren Gewinn ohne Rücksicht auf das Staatswesen mehren können, sie sind aber nicht unantastbar. Schließlich sind Atomkraftgegner auch Konsumenten und können ein klein wenig Gegendruck ausüben.

Nehmen wir zum Beispiel den Metro-Konzern. Zu dem gehören der Cash & Carry-Großhandel, die Elektronikfachmarkt-Ketten Media Markt und Saturn sowie die Real-Warenhäuser. Vor allem Letztere fallen mir häufig dadurch auf, dass sie massenhaft veraltete Stromfresser verramschen wie etwa Plasma-Flachbild-Fernsehgeräte. Mit jedem verkauften Exemplar wird die Zukunft der deutschen Atomindustrie weiter gesichert. Das ist höchst effektive “Real-Politik”: Wer braucht denn so was Dubioses wie erneuerbare Energie, so lange sie bei Weitem noch nicht in der Lage ist, unseren immensen Stromverbrauch kostengünstig und umfassend zu decken? Das können halt nur Atomkraft und Kohle, suggeriert der Appell:

Ein vorzeitiger Ausstieg würde Kapital in Milliardenhöhe vernichten – zu Lasten der Umwelt, der Volkswirtschaft und der Menschen in unserem Land

Ähnlicher Meinung scheint auch der Unterzeichner Kasper Rorsted zu sein, Vorstandsvorsitzender des Henkel-Konzerns. Zu ihm gehören Marken wie Persil, Weißer Riese, Perwoll, Spee, Dixan, Vernel, Somat, Sidolin, Bref, dato, Schauma, Taft, Gliss Kur, Diadermine, Seborin, Pritt, Ponal, Pattex,Teroson und Loctite. Kann man alles kaufen, muss man aber nicht. Schließlich darf doch erlaubt sein, durch selektives Kaufverhalten zumindest symbolisch etwas ökologisches Bewusstsein zu zeigen. Weitere Ansatzpunkte aus zahlreichen Branchen lassen sich in der langen Liste der Unterstützer finden.

Vielleicht fragen Sie ja auch mal als Einkäufer oder Verbraucher Ihre Stamm-Lieferanten und -Geschäfte, wie die dazu stehen, und passen Ihr Einkaufsverhalten entsprechend an. Das Böse ist schließlich nicht überall zuhause; es gibt sogar durchaus Industrievertreter, denen der Appell des Vereins i. G. überhaupt nicht behagt. Selbst aus CDU-Kreisen ist angesichts der Unterschrift des Unions-Fraktionsvizes Fuchs vereinzelt Kritik zu hören.

Und selbstverständlich können Sie selbst durch konsequentes Energiesparen und die intelligente Auswahl Ihres Stromversorgers die Geschäftsgrundlage der Atomkraft-Lobby etwas ausdünnen. Ich bin zum Beispiel seit einiger Zeit zufriedener Kunde der Energiewerke Schönau.

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Resterampe: Song Contest, Schlingensief, Steuersünder-CD, Glühbirnen

Meine prophetischen Fähigkeiten scheinen doch etwas beschränkt zu sein: Zwar ist tatsächlich auch Berlin im Quartett der Bewerberstädte für den Lenavision Eurovision Song Contest 2011 - neben Hamburg, Düsseldorf und Lenas Heimatstadt Hannover. Das Finale wird aber nicht, wie ich’s vermutet hatte, am 21., sondern schon am 14. Mai sein. Diese Terminverschiebung der EBU (European Broadcasting Union) könnte allerdings ein Indiz dafür sein, dass letztendlich doch Berlin den Zuschlag erhält. Denn am 21. Mai 2011 hätte es eine Terminkollision mit dem DFB-Pokalfinale der Männer gegeben, das ebenfalls in der Hauptstadt gespielt wird. Am 14. wäre dagegen kein anderes Großereignis im Weg.

Der Tod von Christoph Schlingensief hat mich sehr bewegt, obwohl er über zwei Jahre nach der Lungenkrebs-Diagnose eigentlich nicht überraschen konnte. 49 Jahre alt ist der weitab vom Mainstream arbeitende Multi-Künstler geworden - kaum älter als ich, ebenfalls kräftiger Raucher. Sollte eigentlich ein Anlass sein, das potenziell tödliche Laster endlich loszuwerden, zünde mir trotzdem wieder eine an. Der Geist ist nicht willig und das Fleisch ohnehin schwach.

Mein Heimatland Baden-Württemberg weigert sich mal wieder, eine “Steuersünder-CD” zu kaufen. Offiziell ist die Rede von “rechtlichen Bedenken”. Es darf aber vermutet werden, dass der unselige Länderfinanzausgleich eine große Rolle spielt. Als Nettozahler hätte das vergleichsweise “reiche” Baden-Württemberg nämlich nur wenig von den Mehreinnahmen durch die Nachzahlungen und Bußgelder der Steuerhinterzieher, müsste aber die Kosten für Ankauf und Auswertung weitgehend selbst tragen. Also wozu der ganze Aufwand, wenn am Schluss doch nichts im Landeshaushalt bleibt?

Diverse Baumärkte und Discounter spekulieren mal wieder mit der Dummheit der Kunden und Medien. Ab morgen können Sie herkömmliche klare Glühbirnen bis 75 Watt spottbillig und in rauen Mengen hamstern. Denn mit ziemlicher Sicherheit lesen Sie kommende Woche wieder in der “Qualitätspresse”, dass dieses Glühobst ab 1. September nicht mehr verkauft werden dürfe. Das ist zwar grottenfalsch, wird aber trotzdem von vielen geglaubt. Dabei wäre auch ohne die zweite Stufe des EU-Herstellungs- und Vertriebsverbots eine Neuanschaffung dieser veralteten Leuchttechnik saudumm - egal, wie billig die “Birnen” sind.

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Fastvoice jetzt auch auf Twitter

Wenn Sie immer über die neuesten Blogeinträge hier informiert sein wollen: Das geht natürlich bequem über das Abonnieren des RSS-Feeds, aber neuerdings auch anders. Ich habe mich nämlich versuchsweise dem modischen Gezwitscher angeschlossen und kündige regelmäßig die aktuellen Beiträge an. Kann aber auch gut sein, dass dort ein wenig mehr landet als nur die Blog-Hinweise.

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Keine LED-Schnäppchen bei Tchibo

Jede Menge Energie sparen können Sie zur Zeit mit Tchibo-Produkten - wenn man Tchibo glauben kann. Sollten Sie aber nicht uneingeschränkt tun, vor allem nicht bei den seit gestern angebotenen Leuchten und LED-Lampen. So werden die Decken- und Tischleuchte ohne Leuchtmittel geliefert (toll, so brauchen sie überhaupt keinen Strom), aber immerhin mit dem Hinweis versehen:

Auch für LED- und Energiespar-Leuchtmittel geeignet

Passende LED-Lampen gibt’s natürlich auch bei Tchibo - an sich lobenswert, ich singe ja immer mal wieder hier das große Loblied auf die LEDs: Für die Tischleuchte bieten die Kaffeeröster und Schnäppchenspezialisten eine 2-Watt-Kerze mit E14-Fassung an, für die Deckenleuchte eine 3-Watt-Birne mit E27-Fassung - jeweils in “warmweiß”. Die Farbtemperatur wird mit 3000 Kelvin beziffert, das deutet eher auf weiß mit Blauanteil als auf gelblich “warm”.

Die Watt-Angaben sehen Sie im Online-Angebot nicht in der Produktbeschreibung, sondern nur auf den Fotos der Verpackungen. Auf den Packungen selbst fehlen wiederum aber die eminent wichtigen Lumen-Werte (das Maß für den Lichtstrom, also vereinfacht die Helligkeit). Und weder auf der Website noch auf den Packungen gibt’s irgend eine Information über Menge und Art der verwendeten LEDs (gilt übrigens auch für alle angebotenen LED-Solarleuchten).

Im Tchibo-Online-Angebot wird die LED-Kerze mit 110 Lumen angegeben, das entspreche einer herkömmlichen 20-Watt-Glühlampe. Keine Ahnung, wie man auf so einen Vergleich kommen kann. 110 Lumen sind nämlich schon mit einer 15-Watt-Glühkerze erreichbar. Wer auf mehr als dieses Äquivalent hofft, dürfte von der LED schwer enttäuscht werden.

Besser sieht’s bei der 3-Watt-LED-Birne aus. Hier soll der Lichtstrom von 220 Lumen einer 25-Watt-”Glühbirne” entsprechen. Das wäre einigermaßen korrekt, sofern die Lumen-Angabe der LED tatsächlich stimmt. Immerhin glänzt die Lampe offiziell mit rund 73 Lumen pro Watt - kein Spitzenwert, aber deutlich mehr als die eher ärmlichen 55 Lumen/Watt bei der LED-Kerze.

Das Tchibo-Angebot ist trotzdem eher kalter Kaffee: Für 14,90 Euro bekommen Sie woanders schon 4-Watt-LED-”Birnen” mit 340 Lumen. Wenn Sie statt 9,90 Euro (das Tchibo-Angebot für die E14-Kerze) zwei Euro mehr anlegen, kriegen Sie problemlos eine 2-Watt-LED-Kerze mit 150 Lumen (das entspricht dann wirklich dem 20-Watt-Glühobst). Mit der Tchibo-Kerze vergleichbare 2-Watt-LED-Lampen werden bei anderen Anbietern deutlich billiger gehandelt - teils für 5,95 Euro, weil die geringe Leistungsausbeute schon längst nicht mehr zeitgemäß ist.

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Meister Lampe und die EU-Leuchtkörper-Verwirrung

Bald ist wieder September und wie schon im vergangenen Jahr häufen sich die Falschmeldungen über “Glühbirnen”-Verbote - das wird uns auch in schöner Regelmäßigkeit noch ein paar Jahre lang beschäftigen, weil für “elektrische Leuchtkörper” (EU-Bürokraten-Deutsch) jeweils im September neue Stufen der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft treten. Um schon mal mit den größten Irrtümern aufzuräumen: Ab 1. September ist der Verkauf von Glühlampen über 60 Watt Leistung in der Europäischen Union nicht verboten und es dürfen sogar noch weitaus stromhungrigere “Birnen” hergestellt, vertrieben und verkauft werden, solche zum Beispiel:
Wolfram-Halogenlampe 105 Watt
105-Watt-Wolfram-Halogenlampe der Energieeffizienzklasse C, noch mindestens vier Jahre lang regulär im EU-Handel. (Foto: Wikimedia Commons)

Selbst die herkömmliche “Glühbirne” (übrigens heute vor 129 Jahren der große Star bei der ersten Internationalen Elektrizitätsausstellung in Paris) darf auch in Stärken über 60 Watt noch nach dem 1. September 2010 verkauft werden, verboten sind allein Herstellung und Handelsvertrieb in der EU. Wenn Ihr Baumarkt also noch genug Lagerware hat, können Sie sich problemlos auch noch im Oktober mit antiquiertem “Glühobst” versorgen, ohne dass der Verkäufer in Dunkelhaft kommt.

Ob eine Lichtquelle jetzt und künftig legal vertrieben werden darf, ist auch nicht unbedingt vom technischen Prinzip abhängig, sondern vom Lichtstrom (gemessen in Lumen), dem Verwendungszweck, dem Abstrahlwinkel, der Leistungsaufnahme, der Spannungsversorgung und hauptsächlich von der Einstufung in “Energieeffizienzklassen“. Die kennen Sie auch von Kühlschränken, Waschmaschinen, Trocknern etc. - dort sind sie auf Klebeetiketten gedruckt.

Die schlechteste Klasse bei Leuchtmitteln heißt F, die beste zur Zeit A. Künftig wären wie bei den Haushaltsgeräten auch noch die “Premium”-Klassen A+ und A++ möglich. Herkömmliche Glühlampen liegen in den Klassen D, E und F. Lampen mit mattiertem Glas mussten aber schon seit September 2009 die Klasse A haben, das war also das vorzeitige Aus für die mattierte Glühlampe. Lampen mit klarem Glas müssen diese Mindestanforderungen erfüllen:

  • seit September 2009: ab 100 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2010: ab 75 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2011: ab 60 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2012: Energieeffizienzklasse C für alle
  • ab September 2016: Energieeffizienzklasse B für alle, Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C, für die noch kein Ersatz auf dem Markt ist.

Zwischendurch, im Jahr 2014, sollen die bis dahin gewonnenen Erfahrungen und neue technische Trends ausgewertet werden, um die bestehenden Regelungen eventuell zu verändern. Möglicherweise wird man dann auch noch einige Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand stellen. So sind Speziallampen, etwa in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin, von den Verboten nicht betroffen; ebenso Lampen besonders kleiner und großer Leistung (Lichtstrom unter 60 und über 12000 Lumen) sowie Lampen, die weniger als 60 Volt Spannung benötigen. Ebenfalls nicht enthalten - mangels ausreichender Alternativen - sind Reflektorlampen, die einen gebündelten Lichtstrahl abgeben.

Das alles ist schon ziemlich kompliziert, deshalb von zahlreichen Medien kaum korrekt zu vermitteln, aber noch nicht mal die halbe Wahrheit. Zur genannten EG-Verordnung gehören nämlich noch umfangreiche Regelungen für die Betriebseigenschaften der Lampen und die Produktinformationen auf Verpackungen und in Katalogen. Und weil wir bisher noch nicht von Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen geredet haben: Für die gilt außerdem eine andere EG-Verordnung, deren Lektüre ebenfalls die Birne rauchen lässt.

Wer sich solche Verordnungsriemen sparen will, kann aber einfach seinen Haushalt Schritt für Schritt auf wirklich energieeffiziente Beleuchtung umstellen. Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen, dass ich mich dabei nicht mit eher fragwürdigen Leuchtstoff-”Energiesparlampen” aufhalte, sondern komplett auf LED-Technik setze, die sich in rasantem Tempo weiterentwickelt und schon weitgehend der Energieeffizienzklasse A oder besser zuzuordnen ist (obwohl LED-Lampen bisher noch nicht offiziell klassifiziert sind). Kleines Zitat aus der oben erwähnten EG-Verordnung 244/2009 vom März 2009:

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Verordnung wiesen die besten der von ihr erfassten Lampen folgende Werte auf:
Der höchste festgestellte Lampenwirkungsgrad war 69 lm/W.

69 Lumen pro Watt - dieser Wert wird von neuen, hochwertigen LED-Lampen inzwischen klar überboten und allmählich nähern sich die Preise dieser hocheffizienten Lichtquellen auch bezahlbaren Regionen. Eine herkömmliche 60-W-”Glühbirne” zum Beispiel können Sie heutzutage problemlos durch eine 8-Watt-Bioledex-LED-Lampe mit rund 650 Lumen ersetzen. Die kostet zwar zwischen 25 und 30 Euro, spielt aber ihre Kosten innerhalb der Lebensdauer gleich mehrfach wieder ein. Diese Kosten-Nutzen-Relation wird sich mit den zukünftigen Produkten (und bei steigenden Strompreisen) noch weiter verbessern.

Nein, ich mache keine bezahlte Werbung für die LED-Industrie, bekomme keines ihrer Produkte billiger als Gegenleistung für meine Blogbeiträge. Durch den massenhaften Einsatz von LED-Lampen könnte aber der gesamte Stromverbrauch so weit reduziert werden, dass sich die unselige Debatte um die Verlängerung von AKW-Laufzeiten möglicherweise von selbst erledigt. Ich mag die Dinger nicht, habe sie noch nie gemocht und würde gerne schnellstmöglich auf sie verzichten. Dass meine persönliche Stromrechnung seit der umfassenden, privaten LED-Umrüstung schon deutlich geschrumpft ist und dass mir die monströsen EU-”Leuchtkörper”-Verordnungen total egal sein können, das sind die angenehmen Begleiterscheinungen der Aktion. Vielleicht finden Sie ja auch Gefallen an dieser Idee.

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Bundesnetzagentur: Zahnlos, machtlos

Fast jeder von uns hat es schon erlebt, viele sogar mehrfach oder andauernd: Unerwünschte Werbe- oder Betrügeranrufe, häufig mit unterdrückter Nummer, immer häufiger auch durch Automaten mit aufgezeichneten Stimmen. Das ist nicht nur verboten und lästig, sondern kann bei Gutgläubigen auch zum Verlust hoher Geldbeträge führen. Um mitzuhelfen, dieses üble Treiben mittelfristig zu verhindern, melde ich regelmäßig solche Anrufe per Formblatt an die Bundesnetzagentur in Bonn.

Bundesnetzagentur Bonn
Eingang zur Bundesnetzagentur am Bonner Tulpenfeld. Hier versickern offenbar zahlreiche Beschwerden im Behörden- und Ermittlungsdickicht (Foto: Leit@Wikimedia Commons).

Das ist ein wenig mühsam, erfordert manchmal auch etwas Recherche oder das Geschick, dem Call-Center-Mitarbeiter während des Cold Calls ein paar Angaben zu entlocken. Ich habe bisher aber immer die Hoffnung gehegt, dass das illegale Tun früher oder später in irgend einer Form geahndet wir. Das ist nach Angaben der Bundesnetzagentur zwar tatsächlich ab und zu der Fall, scheint aber trotz erheblich gestiegener Fallzahlen wohl nur in homöopathischen Dosen möglich zu sein. Ein von der “Süddeutschen Zeitung” am Samstag publizierter “interner Bericht” der Behörde wird zum Beispiel von der Agentur afp unter anderem so zitiert:

An die mutmaßlichen Täter kommt die Netzagentur … meist gar nicht heran. Viele Hintermänner säßen im Ausland, wo sie Scheinfirmen gegründet hätten. Versuche, Bußgelder zu vollstrecken, liefen regelmäßig “ins Leere”. Die Bundesnetzagentur beklagt in ihrem Bericht laut “SZ” auch das mangelnde und unkoordinierte Durchgreifen von Polizei und Justiz: Selbst bei großen Betrugsfällen finde “faktisch keine Strafverfolgung statt”. Viele Ermittlungsverfahren würden “sanktionslos” eingestellt - dies sei eine “untragbare Situation”.

Bereits am Donnerstag veröffentlichte die Bundesnetzagentur allerdings eine themengleiche und ganz und gar nicht interne Pressemitteilung, in der sich Präsident Matthias Kurth unter anderem darüber bitter beklagte:

“Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall.”

Dieser Teil der Pressemitteilung ist ziemlich weit unten zu finden und wurde deshalb wohl auch konsequent verschwiegen - wer kann schon so viel Text auf einmal lesen? Wenn ich Kurth aber richtig verstanden habe, dann zählen automatisierte Cold Calls offenbar nicht zu den illegalen Praktiken. Hallo, geht’s noch? Gerade bei solchen Anrufen wird dreist versucht, die Adressaten mit Gewinnversprechen zum Wählen einer teuren 0900-Nummer zu verleiten, bei der es aber nichts zu gewinnen, sondern viel zu verlieren gibt. Und das darf nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden (mal davon abgesehen, dass natürlich die Beweislage bei Automaten-Anrufen etwas dünn ist)?

Und wenn dann doch eine der zahlreichen Beschwerden (über 66.000 allein von Januar bis April 2010, davon - wie oben zitiert - mehr als 57.000 in schriftlicher Form) an die Ermittlungsbehörden weitergegeben wird, dann scheint meist nichts zu passieren. Das führt zwangsläufig zum Frust bei den genervten Beschwerdeführern und zu wachsender Frechheit bei den Betrügern. Denen ist es ja ohnehin egal, ob sie sich auf dem Boden des Gesetzes bewegen; sie können aber auch in den meisten Fällen damit rechnen, ihre dreisten Abzockereien ungestraft durchzuziehen. Und wenn’s mal nicht klappt, dann ist es auch nur eine Ordnungswidrigkeit und die verhängte Geldbuße möglicherweise weit geringer als der bereits erzielte Gewinn.

Damit aber ist die Bundesnetzagentur ein zahnloser Tiger und das “Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” ein Placebo, das nur der Sedierung der ahnungslosen Konsumenten aus wahlkampftaktischen Gründen dient. An diesem Mittwoch wird das Gesetz ein Jahr alt, einen Grund zum Feiern gibt’s nicht.

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