LED-Fadenlampen – ein Fest für Anwälte

Fast jeder LED-Hersteller und -Händler hat sie inzwischen im Sortiment, aber nicht immer total legal: Trendige LED-Fadenlampen mit CoB-„Filaments“ (Leuchtfäden) und optischer Nähe zu altertümlichen Kohlefaden-Leuchtmitteln. Die Haupt-Knackpunkte dabei: Fehlende Patent- und/oder Lizenzrechte, CE-Konformität sowie mangelhafte Material- und Fertigungsqualität.

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LED-Filaments-Soleriq-vosLED
Für eine Berufsgruppe sind diese hübschen LED-Fadenlampen – meist mit E14- oder E27-Schraubsockeln (in meinem Foto oben ein aktuelles Modell von Osram) – in jedem Fall ein Segen: Patent-, Lizenz– und Firmen-Vertragsanwälte. Weltweit sind immer mehr von ihnen damit beschäftigt, unklare Markt-Verhältnisse juristisch zu klären oder noch ein bißchen mehr zu verwirren – Hauptsache, der jeweilige Klient kann weiterhin viel Kohle machen mit den stromsparenden Nachfolgern der Kohlefadenlampen.

Und wenn man als Berichterstatter nicht aufpasst, kriegt man ruck-zuck eine Unterlassungserklärung oder eine Zivilklage an den Hals und wird so unabsichtlich zu einer beteiligten Partei in diesem globalen Rechte-Krieg. Also formuliere ich hier lieber etwas vorsichtig und bleibe bei den weitgehend unumstrittenen Fakten.

Der erste Versuch ging daneben

Die ersten LED-Retrofits mit Glühfaden-Imitation gab’s zwar schon 2008 von „Ushio Lighting Inc.“ aus Japan; die waren aber mit ihrer horizontal angeordneten und nur in eine Richtung strahlenden Chip-Matrix weder erfolgreich, noch thermisch oder optisch wirklich ausgereift.

Stattdessen dominieren seit etwa 2012 vertikale, leicht schräg angesetzte „Leuchtfäden“ mit aneinander gereihten, warmweißen „Chip on Board“-LEDs – häufig sind es 28 Stück auf einem länglichen Glas- oder Metall-Träger, teilweise wegen der besseren Farbwiedergabe mit roten CoBs durchsetzt (im rechten Teil der Bild-Montage bei einer „vosLED“-Lampe [Foto: W. Messer], links ein durchgehend und beidseitig mit Luminiszenzkonversions-„Phosphor“ überzogener Osram-„Soleriq Chip-on-Cord“-Streifen [PR-Foto]).

Pro Faden ziehen solche Lampen meist zwischen 1 und 2 Watt und schaffen eine Effizienz von teils über 150 Lumen Lichtstrom pro W. Die grundlegenden Erfindungen dafür kamen aus Taiwan (Epistar) und China (Ledison, Filabulb), repräsentieren aber nur einen Teil der Patente und stetigen Verbesserungen, die mit dem aktuellen Design von LED-„Filament“-Retrofits verbunden sind.

Jede Menge Patente rund um die LED-Fadenlampen

Manche Erfindungen befassen sich mit der genauen Anordnung und Zusammensetzung der Leuchtfäden, dem Aufbau des Lampenkörpers und der Kühlung mit einem speziellen Gasgemisch (etwa Helium und Stickstoff) unter der luftdichten Glas- oder Kunststoffhaube – beispielsweise ein Patent des Plauener Unternehmens Vosla. Bei anderen geht es um die Stromversorgung der LED-Fäden, die selbst als Teil der Vorschaltelektronik fungieren. Prinzipiell sind zwei Arten der Aufbereitung einer Netz-Wechselspannung möglich (bei uns 230 Volt):

  • Ein einfaches Kondensator-Netzteil, das auch in engen E14-Sockeln Platz findet, aber bei mangelnder Glättung der Sekundärspannung ein starkes Lichtflimmern verursacht.
  • Ein Schaltnetzteil, das aufwendiger und größer ausfällt sowie meist für stabileres Licht sorgt, jedoch elektromagnetische Störungen verursachen kann.

Die drei bekanntesten „Filament“-Lampen-Hersteller

Je nach Hersteller, Modell und gewünschter Dimmbarkeit wird mal das eine, mal das andere Prinzip angewandt. So hat zum Beispiel „Ningbo Klite“ (Markenname „K-lite“) – einer der drei großen chinesischen LED-Fadenlampen-Produzenten mit legal erworbenen Lizenzrechten – eine Präferenz für Schaltnetzteile. Hier laufen pro Monat etwa 500.000 Exemplare vom Band, die größtenteils in den Export gehen und bei uns unter anderem von Philips verkauft werden.

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So leuchtet eine E14-Fadenlampe von Philips aus dem „Ningbo Klite“-Werk. (Foto: W. Messer)

„Super Trend Lighting“ in Hongkong (Markenname „Luxtek“) kaufte 2013 ein Osram-Lampenwerk in Shaoxing, ist vermutlich die weltweite Nummer eins bei der LED-„Filament“-Produktion, glänzt nach eigenen Angaben mit großer Fertigungstiefe und einer Kapazität von bis zu 4 Millionen Lampen pro Monat. Hier liefert man unter anderem an Osram oder Arteko und setzt noch mehrheitlich auf Kondensator-Netzteile. Das kann gut gehen, muss aber nicht.

Ledison setzt auf langfristigen Erfolg

MeLiTec-E14-Faden-LF11-aus„Zhejiang Ledison Optoelectronics“ (Markenname „Ledisong“) im Distrikt Hangzhou ist zwar Haupt-Patentinhaber und finanzieller Nutznießer diverser Lizenzvergaben an andere Hersteller, aber in Sachen Produktionsvolumen ein kleineres Licht: Bis zu 400.000 LED-„Filament“-Lampen sollen hier jeden Monat das Werk verlassen und gehen unter anderem an meinen Blog-Werbepartner sowie Aldi-Lieferanten MeLiTec ins Sauerland (im Bild rechts eine E14-„Kerze“ aus dem Ledison-Werk).

Bei Ledison ist die Fertigungsqualität wegen des noch geringen Automatisierungsgrades teils etwas inkonsistent; man hat es aber immerhin inzwischen geschafft, sehr preisgünstig weitgehend flimmerfreie Fadenlampen zu produzieren – sogar bei den kompakten E14-„Kerzen“. Kein Wunder: Ledison setzt auf langfristigen Erfolg statt auf große Margen und kann beim Materialeinkauf auch mal „drauflegen“, wenn’s sein muss.

Natürlich hat jedes dieser chinesischen Werke noch mehrere Zulieferer, die Bauteile oder -gruppen nach den jeweiligen Vorgaben produzieren – diese aber teils auch anderweitig verkaufen. So könnten etwa Schaltnetzteile für Philips-LED-„Filaments“ theoretisch auch in anderen Fadenlampen drin sein, die irgendwo in Asien zusammenstoppelt werden – unter Missachtung aller Patent- oder Lizenzrechte.

Patente werden umgangen oder angefochten

Solche illegalen Hybride – beispielsweise aus technischen Spezialitäten von Epistar (LED-„Filament“-Patent), Ledison (Fadenlampen-Gesamtaufbau), „Super Trend“ (hat unter anderem Patentrechte für die Konversion von blauem in „warmweißes“ LED-Licht) und/oder Klite (Netzteil) vereinen meist nicht das Beste als allen Welten, sondern sind eher faule Kompromisse. Natürlich tauchen sie dennoch als „Schnäppchen“ unter anderem bei europäischen Anbietern auf, die sich dadurch als Patentverletzer strafbar machen könnten (einige Namen sind der Redaktion bekannt).

Höchst kreativ sind solche Drittanbieter im Anfechten und Umgehen von Patenten. Der Aufbau mit transparentem Leuchtfaden-Trägermaterial, beispielsweise Glas, ist geschützt? Macht nix – nehmen wir halt silberbeschichtete Bronze und haben ein nicht transparentes Substrat ohne Patentschutz. Das durchgehende Überziehen der CoB-Ketten mit gelbem „Phosphor“-Leuchtstoff ist patentiert? Egal, betupfen wir halt jeden Chip einzeln mit einem Silikonmantel. Auch diese Methode ist schon irgendwo patentiert? Ignorieren wir großzügig, wird schon niemand merken.

Experten sehen Unterschiede zwischen legal und illegal

No-Name-LED-FadenlampeTatsächlich kann ein Experte an einer völlig unbeschrifteten, „nackten“ LED-Fadenlampe (so wie in meinem Foto links) spätestens bei der Demontage problemlos erkennen, ob sie von einem der „legalen“ Produzenten stammt oder welche Zulieferer an einer mutmaßlichen Patentverletzung beteiligt waren.

Sollte darunter jemand sein, der auch Vertragspartner einer der Patent- oder Lizenzinhaber ist, kann er sein blaues Wunder erleben. Und damit ist kein blaues LED-Licht gemeint. Denn in Asien, Europa und den USA sind jede Menge „Detektive“ unterwegs, die den Produktpiraten an den Kragen gehen wollen.

Mindestens einmal pro Woche rufen bei mir Importeure/Händler an, die einen oder mehrere Konkurrenten als illegale Anbieter von LED-Fadenlampen bezeichnen, welche bald eine Unterlassungserklärung zur sofortigen Unterschrift oder eine Klage kriegen und vom Markt verschwinden würden. Und das kann teils durchaus bekannte Namen betreffen, wenn ehemalige Kooperationspartner plötzlich zu bitteren Feinden werden. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf …

Wenn der Zoll das Licht ausmacht …

Ich bin schon sehr gespannt, welche Ausstellungsstücke deshalb bei der Fachmesse „Light + Building“ Mitte März in Frankfurt/M. von der Zollfahndung auf Antrag beschlagnahmt werden. Vermutlich wird’s wieder hauptsächlich die Halle 10 mit zahlreichen chinesischen Anbietern treffen.

Wenn es mal nicht um Patente und Lizenzen geht, bleibt noch das weite Feld der EU-Konformität – ob also die Lampe legal in der Europäischen Union verkauft werden darf. Das beginnt mit den Deklarationspflichten, wenn beispielsweise Leistungsangaben fehlen oder offenkundig falsch sind. Eigentlich eine leichte Aufgabe für die Anwälte. Finden Sie mal eine Hersteller- oder Händler-Website, wo wirklich alle geforderten Daten einer LED-Fadenlampe genannt werden – also inklusive Farbwiedergabeindex, Schaltzyklen, Farbkonsistenz oder spektrale Strahlungsverteilung. Da können Sie lange vergeblich suchen, stimmt’s?

Marktaufsicht muss auch selbst Lampen prüfen

Hier müssten dann eigentlich die Marktüberwachungsbehörden der Länder eingreifen, die jedoch bereits mit zahlreichen anderen Aufgaben mehr als ausgelastet sind. Sie sind nämlich auch dafür zuständig, aus eigenem Antrieb stichprobenartig die Einhaltung der EU-Konformität von hier angebotenenen Leuchtmitteln zu prüfen – anhand von jeweils mindestens 20 Exemplaren einer Serie. So steht es jedenfalls in einer EU-Verordnung, die auch die „Marktaufsicht“ der Mitgliedsstaaten regelt.

Da geht’s dann nicht nur um den ausreichenden Umfang der öffentlich bereitgestellten Informationen, sondern auch um die Erfüllung der offiziellen Leistungsversprechen, die elektrische und mechanische Produktsicherheit sowie die tatsächliche Lebensdauer der Lampen und Leuchten (von wegen „geplante Obsoleszenz“ – Sie verstehen?). Bei zu großen Abweichungen und Ausfallraten gilt eine Serie als durchgefallen und die Behörden der EU-Mitgliedsländer müssen den Vertrieb untersagen.

Noch ein Thema: „Leitungsgeführte Störspannungen“

Vor allem bei Leuchtmitteln mit Schaltnetzteilen wäre auch eine EMV-Prüfung erfolgversprechend. Wenn hier die Schaltfrequenz beispielsweise so um die 175 Kilohertz liegt, können in diesem Frequenzbereich und den „Harmonischen“ (Oberwellen) – also beim Vielfachen der Grundfrequenz wie etwa 350 oder 700 kHz – so genannte „leitungsgeführte Störspannungen“ („Terminal disturbance voltage“) jenseits vorgegebener Toleranzen auftreten (VDE-EMV-Messungen bei E14-Filament-„Kerzen“ von Philips und „LightMe“).

Civilight-9W-CE-ZeichenDie sind zwar de facto nicht mehr von Bedeutung – wegen der geringen Watt-Leistung von LED-Lampen und der inzwischen fehlenden Nutzung dieser sehr niedrigen Frequenzen für kommerzielle, militärische oder sonstige Funkdienste, führen aber theoretisch dennoch zum Verlust der CE-Kennzeichnung (Beispiel rechts auf einer Civilight-LED-Lampe) und damit der EU-Marktfähigkeit. Ab dem 20. April 2016 müssen sich laut Richtlinie 2014/30/EU in jedem Land offizielle „Konformitätsbewertungsstellen“ um die Einhaltung dieser EMV-Anforderungen kümmern.

Behörde langsamer als Produktzyklen

Zuständig für elektromagnetischen Störungen ist in Deutschland die ebenfalls anderweitig stark beanspruchte Bundesnetzagentur. Bis diese Behörde auf solche Anzeigen reagieren und eigene Nachmessungen veranlassen kann, vergeht bisher durchaus mal mehr als ein halbes Jahr. Aber was ist ein aktuelles LED-Lampen-Modell in einem halben Jahr? Richtig: Veraltet und vom Markt verschwunden. Also würde im schlimmsten Fall der Verkauf eines Produktes verboten, das es sowieso nicht mehr gibt.

Die unzähligen „LED-Fadenlampen-Piraten“ müssen demnach mehrheitlich keine große Angst haben, dass ihnen ihr dubioses Geschäftsmodell flöten geht. Und die Anwälte? Für die sind die Aussichten auf dem LED-Markt weiterhin blendend.

Mehr zum Thema:

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7 Gedanken zu „LED-Fadenlampen – ein Fest für Anwälte

  1. Wie hoch ist die mechanische Stabilität der LED-Ketten gegenüber impulsartigen Erschütterungen und mehr oder weniger mechanischen harmonischen Schwingungen? Schon geprüft?

    • Als Kfz-Scheinwerfer würde ich die Teile sicher nicht nehmen – aber sonst: Welche Einbausituation mit solchen Einflüssen haben Sie denn im Sinn?

  2. Zum Thema leitungsgeführte Störspannungen schreiben Sie:
    …und der inzwischen fehlenden Nutzung dieser sehr niedrigen Frequenzen für kommerzielle, militärische oder sonstige Funkdienste…

    Offensichtlich sind Sie nicht darüber informiert, daß der Amateurfunkdienst diese Frequenzen sehr rege nutzt. Ich finde es sehr schade, daß Sie hier die Interessen der Funkamateure mit Füßen treten. Nur der Frequenzbereich unter 30 MHz ermöglicht interkontinentale Direktverbindungen. Auch wenn die kommerziellen Nutzer immer weniger werden, nutzen täglich Funkamateure einen Frequenzbereich schmäler als ein einzelner WLAN-Kanal für tausende Kontakte.

    Sie beklagen sich über die mangelende Aktivität der Bundesnetzagentur bei „cold calls.“. Können Sie sich vorstellen, ununterbrochen unerwünschte Werbeanrufe zu erhalten, sagen wir mal 30 oder 60 Stück pro Stunde? In einer vergleichbaren Situation befinden sich viele Funkamateure im städtischen Umfeld. Die Störsignale unzähliger Schaltnetzteile, bei denen die elektromagnetische Verträglichkeit der Gewinnmaximierung geopfert wurde, machen den Kurzwellenbereich oft faktisch unbenutzbar.
    Können Sie sich unter diesen Umständen vorstellen, daß elektromagnetische Verträglichkeit mehr als nur Theorie ist?

    So lange der Amateurfunk ein international anerkannter Funkdienst ist und der Gesetzgeber Richtlinien für die elektromagnetische Verträglichkeit aufstellt, sind diese einzuhalten.
    Egal ob irgendjemand glaubt, daß diese de facto keine Bedeutung haben.

    Dr. Michael Multerer
    Amateurfunkrufzeichen DB7MM

    • Als ich mich Ende der 1970er auf die Amateurfunk-Lizenzprüfung vorbereitet habe, war die tiefste erlaubte Frequenz so um die 3,5 MHz (im 80-m-Band) bzw. 1,825 MHz (160-m-Band) mit besonderer Genehmigung. Mir war nicht bewusst, dass Funkamateure inzwischen auch in sehr langwelligen Frequenzbereichen weit unter 1 MHz (und nur um die geht es im Beitrag oben) unterwegs sein könnten. Falls dem so ist, verzeihen Sie meine Unkenntnis.

      • Sehr geehrter Herr Messer,

        freut mich, eine technisch fundierte Rückmeldung zu bekommen.

        Auch wenn inzwischen unterhalb von 1,8 MHz Frequenzbereiche bei 137 kHz und 475 kHz für den Amateurfunk freigegeben wurden, werden diese Frequenzen nur von einem kleinem Anteil der Funkamateure genutzt.

        Doch das Problem der Harmonischen der Schaltfrequenzen betrifft vor allem auch die Amateurfunkfrequenzen bei 3,6 MHz, 7 MHz, (Deutschland- und Europakontakte) und sogar 14 MHz und darüber (Interkontinentalkontakte).
        Nicht ohne Grund werden die EMV-Messungen bis 30 MHz durchgeführt, wie ein hier im Blog veröffentlichtes Testprotokoll zeigt. Denn ein Rechtecksignal mit steilen Flanken hat eine große Zahl an Harmonischen, theoretisch sogar unendlich viele ungeradzahlige. Ein Schaltregler mit f=200 kHz Taktfrequenz erzeugt also auch Störungen bei 600 kHz (3*f), 1 MHz (5*f), 1,4 MHz (7*f), usw..
        Schlecht entstörte Schaltnetzteile produzieren so einen ganzen „Lattenzaun“ im Frequenzspektrum. Weil gerade die höheren Frequenzen dann aber besser von den Stromleitungen abgestrahlt werden, fallen diese bei den abgestrahlten Störungen ganz besonders ins Gewicht.
        Man sieht vielen Produkten nicht an, daß der Hersteller im Zuge der Gewinnmaximierung auf eine angemessene Funkentstörung verzichtet hat. Da ist die Versuchung, ein nicht konformes Gerät trotzdem mit CE-Kennzeichnung zu verkaufen anscheinend zu groß.

        Ansonsten gratuliere ich zur fundierten und kritischen Auseinandersetzung mit der LED-Technologie. Gerade Themen wie EMV werden leider nur von einer technisch interessierten Minderheit überhaupt wahrgenommen.

        73 de DB7MM, Dr. Michael Multerer

        • Zum Messprotokoll der Philips-Lampe: Dort wurden die EMV-Grenzwerte nur unterhalb von 1 MHz teils überschritten („Fail“) – darüber gab’s keine Beanstandung („Pass“). Im Prinzip galt das auch für die LightMe-Lampe. Hier ging’s aber etwas höher ’rauf bei den „Fails“ – bis etwa 1,3 MHz. Bei den von Ihnen genannten, deutlich höheren Hauptfrequenzen dürfte es also eigentlich keine Störungen durch die beiden Modelle geben (so lange die Grenzwerte niedrig genug angesetzt sind; das weiß ich natürlich nicht).

          • Ausgehend von den Meßergebnissen würde ich weder die LightMe noch die Philips-Lampe als besondere Störenfriede bezeichnen.

            Viel interessanter finde ich die allgemeinen Beobachtungen, die man an den Meßprotokollen machen kann:
            1) Der Pegel der Störemissionen fällt bis über 10 MHz nicht wesentlich ab. Das untermauert die Bedeutung der Harmonischen.

            2) Die Produktentwicklung selbst namhafter Hersteller hat das Ziel, die Grenzwerte gerade eben so einzuhalten. In weiten Frequenzbereichen sind gerade einmal 2 – 7 dB Reserve, neudeutsch „Margin“. Nach etlichen Betriebsstunden, wenn der Elektrolytkondensator im Netzteil gealtert ist, ist außerdem mit einer Zunahme der Störemissionen zu rechnen.
            Die hier festgestellten, kleinen Überschreitungen sind für den Hersteller ein unerfreulicher Ausrutscher. Das passiert eben, wenn man hart am Limit entwickelt.

            Wie die Störemissionen aussehen würden, gäbe es gar keine Grenzwerte und Marktaufsicht, kann man sich da leicht vorstellen.
            (Chinesische) Billigprodukte namenloser Hersteller demonstrieren das allen Grenzwerten zum Trotz ja bereits.

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