Online-Privatkauf von dubiosen China-LED-Lampen: Endstation Zoll

Immer öfter warten deutsche Käufer vergeblich auf ihre online bestellten, billigen China-LED-Lampen. Die Zollbehörden fischen im Auftrag der Bundesnetzagentur inzwischen fast alle dubiosen Fernost-Leuchtmittel ab, weil sie nicht den hier geltenden Kennzeichnungs- und Produktsicherheits-Vorschriften entsprechen.

China-LED-Import-Lampen
Eine zufällige Auswahl von China-LED-Lampen, die offiziell nicht nach Europa importiert werden dürften, aber dennoch hier gelandet sind. Meistens fehlt eine korrekte CE-Kennzeichnung, häufig sind sie sogar lebens- oder feuergefährlich. (Fotos: M. Stöcken/David Communication [3]; Hauptzollamt Regensburg, mit freundlicher Genehmigung [1])

LED-Lampen und -Leuchten online in China für einen Bruchteil der Preise kaufen, die sie regulär bei uns kosten – das klingt erstmal verlockend. Allein auf den beliebtesten Plattformen „AliExpress“ und „Banggood“ können Sie unter mehr als einer Million teils spottbilliger Produkte auswählen.

Immer mehr „Schnäppchenjäger“ berichten jedoch seit Anfang des Jahres, dass die bestellte Ware beim deutschen, österreichischen oder Schweizer Zoll hängen bleibt und nach Prüfung wohl auch verschrottet wird. Wenn’s blöd läuft, erstattet der Verkäufer dann noch nicht mal den Kaufpreis; Sie haben letztendlich für heiße Luft bezahlt und zusätzlich noch Ärger an der Backe.

Zoll arbeitet mit Marktüberwachung zusammen

Das ist weder wirklich überraschend noch neu – entsprechende Meldungen gab’s auch hier im Blog immer mal wieder. Schon Anfang 2014 informierte die deutsche Bundesnetzagentur über eine konsequentere Kontrolle in Zusammenarbeit mit dem Zoll und den Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Die im Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte zentrale „Marktüberwachung Baden-Württemberg“ hat beispielsweise bereits angekündigt, dass die Prüfung von LED-Leuchtmitteln 2016 zu einer „Jahresschwerpunktaktion“ werde. Grundlage sind hier nicht nur die Gesetze gegen Produktpiratierie (Plagiate!), sondern auch die strengen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung, Leistung, Effizienz und Sicherheit von elektrischen bzw. elektronischen Produkten – unter anderem also von LED-Lampen und -Leuchten.

Ein „CE“-Zeichen sagt leider noch nichts aus

GU10-LED-Spot-CE-China-Export-LogoVon denen haben zwar auch die Fernost-Billig-Fabrikanten schon was gehört. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie darauf irgendeine Rücksicht nehmen.

Stattdessen versuchen viele, sich mit regelwidrig aufgeklebten Fantasie-Kennzeichnungen durchzumogeln (auf dem GU10-LED-Spot rechts ein irreführendes „CE“-Label, das höchstens für „China Export“ stehen kann), verkloppen unverdrossen lebensgefährliche Retrofits ohne Berührungsschutz (unten links eine haubenlose E14-Lampe mit offen liegenden Kontakten) oder verständliche Bedienungsanleitung, dafür mit frei erfundenen Leistungsdaten und „Zertifikaten“.

Auch der Direktverkauf ist ein „Inverkehrbringen“

E14-ohne-CE-ohne BeruehrungsschutzUnd wenn Sie jetzt als privater Käufer fragen: „Was gehen mich die doofen EU-Regeln an? Ich bin doch kein Händler und will die Dinger nicht weiterverkaufen, sondern selbst behalten!“ … dann liegen Sie leider falsch. Der Zauberbegriff heißt nämlich „in Verkehr bringen“ und der bezieht sich nicht ausschließlich auf Hersteller-Händler-Beziehungen. Zitat aus dem Papier der Bundesnetzagentur:

„Bei Direktverkäufen an private Endnutzer handelt es sich um eine Überlassung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Ein Direktverkauf von einem außerhalb der EU ansässigen Unternehmen an eine in der EU ansässige Privatperson fällt genauso unter den Begriff des „Inverkehrbringens“ wie die direkte Überlassung eines Produkts durch einen in der EU ansässigen Hersteller an eine Privatperson.

Für die „Überlassung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ wird nicht auf beiden Seiten ein Wirtschaftsakteur benötigt; es ist völlig ausreichend, dass das im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein Wirtschaftsakteur ist und das Produkt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit dem privaten Kunden überlässt.“

Verhindern ließe sich dieser zwingende Zusammenhang nur durch einen privaten Eigenimport:

„Anders gestaltet sich der Fall, wenn eine Privatperson im EU-Ausland ein nichtkonformes Produkt erwirbt und dieses dann selbst in die EU einführt. Hier findet kein Inverkehrbringen statt, da im Gegensatz zu ersterem Fall mit der Einfuhr keine Überlassung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit stattfindet.“

Ein Weiterverkauf wäre schon illegal

Aber mal ehrlich: Wer macht sich schon die Mühe und Kosten, wegen ein paar LED-Lämpchen nach Hongkong zu fliegen? Streng genommen, würden Sie sich außerdem schon regelwidrig verhalten, wenn Sie ein paar dieser „Mitbringsel“ in Deutschland an diverse Kumpel weiterverkaufen – denn das wäre ja bereits eine „Geschäftstätigkeit“.

Von weiteren möglichen Folgen des China-LED-Lampen-Schrotts ganz abgesehen : Zoll-China-LED-EinbauleuchteElektrische Schläge, Kurzschlüsse, Chemie-Ausdünstungen, Funkstörungen, Flacker-/Flimmer-Licht, Hitzeschäden mit potenzieller Gefahr von Bränden, bei denen die Feuerversicherung eventuell wegen grober Fahrlässigkeit keine Schäden erstattet (Foto rechts: Vom Hauptzollamt in Regensburg kassierte feuergefährliche Niedervolt-LED-Einbauleuchte mit unsicherem Vorschaltgerät).

LED-Image leidet unter „schwarzen Schafen“

Zwar ist die Menge der aus Fernost abgefangenen LED-Produkte in absoluten Zahlen sehr groß und nimmt stetig zu. In Relation zu den in Deutschland regulär off- und online gekauften, EU-konformen Lampen und Leuchten sind die privaten China-Online-Käufe allerdings verschwindend gering und verursachen mit einem geschätzten Umsatzanteil von unter einem Prozent keine nennenswerten volkswirtschaftlichen Schäden.

Jeder Einzelfall kann jedoch gravierend sein – für den privaten Online-Käufer, weil er für sein Geld gar nichts oder ein minderwertiges bis lebensgefährliches Produkt bekommt (wenn’s der Zoll überhaupt durchlässt) – für den seriösen Teil der globalen LED-Branche, weil schon wenige schlechte Erfahrungen mit dubiosen Leuchtmitteln durch Multiplikation für einen erheblichen Image-Schaden der Halbleiter-Lichttechnologie an sich sorgen können. Schließlich verbreiten sich vernichtende LED-Pauschalurteile heutzutage rasend schnell und weitreichend über (a)soziale Netzwerke oder Schnäppchen-Plattformen und treffen in der Konsequenz auch anständige Hersteller/Händler, die nichts dafür können.

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