Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Justiz.
2.4.2012 von Wolfgang Messer.
Häufig wird derzeit wieder von der “Zukunft des Urheberrechts im Internet-Zeitalter” gesprochen. Dabei geht es eigentlich nicht um das Urheberrecht oder das Internet an sich, sondern um die Kopier- und Verfügbarkeit von Daten und wie man mit den technischen Möglichkeiten vernünftig umgeht; ein Thema, das die Unterhaltungsindustrie schon seit über einem halben Jahrhundert weitgehend verschlafen hat.

Das erste digitale Massenmedium: Vor 30 Jahren begann die Serienproduktion von Audio-CDs. (Foto: Wikimedia Commons, Public Domain)
Es war nur eine homöopathische Mini-Markteinführung damals, im Jahr 1982: Im August startete die erste Serienfertigung einer LPCM-kodierten, digitalen Musik-CD, im Oktober die des ersten CD-Players. Noch bei der offiziellen “europaweiten Einführung” der “Compact-Disc” am 1. März 1983 gab es insgesamt nur etwa 250 Musik-CD-Titel und im deutschen Einzelhandel gerade mal knapp 1000 Abspielgeräte - verteilt auf rund ein halbes Dutzend Modelle der CD-Erfinder Philips und Sony sowie von Hitachi. Von “Massenmarkt” noch keine Spur; die digitalen Tonträger waren eine Sache für finanzkräftige Audiophile, denen rund 1.800 D-Mark für einen CD-Player nicht zuviel waren.
Die damals im “Deutschen High-Fidelity-Institut” (DHFI) organisierten Hersteller von Unterhaltungselektronik versprachen sich 1983 von der CD dennoch eine “Revolutionierung des Musikmarkts”. Bis 1993 sollte die neue Technologie die schwarzen Vinyl-Schallplatten und herkömmliche Plattenspieler verdrängt haben. Tatsächlich wurden bereits 1991 in Deutschland fast fünf mal so viele CD-Alben wie Langspielplatten verkauft. Die wahre Revolution war aber eine andere und ihre Wurzeln reichen noch viel weiter zurück.
Schon 1926, als viele noch das Federspannwerk ihrer Schelllackplatten-bestückten Grammophone ankurbelten, wurde in den USA das erste Patent für eine “PCM-Verschlüsselung” erteilt. Die “Puls-Code-Modulation” erlaubte das digitale Kodieren eines analogen Signals, das anschließend ohne Qualitätsverlust kopiert werden konnte. Analoge Datenkopien degenieren dagegen mit jeder Kopiergeneration. Die digitale Technik wurde in den folgenden Jahrzehnten weiterentwickelt, bis 1962 in den USA das erste PCM-Übertragungssystem in Betrieb ging und japanische Unternehmen bereits serienfertige Analog/Digital-Konverter auf PCM-Basis entwickelt hatten.
Vor 50 Jahren gab es also bereits die technischen - wenn auch eher theoretischen - Voraussetzungen für das, was heute vielfach als “Raubkopie” bezeichnet wird: Das von der Existenz eines physischen Datenträgers unabhängige, digitale Duplizieren von Schallereignissen, die vom Empfänger wieder in ein hörbares, analoges Signal zurück verwandelt werden können. Alles, was seither an neuen Entwicklungen dazu kam, stellte eigentlich nur eine quantitative, aber keine grundlegende qualitative Revolution dar. Visionäre konnten schon nach Erfindung der “Laserdisc” 1958 oder bei der Vorstellung der “Videodisc” 1972 ahnen, dass der Musik- und Filmmarkt der Zukunft nicht auf den tradierten Geschäftsmodellen der Vergangenheit beruhen konnte.
Weitere Zwischenschritte auf dem Weg in die Demokratisierung des Digitalen waren die “CD-Rekorder” (erste Prototypen 1988, Consumer-Modelle ab 1995), mit denen jeder Besitzer aus speziellen Rohlingen und einer Original-CD selbst Audio- oder Daten-CDs herstellen konnte, die Verbreitung des Internets bzw. “World Wide Web” und die stetig fallenden Preise für Festplatten-Speicherplatz. Noch bis in die 1990er-Jahre schien der Musikindustrie allerdings die analoge Kopie der größte Feind zu sein - vor allem durch den seit Ende der 1960er-Jahre andauernden Siegeszug der “Compact Cassette”. So genannte “Leercassetten” dienten Musikkonsumenten weltweit als Standardmedium für fast kostenlose Kopien von Songs aus dem Radio oder von Schallplatten bzw. später von CDs.
Wie beim heutigen Internet-“Filesharing” konnte das Ursprungsprodukt dupliziert werden, ohne es zu beschädigen oder gar zu entwenden. Schon damals kursierten kopierte Cassetten in ungenehmigten, kommerziell verwerteten Massenauflagen (“Bootlegs”). Allerdings litten diese Analogkopien unter teils heftigen Qualitätseinbußen; die Ersparnis gegenüber dem Erwerb des Originalprodukts musste mit mehr oder weniger lautem Rauschen und starken Einschränkungen von Frequenzgang und Dynamik bezahlt werden. Vermutlich war das auch einer der Gründe, warum die “Compact Cassette” - allen Befürchtungen zum Trotz - nicht zum Tod der Plattenindustrie führte.
Der hätte eigentlich schon durch eine Ende der 1980er eingeführte neue Sterbehilfe eintreten müssen: Das “Digital Audio Tape”, kurz DAT, ermöglichte nicht nur die digitale Aufnahme von analogen Quellen, sondern auch die direkte und verlustfreie Aufzeichnung von digital codiertem Audio unter Umgehung eines Digital/Analog-Konverters. Das mit 44,1 kHz abgetastete PCM-Signal einer CD landete genau so auf einem Magnetband und konnte problemlos als “Master” für eine unbegrenzte Anzahl weiterer Kopien verwendet werden. Die meisten Modelle verhinderten allerdings auf Wunsch der Musikindustrie durch eine Schutz-Software (SCMS) eine direkte Digitalkopie von einem DAT-Recorder zu einem anderen.

War mal eine unschlagbare Kombination für’s digitale Kopieren von Musik: CD-Player (oben) und DAT-Recorder (unten). Foto: W. Messer
Die anfängliche Euphorie der Geräteindustrie verwandelte sich schnell in Ernüchterung: Der “normale” Konsument sparte sich die ziemlich happige vierstellige Investition - inzwischen wohl entnervt vom ständigen Wechsel und Wandel der Technologien und Normen sowie von den lästigen, meist unausgegorenen Kopierschutzmaßnahmen. Das gleiche Schicksal ereilte einige Jahre später auch die digitalen, datenkomprimierten “Mini-Discs” (MD, ab 1991) und “Digital Compact Cassetten” (ab 1992). DAT und MD überlebten jeweils eine Zeitlang immerhin als Quasi-Standard-Datenträger im Tonstudio- und Rundfunkbereich, wurden aber vom Massenmarkt ignoriert.
Plattenindustrie und Verwertungsgesellschaften schienen noch mal davon gekommen zu sein, hatten jedoch bis dahin die zahlreichen technologischen Warnschüsse nur als Anlass für Kassandrarufe genommen und nicht für eine umfassende Reform ihrer Geschäftsmodelle genutzt, obwohl sie akut zu scheitern drohten. Schließlich handelten sie hauptsächlich mit Daten und Lizenzen, die sich zunehmend von gegenständlichen Datenträgern abkoppelten und immer massenhafter und unbeschränkter verfügbar waren.
Das Internet schien per se noch nicht mal die größte Gefahr für die Geschäftsmodelle zu sein; jedenfalls nicht, so lange noch Anschlüsse mit maximalen Datenraten von 128 Kilobit pro Sekunde (zwei ISDN-B-Kanäle) als Luxus galten, die Provider ausschließlich begrenzte Zeit- oder Datenvolumentarife anboten und weltweit nur rund drei Millionen Computer Internetanschluss hatten (1994). Aber da begann sich schon das Zeitfenster zu schließen, in dem man die Entwicklung noch nachhaltig hätte beeinflussen können.
Das in Deutschland entwickelte MP3-Format zur Datenkomprimierung von Audiodateien war Mitte der 1990er schon in vielen PCs im Einsatz, um auch mit schmalbandigen Internetanschlüssen relativ zügig vor allem Musik austauschen zu können - meist unter Umgehung des Urheberrechts. Ein Blinder mit Krückstock hätte sehen können, dass die Einführung von schnellen DSL-Anschlüssen und Internet-“Flatrates” diese Praxis der kostenlosen Mediennutzung in den darauf folgenden Jahren zum unkontrollierbaren Massenphänomen machen würde - letztendlich bis hin zu kompletten Kinofilmen.
Die Lösung wäre - lange vorher - das bekannte Motto “if you can’t beat them, join them” gewesen. Statt eine Technologie oder geübte Praxis mit politischer Lobbyarbeit, seltsamen Einschränkungen (SCMS- und DRM-Kopierschutz, Regionalcodes etc.) und wenig wirksamen Reglementierungen zu bekämpfen, hätte die Medienproduktions- und Verwertungsindustrie versuchen müssen, sich an die Spitze der Bewegung zu setzen. Wenn meine Kunden so gerne “downloaden”, dann sollen sie das auch tun dürfen - aber bitte bei mir, auf nutzerfreundlichen Plattformen mit fairen und einfachen Bezahlsystemen, bei denen die sinkenden Herstellungs- und Vertriebskosten als günstige Preise und großzügige Nutzungslizenzen an die Konsumenten weitergegeben werden.
Eine so von Anfang an umgarnte, nicht von vornherein kriminalisierte Kundschaft und ihre Kinder wären vermutlich seltener auf den Gedanken gekommen, “peer to peer”-Tauschbörsen oder dubiose Streaming- und Download-Webseiten für ihren Medienkonsum zu nutzen und sich damit eventuell strafbar zu machen. Viel zu spät entstanden legale Portale wie der Apple-“iTunes Music Store” - keines der wirklich erfolgreichen wurde und wird von der Musik-, Filmindustrie oder gar von Verwertungsgesellschaften betrieben. Inzwischen - wo mal wieder eine heftige Diskussion über Urheber- und Nutzungsrechte im Digitalzeitalter tobt (die wievielte eigentlich in den letzten 30 Jahren?), ist das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen, sondern schon längst eine Wachsleiche.
Kein (Urheber-, Nutzungs-, Lizenz-, Leistungsschutz-, Anti-Produktpiraterie-)Recht der Welt - und sei es auch noch so neu und genial konstruiert - wird die Zeit komplett zurück drehen können. Es wird allenfalls noch notdürftig ein paar Wunden verbinden und Brüche schienen, aber nichts mehr wirklich heilen. Möglicherweise richtet es stattdessen sogar neuen Schaden an. Viele Chancen vertan und wenig kapiert, schon lange.
Geschrieben in Politik, Radio, Finanzen, Technik, Justiz, Internet, Musik, Medien | Drucken | 16 Kommentare »
29.3.2012 von Wolfgang Messer.
Gibt es immaterielles, “geistiges Eigentum”, dessen Gebrauch wie jedes andere materielle Eigentum laut Grundgesetz, Artikel 14, “zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll”? Stehen dem nicht das Urheberrecht und die davon abgeleiteten Nutzungsrechte entgegen? Wie und wovon sollen schöpferisch tätige Menschen leben? Darauf lässt sich im Wesentlichen die aktuell hitzige Diskussion über “Raubkopierer”, Verwertungsgesellschaften im Digital- und Internet-Zeitalter, YouTube, Spotify & Co. destillieren. Es geht um Grundsätzliches, nicht um spektakuläre Einzelfälle, die ohnehin selten als exemplarische Beispiele taugen. Möglicherweise hilft dabei eine kleine Abstraktion mit einem Ausflug in die Botanik.

Die Früchte eines Kirschbaums - gibt’s jedes Jahr neu. (nicht urheberrechtlich geschütztes Foto aus Wikimedia Commons, gemeinfrei)
Seit Juli 1975 gibt es in Deutschland den Begriff “Mundraub” nicht mehr im Strafrecht. Bis dahin war es die “Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch”. Man ging davon aus, dass der angerichtete Schaden für den Eigentümer gering bis vernachlässigbar sei - zum Beispiel, wenn jemand von einem Baum ein paar Kirschen pflückte und sie sofort aß. Auf Antrag ist “der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen” nach § 248a des Strafgesetzbuches auch heute noch strafbar - in der Regel gibt es aber kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.
Wer also eine Musik-CD aus dem Elektronik-Discounter klaut und sich dabei erwischen lässt, wird nicht automatisch bestraft, sondern nur, wenn’s der Ladenbesitzer anzeigt. Dann allerdings ist die Rechtslage klar: Es handelt sich um Diebstahl. Inzwischen sind aber dank Internet und Filesharing die Daten von solchen CDs, DVDs und Blu-rays meist auch “immateriell” (ohne die Datenträger) digital und weltweit verfügbar. Dadurch sind verlustfreie 1:1-Kopien möglich, ohne das Ursprungsprodukt zu beschädigen oder gar zu entwenden. Eine “Raubkopie” im Sinne des Wortes gibt es damit nicht, weil ja nur etwas kopiert, aber nicht geraubt wird.
Meistens fällt das den Urhebern der Daten nicht mal auf, so lange die Kopien nur in kleinem Maßstab und für den jeweiligen Privatgebrauch zirkulieren. Vielleicht profitieren sie sogar unwissentlich davon, kann doch eine größere Verbreitung ihrer Werke durchaus einen Werbeeffekt haben und die Verkäufe fördern. Komplett anders ist jedoch die Situation, wenn Musik, Filme, Fotos, Software, Designideen etc. im großen Stil ohne entsprechende Nutzungsrechte kopiert, gestreamt und öffentlich (gegen Entgelt oder werbefinanziert) zum Download angeboten werden. Dann wurde zwar physisch immer noch nichts entwendet, es entsteht aber normalerweise ein Schaden für den Urheber, weil diese Verwertung sein eigenes Geschäftsmodell angreift und er dennoch nicht von ihr profitiert.
Juristisch sind derzeit fast alle ungenehmigten Kopien Urheberrechtsverletzungen, unabhängig vom Umfang oder tatsächlich angerichteten Schaden. Ausnahme: “Privatkopien”, die allerdings von einer rechtmäßig erworbenen Quelldatei gezogen werden müssen und nicht kommerziell verwertet werden dürfen. Diese kleine Einschränkung des Urheberrechts geht vielen nicht weit genug; sie würden gerne alle Kopien für den Eigengebrauch straflos stellen - egal, aus welchen Quellen sie stammen.
Damit würde man jedoch die Büchse der Pandora öffnen. Kommen wir nochmal zur Kirschbaum-Analogie: Wer auf seiner Streuobstwiese 100 Bäume mit jeweils 1000 Kirschen stehen hat, wird den Verlust von ein paar Dutzend Früchten kaum bemerken oder gar beklagen. Wenn aber 10.000 Spaziergänger im Lauf der Saison jeweils 10 Kirschen pflücken, sind die Bäume leer. “Unzulässiger Vergleich”, sagen Sie? Weil in diesem Fall tatsächlich was Gegenständliches (Kirschen) geklaut wird, was nachher nicht mehr am Baum hängt, während selbst bei 100.000 ungenehmigten Kopien eine Originaldatei immer noch unbeschädigt auf dem Server liegt? Nicht unbedingt.
Abstrahieren wir ein wenig und setzen den Kirschbaum mit einem Komponisten gleich. Beide erschaffen in einem bestimmten Zeitraum eigene, individuelle Werke - der eine Kirschen (keine exakt so wie die andere), der andere Musikstücke (meist ebenfalls unterscheidbar, bei Bohlen nicht so sehr). Die Menge dieser Werke ist über die jeweilige Lebensdauer nur von der “Fruchtbarkeit” vorgegeben. Selbst ein leergepflückter Kirschbaum kann im Jahr darauf wieder Tausende Früchte tragen, ein guter Komponist wird sich auf lange Sicht nicht “leerkomponieren”. Beiden könnte es also theoretisch egal sein, ob ein paar ihrer Werke unentgeltlich über den Tresen gehen. Sie verlieren ja eigentlich nichts.
Die Praxis sieht anders aus: Der Kirschbaum ist darauf angewiesen, regelmäßig gepflegt, mit Wasser, Licht und Mineralien versorgt zu werden und dass Bienen seine Blüten zum richtigen Zeitpunkt bestäuben. Sonst wird das nix mit den Früchten. Ohne Material- und Arbeitseinsatz verwildert der Baum oder geht ein. Der Komponist hat zwar nicht exakt die gleichen Bedürfnisse, kann aber ebenfalls nicht kostenlos am Leben und Arbeiten erhalten werden. Das bedingen die aus der Betriebswirtschaftslehre bekannten Investitionsgüter, Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe, die gerade bei Musikern und Komponisten ganz schön ins Geld gehen können.
Wenn es nun aber ein Grundrecht auf freien und kostenlosen Zugang zu Kirschen und Kulturgütern (zu denen auch jounalistische Werke zählen) gäbe, wäre der Effekt für Bäume und Profi-Künstler/-Schreiber der gleiche: Sie würden sehr schnell aussterben. Womöglich fiele das einigen Konsumenten nicht mal groß auf, denn sie beurteilen das häufig nach dem alten Spruch: “Was nichts kostet, ist auch nichts wert”. Übrig blieben deshalb allenfalls Hobbyisten und Amateure, die von ihren Werken nicht leben müssten und sie deshalb problemlos unter freie (“Creative Commons”-) Lizenzen oder gar gemeinfrei stellen könnten. Als “wertvoll” würden sie jedenfalls nicht anerkannt.
Die “Gesetze des Marktes” mit einer Regelung des Preises über Angebot und Nachfrage sind außer Kraft gesetzt, wenn der Preis bei “Null” festgelegt wird. Qualität spielt dann aber mangels “Belohnung” ebenfalls keine Rolle mehr - das Angebot verarmt. Man kennt das in abgeschwächter Form schon von alten DDR-Zeiten, wo unter anderem der Bierpreis in Gaststätten staatlich auf beeindruckend niedrigem Niveau fixiert war und das Optik- und Geschmackserlebnis des Gebräus (zumindest für mein West-Empfinden) im Gegenzug extreme Nehmerqualitäten verlangte. Aber sie mussten ja irgendwie weg, die 25 Zwangsumtausch-DDR-Märker - damals in den 1980ern.
Fragen Sie mal einen engagierten Filesharer, ob er sich wirklich alle tausende heruntergeladenen Filme schon mal angeschaut oder hunderttausende Musikstücke intensiv gehört hat. Wahrscheinlich weiß er es nicht mal, weil er schon lange den Überblick verloren hat über die Masse an kosten- und somit wertlosem Zeug auf der Festplatte. Häufig verkommt da das Herunterladen zum Selbstzweck; das Produkt spielt keine tragende Rolle mehr, weil es im Überfluss vorhanden und ohne nennenswerten Arbeits- und Materialeinsatz erhältlich ist.
Ich kenne das aus Konsumentensicht auch - nicht vom Herunterladen, sondern vom Kirschbaum aus Kinderzeiten. Wir hatten nämlich ein großes und sehr fruchtbares Exemplar im Garten vor dem Haus. Während der Saison gab es deshalb täglich Kirschen-haltige Gerichte in allen möglichen Variationen - nach spätestens einer Woche kamen mir die roten Dinger zu den Ohren heraus.
Meine aus der Not geborene Lösung: So eine Art Filesharing. Ich pflückte ohne Wissen der Eltern ein paar Spankörbchen voll vom Baum und versuchte, die Kirschen auf dem Gehsteig vor dem Haus zu verkaufen. Wahrscheinlich hätte ich sie auch verschenkt, wenn die Dinger nur weg und die Zweige leer gewesen wären. Blöd, dass mich jemand aus der Nachbarschaft verpetzte und sich dieses Problem jedes Jahr auf’s Neue stellte. Noch heute esse ich fast alle möglichen Sorten Obst, bloß keine Kirschen.
Jahre später lernte ich dieses Überfluss-Phänomen auch aus der Perspektive des Musikkonsumenten kennen. Als Zeitungsredakteur schrieb ich zeitweise auch Plattenkritiken für unsere “Jugendseite”. Wöchentlich gab’s einen Stapel (natürlich kostenlose) Rezensions-Langspielplatten, die durchgehört werden wollten. Was ich anfangs noch toll fand, wurde nach einiger Zeit erst zur Selbstverständlichkeit und dann zu einer lästigen Schwemme.
Einen wirklichen Wert hatten die meisten schwarzen Scheiben für mich nicht mehr; bis heute behalten habe ich nur die Singles und LPs, die ich mir schon als Jugendlicher vom Taschengeld sauer abgespart hatte (die erste war übrigens “Elected” von Alice Cooper, weiß ich auch nach vier Jahrzehnten noch genau) oder die mir von Freunden und Verwandten geschenkt worden waren (begann mit “Mexico” von den Les Humphries Singers).
Der scheinbare Widerspruch zwischen den Positionen der “Raubkopierer” und der “Content-Mafia” (um mal die gegenseitigen Kampfbegriffe zu verwenden) ist eigentlich keiner, wenn wir die offenkundig rechtswidrigen und unsinnigen Extreme auf beiden Seiten ausklammern und uns vom Gedanken verabschieden, dass es in Sachen Urheber- und Nutzungsrechte einen Königsweg geben könnte, der allen gerecht wird. Perfekte Lösungen für komplexe Herausforderungen gibt es nicht, nirgendwo. Es geht darum, einen Kompromiss zu finden, der auf der einen Seite einen fairen (nicht unbedingt kostenlosen) Zugang zu werthaltigen Kulturgütern und auf der anderen Seite den Urhebern ein auskömmliches Einkommen und Arbeiten ermöglicht - gerne auch in Relation zu Resonanz und Erfolg ihrer Werke.
Dabei werden wir weiterhin nicht ohne Verwertungsgesellschaften und Lizenzen auskommen, denn Urheber können nur in einer idealen und sehr kleinen Welt darauf hoffen, dass sie ohne Hilfe Dritter jede Nutzung ihrer Werke überblicken und dafür sorgen können, dass sie regelkonform erfolgt und angemessen honoriert wird. Das wäre in etwa die selbe Welt, in der es kein Strafgesetzbuch braucht, weil sich jeder automatisch an die Gesetze hält - reine Utopie.
Deshalb wird’s auch nicht ohne Sanktionen für Regelverletzer gehen. Dreistellige Abmahngebühren für das private Herunterladen von einigen Songs oder das Zitieren von Zeitungsartikeln (Stichwort “Leistungsschutzrecht für Presseverleger”) sollten nicht dazu gehören, deftige Strafen für kommerzielle Urheberrechtsverletzer (wie Megaupload, kino.to, chinesische Industriedesign-Plagiatoren oder einige deutsche Verlage) dagegen schon.
Das Internet sollte dabei nicht als eigenständiges, neues Territorium oder gar “Tatort” behandelt werden. Es ist nur ein zusätzliches, sehr schnelles und weltumspannendes Netz für alles, was auch früher schon digital verbreitet und kopiert werden konnte, und stellt somit keinen “rechtsfreien Raum”, sondern einen selbstverständlichen Teil der gesetzesregulierten Welt dar - mit einem ähnlichen Anteil von Anarchie, Anonymität und Kriminalität.
Wie ein solcher Kompromiss genau aussehen könnte, weiß ich nicht. Er könnte ohnehin erst nach langen Gesprächen zwischen den vermeintlichen “Feinden”, die eigentlich keine sind, gefunden werden. Das Ziel muss ein gemeinsames sein: Kulturgüter sollen ihren Wert haben und behalten - für den Konsumenten und für den Schöpfer.
Geschrieben in Politik, Finanzen, Justiz, Musik, Internet, Medien | Drucken | 9 Kommentare »