Schon seit drei Jahren hauen diverse „Qualitätsmedien“ bei der Berichterstattung über das so genannte „Glühbirnenverbot“ regelmäßig daneben. Pünktlich Richtung September, wenn die jeweils nächste Stufe der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft tritt, ist die Rede von einem „Verkaufsverbot“ der ineffizienten Glühlampen.
Viele Leser, Zuschauer und Hörer nehmen das für bare Münze – manche halten dann sogar den dezenten Hinweis, dass es eben kein Verkaufs-, sondern nur ein Herstellungs- und Vertriebsverbot gibt, für „Haarspalterei“. Wenn etwa seit 1. September 2011 (rundstrahlende) Leuchtmittel der miserablen Energieeffizienzklasse E mit über 40 Watt Leistungsaufnahme und ab 1. September 2012 auch alle schwächeren „Birnen“ schlechter als C in der EU nicht mehr produziert und vertrieben werden dürfen, dann komme das „faktisch einem Verkaufsverbot“ gleich. Blödsinn. Einer der zahlreichen Gegenbeweise lag heute in meinem Briefkasten – ein „Schnäppchen“ aus der „Aktionsangebot“-Beilage des „Conrad“-Hauptkatalogs 2012/2013:
Auch im regulären „Conrad“-Onlineshop finden Sie diese 60-Watt-Lampe der Effizienzklasse E unverändert seit Jahr und Tag (allerdings einzeln deutlich teurer). Über zehn Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Verbotsstufe liegt offensichtlich auch jetzt noch jede Menge ineffizientes „Glühobst“ in diversen Lagern, das völlig legal verkauft werden darf. Mir ist jedenfalls kein einziges entsprechendes Verfahren gegen einen Händler bekannt. „Faktisches Verkaufsverbot“? Nein, nicht mal annähernd.
Diesem Irrtum unterliegen auch Menschen, denen man einen gewissen Bildungshintergrund unterstellen darf. So schrieb gerade erst im Juni ein gewisser Dr. Alfred Scheidler, Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab, in der Online-Ausgabe der „Legal Tribune“ anlässlich eines OVG-Urteils gegen den „Heatball“-Unsinn:
Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des EU-Glühlampenverbots zum 1. September 2012 wird auch die letzte Glühbirne aus dem Verkaufsregal verschwinden, und der Verbraucher wird sich wohl oder übel an die Energiesparlampe gewöhnen müssen.
Das ist gleich aus mehreren Gründen falsch. Erstens werden Sie nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre auch noch im September 2013 die in der EU verpönten Leuchtmittel kaufen können (und dürfen), zweitens erfasst das Verbot ohnehin nur einen Teil der Glühlampen. Es beschränkt sich nämlich weitgehend auf vor allem in Privathaushalten verwendete „Rundstrahler“, die ab 1. September 2012 durchweg mindestens Effizienzklasse C haben müssen. Reflektor (Spot)-, Niedervolt- und Speziallampen werden von der Verordnung überhaupt nicht erfasst, egal wie ineffizient sie sind.
Viele sehr günstige, rundstrahlende Halogenlampen mit „Glühbirnen“-Form und -Lichtfarbe dürfen auch in den nächsten Jahren weiter produziert und vertrieben werden, selbst wenn sie über 100 Watt ziehen und rund 90 Prozent der eingesetzten Energie in Wärme statt in Licht umsetzen. Hauptsache, sie sind in der „C-Klasse“, wie etwa die „Halogen Classic A 105W klar E27 ECO“ von Osram für unter 3 Euro (rechts, Foto: Osram-PR). Es gibt also überhaupt keinen Anlass für Hamsterkäufe von herkömmlichen Glühlampen, wie sie gelegentlich von Versandhändlern oder Baumärkten durch „Sonderangebote“ ausgelöst werden.
Wer was in der „Birne“ hat, greift ohnehin schon lange nicht mehr zu traditionellen Leuchtmitteln, sondern spart bei ständig steigenden Strompreisen mittelfristig viel Geld durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung. Die ist zwar bei der Anschaffung immer noch deutlich teurer, hält aber erheblich länger und nähert sich in Riesenschritten einem massentauglichen „Lumen pro Euro“-Verhältnis.
Eine LED-„Birne“ von Osram: Die dimmbare „Superstar Classic A 60 Advanced 320°“ kann auch Glühlampen-Fans überzeugen und leuchtet mit 810 Lumen bei nur 12 Watt sogar ein wenig heller als herkömmliche 60W-Lampen. Ein Exemplar steckt in einem meiner Quiz-Preispakete. (Foto: W. Messer)
Und wem das immer noch zu teuer ist, der nimmt einfach noch bis morgen (13. Juli) an meinem Blog-Jubiläumsquiz teil und bekommt mit etwas Glück völlig kostenlos eines der acht wertvollen LED-Preispakete mit energiesparenden Lampen und Leuchten zum Ausprobieren, Entdecken und Erfreuen. Vielleicht kann ich damit ja auch den einen oder anderen „Glühbirnen-Dinosaurier“ und LED-Skeptiker von seinen Vorurteilen befreien.
@ Wolfgang:
Noch eine Frage zur Parathom A60, bevor sie verlost wird:
Wie in deinem Test erwähnt, sie sie ja etwas weißer im Licht als herkömmliche Glühbirnen.
Kann man sie dann ggf. recht gut mit Halogen-Glühbirnen vergleichen (Halogen ist ja an sich weißer als Birne), und die Osram Halogen ES 53W ist zB. mit 2800K angegeben.
Auch das Lumitronix-Messprotokoll ermittelt bei der A60 einen Wert von 2805K – also hier mal meine Vermutung, dass wer jetzt mit diesen Halo-E27-Birnen zufrieden ist, es mit einer A60/75 auch sein wird können 😉
Gruß Johannes
@Johannes: Das ist alles sehr subjektiv – zumal die Farbtemperatur ja auch nicht alles aussagt. Es kommt auch auf die Spektralverteilung und den „Farbort“ auf der Planckschen Schwarzkörperkurve an – und das ist sicher unterschiedlich bei Glüh-, Halogen- und LED-Lampen, selbst wenn sie mal den gleichen Kelvin-Wert hätten. Siehe dazu diesen Beitrag.