Archiv der Kategorie Kurioses

Großes 1&1-Flatrate-Rate-Spiel (Update 7.9.)

“Lies das Kleingedruckte!” muss man sich immer wieder sagen, wenn Mobilfunk- und Internet-Provider wahnsinnig supergünstige Flatrates bewerben, die sich bei näherem Hinsehen als doch nicht so wahnsinnig günstig entpuppen. Dieses “nähere Hinsehen” ist schon unter normalen Umständen äußerst schwierig, weil die Schriftgrößen etwa Fliegendreck-Format haben. Wenn allerdings die lesbaren Sätze dann noch offenkundig unvollständig, zerstückelt und somit unverständlich sind, wird’s richtig heftig, wie gesehen auf den Seiten 46/47 der “Spiegel”-Ausgabe Nr. 35 vom 30. August:

1&1-Anzeige klein
Das Kleingedruckte einer Anzeige von 1&1 - für größere Darstellung auf’s Bild klicken.

Ich nehme mal an, das muss man jeweils komplett von links nach rechts über den Seitenbruch hinweg lesen und nicht spaltenweise pro Seite. Es ergibt jedoch auch so wenig Sinn (Bemerkungen in eckigen Klammern von mir):

1&1 All-Net-Flat inkl. 1&1 Internet-Flat in den ersten 12 Monaten für 19,90 €/Monat (bei [hier ist der Seitenbruch] eines Smartphones entfällt der Preisvorteil von 10.-€/Monat in den ersten 12 Monaten). 1&1 Internet-Flat: Mobil surfen mit bis zu 7.200 kBit/2, ab 250 MB Datenvolumen/Monat mit bis zu 64 bis zu 64 kBit/s. Bei Mitnahme ihrer Rufnummer erhalten Sie 25.-€ Wechslerbonus. Kostenlose Mailbox-Abfrage.[Seitenbruch] agslaufzeit. Einmalige Bereitstellungsgebühr 29,90 €, keine Versandkosten.

Puh - da fehlt doch was. Beim ersten Seitenbruch möglicherweise das Wort “Kauf”, beim zweiten stehe ich auf dem Schlauch. Grundsätzlich ist mir klar, dass die Superpreise nur ein Jahr lang gelten und teilweise auch nur Download-Geschwindigkeiten aus der Telefonmodem-Ära garantieren. Aber was ist mit der “agslaufzeit”? Vielleicht war der Text auch für die 1&1-Anzeigen-Layouter deutlich zu klein.

Disclaimer: Ich bin seit vielen Jahren 1&1-Kunde und dies ist ein von 1&1 gehostetes Blog. Ich hoffe mal, dass hier sportlich reagiert, nicht zensiert und vielleicht sogar aufgeklärt wird.

Update 7.9.: Das Rätsel wurde jetzt von 1&1 zumindest teilweise gelöst - siehe in den Kommentaren.

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Finde die Fehler, verstehe den Sinn!

Unsere geschätzten Qualitätsmedien arbeiten sich gerade umfassend an Thilo Sarrazin ab, dem Bestseller-Autor und  künftigen Ex-Bundesbank-Vorstandsmitglied. Die Thematik scheint aber so aufwühlend zu sein, dass so Einiges daneben geht. Nun ist das zwar hier kein Watchblog, aber finden Sie mal den Sinn und die Fehler in diesem Teil einer Faz.net-Meldung:

Der Vorstand der Bundesbank wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag entscheiden, über eine Trennung von Sarrazin nach seinen umstrittenen Thesen zur Integration von Einwanderern gehen soll. In der Bundesbank selbst drehte sich die Diskussion weniger um den Inhalt der Thesen, die Sarrazin in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ und in begleitenden Interviews verbreitet hat, sonder um den Vorwurf, er verstoße gegen das Gebot der politischen Zurückhaltung.

Hä? Was will der Vorstand entscheiden? Hat er überhaupt was zu entscheiden? Oder ist dafür nicht eigentlich der Bundespräsident zuständig? Und auch über den Titel des Sarrazin-Buches gibt es unterschiedliche Ansichten. So schreibt Spiegel-Online:

Auch außerhalb der Politik wächst der Druck auf den Bundesbanker. Nach der Veröffentlichung des Sarrazin-Buches “Deutschland schafft sich selbst ab” hat der Islamrat dem Autor Islamfeindlichkeit und Rassismus vorgeworfen.

Ups, wo habt Ihr denn das “selbst” her? Laut Amazon.de und dem dort faksimilierten Einband heißt es doch “Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen”. Übrigens hat das Buch dort seit Erscheinen den unangefochtenen Verkaufsrang 1 bei den Büchern und wird von den Amazon-Rezensenten überwiegend positiv beurteilt. 104 von 125 gaben dem Werk bis dato die Bestnote “5 Sterne”. Vielleicht haben ja Einige davon im Gegensatz zu manchen Journalisten das Buch auch wirklich gelesen und Sarrazin bedient mit seinen teils kruden und populistischen Thesen perfekt die sonst “schweigende Mehrheit” im Volk.

Abweichend von Sarrazins Ansichten bin ich übrigens immer noch der Meinung, dass man Basken nicht am Gen, sondern an der Mütze erkennt.

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48 Watt Grundlast zu verscherbeln

Seltsame Dinge sammeln sich an, wenn man mit viel Zeit und Aufwand private Praxis-Grundlagenforschung in Sachen “dimmbare LED-Lampen” betreibt. So liegen bei mir jetzt acht Grundlast-Widerstände à 6 Watt bzw. 8,2 kOhm herum, die ich versuchsweise parallel zu einem 220-Volt-Dimmer-Stromkreis geschaltet hatte, um eine flackerfreie Beleuchtung zu erhalten.
Merten Grundlast
Verkauft werden die Dinger im Handel als Sets mit jeweils vier Widerständen für rund 22,70 Euro plus Versandkosten. Wer mir zuerst eine Mail schickt, kriegt beide Sets (also acht Widerstände) für insgesamt 20 Euro plus Versand.

In meinem Anwendungsfall hat sich nämlich herausgestellt, dass ich diese Grundlast nicht mehr brauche. Stattdessen habe ich in meinem 14-Lampen-Stromkreis den vorhandenen Phasenanschnittdimmer mit rund 40 Watt Mindestlast auf gut Glück durch einen Phasenabschnittdimmer mit Mindestnennwert 20 Watt ersetzt. Damit war erfreulicherweise schon ein recht ordentliches und weitgehend flackerfreies Dimmen möglich; allerdings leuchteten die LEDs auf niedrigster Stufe noch etwas zu hell. Das versuchsweise parallele Anklemmen der in Serie geschalteten 66-kOhm-Grundlast-Armada verbesserte das erstaunlicherweise nicht.

Das beste Ergebnis erzielte ich dagegen mit dem schon vorher mal ausprobierten Trick, eine der 14 dimmbaren LED-Lampen durch einen herkömmlichen 35-Watt-Halogenstrahler zu ersetzen. Damit ist nun endlich ein absolut flackerfreies Dimmen zwischen “strahlend hell” und “Funzel” möglich.

Gedimmte LED-Strahler
Zwei dimmbare GU10-LED-Strahler im Zwillings-Downlight auf dunkelster Stufe.

Der zusätzliche Stromverbrauch durch den Halogenstrahler ist zu verschmerzen, da die Lampen ohnehin selten auf hellster Stufe laufen und die Energiebilanz gegenüber den früher verwendeten 50-Watt-Halos (bei Volllast) immer noch so aussieht:

13×4+35 = 87 Watt gegen 14×50 = 700 Watt

Die fast 88 Prozent Einsparung gelten natürlich auch bei kleineren Dimmerstufen und wären noch größer, wenn ich statt des Halo-Strahlers die Grundlast-Widerstände hätte verwenden können. Deren Ohmsche Last führt nämlich nicht zu nennenswertem Mehrverbrauch; sie werden im Gegensatz zum Strahler auch nur handwarm (leuchten tun sie natürlich auch nicht, logo).

Vielleicht haben Sie ja einen Dimmer-Stromkreis mit weniger Lampen als ich, bei denen Sie wirklich alle Stromfresser durch dimmbare LEDs ersetzen wollen, ohne sich mit ihrem alten Dimmer Flackerprobleme einzuhandeln. Dann wären die Grundlast-Widerstände wohl genau das Richtige für Sie - vorausgesetzt, Sie können diese jeweils rund neun Zentimeter langen Dinger irgendwo verstecken.

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Guter Rutsch, Steven Slater!/Update

Vergessen Sie Roland Koch, Horst Köhler, Ole von Beust und alle anderen, das hier ist wohl der Abgang des Jahres: JetBlue-Flugbegleiter Steven Slater (38) war es jetzt nach 20 Dienstjahren offenbar leid, sich ständig mit aufsässigen Flugpassagieren herumzuärgern.

Als in New York sein üblicher Hinweis nach der Landung, dass die Damen und Herren bitte bis zum Stillstand der Maschine angeschnallt zu bleiben hätten, mal wieder mit Missachtung gestraft wurde und sogar in einer Auseinandersetzung mit einer renitenten Reisenden gipfelte, gingen Slater die Gäule durch. Er beschimpfte per Borddurchsage die Passagiere, schnappte sich ein kühles Bier aus der Pantry, löste die Notrutsche aus, sauste nach unten, rannte zu seinem Wagen und fuhr nach Hause.

Dort fand ihn die Polizei kurz darauf und nahm ihn fest. Nach unbestätigten Berichten soll Slater gelächelt haben, was auch daran liegen könnte, dass er gerade mit seinem Freund im Bett lag. Dieser rasante Abgang wird ihn seinen Job kosten und möglicherweise auch eine Haftstrafe einbringen, aber auch viele Sympathisanten und neue Freunde. Auf seiner Facebook-Seite (Update: Nein, es ist nicht seine Facebook-Seite, sondern eine Fan-Page) wurde die Reisende, die ihm eine Gepäckklappe auf’s Haupt schlug und ihn übel beschimpfte, anfangs so gegrüßt:

To the passenger who called me a m—f–er, f— you

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Meister Lampe und die EU-Leuchtkörper-Verwirrung

Bald ist wieder September und wie schon im vergangenen Jahr häufen sich die Falschmeldungen über “Glühbirnen”-Verbote - das wird uns auch in schöner Regelmäßigkeit noch ein paar Jahre lang beschäftigen, weil für “elektrische Leuchtkörper” (EU-Bürokraten-Deutsch) jeweils im September neue Stufen der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft treten. Um schon mal mit den größten Irrtümern aufzuräumen: Ab 1. September ist der Verkauf von Glühlampen über 60 Watt Leistung in der Europäischen Union nicht verboten und es dürfen sogar noch weitaus stromhungrigere “Birnen” hergestellt, vertrieben und verkauft werden, solche zum Beispiel:
Wolfram-Halogenlampe 105 Watt
105-Watt-Wolfram-Halogenlampe der Energieeffizienzklasse C, noch mindestens vier Jahre lang regulär im EU-Handel. (Foto: Wikimedia Commons)

Selbst die herkömmliche “Glühbirne” (übrigens heute vor 129 Jahren der große Star bei der ersten Internationalen Elektrizitätsausstellung in Paris) darf auch in Stärken über 60 Watt noch nach dem 1. September 2010 verkauft werden, verboten sind allein Herstellung und Handelsvertrieb in der EU. Wenn Ihr Baumarkt also noch genug Lagerware hat, können Sie sich problemlos auch noch im Oktober mit antiquiertem “Glühobst” versorgen, ohne dass der Verkäufer in Dunkelhaft kommt.

Ob eine Lichtquelle jetzt und künftig legal vertrieben werden darf, ist auch nicht unbedingt vom technischen Prinzip abhängig, sondern vom Lichtstrom (gemessen in Lumen), dem Verwendungszweck, dem Abstrahlwinkel, der Leistungsaufnahme, der Spannungsversorgung und hauptsächlich von der Einstufung in “Energieeffizienzklassen“. Die kennen Sie auch von Kühlschränken, Waschmaschinen, Trocknern etc. - dort sind sie auf Klebeetiketten gedruckt.

Die schlechteste Klasse bei Leuchtmitteln heißt F, die beste zur Zeit A. Künftig wären wie bei den Haushaltsgeräten auch noch die “Premium”-Klassen A+ und A++ möglich. Herkömmliche Glühlampen liegen in den Klassen D, E und F. Lampen mit mattiertem Glas mussten aber schon seit September 2009 die Klasse A haben, das war also das vorzeitige Aus für die mattierte Glühlampe. Lampen mit klarem Glas müssen diese Mindestanforderungen erfüllen:

  • seit September 2009: ab 100 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2010: ab 75 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2011: ab 60 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2012: Energieeffizienzklasse C für alle
  • ab September 2016: Energieeffizienzklasse B für alle, Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C, für die noch kein Ersatz auf dem Markt ist.

Zwischendurch, im Jahr 2014, sollen die bis dahin gewonnenen Erfahrungen und neue technische Trends ausgewertet werden, um die bestehenden Regelungen eventuell zu verändern. Möglicherweise wird man dann auch noch einige Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand stellen. So sind Speziallampen, etwa in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin, von den Verboten nicht betroffen; ebenso Lampen besonders kleiner und großer Leistung (Lichtstrom unter 60 und über 12000 Lumen) sowie Lampen, die weniger als 60 Volt Spannung benötigen. Ebenfalls nicht enthalten - mangels ausreichender Alternativen - sind Reflektorlampen, die einen gebündelten Lichtstrahl abgeben.

Das alles ist schon ziemlich kompliziert, deshalb von zahlreichen Medien kaum korrekt zu vermitteln, aber noch nicht mal die halbe Wahrheit. Zur genannten EG-Verordnung gehören nämlich noch umfangreiche Regelungen für die Betriebseigenschaften der Lampen und die Produktinformationen auf Verpackungen und in Katalogen. Und weil wir bisher noch nicht von Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen geredet haben: Für die gilt außerdem eine andere EG-Verordnung, deren Lektüre ebenfalls die Birne rauchen lässt.

Wer sich solche Verordnungsriemen sparen will, kann aber einfach seinen Haushalt Schritt für Schritt auf wirklich energieeffiziente Beleuchtung umstellen. Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen, dass ich mich dabei nicht mit eher fragwürdigen Leuchtstoff-”Energiesparlampen” aufhalte, sondern komplett auf LED-Technik setze, die sich in rasantem Tempo weiterentwickelt und schon weitgehend der Energieeffizienzklasse A oder besser zuzuordnen ist (obwohl LED-Lampen bisher noch nicht offiziell klassifiziert sind). Kleines Zitat aus der oben erwähnten EG-Verordnung 244/2009 vom März 2009:

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Verordnung wiesen die besten der von ihr erfassten Lampen folgende Werte auf:
Der höchste festgestellte Lampenwirkungsgrad war 69 lm/W.

69 Lumen pro Watt - dieser Wert wird von neuen, hochwertigen LED-Lampen inzwischen klar überboten und allmählich nähern sich die Preise dieser hocheffizienten Lichtquellen auch bezahlbaren Regionen. Eine herkömmliche 60-W-”Glühbirne” zum Beispiel können Sie heutzutage problemlos durch eine 8-Watt-Bioledex-LED-Lampe mit rund 650 Lumen ersetzen. Die kostet zwar zwischen 25 und 30 Euro, spielt aber ihre Kosten innerhalb der Lebensdauer gleich mehrfach wieder ein. Diese Kosten-Nutzen-Relation wird sich mit den zukünftigen Produkten (und bei steigenden Strompreisen) noch weiter verbessern.

Nein, ich mache keine bezahlte Werbung für die LED-Industrie, bekomme keines ihrer Produkte billiger als Gegenleistung für meine Blogbeiträge. Durch den massenhaften Einsatz von LED-Lampen könnte aber der gesamte Stromverbrauch so weit reduziert werden, dass sich die unselige Debatte um die Verlängerung von AKW-Laufzeiten möglicherweise von selbst erledigt. Ich mag die Dinger nicht, habe sie noch nie gemocht und würde gerne schnellstmöglich auf sie verzichten. Dass meine persönliche Stromrechnung seit der umfassenden, privaten LED-Umrüstung schon deutlich geschrumpft ist und dass mir die monströsen EU-”Leuchtkörper”-Verordnungen total egal sein können, das sind die angenehmen Begleiterscheinungen der Aktion. Vielleicht finden Sie ja auch Gefallen an dieser Idee.

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Dem “Spiegel” seine Branche

Mit etwas Verspätung ein leicht verunglückter Satz aus der Spiegel-Ausgabe Nr. 31, Seite 67, im Artikel über den verstorbenen ALDI-Mitbegründer Theo Albrecht:

Jede Branche hat mittlerweile seinen Discounter.

Offenbar liefert auch der Spiegel in seiner Branche (“Qualitätsjournalismus”) inzwischen ab und zu Discount-Ware.

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Einladung zum geselligen Rauchen

Qualmende Zigaretten haben jede Menge schädliche Wirkungen, das muss ich auch als Raucher unumwunden zugeben, den Einfallsreichtum bayerischer Gastwirte beeinträchtigen sie aber offenbar nicht. Eigentlich gilt ja nach dem Volksentscheid in Bayern vom 4. Juli ab dem 1. August ein weitreichendes Rauchverbot, unter anderem in der Gastronomie, von dem es entgegen landläufiger Meinung auch für das Münchener Oktoberfest 2010 keine Ausnahme gibt. Merken wird man das aber vorerst kaum, denn zum Einen kann im Sommer noch ohne Frostbeulengefahr und völlig legal im Freien geraucht werden - also vor der Kneipe oder im Biergarten -, zum Anderen hatten findige Kneipiers schon kurz nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses eine Lücke im Gesetzentwurf entdeckt.

Zigarette
(Foto: Challiyil Eswaramangalath Vipin@Wikimedia Commons)

Bereits am Abend nach dem erfolgreichen Volksbegehren ließen Kneipiers im Fernsehen und in den Tagen danach auch in den Printmedien die Katze aus dem Sack: Ab nächsten Monat wird wohl in den bayerischen Raucherlokalen jeden Tag gefeiert, denn “geschlossene Gesellschaften” sind vom Rauchverbot ausgenommen und schließlich hat ja immer irgend jemand von den Gästen oder vom Personal Geburtstag, Namenstag, Hochzeitstag, Arbeitsjubiläum oder sonst einen feierlichen Anlass zum fröhlichen Beisammensein mit ritueller Glimmstängel-Verbrennung.

Man hätte also schon vor gut drei Wochen wissen können, wie windelweich das neue Gesetz ist, aber erstaunlicherweise wurden selbst ausgewiesene Insider nun kalt erwischt. Und erst heute wird auch die Lücke zur echten Schlagzeile, weil das bayerische Gesundheitsministerium die weitgehend vorhersehbaren Vollzugshinweise veröffentlichte. Darin heißt es unter anderem:

Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.

Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen bewirtet.

Dieser Definition dürfte bei nicht allzu strenger Auslegung wohl auch die Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung eines beliebigen Vereins entsprechen - wenn es denn kein “Raucherclub” ist. Denn über die heißt es:

Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden. Raucherclubs haben eine offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist jederzeit möglich. Sogenannte Raucherclubs sind keine geschlossene Gesellschaft.

In der Praxis hat sich schon bisher gezeigt, dass selbst das aktuelle, weniger strenge Nichtrauchergesetz in der Gastronomie kaum beachtet und kontrolliert wurde. Das neue Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen dürfte diese Situation kaum verändern, bietet aber genug Raum für juristische Spitzfindigkeiten und Auseinandersetzungen. Immerhin hat der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, schon erklärt, dass er nicht gegen die Vollzugshinweise vorgehen werde.

Ein wenig Aufwand wird es jedenfalls für die Wirte bedeuten, die ihren qualmenden Kundenkreis zur “echten geschlossenen Gesellschaft” machen wollen. So dürfte das Drucken von personalisierten Einladungskarten mit wechselnden Anlässen unumgänglich sein - für jeden Gast und für jeden Tag, an dem in der Kneipe geraucht werden soll. Könnte ja sein, dass ein Kontrolleur die mal sehen will.

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Hitze lässt Hirnschmalz schmelzen

Eigentlich wollte ich ja diese Woche hier noch so Einiges schreiben; zum Beispiel über den rätselhaften Freitod einer jungen Frau und die Berichterstattung der Bild-Zeitung dazu, über den Verkauf des Schlosshotels “Bühlerhöhe” im Schwarzwald an eine Immobiliengesellschaft mit anonymen Investoren mutmaßlich ukrainischer Herkunft und dubioser Historie, über die teils geheuchelte, teils völlig überzogene Aufregung über den Wechsel eines ZDF-Moderators auf den Chefsessel des Bundespresseamtes und, und und….

Eigentlich. Aber Temperaturen über 30 Grad und Luftfeuchtigkeitswerte um 70 Prozent machen mich irgendwie zu träge und hirnfaul, um diese sehr komplexen Themen (obwohl schon teilweise recherchiert) angemessen zu behandeln. Also lesen Sie hier nichts davon, sondern sehen heute aus Anlass des heißen französischen Nationalfeiertags nur ein kleines erfrischendes Beispiel zur Hitzebewältigung dort mit landestypischer Ignoranz behördlicher Verbote:

Brunnen in Paris
Foto: Julien Haler (Paris)@Wikimedia Commons

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TV-Tipp: “betrifft: Nürburgring”

An diesem Mittwochabend ist zwischendurch mal Platz und Zeit für was Fußballfernes und sehr Empfehlenswertes im Fernsehen: Der SWR sendet in seinem “Dritten” ab 20.15 Uhr die Dokumentation “betrifft: Nürburgring“. Spätestens um 21 Uhr dürfte auch dem letzten Laien klar sein, dass der “Ring” weit mehr ist als nur eine Rennstrecke und ein Mythos - er war und ist auch Schauplatz für einen mindestens 330 Millionen Euro teuren Halbwelt-Krimi namens “Nürburgring-Affäre“, der zu einem finanziellen und politischen Debakel führte.

Nürburgring-Luftbild 2004
Der Nürburgring - wie auf diesem Luftbild liegt auch hinter den Kulissen Einiges im Halbdunkel. (Foto: Stahlkocher@WikimediasCommons)

Besonders weh tat mir diese Entwicklung in den letzten Jahren gerade auch als aktiver Motorsport-Freund; ich hatte das Vergnügen, noch vor dem monströsen Umbau zum Erlebnis- und Freizeitpark einen Tag lang auf dem Grand-Prix-Kurs herumzukurven - bei typisch wechselhaftem Eifelwetter, aber unbelästigt von der pannenträchtigen “schnellsten Achterbahn der Welt” und den zahlreichen neuen und nicht immer geschmackssicheren Gebäuden. Ich gehöre halt zu den unverbesserlichen Puristen, die eine Rennstrecke primär als Sportplatz sehen und nicht als Hallodri-Zirkus für die ganze Familie.

NSX@Nürburgring
August 2004: Der Autor dieses Blogs im Honda NSX auf dem Nürburgring-GP-Kurs. (Foto: PVW - Michael Pietsch)

Der damalige Nürburgring-GmbH-Geschäftsführer Dr. Walter Kafitz galt unter Motorsportlern bis 2009 noch als ehrenwerter, engagierter Mann, der nichts unversucht ließ, die Anlage zu vermarkten und das schon traditionelle Defizit zu minimieren. Inzwischen wurde Kafitz fristlos entlassen und soll rund 7 Millionen Euro Schadenersatz an die GmbH bezahlen. Das allein macht schon die Dimension des Debakels deutlich, ist aber nur ein kleines Puzzleteil des Skandals, in den die SPD-geführte Landesregierung ebenso verwickelt ist wie dubiose Investoren und Geschäftemacher im Halbdunkeln.

Die Finanzierung der “Erlebniswelt Nürburgring” war von Anfang an eine Luftnummer, aber alle, die den Crash hätten verhindern können, schauten weg, kassierten vielleicht sogar mit und waschen nun ihre Hände in Unschuld. Die ganze Komplexität der Ereignisse kann eine 45minütige TV-Sendung natürlich nicht beleuchten - wahrscheinlich gelingt das nicht mal den damit befassten Ermittlungsbehörden und Gerichten -, aber der Film von Christoph Würzburger gibt einen erhellenden Einblick in den unfassbaren Finanz- und Polit-Krimi rund um die “grüne Hölle”.

Gäbe es da nicht die einzigartige Nordschleife und den ebenfalls sehr unterhaltsamen Grand-Prix-Kurs, man müsste den Nürburgring in diesem Licht leider den “Ring, der nie gelungen” nennen.

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Tröten-Tutorial für Vuvuzela-Verrückte

Ergänzend zu diesem Angebot können Sie sich jetzt dem Modeinstrument dieses Sommers auch deutlich intensiver widmen: Die “Hamburger Akademie für Fernstudien” bietet ein Vuvuzela-Spezialseminar an. Besonders gefällt mir die auf der Website erklärte Finanzierung:

Studiengebühren werden am in Rand erhoben und sind spätestens am 11. Juli 2010 auf ein noch zu benennendes Konto des Verbandes Wandsbeker Katzenfreunde i.G. zu überweisen.

Einige Fragezeichen wirft allerdings die Zeitplanung des Hamburger Studiums auf:

Die Studiendauer ist verhandelbar und dauert mindestens so lange, wie sich Begeisterung und Motivation die Wage halten.

Mit diesem etwas halbherzigen Angebot werden Sie allerdings nie die Meisterschaft der neuen “Vuvuzela-Gruppe” des Konzerthausorchesters am Gendarmenmarkt in Berlin erreichen, die in diesem Zeit-Online-Video die bisher kaum bekannten hochkulturellen Dimensionen der Tröte demonstriert.

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