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10.4.2012 von Wolfgang Messer.
“Eigenverantwortung” scheint für manche Menschen ein Fremdwort zu sein. Für sie sind immer andere am eigenen “Unglück” oder “Schicksal” schuld - häufig solch teuflische Monster wie GEZ, GEMA, SPD, DPD, ARD, ARAL, Hartz IV, VGH oder Finanzamt. Diese Weltsicht wird regelmäßig untermauert mit unbelegten Schauergeschichten aus dem persönlichen Umfeld oder von Hörensagen - Hinweise auf Fakten stören da nur und werden entweder ignoriert oder der Hinweisgeber als Kollaborateur und Profiteur des “Schweinesystems” diskreditiert.

Die GEZ-Verwaltung in Köln - eines der Ziele des Volkszorns. (Foto: GEZ.de)
Aktuelles Beispiel: Eine nicht näher bezeichnete Kindertagesstätte in einer nicht genannten Stadt - möglicherweise im Raum Bochum - müsse jetzt nach dem Besuch eines “GEZ-Mitarbeiters” rückwirkend für zehn Jahre rund 4000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen. So wird es derzeit in einem 50mal geteilten und 69mal “geplusten” Google+-Beitrag und auf einigen Webseiten behauptet. Belege dafür gibt’s nicht. Danach soll die Kita keinen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt, aber dennoch eine ungenannte Zahl von Radio- oder TV-Geräte betrieben haben (so genau wird das nicht erzählt), was auf Nachfrage des Kontrolleurs auch zugegeben worden sei. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist aber - und das stimmt nun wirklich - im Gegensatz zur Nachzahlung nicht möglich.
Dieser (erfundene?) Fall löste bei der konditionierten Klientel die zu erwartende Pawlowsche Reflexkette aus: Prompte und helle Empörung ohne Nachfrage, ungeprüfte Weiterverbreitung und stellenweise sogar die verkappte Aufforderung zur Gewalt gegen die “GEZ-Schnüffler”. Ein Kommentator schrieb bei Google+ gar:
Die GEZ-Affen, die solche Methoden anwenden, gehören auf der Straße totgeschlagen und als Warnung für ihre Kollegen liegengelassen, bis sich die Krähen satt gefressen haben.
Passt ja alles wundervoll ins Weltbild: “Der Staat und seine Lakaien schröpfen die Ärmsten der Armen (Kinder noch dazu!), um sich die Taschen vollzustopfen; und die Medien berichten nicht darüber, weil sie selbst zu den Profiteuren gehören - alles Schweine und Verbrecher!”
Eher schüchtern nehmen sich dagegen vereinzelte Hinweise auf Unstimmigkeiten aus; zum Beispiel, dass die Gebühreneinzugszentrale keine Außendienstmitarbeiter beschäftigt, sondern dass es die Beauftragten der jeweiligen Landesrundfunkanstalt sind, die an Haus- und Kindertagesstättentüren klingeln. Oder dass es keine automatische Gebührenbefreiung gibt - schon immer und ausführlich publiziert.
Oder dass ein § 4, Abs. 4, des aktuellen Rundfunkgebührenstaatsvertrags existiert, in dem eben nicht steht, dass sich die Nachzahlung der GEZ-Gebühren auch auf einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken kann, sondern dass es eine Verjährung der Forderungen gibt, die sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die “regelmäßige Verjährung” richtet. Dort finden Sie in § 195 eine Frist von drei Jahren und in § 199 unter anderem diesen Passus:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem … der Anspruch entstanden ist.
Davon ausgehend muss man also mit maximal 36 Monaten Nachzahlung rechnen; auf 4000 Euro summiert sich das wohl keinesfalls. Verweise auf ein Urteil des VGH München aus dem Jahr 1996, nach dem es eine solche zeitliche Deckelung bei Rundfunkgebühren nicht geben soll, sind dabei sinnlos. Es bezieht sich auf eine frühere Form des Staatsvertrages und auch noch auf den Fall eines vorsätzlichen “Schwarzsehers”, hat also nichts mit einer gemeinnützigen und deshalb potenziell gebührenbefreiten Kindertagesstätte zu tun.
Das mit der “Gemeinnützigkeit” ist in diesem Fall wichtig, denn der Paritätische Wohlfahrtsverband weist in einer ellenlangen Broschüre (pdf-Datei) unter anderem darauf hin, dass Kindertagesstätten durchaus GEZ-anmeldepflichtig sind und nur, wenn sie als gemeinnützige Einrichtung anerkannt sind, auf Antrag von der Gebührenpflicht befreit werden.
Mal angenommen, diesen Kita-Fall gäbe es tatsächlich. Was wäre das für ein Träger, Leiter oder eine Leiterin, der oder die ihren grundlegenden Papier- und Behördenkram nicht in den Griff bekommt? Nicht weiß, welche Vorschriften und bürokratischen Fallstricke es beim Betrieb einer Kita gibt (und es sind unzählige, die alle massiv von der eigentlichen Arbeit mit Kindern abhalten können)? Einem Gebührenbeauftragten erzählt, dass die Kita von Gebühren befreit sei, aber in Wahrheit keinen entsprechenden Antrag gestellt hat? Ihn dann noch unnötigerweise ins Gebäude lässt und ihm freimütig erzählt, dass hier schon seit zehn Jahren Radios und Fernseher dudeln? Und zum (schlechten) Schluss nicht mal in der Lage ist, das Problem auf dem kurzen Dienstweg und bestenfalls einvernehmlich mit der GEZ-Zentrale bzw. der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu klären (doch, das funktioniert in vielen Fällen)?
Sorry, Beruf verfehlt.
Jeder von uns muss sich schon privat regelmäßig mit einer Vielzahl von Formularen, Behörden, Gesetzen und Vorschriften herumschlagen (der GEZ-Kram ist da nur ein Mini-Puzzleteil), dazu kommt die ständige Abwehr von Abzockversuchen diverser Geschäftemacher und Betrüger - der anstrengende Alltag in einer Demokratie mit Marktwirtschaft, die Millionen von Entscheidungen von uns verlangt. Wer dann noch selbst ein Unternehmen, eine Institution, einen Verein oder Ähnliches gründet und leitet, kriegt mindestens das Doppelte an Problemen oben drauf gepackt.
Das überfordert potenziell so ziemlich alle - wir sind schließlich keine Robotor, sondern Menschen mit Fehlern. Die Guten werden mit der Mehrzahl davon fertig und überleben, die andern nicht. Es sind vor allem jene, die von Klein auf daran gewöhnt wurden, dass andere ihnen das Denken und Handeln abnehmen - seien es die Eltern oder der Staat. “Eigenverantwortung” bleibt ihnen häufig lebenslang ein Fremdwort - viel bequemer ist es doch, die Schuld am eigenen Ungemach einem diffusen Machtgebilde zuzuweisen. An einem selbst kann’s ja prinzipiell nicht liegen, dass die Konsumansprüche das Einkommen weit übersteigen oder dass mal wieder eine Frist zur Einreichung eines Antrags oder der Zahlung einer Rate verpennt wurde.
Häufig kommt hinzu, dass die eigenen (überzogenen und unrealistischen) Ansprüche und Vorstellungen zum Maßstab für alle oder als Grund für eine Zahlungsverweigerung stilisiert werden. Vernünftige Kommunikation oder gar Verständigung ist auf dieser Basis natürlich nicht möglich. Dass es außerhalb der eigenen, Scheuklappen-beschränkten kleinen Welt noch eine andere, größere geben könnte, erscheint unvorstellbar - man kennt diese kognitive Verzerrung als “Dunning-Kruger-Effekt”.
Selbstverständlich ist niemand davor gefeit, schuldlos Liebe, Gesundheit, Geld, Wohnung, Arbeit und Reputation zu verlieren. Beispiele dieses allgemeinen Lebensrisikos und der Kehrseite unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems gibt es massenhaft - irgendwie waren oder werden wir alle mal “Opfer der Umstände”. Wer daraus aber schließt, unter Missachtung der lästigen Realität für immer und ewig die komplette Verantwortung für die eigene Situation abzuwälzen, darüber lang und breit über alle möglichen Kanäle zu lamentieren und finstere Mächte zu beschuldigen, der wird scheitern - immer wieder.
(Disclaimer: Ich verdanke seit einigen Jahren den Großteil meiner Einnahmen der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und damit auch der GEZ, war allerdings den weit überwiegenden Teil meiner Medienlaufbahn für private Verlage und Sender tätig)
Update 13.4.: Heute bekam ich auf eine entsprechende Nachfrage bei der GEZ-Presse von Willi Rees von den Abteilung “Zentrale Aufgaben” folgende Information:
Dieser konkrete Fall war uns bisher nicht bekannt. Das liegt u.a. daran, dass wir wissen müssten, welche Kindestagesstätte konkret betroffen ist (vollständige Anschrift). Darüber hinaus sind wir bei derartigen Fällen - wie man umgangssprachlich sagt - ‘aussen vor’, da hier der Beauftragtendienst der zuständigen Landesrundfunkanstalt involviert ist. Derartige Vorgänge werden alleine von den Rundfunkanstalten bearbeitet.
Grundsätzlich möglich wäre es durchaus, dass es zu einer rückwirkenden Anmeldung wie die beschriebene kommt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags besagen nun einmal, dass Rundfunkgeräte ab dem Beginn des Bereithaltens zum Empfang anzumelden sind und Befreiungen erst zum Beginn des Monats erteilt werden dürfen, der auf den Monat folgt, in dem uns der Antrag erreicht hat. Das sind nun einmal die Regelungen, die der Gesetzgeber festgelegt hat und daran müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEZ halten. Dass dies oft zu Unverständnis führt, ist zwangsläufig und führt selbst bei Personen, bei denen eigentlich ein gewisses Verständnis für rechtliche Vorschriften erwartet werden kann, zu teilweise massiven Reaktionen.
Da laut den verbreiteten Gerüchten (siehe die Kommentare unter diesem Beitrag) die besagte Kindertagesstätte wohl im Sendegebiet des WDR liegen soll, habe ich nun dessen Pressestelle um Aufklärung gebeten.
Update 23.4.: Nachdem ich auch vom WDR aus Datenschutzgründen keine konkrete Auskunft erhalten habe, bin ich dem Thema “GEZ-Verjährung” nun etwas grundsätzlicher und mit real existierenden Fällen auf den Leib gerückt.
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2.4.2012 von Wolfgang Messer.
Häufig wird derzeit wieder von der “Zukunft des Urheberrechts im Internet-Zeitalter” gesprochen. Dabei geht es eigentlich nicht um das Urheberrecht oder das Internet an sich, sondern um die Kopier- und Verfügbarkeit von Daten und wie man mit den technischen Möglichkeiten vernünftig umgeht; ein Thema, das die Unterhaltungsindustrie schon seit über einem halben Jahrhundert weitgehend verschlafen hat.

Das erste digitale Massenmedium: Vor 30 Jahren begann die Serienproduktion von Audio-CDs. (Foto: Wikimedia Commons, Public Domain)
Es war nur eine homöopathische Mini-Markteinführung damals, im Jahr 1982: Im August startete die erste Serienfertigung einer LPCM-kodierten, digitalen Musik-CD, im Oktober die des ersten CD-Players. Noch bei der offiziellen “europaweiten Einführung” der “Compact-Disc” am 1. März 1983 gab es insgesamt nur etwa 250 Musik-CD-Titel und im deutschen Einzelhandel gerade mal knapp 1000 Abspielgeräte - verteilt auf rund ein halbes Dutzend Modelle der CD-Erfinder Philips und Sony sowie von Hitachi. Von “Massenmarkt” noch keine Spur; die digitalen Tonträger waren eine Sache für finanzkräftige Audiophile, denen rund 1.800 D-Mark für einen CD-Player nicht zuviel waren.
Die damals im “Deutschen High-Fidelity-Institut” (DHFI) organisierten Hersteller von Unterhaltungselektronik versprachen sich 1983 von der CD dennoch eine “Revolutionierung des Musikmarkts”. Bis 1993 sollte die neue Technologie die schwarzen Vinyl-Schallplatten und herkömmliche Plattenspieler verdrängt haben. Tatsächlich wurden bereits 1991 in Deutschland fast fünf mal so viele CD-Alben wie Langspielplatten verkauft. Die wahre Revolution war aber eine andere und ihre Wurzeln reichen noch viel weiter zurück.
Schon 1926, als viele noch das Federspannwerk ihrer Schelllackplatten-bestückten Grammophone ankurbelten, wurde in den USA das erste Patent für eine “PCM-Verschlüsselung” erteilt. Die “Puls-Code-Modulation” erlaubte das digitale Kodieren eines analogen Signals, das anschließend ohne Qualitätsverlust kopiert werden konnte. Analoge Datenkopien degenieren dagegen mit jeder Kopiergeneration. Die digitale Technik wurde in den folgenden Jahrzehnten weiterentwickelt, bis 1962 in den USA das erste PCM-Übertragungssystem in Betrieb ging und japanische Unternehmen bereits serienfertige Analog/Digital-Konverter auf PCM-Basis entwickelt hatten.
Vor 50 Jahren gab es also bereits die technischen - wenn auch eher theoretischen - Voraussetzungen für das, was heute vielfach als “Raubkopie” bezeichnet wird: Das von der Existenz eines physischen Datenträgers unabhängige, digitale Duplizieren von Schallereignissen, die vom Empfänger wieder in ein hörbares, analoges Signal zurück verwandelt werden können. Alles, was seither an neuen Entwicklungen dazu kam, stellte eigentlich nur eine quantitative, aber keine grundlegende qualitative Revolution dar. Visionäre konnten schon nach Erfindung der “Laserdisc” 1958 oder bei der Vorstellung der “Videodisc” 1972 ahnen, dass der Musik- und Filmmarkt der Zukunft nicht auf den tradierten Geschäftsmodellen der Vergangenheit beruhen konnte.
Weitere Zwischenschritte auf dem Weg in die Demokratisierung des Digitalen waren die “CD-Rekorder” (erste Prototypen 1988, Consumer-Modelle ab 1995), mit denen jeder Besitzer aus speziellen Rohlingen und einer Original-CD selbst Audio- oder Daten-CDs herstellen konnte, die Verbreitung des Internets bzw. “World Wide Web” und die stetig fallenden Preise für Festplatten-Speicherplatz. Noch bis in die 1990er-Jahre schien der Musikindustrie allerdings die analoge Kopie der größte Feind zu sein - vor allem durch den seit Ende der 1960er-Jahre andauernden Siegeszug der “Compact Cassette”. So genannte “Leercassetten” dienten Musikkonsumenten weltweit als Standardmedium für fast kostenlose Kopien von Songs aus dem Radio oder von Schallplatten bzw. später von CDs.
Wie beim heutigen Internet-“Filesharing” konnte das Ursprungsprodukt dupliziert werden, ohne es zu beschädigen oder gar zu entwenden. Schon damals kursierten kopierte Cassetten in ungenehmigten, kommerziell verwerteten Massenauflagen (“Bootlegs”). Allerdings litten diese Analogkopien unter teils heftigen Qualitätseinbußen; die Ersparnis gegenüber dem Erwerb des Originalprodukts musste mit mehr oder weniger lautem Rauschen und starken Einschränkungen von Frequenzgang und Dynamik bezahlt werden. Vermutlich war das auch einer der Gründe, warum die “Compact Cassette” - allen Befürchtungen zum Trotz - nicht zum Tod der Plattenindustrie führte.
Der hätte eigentlich schon durch eine Ende der 1980er eingeführte neue Sterbehilfe eintreten müssen: Das “Digital Audio Tape”, kurz DAT, ermöglichte nicht nur die digitale Aufnahme von analogen Quellen, sondern auch die direkte und verlustfreie Aufzeichnung von digital codiertem Audio unter Umgehung eines Digital/Analog-Konverters. Das mit 44,1 kHz abgetastete PCM-Signal einer CD landete genau so auf einem Magnetband und konnte problemlos als “Master” für eine unbegrenzte Anzahl weiterer Kopien verwendet werden. Die meisten Modelle verhinderten allerdings auf Wunsch der Musikindustrie durch eine Schutz-Software (SCMS) eine direkte Digitalkopie von einem DAT-Recorder zu einem anderen.

War mal eine unschlagbare Kombination für’s digitale Kopieren von Musik: CD-Player (oben) und DAT-Recorder (unten). Foto: W. Messer
Die anfängliche Euphorie der Geräteindustrie verwandelte sich schnell in Ernüchterung: Der “normale” Konsument sparte sich die ziemlich happige vierstellige Investition - inzwischen wohl entnervt vom ständigen Wechsel und Wandel der Technologien und Normen sowie von den lästigen, meist unausgegorenen Kopierschutzmaßnahmen. Das gleiche Schicksal ereilte einige Jahre später auch die digitalen, datenkomprimierten “Mini-Discs” (MD, ab 1991) und “Digital Compact Cassetten” (ab 1992). DAT und MD überlebten jeweils eine Zeitlang immerhin als Quasi-Standard-Datenträger im Tonstudio- und Rundfunkbereich, wurden aber vom Massenmarkt ignoriert.
Plattenindustrie und Verwertungsgesellschaften schienen noch mal davon gekommen zu sein, hatten jedoch bis dahin die zahlreichen technologischen Warnschüsse nur als Anlass für Kassandrarufe genommen und nicht für eine umfassende Reform ihrer Geschäftsmodelle genutzt, obwohl sie akut zu scheitern drohten. Schließlich handelten sie hauptsächlich mit Daten und Lizenzen, die sich zunehmend von gegenständlichen Datenträgern abkoppelten und immer massenhafter und unbeschränkter verfügbar waren.
Das Internet schien per se noch nicht mal die größte Gefahr für die Geschäftsmodelle zu sein; jedenfalls nicht, so lange noch Anschlüsse mit maximalen Datenraten von 128 Kilobit pro Sekunde (zwei ISDN-B-Kanäle) als Luxus galten, die Provider ausschließlich begrenzte Zeit- oder Datenvolumentarife anboten und weltweit nur rund drei Millionen Computer Internetanschluss hatten (1994). Aber da begann sich schon das Zeitfenster zu schließen, in dem man die Entwicklung noch nachhaltig hätte beeinflussen können.
Das in Deutschland entwickelte MP3-Format zur Datenkomprimierung von Audiodateien war Mitte der 1990er schon in vielen PCs im Einsatz, um auch mit schmalbandigen Internetanschlüssen relativ zügig vor allem Musik austauschen zu können - meist unter Umgehung des Urheberrechts. Ein Blinder mit Krückstock hätte sehen können, dass die Einführung von schnellen DSL-Anschlüssen und Internet-“Flatrates” diese Praxis der kostenlosen Mediennutzung in den darauf folgenden Jahren zum unkontrollierbaren Massenphänomen machen würde - letztendlich bis hin zu kompletten Kinofilmen.
Die Lösung wäre - lange vorher - das bekannte Motto “if you can’t beat them, join them” gewesen. Statt eine Technologie oder geübte Praxis mit politischer Lobbyarbeit, seltsamen Einschränkungen (SCMS- und DRM-Kopierschutz, Regionalcodes etc.) und wenig wirksamen Reglementierungen zu bekämpfen, hätte die Medienproduktions- und Verwertungsindustrie versuchen müssen, sich an die Spitze der Bewegung zu setzen. Wenn meine Kunden so gerne “downloaden”, dann sollen sie das auch tun dürfen - aber bitte bei mir, auf nutzerfreundlichen Plattformen mit fairen und einfachen Bezahlsystemen, bei denen die sinkenden Herstellungs- und Vertriebskosten als günstige Preise und großzügige Nutzungslizenzen an die Konsumenten weitergegeben werden.
Eine so von Anfang an umgarnte, nicht von vornherein kriminalisierte Kundschaft und ihre Kinder wären vermutlich seltener auf den Gedanken gekommen, “peer to peer”-Tauschbörsen oder dubiose Streaming- und Download-Webseiten für ihren Medienkonsum zu nutzen und sich damit eventuell strafbar zu machen. Viel zu spät entstanden legale Portale wie der Apple-“iTunes Music Store” - keines der wirklich erfolgreichen wurde und wird von der Musik-, Filmindustrie oder gar von Verwertungsgesellschaften betrieben. Inzwischen - wo mal wieder eine heftige Diskussion über Urheber- und Nutzungsrechte im Digitalzeitalter tobt (die wievielte eigentlich in den letzten 30 Jahren?), ist das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen, sondern schon längst eine Wachsleiche.
Kein (Urheber-, Nutzungs-, Lizenz-, Leistungsschutz-, Anti-Produktpiraterie-)Recht der Welt - und sei es auch noch so neu und genial konstruiert - wird die Zeit komplett zurück drehen können. Es wird allenfalls noch notdürftig ein paar Wunden verbinden und Brüche schienen, aber nichts mehr wirklich heilen. Möglicherweise richtet es stattdessen sogar neuen Schaden an. Viele Chancen vertan und wenig kapiert, schon lange.
Geschrieben in Politik, Radio, Finanzen, Technik, Justiz, Internet, Musik, Medien | Drucken | 16 Kommentare »