Immer noch Lumen-lose LED-Leuchten bei Lidl

Kommende Woche gibt’s bei Lidl mal wieder die „Katze im Sack“: Weder bei den beworbenen LED-Steckerleuchten noch bei einer LED-Tischleuchte wird die Helligkeit verraten – und auch sonst fehlt was alles Wichtige in den Beschreibungen der Discounter-Angebote (Prospektausschnitte unten).

Lidl-LED-Steckerleuchte

Vermutlich von der Briloner Leuchten GmbH stammen diese drei LED-Steckerleuchten-Versionen der Lidl-Eigenmarke „Livarno Lux“, die Sie ab Montag, 26. August, kaufen können. Der Werbespruch „Hohe Lichtleistung durch sehr helle, energiesparende LED“ hinterlässt den Kunden weitgehend ratlos. Auch auf der Lidl-Website erfahren Sie nichts über Leistungsaufnahme (Watt), Energieeffizienz, Lichtstrom (Lumen), Farbtemperatur (Kelvin), Abstrahlwinkel (Grad), Lichtstärke (Candela), Farbwiedergabeindex (Ra) oder Lebensdauer (Leuchtstunden, Schaltzyklen).

Ab 1. September ist dieser Datengeiz in der EU nicht mehr erlaubt – dann müssen Lampen- und Leuchtenanbieter all diese Werte (und noch mehr) offen legen. Ein wenig Licht in die Sache könnte bis dahin die Beschreibung eines offenbar ähnlichen „Briloner“-Produkts (Artikelnummer 2616-016P) bringen: Hier steckt ein 3 Watt starkes Leuchtmittel mit 21 LED-Chips, 160 Lumen und 3000 Kelvin („warm-weiß“) drin, das wohl nicht auswechselbar ist.

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Damit können Sie mutmaßlich ungefähr die Helligkeit und den Farbeindruck einer 15- bis 20-Watt-Halogenleuchte erreichen. Allerdings ist der Abstrahlwinkel dieser LED-Leuchte mit über 120 Grad erheblich breiter; eine Halogenlampe hat nur rund 35 Grad, dafür aber eine höhere Lichtstärke. Die Farbtreue dürfte zwischen Ra 75 und 80 liegen (Halogen: ca. 100).

Auch dank des in die Vorschaltelektronik im Steckergehäuse integrierten Drehdimmers und des flexiblen Arms bieten sich diese LED-Leuchten eher für Akzent- und Dekorationslicht als für ernsthafte Beleuchtungsaufgaben an. Dafür geht der Discount-Preis von knapp 14 Euro noch in Ordnung.

LED-Tischleuchte für den Nahbereich

Lidl-LED-Tischleuchte Ab Donnerstag, 29. August, gibt’s das nächste rätselhafte Lidl-LED-Angebot (Bild oben): Eine Tischleuchte mit 21 LEDs à 0,2 Watt für’s moderne Büro – „sehr hell und energiesparend“ natürlich; diese standardisierte Null-Aussage kennen wir ja nun schon seit Jahren von Lidl. Wer multiplizieren kann, kommt immerhin auf einen Strombedarf von 4,2 Watt. Und sonst? Weiß man nix.

Ähnliche Produkte anderer Anbieter lassen auf eine „kalt-weiße“ Lichtfarbe von rund 6500 Kelvin schließen; die Leistungsaufnahme deutet auf einen Lichtstrom von gut 300 Lumen. Das ist bei einer Entfernung zwischen LEDs und Tisch von nur etwas über einem halben Meter hell genug für Schreib- und Lesearbeiten. Ein direkter Vergleich mit einer herkömmlichen Halogen-Schreibtischleuchte ist kaum möglich, weil Farbtemperatur („kälter“) und Abstrahlwinkel zu unterschiedlich sind.

Vor einem Jahr war’s noch ein Schnäppchen

Das integrierte Leuchtmittel ist nicht auswechselbar. Wenn also eine oder mehrere der 21 Einzel-LEDs ausfallen, müssen Sie gleich die ganze Leuchte zur Reparatur schicken oder nach der Garantiezeit komplett wegschmeißen. Sind 19,99 Euro dafür okay? Sagen wir mal so: Vor genau einem Jahr gab’s bei Lidl die gleiche LED-Tischleuchte für exakt die selbe Summe. Inzwischen sind aber die LED-Preise auf breiter Front enorm gesunken. Also ist das inzwischen kein Super-Schnäppchen mehr.

Bei LED-Lampen und -Leuchten unklarer Herkunft wäre ich sowieso vorsichtig. Außerdem sollten Händler, die alle wichtigen Daten ihrer Licht-Angebote verschweigen, links liegen gelassen und ab nächsten Monat zusätzlich mit Abmahnungen überzogen werden. Wer’s bis jetzt noch nicht kapiert hat, der gehört bestraft.

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32 Gedanken zu „Immer noch Lumen-lose LED-Leuchten bei Lidl

  1. Wenn ab dem 1.9. die Kennzeichungspflicht besteht und Lidl nächste Woche Waren noch ohne die Angaben verkauft, dann kann man doch davon ausgehen, dass das übernächste Woche auch irgendwo der Fall sein wird. Da könnte man sich doch mit Abmahnungen einen kleinen Nebenverdienst aufbauen. Ich glaube, ich eröffne am Montag einen Webshop für LED-Beleuchtung…

    • Gute Idee! Das wird wahrscheinlich nicht nur irgendwo, sondern ziemlich verbreitet der Fall sein. Mal sehen, was ich davon hier im Blog dokumentieren kann. Werde mich aus Zeitgründen wohl auf Stichproben beschränken müssen.

      • Da wird es doch sicher großzügige Übergangsfristen für Lagerware aus der Zeit vor Inkrafttreten der Verordnung geben. Was macht denn ein (oniline-)Händler mit seinem Bestand an unzureichend gekennzeichneten Lampen?
        Bin mal gespannt, wie es die Chinesischen „Drop-off“ Händler mit Dt. Versandadresse machen.
        Obwohl, die werden wahrscheinlich draufschreiben, was der Kunde gerne liest…. Wer kann das schon alles nachmessen? Ein Abmahnanwalt erst mal nicht.

        • Ich bin mir sicher, dass die Hersteller der LED-Komponenten die nötigen Informationen längst haben. Niemand, der klar bei Verstand ist, bringt ein Produkt auf den Markt, ohne es vorher selbst zu testen und durchzumessen. D.h. diese Informationen müssen lediglich im geforderten Rahmen an die Händler übermittelt werden.

          Das Problem dürfte eher darin bestehen, dass die EU mal wieder den falschen Weg geht, indem sie den Händlern, also dem letzten und schwächsten Glied vor dem Endverbraucher den schwarzen Peter zuschieben, ohne wirksame Mechanismen zu bieten, auf die Hersteller oder Zulieferer Druck auszuüben.

          Wie beißkräftig der neue EU-Tiger tatsächlich ist, wird die Zukunft zeigen müssen. Wobei dieser gerade mit der Lebensmittelindustrie noch viel zäheres durchfilztes Fleisch zu beißen haben wird. Ich sag‘ nur „Pferdiggerichte“, unaufgeschlüsseltes „Aroma“, versteckte Geschmacksverstärker u.v.a.

          • Vermutlich wird nicht die EU-Kommission das zumindest formale Einhalten der Kennzeichnungspflicht eintreiben, sondern Abmahnanwälte. Für die ist das ein reichlich gedeckter Tisch und sie werden dafür sorgen, daß da Angaben stehen. Ob die stimmen, werden die aber auch nicht testen können und wollen.
            Namhafte Hersteller sollten die Werte kennen. Aber die Chinaklitsche, die ein Design in zweiter oder dritter Generation raubkopiert und wiederholt modifiziert eher nicht.

  2. @Juergen: Die EU-Verordnungen sehen im Prinzip keine Übergangsfristen für Lagerware vor. Das gilt jedenfalls für die ab 1.9. geltenden Regelungen der Ökodesign-Verordnung Nr. 1194/2012. Bei der Ergänzungsregelung Nr. 874/2012 zur Direktive 2010/30/EU gibt es ein paar Ausnahmen bei der Publikationspflicht des Ökolabels (teilweise Fristen bis 1.3.2014).

    Bei den ab 1.3.2014 geltenden Regeln für Leuchten (ohne integrierte Leuchtmittel) tobt gerade noch ein Interpretationskampf zur Nachlabelung von Lagerware zwischen Handel, Verbänden, Bundesregierung und EU – aber wahrscheinlich gibt’s da ebenfalls kein Pardon.

    Im Übrigen haben die zuständigen deutschen Landesbehörden (Eichämter, Wirtschaftskontrolle etc.) bereits signalisiert, dass sie die Einhaltung der neuen Regeln durchaus prüfen werden und gegebenenfalls Bußgelder bis 50.000 Euro verhängen.

    • Danke für die Info, das hätte ich jetzt nicht erwartet. Da haben sich dann aber Handel und Industrie schlecht vorbereitet. Die hätten dann ja schon vor über einem Jahr komplett umstellen müssen, um eine reale Chance zu haben.
      Habe jetzt gerade mal stichprobenartig bei Grünspar und Led-Zentrum nachgeschaut. Die haben nächste Woche noch richtig viel zu tun. Voelkner scheint schon weiter zu sein. Aber ob es reicht, weiß ich auch nicht.
      ELV hat auch schon mehr Infos und teilweise schon Plots mit Viso LightSpion gemessen (scheint übrigens ein schönes „Spielzeug“ zu sein, mit dem wahrscheinlich auch Anwaltskanzleien umgehen könnten).
      Dann wird das ein richtig spannender und heißer September.

      • Ein kurzer Blick auf die Webseite des „Light Spion“ aufgrund kurzzeitig aufflackernden Interesses- alles klar, Windows only = uninteressant. Warum zum Gehörnten wird nicht endlich eine plattformübergreifende Unterstützung (d.h. mindestens Linux, Windows und Mac), oder besser noch, eine barrierefreie (=standalone-)Lösung Standard, bei der die PC-/Laptopnutzung nur optional und dann wiederum plattformübergreifend ist (oder zumindest quelloffene Software angeboten wird, die man z.B. für Linux/Unix compilieren kann)?

        Ein Gerät, das nichts anders tut, als Lichtddaten aufzuzeichnen und als ASCII-Datei auf Speicherkarte/-stick speichert, die dann auf dem PC mit entweder mitgelieferter oder als Open Source verfügbarer Software ausgewertet wird, während die wichtigsten Daten bereits auf einem eingebauten Display angezeigt werden – das wäre meiner Meinung nach das Beste. Aber Windows oder Mac only – no go. Sorry Visosystems, ein potentieller Kunde weniger.

        • Ein Blick auf die Marktanteile gibt die Antwort. Als Unternehmer muß man das anbieten, was am Besten in den Markt paßt.
          Mich würde das nicht stören.

          • Mich stört und ärgert es durchaus sehr. Für mich ist das (wieder einmel) ein Zeichen dafür, dass Marktwirtschaft kein Garant für Vielfalt ist, eher im Gegenteil ein Garant für Monokultur. Hier würde ich eine öffentliche Förderung oder ein Bonus-System (z.B. Steuervergünstigungen) zugunsten von Open-Source-Lösungen sehr befürworten. Auch wenn die Markt-Hardliner dann wieder über Wettbewerbsverzerrung klagen (wie schon beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen).

            Was spricht denn eigentlich gegen ein System auf SD-Karten-Basis wie bei Digitalkameras? Oder auf Open-Source-Basis?

  3. Die Pionierzeit der Kleinrechner war geprägt von eines Vielzahl von Betriebssystemen. Das hat die Entwicklung von Applikationen sehr verteuert und damit letztlich den Fortschritt aufgehalten. Erst die Entscheidung von IBM in eine Richtung zu gehen, hat den großen Startschuß für die Applikationsentwickler gegeben. Auch wenn es aus meiner Sicht eine technische Fehlentscheidung war. Mit dem heutigen Stand kann ich mich gut arrangieren. Aber all das wäre ein längeres OT.

  4. @Ingo: Wie ich bereits gestern an anderer Stelle angemerkt habe: Lustigerweise wird im „LightSpion“-Video ein MacBook verwendet, obwohl die Software doch nur mit „Windows 2000, XP, 7 32bit – 64bit“ funktionieren soll (klar ist das technisch möglich, aber wer lädt schon freiwillig Windows auf seinen Mac?). Eine entsprechende Nachfrage läuft.

    • @Ingo und andere: Die ersten Antworten des Herstellers sind eingetrudelt:

      „Hi Wolfgang. You are right the Light Inspector software currently only supports windows. The only reason for using Mac laptop is because we use that at our office. But we are looking into having a mac version sometime next year.

      The system comes besides E27 also with adaptors for E14, B22 and GU10. To test 12V lamps or pure LED chips and even flash lights. If you want to measure light sources with internal or special power supplies can you set power control to manual so the software tells you when to turn on and off the light sources when the background light is measured. You can then type in manual the voltage and amps. like 12V and 0.3Amp as a part of the measurement result so you get power and lumens per watt.

      About price can I not give you any details here but we can get you in contact with a local distributor by writing to our sales department.“

      Die habe ich ebenfalls angeschrieben, haben aber bis 2.9. Urlaub.

  5. Und wie wäre es hiermit?

    (Anm. d. Red.: Link „eingebettet“ – bitte die Hinweise für Kommentare am Fuß der Seite beachten, danke!)

    • Das ist ja „nur“ ein Spektrometer, wenn auch ein vergleichsweise günstiges. Der LightSpion fungiert ja noch als Goniometer und als Oszi und berechnet noch den Gesamtlichtstrom, Lichtstärke, Leistung, PF, Effizienz, CRI und Farbtemp.
      Da kommen also deutlich mehr Zahlenwerte raus. Wie es mit der Genauigkeit steht, wissen wir noch nicht.

  6. So, die Antwort auf die Kostenfrage ist schon eingetroffen: Der in Dänemark produzierte „LightSpion“ kostet 9500 Euro exklusive Umsatzsteuer, Lieferung aus Dänemark. Das übersteigt dann doch etwas die Möglichkeiten eines werbefreien Blogs. 😉

    • Vielen Dank für die Info. Hab so was befürchtet. Wenn man schaut, was allein ein Spektrometer kostet.
      Mit dem Geld kann man etliche LED-Fehlkäufe tätigen 😉

      • Vielleicht fruchtet ja auch die EU-Verordnung und sorgt für brauchbare Spektraldaten. Mit freien Tools wie Plotdigitizer, der normale Formate PNG, JPEG usw. verarbeiten kann, allerdings auch eine ruhige Maushand voraussetzt, kann man daraus auch tabellarische Daten (CSV) gewinnen, die dann maschinenlesbar sind. Mit den Informationen aus Wikipedia (und dort vorhandenen Links) lässt sich daraus sogar der CRI bestimmen.

        Die bisherigen Erfahrungen, die dieser Blog schonungslos zu Tage fördert (danke nochmal dafür!), lassen allerdings befürchten, dass viele Hersteller/Händler dies erst auf amtlichen oder anwaltlichen Nachdruck (aka Abmahnung) hin tun werden. Manche wie z.B. Lifelite tun dies heute schon unaufgefordert.

        Naja, warten wir’s ab…

  7. „Wolfgang Messer sagte am 25.8.2013 um 10:52 :
    @Juergen: Die EU-Verordnungen sehen im Prinzip keine Übergangsfristen für Lagerware vor.“

    Dazu Linktext:

    „Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass Lampen, die bereits vor dem 1. September 2013 auf den Markt gebracht worden sind, weiterhin das alte Energieeffizienzlabel tragen und ohne zeitliche Einschränkung abverkauft werden dürfen.“

    Vielleicht gibt es neben der Verordnung noch eine Verwaltungsanweisung, die wieder alles verwässert…..

    • Ich habe schon mit LEDON darüber gesprochen, die wollten den missverständlichen Satz eigentlich schon ‚rausnehmen. Bitte nicht die EU-Ökodesign-Verordnung mit der von LEDON angesprochenen Ökolabel-Richtlinie verwechseln (bei jener gibt’s tatsächlich diverse Übergangsfristen). Siehe dazu auch meinen (nicht vollständig von Dir zitierten) Kommentar oben.

    • Danke für den Link! Genau so, wie die (im PDF verlinkten) Einzeldaten zu den jeweiligen Testlampen stelle ich mir eine sinnvolle Deklarationsvorschrift für die Hersteller vor: Zum einen kompakte Daten wie Lumen, Kelvin, CRI (die gehören auf die Packung!), dann die Farborte in mind. drei Dezimalstellen sowie einen Spektral- und goniometrischen Plot, und schließlich die Daten als Textdatei abrufbar (und zwar für einen genügend langen Zeitraum, z.B. letzter Herstellungstag plus 10 Jahre oder so, damit Vergleiche zu früheren Produkten möglich sind, wobei wohl 5 nm Abstand genügen würden; genauer sind die CIE-Referenzspektren auch nicht). Das einzige, was in den Testdaten zum LightSpion fehlt, wären die Genauigkeitsangaben, die sich hier ja naturgemäß nur auf den LightSpion beziehen, nicht auf die Testlampen.

      BTW gelingt es jemandem, die abgebildeten Lampen einem Hersteller zuzuordnen? Ich bilde mir ein, dass Lampe B eine Osram LED-Star älterer Bauart sein könnte (man beachte den charakteristisch gerippten Kühlkörper).

    • Sieht doch ganz gut aus für die „Low cost“ Lösung LightSpion – zumindest wenn dieser frisch kalibriert ist. Und der ist ja darüber hinaus noch ein Goniometer. Da wir uns das Ding aber nun doch nicht kaufen wollen, werden wir weiterhin fleißig bei ELV stöbern.

      • Wo finde ich bei ELV die Spektraldaten? Ich habe gestöbert und nicht einen einzigen Plot, geschweige denn eine einzige Tabelle dazu gefunden, oder auch nur einen Link zu entsprechenden Daten auf der Herstellerseite.

          • Also ich finde die LightSpion-Reports klasse. Das Beste, was ich bisher von Händlern gesehen habe und auch die meisten Hersteller könnten sich eine starke Scheibe davon abschneiden.
            Gut, die Ticks fehlen im Spektrum. Schreibe doch ELV mal an. Vielleicht kann man da was machen. Kannst ja auch fragen, ob sie Tabellen abspeichern und auf Anfrage zur Verfügung stellen.
            Ich hoffe, daß die immer genügend Praktikanden zum Messen haben…..

          • Ja, nur wo finde ich die für andere LEDs? ELV hat die Messprotokolle sehr gut versteckt. Allerdings ist die Abbildungsqualität der Plots immer noch sehr mangelhaft. Zum einen fehlen die Ticlabels (während die Tics selbst, also die Linien, vorhanden sind), zum anderen wird der Plot nicht als Vektorgrafik mitgeliefert, sondern ist pixelig, sowie die Linien zu dick usw. Durch diese Pixel sowie das statistische Rauschen liefern diese Plots nur sehr ungenaue Ergebnisse mit PlotDigitizer (z.B. eine um rund 100 Kelvin abweichende Farbtemperatur, was im Bereich unter 3000 K schon recht viel ist). Wenn das Gerät diese Daten schon frei Haus liefert, dann gehören sie auch zwingend in die Veröffentlichungen dazu, alles andere ist mutwilliges Verschweigen. Generell sollten numerische Daten als computerlesbare (also nicht irgendwie geschützte oder schlecht formatierte) Textdatei für alle LED-Hersteller Pflicht (und nebenbei auch selbstverstehend) sein, ein klitzekleiner Plot ist für ernsthafte Überprüfungen absolut unbrauchbar.

            Ein Verfügbarmachen „auf Anfrage“ (sprich der Interessierte muss selbst tätig werden und mit dem Händler Kontakt aufnehmen) ist auch Unsinn, denn das erzeugt wieder zusätzliche Hürden, Abhängigkeiten und Wartezeiten (oder die E-Mail wird einfach ignoriert). Einfach die Daten im selben Verzeichnis wie das PDF online zu stellen, fertig. Alles andere ist Humbug und nicht danach, dass da jemand was zu verbergen hat. Eine Schande, dass die EU die Zügel hier nicht deutlich straffer zieht. Auch fehlt mir eine konkrete empfindliche Strafandrohung für Unterlassen. So bleibt die EU-Verordnung ein Papiertiger, und Papier ist bekanntlich sehr geduldig…

    • Vielen Dank für den Hinweis, daß es noch einen Händler mit Meßlabor gibt.
      ELV hat noch den Stromverlauf, was ich auch recht interessant finde.
      Lumitronix hat ja auch ein Goniometer (zumindest 180°). Die Daten könnten sie eigentlich dem Meßprotokoll auch beigeben.
      Auch bei Lumitronics scheint man nicht alle Lampen im Programm zu vermessen, sondern nur manche. Oder habe ich es nur noch nicht gefunden?

      • Ja, die vermessen wohl nur manche, ggf. auch nur repräsentative. Z.B. reicht es Lumitronix wohl, von den Osram LED Superstar 8-14.5 W eine zu vermessen, da die anderen die gleiche „Chemie“ haben. Ich vermisse allerdings ein Messprotokoll zu den „Daylight“-Versionen der LED-Star.

    • Auch die 7,7-Watt-Version in Birnenform. Von der wurde wurde ironischerweise sogar nur die neutralweiße Version getestet.

      Zum Glück hat Lumitronix das Verzeichnis mit den Protokollen nicht vor Googles Zugriff geschützt, so dass die alten Protokolle weiterhin abrufbar sind, obwohl die entsprechenden Lampen längst nicht mehr angeboten werden. Aber maschinenlesbare Daten vermisse ich da auch; aber wenigstens sind die Plots von höherer Qualität und sind mit PlotDigitizer gut auslesbar. Dennoch eine lästige Arbeit, da man die Achsenskalierungen und die Ablesepunkte manuell mit der Maus setzen muss.

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