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29.3.2012 von Wolfgang Messer.
Gibt es immaterielles, “geistiges Eigentum”, dessen Gebrauch wie jedes andere materielle Eigentum laut Grundgesetz, Artikel 14, “zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll”? Stehen dem nicht das Urheberrecht und die davon abgeleiteten Nutzungsrechte entgegen? Wie und wovon sollen schöpferisch tätige Menschen leben? Darauf lässt sich im Wesentlichen die aktuell hitzige Diskussion über “Raubkopierer”, Verwertungsgesellschaften im Digital- und Internet-Zeitalter, YouTube, Spotify & Co. destillieren. Es geht um Grundsätzliches, nicht um spektakuläre Einzelfälle, die ohnehin selten als exemplarische Beispiele taugen. Möglicherweise hilft dabei eine kleine Abstraktion mit einem Ausflug in die Botanik.

Die Früchte eines Kirschbaums - gibt’s jedes Jahr neu. (nicht urheberrechtlich geschütztes Foto aus Wikimedia Commons, gemeinfrei)
Seit Juli 1975 gibt es in Deutschland den Begriff “Mundraub” nicht mehr im Strafrecht. Bis dahin war es die “Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch”. Man ging davon aus, dass der angerichtete Schaden für den Eigentümer gering bis vernachlässigbar sei - zum Beispiel, wenn jemand von einem Baum ein paar Kirschen pflückte und sie sofort aß. Auf Antrag ist “der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen” nach § 248a des Strafgesetzbuches auch heute noch strafbar - in der Regel gibt es aber kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.
Wer also eine Musik-CD aus dem Elektronik-Discounter klaut und sich dabei erwischen lässt, wird nicht automatisch bestraft, sondern nur, wenn’s der Ladenbesitzer anzeigt. Dann allerdings ist die Rechtslage klar: Es handelt sich um Diebstahl. Inzwischen sind aber dank Internet und Filesharing die Daten von solchen CDs, DVDs und Blu-rays meist auch “immateriell” (ohne die Datenträger) digital und weltweit verfügbar. Dadurch sind verlustfreie 1:1-Kopien möglich, ohne das Ursprungsprodukt zu beschädigen oder gar zu entwenden. Eine “Raubkopie” im Sinne des Wortes gibt es damit nicht, weil ja nur etwas kopiert, aber nicht geraubt wird.
Meistens fällt das den Urhebern der Daten nicht mal auf, so lange die Kopien nur in kleinem Maßstab und für den jeweiligen Privatgebrauch zirkulieren. Vielleicht profitieren sie sogar unwissentlich davon, kann doch eine größere Verbreitung ihrer Werke durchaus einen Werbeeffekt haben und die Verkäufe fördern. Komplett anders ist jedoch die Situation, wenn Musik, Filme, Fotos, Software, Designideen etc. im großen Stil ohne entsprechende Nutzungsrechte kopiert, gestreamt und öffentlich (gegen Entgelt oder werbefinanziert) zum Download angeboten werden. Dann wurde zwar physisch immer noch nichts entwendet, es entsteht aber normalerweise ein Schaden für den Urheber, weil diese Verwertung sein eigenes Geschäftsmodell angreift und er dennoch nicht von ihr profitiert.
Juristisch sind derzeit fast alle ungenehmigten Kopien Urheberrechtsverletzungen, unabhängig vom Umfang oder tatsächlich angerichteten Schaden. Ausnahme: “Privatkopien”, die allerdings von einer rechtmäßig erworbenen Quelldatei gezogen werden müssen und nicht kommerziell verwertet werden dürfen. Diese kleine Einschränkung des Urheberrechts geht vielen nicht weit genug; sie würden gerne alle Kopien für den Eigengebrauch straflos stellen - egal, aus welchen Quellen sie stammen.
Damit würde man jedoch die Büchse der Pandora öffnen. Kommen wir nochmal zur Kirschbaum-Analogie: Wer auf seiner Streuobstwiese 100 Bäume mit jeweils 1000 Kirschen stehen hat, wird den Verlust von ein paar Dutzend Früchten kaum bemerken oder gar beklagen. Wenn aber 10.000 Spaziergänger im Lauf der Saison jeweils 10 Kirschen pflücken, sind die Bäume leer. “Unzulässiger Vergleich”, sagen Sie? Weil in diesem Fall tatsächlich was Gegenständliches (Kirschen) geklaut wird, was nachher nicht mehr am Baum hängt, während selbst bei 100.000 ungenehmigten Kopien eine Originaldatei immer noch unbeschädigt auf dem Server liegt? Nicht unbedingt.
Abstrahieren wir ein wenig und setzen den Kirschbaum mit einem Komponisten gleich. Beide erschaffen in einem bestimmten Zeitraum eigene, individuelle Werke - der eine Kirschen (keine exakt so wie die andere), der andere Musikstücke (meist ebenfalls unterscheidbar, bei Bohlen nicht so sehr). Die Menge dieser Werke ist über die jeweilige Lebensdauer nur von der “Fruchtbarkeit” vorgegeben. Selbst ein leergepflückter Kirschbaum kann im Jahr darauf wieder Tausende Früchte tragen, ein guter Komponist wird sich auf lange Sicht nicht “leerkomponieren”. Beiden könnte es also theoretisch egal sein, ob ein paar ihrer Werke unentgeltlich über den Tresen gehen. Sie verlieren ja eigentlich nichts.
Die Praxis sieht anders aus: Der Kirschbaum ist darauf angewiesen, regelmäßig gepflegt, mit Wasser, Licht und Mineralien versorgt zu werden und dass Bienen seine Blüten zum richtigen Zeitpunkt bestäuben. Sonst wird das nix mit den Früchten. Ohne Material- und Arbeitseinsatz verwildert der Baum oder geht ein. Der Komponist hat zwar nicht exakt die gleichen Bedürfnisse, kann aber ebenfalls nicht kostenlos am Leben und Arbeiten erhalten werden. Das bedingen die aus der Betriebswirtschaftslehre bekannten Investitionsgüter, Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe, die gerade bei Musikern und Komponisten ganz schön ins Geld gehen können.
Wenn es nun aber ein Grundrecht auf freien und kostenlosen Zugang zu Kirschen und Kulturgütern (zu denen auch jounalistische Werke zählen) gäbe, wäre der Effekt für Bäume und Profi-Künstler/-Schreiber der gleiche: Sie würden sehr schnell aussterben. Womöglich fiele das einigen Konsumenten nicht mal groß auf, denn sie beurteilen das häufig nach dem alten Spruch: “Was nichts kostet, ist auch nichts wert”. Übrig blieben deshalb allenfalls Hobbyisten und Amateure, die von ihren Werken nicht leben müssten und sie deshalb problemlos unter freie (“Creative Commons”-) Lizenzen oder gar gemeinfrei stellen könnten. Als “wertvoll” würden sie jedenfalls nicht anerkannt.
Die “Gesetze des Marktes” mit einer Regelung des Preises über Angebot und Nachfrage sind außer Kraft gesetzt, wenn der Preis bei “Null” festgelegt wird. Qualität spielt dann aber mangels “Belohnung” ebenfalls keine Rolle mehr - das Angebot verarmt. Man kennt das in abgeschwächter Form schon von alten DDR-Zeiten, wo unter anderem der Bierpreis in Gaststätten staatlich auf beeindruckend niedrigem Niveau fixiert war und das Optik- und Geschmackserlebnis des Gebräus (zumindest für mein West-Empfinden) im Gegenzug extreme Nehmerqualitäten verlangte. Aber sie mussten ja irgendwie weg, die 25 Zwangsumtausch-DDR-Märker - damals in den 1980ern.
Fragen Sie mal einen engagierten Filesharer, ob er sich wirklich alle tausende heruntergeladenen Filme schon mal angeschaut oder hunderttausende Musikstücke intensiv gehört hat. Wahrscheinlich weiß er es nicht mal, weil er schon lange den Überblick verloren hat über die Masse an kosten- und somit wertlosem Zeug auf der Festplatte. Häufig verkommt da das Herunterladen zum Selbstzweck; das Produkt spielt keine tragende Rolle mehr, weil es im Überfluss vorhanden und ohne nennenswerten Arbeits- und Materialeinsatz erhältlich ist.
Ich kenne das aus Konsumentensicht auch - nicht vom Herunterladen, sondern vom Kirschbaum aus Kinderzeiten. Wir hatten nämlich ein großes und sehr fruchtbares Exemplar im Garten vor dem Haus. Während der Saison gab es deshalb täglich Kirschen-haltige Gerichte in allen möglichen Variationen - nach spätestens einer Woche kamen mir die roten Dinger zu den Ohren heraus.
Meine aus der Not geborene Lösung: So eine Art Filesharing. Ich pflückte ohne Wissen der Eltern ein paar Spankörbchen voll vom Baum und versuchte, die Kirschen auf dem Gehsteig vor dem Haus zu verkaufen. Wahrscheinlich hätte ich sie auch verschenkt, wenn die Dinger nur weg und die Zweige leer gewesen wären. Blöd, dass mich jemand aus der Nachbarschaft verpetzte und sich dieses Problem jedes Jahr auf’s Neue stellte. Noch heute esse ich fast alle möglichen Sorten Obst, bloß keine Kirschen.
Jahre später lernte ich dieses Überfluss-Phänomen auch aus der Perspektive des Musikkonsumenten kennen. Als Zeitungsredakteur schrieb ich zeitweise auch Plattenkritiken für unsere “Jugendseite”. Wöchentlich gab’s einen Stapel (natürlich kostenlose) Rezensions-Langspielplatten, die durchgehört werden wollten. Was ich anfangs noch toll fand, wurde nach einiger Zeit erst zur Selbstverständlichkeit und dann zu einer lästigen Schwemme.
Einen wirklichen Wert hatten die meisten schwarzen Scheiben für mich nicht mehr; bis heute behalten habe ich nur die Singles und LPs, die ich mir schon als Jugendlicher vom Taschengeld sauer abgespart hatte (die erste war übrigens “Elected” von Alice Cooper, weiß ich auch nach vier Jahrzehnten noch genau) oder die mir von Freunden und Verwandten geschenkt worden waren (begann mit “Mexico” von den Les Humphries Singers).
Der scheinbare Widerspruch zwischen den Positionen der “Raubkopierer” und der “Content-Mafia” (um mal die gegenseitigen Kampfbegriffe zu verwenden) ist eigentlich keiner, wenn wir die offenkundig rechtswidrigen und unsinnigen Extreme auf beiden Seiten ausklammern und uns vom Gedanken verabschieden, dass es in Sachen Urheber- und Nutzungsrechte einen Königsweg geben könnte, der allen gerecht wird. Perfekte Lösungen für komplexe Herausforderungen gibt es nicht, nirgendwo. Es geht darum, einen Kompromiss zu finden, der auf der einen Seite einen fairen (nicht unbedingt kostenlosen) Zugang zu werthaltigen Kulturgütern und auf der anderen Seite den Urhebern ein auskömmliches Einkommen und Arbeiten ermöglicht - gerne auch in Relation zu Resonanz und Erfolg ihrer Werke.
Dabei werden wir weiterhin nicht ohne Verwertungsgesellschaften und Lizenzen auskommen, denn Urheber können nur in einer idealen und sehr kleinen Welt darauf hoffen, dass sie ohne Hilfe Dritter jede Nutzung ihrer Werke überblicken und dafür sorgen können, dass sie regelkonform erfolgt und angemessen honoriert wird. Das wäre in etwa die selbe Welt, in der es kein Strafgesetzbuch braucht, weil sich jeder automatisch an die Gesetze hält - reine Utopie.
Deshalb wird’s auch nicht ohne Sanktionen für Regelverletzer gehen. Dreistellige Abmahngebühren für das private Herunterladen von einigen Songs oder das Zitieren von Zeitungsartikeln (Stichwort “Leistungsschutzrecht für Presseverleger”) sollten nicht dazu gehören, deftige Strafen für kommerzielle Urheberrechtsverletzer (wie Megaupload, kino.to, chinesische Industriedesign-Plagiatoren oder einige deutsche Verlage) dagegen schon.
Das Internet sollte dabei nicht als eigenständiges, neues Territorium oder gar “Tatort” behandelt werden. Es ist nur ein zusätzliches, sehr schnelles und weltumspannendes Netz für alles, was auch früher schon digital verbreitet und kopiert werden konnte, und stellt somit keinen “rechtsfreien Raum”, sondern einen selbstverständlichen Teil der gesetzesregulierten Welt dar - mit einem ähnlichen Anteil von Anarchie, Anonymität und Kriminalität.
Wie ein solcher Kompromiss genau aussehen könnte, weiß ich nicht. Er könnte ohnehin erst nach langen Gesprächen zwischen den vermeintlichen “Feinden”, die eigentlich keine sind, gefunden werden. Das Ziel muss ein gemeinsames sein: Kulturgüter sollen ihren Wert haben und behalten - für den Konsumenten und für den Schöpfer.
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13.3.2012 von Wolfgang Messer.
Der schwedische Musik-Streaming-Dienst “Spotify” mit “über 10 Millionen aktiven Nutzern und mehr als drei Millionen zahlenden Abonnenten” (Eigenwerbung) hat heute sein Angebot für Deutschland gestartet. Passenderweise kam so am 13. März das 13. “Spotify”-Land dazu.
Noch gibt es allerdings keinen Vertrag mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA über die Nutzungsrechte der angebotenen Songs, die GEMA rechnet aber mit einer Einigung. Halten wir also fest: “Spotify” hat offenbar noch nichts an die GEMA bezahlt und hält sich auch zu den laufenden Verhandlungen bedeckt, die am 26. März abgeschlossen werden sollen.
Das hinderte aber den Chemnitzer Musikproduzenten Daniel Rosenfeld (bekannt durch seine Sounds für das Computerspiel “Minecraft”) nicht daran, über seinen Twitter-Account mit rund 52.000 Followern diesen Tweet zu verbreiten:
Spotify paid 200 million Euro to the german GEMA. No artist will ever see that money.
— C418 (@C418) März 13, 2012
In kurzer Zeit wurde diese Nachricht von weit über 50 anderen Twitter-Accounts ohne Rückfrage oder Zweifel am Wahrheitsgehalt übernommen (leider auch von Leuten, von denen ich’s nicht erwartet hätte) und mehrere Dutzend mal favorisiert. Dass Rosenfeld keine Quelle für seine Behauptung angeben konnte, störte offenbar niemanden. Entsprechende Nachfragen einiger weniger kritischer Twitter-Nutzer schienen Rosenfeld nicht zu interessieren.
Dabei behauptet nicht mal “Spotify” selbst, jemals 200 Millionen Euro an die GEMA überwiesen zu haben. Dieser Betrag ist stattdessen die offiziell genannte Gesamtsumme, die “Spotify” seit Beginn des Dienstes 2008 an Rechteinhaber (z. B. Verwertungsgesellschaften und Labels) in nun 13 Ländern (inklusive Deutschland) gezahlt hat. Die GEMA bekam offiziell noch nichts von diesem Geldsegen.
Rosenfelds offensichtliche Falschmeldung war erwartungsgemäß ein gefundenes Fressen für alle, die schon bei der Diskussion um YouTube die GEMA für eine Ausgeburt der Hölle hielten und ihre Ansicht nun auf’s Vortrefflichste bestätigt sahen. Auch Lügen können also eine wundervolle Windmaschine für “the next big shitstorm” sein - nachprüfbare Fakten sind da meistens störend.
Jetzt muss die GEMA allerdings dem schlecht informierten (und möglicherweise auch schlecht bezahlten) Teil ihrer Mitglieder schonend beibringen, dass sie im Moment leider keine zusätzlichen 200 Millionen Euro ausschütten kann. Die Chancen dafür stehen auch in Zukunft nicht gut - angesichts der bisherigen “Spotify”-Vergütungen im Zehntel-Cent-Bereich pro Song-Stream.
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