Kabel-Streit bald vor Gericht?

Im Verhandlungs- und Debatten-Feuerwerk um die TV- und Radio-Kabeleinspeiseentgelte ab 2013 zündet “Kabel Deutschland” die nächste Rakete: Auf der Grundlage eines Gutachtens von Rechtswissenschaftlern will der größte deutsche Kabelnetzbetreiber die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und ARTE gerichtlich zum Abschluss von neuen Verträgen zwingen lassen, nachdem diese die bisherigen Kontrakte fristgemäß zum Jahresende gekündigt hatten.

Logo KDG

Das Logo des größten deutschen Kabelnetzbetreibers. (PR-Bilder von “Kabel Deutschland”)

Die Professoren Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg sind sich ihrer Sache sicher. Die Juristen erklären laut einem “FAZ”-Bericht” vom Montag in einem Rechtsgutachten für “Kabel Deutschland” (KDG), dass ARD und ZDF (sowie ARTE, das steht da zwar nicht, gehört aber ebenfalls dazu) für die Verbreitung ihrer Programme wie bisher Einspeiseentgelte bezahlen müssten (2012 sind das insgesamt 58,5 Millionen Euro). Dazu seien sie unter anderem durch den Rundfunkstaatsvertrag und den dort festgelegten Versorgungsauftrag verpflichtet:

Weil die Einspeisung ins Kabel zur Gewährleistung einer flächendeckenden Verbreitung unverzichtbar ist, sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet. Zur effektiven Umsetzung dieser verfassungsrechtlich im Allgemeininteresse stehenden Pflicht trifft öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ein zivilrechtlicher Kontrahierungszwang.

Vertragspflicht für Monopolisten Adrian von Hammerstein

“Kontrahierungszwang” bedeutet die unbedingte Pflicht zum Abschluss eines Vertrages. So etwas ist im öffentlichen Leben und in der Wirtschaft nur in Ausnahmefällen üblich – etwa bei gesetzlichen Krankenversicherungen, die keinen Beitrittswilligen ablehnen dürfen, oder in bestimmten Fällen bei Unternehmen mit Monopol- bzw. marktbeherrschender Stellung. Der “Kabel Deutschland”-Vorstandsvorsitzende Adrian von Hammerstein (Bild rechts) glaubt, dass eine solche Ausnahme auch bei der Kabeleinspeisung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen vorliegt. Der “FAZ” erklärte er:

Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen.

Zur Erinnerung: Von Hammerstein ist jener Manager, der schon bei der KDG-Bilanzpressekonferenz im Juni prophezeite, dass sich der Streit noch bis zum 30. Dezember dieses Jahres – kurz vor dem Ende der laufenden Verträge – hinziehen könnte. Von den beiden großen Netzbetreibern KDG und “Unitymedia KabelBW” war bereits angekündigt worden, dass es bei einem Scheitern der Verhandlungen durchaus denkbar sei, die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr einzuspeisen.

LFK: Kein unbedingter Zwang zur Einspeisung

Zwar stehen dem eigentlich die “must carry”-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags und der 14 Landesmedienanstalten entgegen -  jene haben aber schon signalisiert, dass sie nicht auf dieser Einspeisungspflicht bestehen würden, solange es keine gültigen Verträge zwischen den Sendern und Kabelnetzbetreibern gebe. Der Sprecher der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), Axel Dürr, schrieb mir am 10. Juli:

Auch die LFK ist generell der Auffassung, dass eine Must Carry-Verpflichtung nicht per se zu einer kostenlosen Einspeisung ins Kabelnetz berechtigt. Im Landesmediengesetz in Baden-Württemberg sind explizit nur die so genannten Nicht Kommerziellen Lokalradios (NKL) von entsprechenden Einspeiseentgelten ausgenommen. Insofern würde von Seiten der LFK keine Aufforderung an den Kabelnetzbetreiber Kabel BW ergehen, ARD und ZDF ohne vertragliche Regelung einzuspeisen.

Nach dem Gutachten der Rechtswissenschaftler Trute und Broemel kommt “Kabel Deutschland” zu dem Schluss, dass ein “must carry”-Privileg mit der Pflicht verbunden sei, die produzierten Programme auch zu verbreiten. Die kurze Formel dafür: “Must carry = must pay”.

Einspeiseentgelte “inzwischen überholt”

Die Gegenposition der öffentlich-rechtlichen Sender liegt auf der Hand und wurde auch schon mehrfach geäußert: Man biete schließlich den Kabelnetzbetreibern kostenlos die Multiplex- oder Satelliten-Zuführungen mit dem kompletten Programmbouquet an. Für deren Einspeisung in die Netze sei man nicht zuständig, das sei allein Sache der Netzbetreiber. Abgesehen von den Branchenriesen verlange keines der deutschen Kabelunternehmen Einspeiseentgelte. Auch in anderen Ländern der Welt sei das nicht üblich. Die Praxis in Deutschland stamme noch aus den Zeiten der notwendigen Subvention des Kabelnetzausbaus ab den 1980er-Jahren und sei inzwischen überholt.

Konkrete Lösungen für die komplett gegensätzlichen Auffassungen sind bei Weitem noch nicht absehbar. Die “FAZ” berichtet, dass es bisher nur ein erstes Gespräch zwischen Vertretern von Kabel Deutschland (unter anderem Adrian von Hammerstein), und dem MDR mit Intendantin Karola Wille gegeben habe. Die Leipziger wurden offenbar vom ARD-Verbund mit der Verhandlungsführung in Sachen “Einspeisegebühren” beauftragt.

Wenn nun “Kabel Deutschland” – wie angekündigt – den Rechtsweg einschlagen will, um einen Kontrahierungszwang feststellen zu lassen, könnte das einerseits nur ein taktisches Manöver sein. Es könnte andererseits auch den Beginn eines langen juristischen Verfahrens darstellen, das erfahrungsgemäß bis zum 31. Dezember 2012 längst nicht abgeschlossen wäre.

Vorne klagen, hinten kassieren?

Was aber wäre die Konsequenz dieses “worst case”? Könnten es sich die großen Kabelnetzbetreiber tatsächlich leisten, die öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Programme auszuspeisen? Entfiele so nicht die Vertragsgrundlage zwischen Betreibern und den rund 15 Millionen Kabelhaushalten, die dann eventuell ein Sonderkündigungsrecht hätten? Würden die Kunden nicht scharenweise zu anderen Übertragungswegen wechseln (sofern es ihnen möglich ist) oder ebenfalls den Klageweg beschreiten?

Ich würde den Managern von “Kabel Deutschland” und “Unitymedia Kabel BW” keine solche Dummheit unterstellen. “Kabel BW” war immerhin schon so schlau, die monatliche Grundgebühr ab 1. September von 16,95 auf 17,90 Euro anzuheben.  Man wolle – so stand’s in der entsprechenden Mitteilung -  “das Produkt- und Serviceangebot in den kommenden Monaten gerade auch im TV-Bereich deutlich erweitern”. Rein rechnerisch könnte mit den 95 Cent mehr pro Monat und Haushalt aber auch ein Wegfall der Einspeisegebühren aller Sender (auch der privaten) kompensiert werden.

Das wäre doch eine marktwirtschaftlich und psychologisch hübsche Strategie für die Kabelnetzbetreiber: Vorne gegen die zahlungsunwilligen Sender stänkern (die ab 1. Januar 2013 auch von denjenigen per Rundfunkhaushaltsabgabe bezahlt werden müssen, die sie nicht empfangen können), dazu die Damoklesschwerter des “schwarzen Bildschirms” und/oder eines Gerichtsverfahrens schwingen, aber hinten herum schon mal die eigene Kundschaft zur Kasse bitten.

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Die “Glühbirnen”-Dinosaurier leben noch

Schon seit drei Jahren hauen diverse “Qualitätsmedien” bei der Berichterstattung über das so genannte “Glühbirnenverbot” regelmäßig daneben. Pünktlich Richtung September, wenn die jeweils nächste Stufe der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft tritt, ist die Rede von einem “Verkaufsverbot” der ineffizienten Glühlampen. Viele Leser, Zuschauer und Hörer nehmen das für bare Münze – manche halten dann sogar den dezenten Hinweis, dass es eben kein Verkaufs-, sondern nur ein Herstellungs- und Vertriebsverbot gibt, für “Haarspalterei”. Wenn etwa seit 1. September 2011 (rundstrahlende) Leuchtmittel der miserablen Energieeffizienzklasse E mit über 40 Watt Leistungsaufnahme und ab 1. September 2012 auch alle schwächeren “Birnen” schlechter als C in der EU nicht mehr produziert und vertrieben werden dürfen, dann komme das “faktisch einem Verkaufsverbot” gleich. Blödsinn. Einer der zahlreichen Gegenbeweise lag heute in meinem Briefkasten – ein “Schnäppchen” aus der “Aktionsangebot”-Beilage des “Conrad”-Hauptkatalogs 2012/2013:

Conrad-Glühlampen

Auch im regulären “Conrad”-Onlineshop finden Sie diese 60-Watt-Lampe der Effizienzklasse E unverändert seit Jahr und Tag (allerdings einzeln deutlich teurer). Über zehn Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Verbotsstufe liegt offensichtlich auch jetzt noch jede Menge ineffizientes “Glühobst” in diversen Lagern, das völlig legal verkauft werden darf. Mir ist jedenfalls kein einziges entsprechendes Verfahren gegen einen Händler bekannt. “Faktisches Verkaufsverbot”? Nein, nicht mal annähernd.

Diesem Irrtum unterliegen auch Menschen, denen man einen gewissen Bildungshintergrund unterstellen darf. So schrieb gerade erst im Juni ein gewisser Dr. Alfred Scheidler, Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab, in der Online-Ausgabe der “Legal Tribune” anlässlich eines OVG-Urteils gegen den “Heatball”-Unsinn:

Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des EU-Glühlampenverbots zum 1. September 2012 wird auch die letzte Glühbirne aus dem Verkaufsregal verschwinden, und der Verbraucher wird sich wohl oder übel an die Energiesparlampe gewöhnen müssen.

Das ist gleich aus mehreren Gründen falsch. Erstens werden Sie nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre auch noch im September 2013 die in der EU verpönten Leuchtmittel kaufen können (und dürfen), zweitens erfasst das Verbot ohnehin nur einen Teil der Glühlampen. Es beschränkt sich nämlich weitgehend auf vor allem in Privathaushalten verwendete “Rundstrahler”, die ab 1. September 2012 durchweg mindestens Effizienzklasse C haben müssen. Reflektor (Spot)-, Niedervolt- und Speziallampen werden von der Verordnung überhaupt nicht erfasst, egal wie ineffizient sie sind.

Osram-HalogenViele sehr günstige, rundstrahlende Halogenlampen mit “Glühbirnen”-Form und -Lichtfarbe dürfen auch in den nächsten Jahren weiter produziert und vertrieben werden, selbst wenn sie über 100 Watt ziehen und rund 90 Prozent der eingesetzten Energie in Wärme statt in Licht umsetzen. Hauptsache, sie sind in der “C-Klasse”, wie etwa die “Halogen Classic A 105W klar E27 ECO” von Osram für unter 3 Euro (rechts, Foto: Osram-PR). Es gibt also überhaupt keinen Anlass für Hamsterkäufe von herkömmlichen Glühlampen, wie sie gelegentlich von Versandhändlern oder Baumärkten durch “Sonderangebote” ausgelöst werden.

Wer was in der “Birne” hat, greift ohnehin schon lange nicht mehr zu traditionellen Leuchtmitteln, sondern spart bei ständig steigenden Strompreisen mittelfristig viel Geld durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung. Die ist zwar bei der Anschaffung immer noch deutlich teurer, hält aber erheblich länger und nähert sich in Riesenschritten einem massentauglichen “Lumen pro Euro”-Verhältnis.

Osram A60 Advanced Leuchtbild
Eine LED-”Birne” von Osram: Die dimmbare “Superstar Classic A 60 Advanced 320°” kann auch Glühlampen-Fans überzeugen und leuchtet mit 810 Lumen bei nur 12 Watt sogar ein wenig heller als herkömmliche 60W-Lampen. Ein Exemplar steckt in einem meiner Quiz-Preispakete. (Foto: W. Messer)

Und wem das immer noch zu teuer ist, der nimmt einfach noch bis morgen (13. Juli) an meinem Blog-Jubiläumsquiz teil und bekommt mit etwas Glück völlig kostenlos eines der acht wertvollen LED-Preispakete mit energiesparenden Lampen und Leuchten zum Ausprobieren, Entdecken und Erfreuen. Vielleicht kann ich damit ja auch den einen oder anderen “Glühbirnen-Dinosaurier” und LED-Skeptiker von seinen Vorurteilen befreien.

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