Archiv der Kategorie Journalismus

Finde die Fehler, verstehe den Sinn!

Unsere geschätzten Qualitätsmedien arbeiten sich gerade umfassend an Thilo Sarrazin ab, dem Bestseller-Autor und  künftigen Ex-Bundesbank-Vorstandsmitglied. Die Thematik scheint aber so aufwühlend zu sein, dass so Einiges daneben geht. Nun ist das zwar hier kein Watchblog, aber finden Sie mal den Sinn und die Fehler in diesem Teil einer Faz.net-Meldung:

Der Vorstand der Bundesbank wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag entscheiden, über eine Trennung von Sarrazin nach seinen umstrittenen Thesen zur Integration von Einwanderern gehen soll. In der Bundesbank selbst drehte sich die Diskussion weniger um den Inhalt der Thesen, die Sarrazin in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ und in begleitenden Interviews verbreitet hat, sonder um den Vorwurf, er verstoße gegen das Gebot der politischen Zurückhaltung.

Hä? Was will der Vorstand entscheiden? Hat er überhaupt was zu entscheiden? Oder ist dafür nicht eigentlich der Bundespräsident zuständig? Und auch über den Titel des Sarrazin-Buches gibt es unterschiedliche Ansichten. So schreibt Spiegel-Online:

Auch außerhalb der Politik wächst der Druck auf den Bundesbanker. Nach der Veröffentlichung des Sarrazin-Buches “Deutschland schafft sich selbst ab” hat der Islamrat dem Autor Islamfeindlichkeit und Rassismus vorgeworfen.

Ups, wo habt Ihr denn das “selbst” her? Laut Amazon.de und dem dort faksimilierten Einband heißt es doch “Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen”. Übrigens hat das Buch dort seit Erscheinen den unangefochtenen Verkaufsrang 1 bei den Büchern und wird von den Amazon-Rezensenten überwiegend positiv beurteilt. 104 von 125 gaben dem Werk bis dato die Bestnote “5 Sterne”. Vielleicht haben ja Einige davon im Gegensatz zu manchen Journalisten das Buch auch wirklich gelesen und Sarrazin bedient mit seinen teils kruden und populistischen Thesen perfekt die sonst “schweigende Mehrheit” im Volk.

Abweichend von Sarrazins Ansichten bin ich übrigens immer noch der Meinung, dass man Basken nicht am Gen, sondern an der Mütze erkennt.

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Der große Reibach am Ring

Nein, das geht eigentlich nicht. In Deutschland hat noch kein Rennstreckenbetreiber nennenswerte Gewinne erzielen können; im Gegenteil. Der EuroSpeedway Lausitz in Brandenburg war schon zwei Jahre nach der Eröffnung des erste Mal pleite, das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Hockenheim buttern seit Jahren Steuergelder in den Hockenheimring, Rheinland-Pfalz versenkte unter dubiosen Umständen hunderte Millionen in den unrentablen Nürburgring-Umbau.

Aber einer hat es möglicherweise geschafft, seinen Reibach mit dem Ring in der Eifel zu machen: Der Düsseldorfer “Projektentwickler” Kai Richter und seine GmbH Mediinvest sollen nach SWR-Informationen mit Hilfe von Steuermitteln mehrere Millionen Gewinn aus dem Projekt “Erlebniswelt Nürburgring” gezogen haben.

Nach Erkenntnissen des Landesrechnungshofs gelang dies mit direkt erhaltenen Honoraren, aber auch mit Zinsgewinnen aus “durchgeleiteten” und zeitweise “geparkten” Investitionsmitteln des Landes. Hier ist offenbar mal wieder der Traum eines jeden Abzockers wahr geworden: Verluste sozialisiert, Gewinne privatisiert.

Die ganze Geschichte gibt’s heute abend zuerst im Radio (SWR 1 Rheinland-Pfalz, “Thema heute Landespolitik”, ab 19.30 Uhr) und dann im TV (SWR-Fernsehen Rheinland-Pfalz, “Ländersache”, ab 20.15 Uhr).

Update 20.8.: Wer’s verpasst hat, kann den TV-Beitrag in der SWR-Mediathek sehen.

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TV-Quoten-Quatsch für “Zielgruppen”-Hörige

Mal eben geguckt, wie viele Menschen außer mir gestern “Mord mit Aussicht” im “Ersten” geschaut haben: Es waren über 6,2 Millionen, ein tolles Ergebnis für eine sehr gelungene Serie. Die Zuschauerzahl und der Marktanteil von 20,5 Prozent waren einsame Spitze quer durch alle Sendungen und Programme am Dienstag.

Aber: Beim “Kress-Quotencheck” (und nicht nur dort) reicht’s nur für Platz 13. Denn hier zählt für die Platzierung ausschließlich die ominöse “Zielgruppe 14-49 Jahre”, und da waren’s nur 1,36 Millionen Zuschauer und 11,9 Prozent Marktanteil. Die rund 4,8 Millionen anderen Fans der Serie aus den Altersklassen darüber und darunter fallen durch den Rost und interessieren offenbar nicht - in diesem Fall besonders absurd.

Kress-Screenshot Quotencharts
Screenshot: Kress.de

Die alte und willkürliche Marketing-Erfindung der “werberelevanten” 14-49jährigen (unter anderem vom damaligen RTL-Chef Helmut Thoma) wird aber inzwischen weder von der werbenden Wirtschaft noch von den Sendern so richtig ernst genommen. Auch Thoma selbst hält sie heutzutage für überholt. Immerhin versammelt sich schon seit vielen Jahren eine riesige Kaufkraft bei den über 49jährigen (und teils auch bei den unter 14jährigen), die im Übrigen auch durchaus empfänglich für Werbebotschaften und neue Produkte sind.

Das hindert aber diverse Marketing-Fuzzis und vermeintlich “hippe” Medienredakteure nicht daran, diesen 14-49-Quatsch immer noch als Maßstab für ihre Quoten-Charts zu nehmen. Offenbar sind diese Jungspunde bei ihrer Methodik weitaus weniger flexibel als die “Alten” bei ihren Kaufentscheidungen.

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Meister Lampe und die EU-Leuchtkörper-Verwirrung

Bald ist wieder September und wie schon im vergangenen Jahr häufen sich die Falschmeldungen über “Glühbirnen”-Verbote - das wird uns auch in schöner Regelmäßigkeit noch ein paar Jahre lang beschäftigen, weil für “elektrische Leuchtkörper” (EU-Bürokraten-Deutsch) jeweils im September neue Stufen der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft treten. Um schon mal mit den größten Irrtümern aufzuräumen: Ab 1. September ist der Verkauf von Glühlampen über 60 Watt Leistung in der Europäischen Union nicht verboten und es dürfen sogar noch weitaus stromhungrigere “Birnen” hergestellt, vertrieben und verkauft werden, solche zum Beispiel:
Wolfram-Halogenlampe 105 Watt
105-Watt-Wolfram-Halogenlampe der Energieeffizienzklasse C, noch mindestens vier Jahre lang regulär im EU-Handel. (Foto: Wikimedia Commons)

Selbst die herkömmliche “Glühbirne” (übrigens heute vor 129 Jahren der große Star bei der ersten Internationalen Elektrizitätsausstellung in Paris) darf auch in Stärken über 60 Watt noch nach dem 1. September 2010 verkauft werden, verboten sind allein Herstellung und Handelsvertrieb in der EU. Wenn Ihr Baumarkt also noch genug Lagerware hat, können Sie sich problemlos auch noch im Oktober mit antiquiertem “Glühobst” versorgen, ohne dass der Verkäufer in Dunkelhaft kommt.

Ob eine Lichtquelle jetzt und künftig legal vertrieben werden darf, ist auch nicht unbedingt vom technischen Prinzip abhängig, sondern vom Lichtstrom (gemessen in Lumen), dem Verwendungszweck, dem Abstrahlwinkel, der Leistungsaufnahme, der Spannungsversorgung und hauptsächlich von der Einstufung in “Energieeffizienzklassen“. Die kennen Sie auch von Kühlschränken, Waschmaschinen, Trocknern etc. - dort sind sie auf Klebeetiketten gedruckt.

Die schlechteste Klasse bei Leuchtmitteln heißt F, die beste zur Zeit A. Künftig wären wie bei den Haushaltsgeräten auch noch die “Premium”-Klassen A+ und A++ möglich. Herkömmliche Glühlampen liegen in den Klassen D, E und F. Lampen mit mattiertem Glas mussten aber schon seit September 2009 die Klasse A haben, das war also das vorzeitige Aus für die mattierte Glühlampe. Lampen mit klarem Glas müssen diese Mindestanforderungen erfüllen:

  • seit September 2009: ab 100 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2010: ab 75 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2011: ab 60 Watt Energieeffizienzklasse C; darunter Energieeffizienzklasse E
  • ab September 2012: Energieeffizienzklasse C für alle
  • ab September 2016: Energieeffizienzklasse B für alle, Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C, für die noch kein Ersatz auf dem Markt ist.

Zwischendurch, im Jahr 2014, sollen die bis dahin gewonnenen Erfahrungen und neue technische Trends ausgewertet werden, um die bestehenden Regelungen eventuell zu verändern. Möglicherweise wird man dann auch noch einige Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand stellen. So sind Speziallampen, etwa in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin, von den Verboten nicht betroffen; ebenso Lampen besonders kleiner und großer Leistung (Lichtstrom unter 60 und über 12000 Lumen) sowie Lampen, die weniger als 60 Volt Spannung benötigen. Ebenfalls nicht enthalten - mangels ausreichender Alternativen - sind Reflektorlampen, die einen gebündelten Lichtstrahl abgeben.

Das alles ist schon ziemlich kompliziert, deshalb von zahlreichen Medien kaum korrekt zu vermitteln, aber noch nicht mal die halbe Wahrheit. Zur genannten EG-Verordnung gehören nämlich noch umfangreiche Regelungen für die Betriebseigenschaften der Lampen und die Produktinformationen auf Verpackungen und in Katalogen. Und weil wir bisher noch nicht von Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen geredet haben: Für die gilt außerdem eine andere EG-Verordnung, deren Lektüre ebenfalls die Birne rauchen lässt.

Wer sich solche Verordnungsriemen sparen will, kann aber einfach seinen Haushalt Schritt für Schritt auf wirklich energieeffiziente Beleuchtung umstellen. Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen, dass ich mich dabei nicht mit eher fragwürdigen Leuchtstoff-”Energiesparlampen” aufhalte, sondern komplett auf LED-Technik setze, die sich in rasantem Tempo weiterentwickelt und schon weitgehend der Energieeffizienzklasse A oder besser zuzuordnen ist (obwohl LED-Lampen bisher noch nicht offiziell klassifiziert sind). Kleines Zitat aus der oben erwähnten EG-Verordnung 244/2009 vom März 2009:

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Verordnung wiesen die besten der von ihr erfassten Lampen folgende Werte auf:
Der höchste festgestellte Lampenwirkungsgrad war 69 lm/W.

69 Lumen pro Watt - dieser Wert wird von neuen, hochwertigen LED-Lampen inzwischen klar überboten und allmählich nähern sich die Preise dieser hocheffizienten Lichtquellen auch bezahlbaren Regionen. Eine herkömmliche 60-W-”Glühbirne” zum Beispiel können Sie heutzutage problemlos durch eine 8-Watt-Bioledex-LED-Lampe mit rund 650 Lumen ersetzen. Die kostet zwar zwischen 25 und 30 Euro, spielt aber ihre Kosten innerhalb der Lebensdauer gleich mehrfach wieder ein. Diese Kosten-Nutzen-Relation wird sich mit den zukünftigen Produkten (und bei steigenden Strompreisen) noch weiter verbessern.

Nein, ich mache keine bezahlte Werbung für die LED-Industrie, bekomme keines ihrer Produkte billiger als Gegenleistung für meine Blogbeiträge. Durch den massenhaften Einsatz von LED-Lampen könnte aber der gesamte Stromverbrauch so weit reduziert werden, dass sich die unselige Debatte um die Verlängerung von AKW-Laufzeiten möglicherweise von selbst erledigt. Ich mag die Dinger nicht, habe sie noch nie gemocht und würde gerne schnellstmöglich auf sie verzichten. Dass meine persönliche Stromrechnung seit der umfassenden, privaten LED-Umrüstung schon deutlich geschrumpft ist und dass mir die monströsen EU-”Leuchtkörper”-Verordnungen total egal sein können, das sind die angenehmen Begleiterscheinungen der Aktion. Vielleicht finden Sie ja auch Gefallen an dieser Idee.

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Dem “Spiegel” seine Branche

Mit etwas Verspätung ein leicht verunglückter Satz aus der Spiegel-Ausgabe Nr. 31, Seite 67, im Artikel über den verstorbenen ALDI-Mitbegründer Theo Albrecht:

Jede Branche hat mittlerweile seinen Discounter.

Offenbar liefert auch der Spiegel in seiner Branche (“Qualitätsjournalismus”) inzwischen ab und zu Discount-Ware.

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Bundesnetzagentur: Zahnlos, machtlos

Fast jeder von uns hat es schon erlebt, viele sogar mehrfach oder andauernd: Unerwünschte Werbe- oder Betrügeranrufe, häufig mit unterdrückter Nummer, immer häufiger auch durch Automaten mit aufgezeichneten Stimmen. Das ist nicht nur verboten und lästig, sondern kann bei Gutgläubigen auch zum Verlust hoher Geldbeträge führen. Um mitzuhelfen, dieses üble Treiben mittelfristig zu verhindern, melde ich regelmäßig solche Anrufe per Formblatt an die Bundesnetzagentur in Bonn.

Bundesnetzagentur Bonn
Eingang zur Bundesnetzagentur am Bonner Tulpenfeld. Hier versickern offenbar zahlreiche Beschwerden im Behörden- und Ermittlungsdickicht (Foto: Leit@Wikimedia Commons).

Das ist ein wenig mühsam, erfordert manchmal auch etwas Recherche oder das Geschick, dem Call-Center-Mitarbeiter während des Cold Calls ein paar Angaben zu entlocken. Ich habe bisher aber immer die Hoffnung gehegt, dass das illegale Tun früher oder später in irgend einer Form geahndet wir. Das ist nach Angaben der Bundesnetzagentur zwar tatsächlich ab und zu der Fall, scheint aber trotz erheblich gestiegener Fallzahlen wohl nur in homöopathischen Dosen möglich zu sein. Ein von der “Süddeutschen Zeitung” am Samstag publizierter “interner Bericht” der Behörde wird zum Beispiel von der Agentur afp unter anderem so zitiert:

An die mutmaßlichen Täter kommt die Netzagentur … meist gar nicht heran. Viele Hintermänner säßen im Ausland, wo sie Scheinfirmen gegründet hätten. Versuche, Bußgelder zu vollstrecken, liefen regelmäßig “ins Leere”. Die Bundesnetzagentur beklagt in ihrem Bericht laut “SZ” auch das mangelnde und unkoordinierte Durchgreifen von Polizei und Justiz: Selbst bei großen Betrugsfällen finde “faktisch keine Strafverfolgung statt”. Viele Ermittlungsverfahren würden “sanktionslos” eingestellt - dies sei eine “untragbare Situation”.

Bereits am Donnerstag veröffentlichte die Bundesnetzagentur allerdings eine themengleiche und ganz und gar nicht interne Pressemitteilung, in der sich Präsident Matthias Kurth unter anderem darüber bitter beklagte:

“Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall.”

Dieser Teil der Pressemitteilung ist ziemlich weit unten zu finden und wurde deshalb wohl auch konsequent verschwiegen - wer kann schon so viel Text auf einmal lesen? Wenn ich Kurth aber richtig verstanden habe, dann zählen automatisierte Cold Calls offenbar nicht zu den illegalen Praktiken. Hallo, geht’s noch? Gerade bei solchen Anrufen wird dreist versucht, die Adressaten mit Gewinnversprechen zum Wählen einer teuren 0900-Nummer zu verleiten, bei der es aber nichts zu gewinnen, sondern viel zu verlieren gibt. Und das darf nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden (mal davon abgesehen, dass natürlich die Beweislage bei Automaten-Anrufen etwas dünn ist)?

Und wenn dann doch eine der zahlreichen Beschwerden (über 66.000 allein von Januar bis April 2010, davon - wie oben zitiert - mehr als 57.000 in schriftlicher Form) an die Ermittlungsbehörden weitergegeben wird, dann scheint meist nichts zu passieren. Das führt zwangsläufig zum Frust bei den genervten Beschwerdeführern und zu wachsender Frechheit bei den Betrügern. Denen ist es ja ohnehin egal, ob sie sich auf dem Boden des Gesetzes bewegen; sie können aber auch in den meisten Fällen damit rechnen, ihre dreisten Abzockereien ungestraft durchzuziehen. Und wenn’s mal nicht klappt, dann ist es auch nur eine Ordnungswidrigkeit und die verhängte Geldbuße möglicherweise weit geringer als der bereits erzielte Gewinn.

Damit aber ist die Bundesnetzagentur ein zahnloser Tiger und das “Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” ein Placebo, das nur der Sedierung der ahnungslosen Konsumenten aus wahlkampftaktischen Gründen dient. An diesem Mittwoch wird das Gesetz ein Jahr alt, einen Grund zum Feiern gibt’s nicht.

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Einladung zum geselligen Rauchen

Qualmende Zigaretten haben jede Menge schädliche Wirkungen, das muss ich auch als Raucher unumwunden zugeben, den Einfallsreichtum bayerischer Gastwirte beeinträchtigen sie aber offenbar nicht. Eigentlich gilt ja nach dem Volksentscheid in Bayern vom 4. Juli ab dem 1. August ein weitreichendes Rauchverbot, unter anderem in der Gastronomie, von dem es entgegen landläufiger Meinung auch für das Münchener Oktoberfest 2010 keine Ausnahme gibt. Merken wird man das aber vorerst kaum, denn zum Einen kann im Sommer noch ohne Frostbeulengefahr und völlig legal im Freien geraucht werden - also vor der Kneipe oder im Biergarten -, zum Anderen hatten findige Kneipiers schon kurz nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses eine Lücke im Gesetzentwurf entdeckt.

Zigarette
(Foto: Challiyil Eswaramangalath Vipin@Wikimedia Commons)

Bereits am Abend nach dem erfolgreichen Volksbegehren ließen Kneipiers im Fernsehen und in den Tagen danach auch in den Printmedien die Katze aus dem Sack: Ab nächsten Monat wird wohl in den bayerischen Raucherlokalen jeden Tag gefeiert, denn “geschlossene Gesellschaften” sind vom Rauchverbot ausgenommen und schließlich hat ja immer irgend jemand von den Gästen oder vom Personal Geburtstag, Namenstag, Hochzeitstag, Arbeitsjubiläum oder sonst einen feierlichen Anlass zum fröhlichen Beisammensein mit ritueller Glimmstängel-Verbrennung.

Man hätte also schon vor gut drei Wochen wissen können, wie windelweich das neue Gesetz ist, aber erstaunlicherweise wurden selbst ausgewiesene Insider nun kalt erwischt. Und erst heute wird auch die Lücke zur echten Schlagzeile, weil das bayerische Gesundheitsministerium die weitgehend vorhersehbaren Vollzugshinweise veröffentlichte. Darin heißt es unter anderem:

Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.

Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen bewirtet.

Dieser Definition dürfte bei nicht allzu strenger Auslegung wohl auch die Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung eines beliebigen Vereins entsprechen - wenn es denn kein “Raucherclub” ist. Denn über die heißt es:

Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden. Raucherclubs haben eine offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist jederzeit möglich. Sogenannte Raucherclubs sind keine geschlossene Gesellschaft.

In der Praxis hat sich schon bisher gezeigt, dass selbst das aktuelle, weniger strenge Nichtrauchergesetz in der Gastronomie kaum beachtet und kontrolliert wurde. Das neue Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen dürfte diese Situation kaum verändern, bietet aber genug Raum für juristische Spitzfindigkeiten und Auseinandersetzungen. Immerhin hat der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, schon erklärt, dass er nicht gegen die Vollzugshinweise vorgehen werde.

Ein wenig Aufwand wird es jedenfalls für die Wirte bedeuten, die ihren qualmenden Kundenkreis zur “echten geschlossenen Gesellschaft” machen wollen. So dürfte das Drucken von personalisierten Einladungskarten mit wechselnden Anlässen unumgänglich sein - für jeden Gast und für jeden Tag, an dem in der Kneipe geraucht werden soll. Könnte ja sein, dass ein Kontrolleur die mal sehen will.

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Für dumm verkauft

Ich bin, ehrlich gesagt, heilfroh, dass ich zur Zeit nicht mehr als öffentlich-rechtlicher Radiomoderator das harte Tagesgeschäft mit der Aufarbeitung des aktuellen Geschehens vom Wochenende absolvieren muss. Es würde mir sehr schwer fallen, eine distanzierte und annähernd objektive Haltung zu wahren - etwa zur Loveparade-Katastrophe in Duisburg und zur Formel-1-Farce in Hockenheim.

Bei aller Unterschiedlichkeit der Ereignisse haben sie doch etwas gemeinsam: Die jeweils Verantwortlichen versuchen auf bizarren Pressekonferenzen, mit hanebüchenen und absurden Ausreden ihr eigenes Fehlverhalten zu beschönigen; in der Hoffnung, damit heil aus der Affäre zu kommen. Und leider zeigen Beispiele aus der Vergangenheit, dass diese Hoffnung gar nicht so unberechtigt ist.

In Duisburg erklärt der Oberbürgermeister Adolf Sauerland auf der Sonntags-PK, er sei bei der Planung der Loveparade nicht involviert gewesen. Die größte Veranstaltung in der Geschichte der Stadt fand also ohne konkrete Beteiligung des OB statt - erstaunlich.  Der kommissarische Polizeipräsident Detlef von Schmeling betont, man könne bei Weitem nicht von den vom Veranstalter Lopavent zuvor genannten 1,4 Millionen Besuchern ausgehen, er rechne eher mit rund einem Zehntel dieser Zahl. Das Veranstaltungsgelände war für 250.000 Raver ausgelegt, also aus Sicht der Genehmigungsbehörden eine völlig problemlose Angelegenheit; auch das Konzept der Zu- und Abwege über die beiden Tunnelhälften und die einzige Rampe zum Gelände sei absolut in Ordnung gewesen.

Rätselhaft, wie es da zu 19 20 21 Toten und weit über 500 Verletzten (Update Stand 28.7.) kommen konnte. OB Sauerland hatte am Samstagabend in einer ersten Erklärung sogar von einem Fehlverhalten der betroffenen Besucher gesprochen, Reichs-Obermoralistin Eva Herman sah die Schuld in der Verkommenheit der Veranstaltung, ihrer Besucher und dem unseligen Erbe der 68er-Generation. Der aktiv in die Veranstaltung eingebundene WDR pflegte nach der Katastrophe stundenlangen Betroffenheitsjournalismus mit Techno-Beats im Hintergrund; auch die geplante 1 Live-Aftershow-Party des WDR-Hörfunks fand - offenbar auf Bitte der Polizei - noch statt in der Nacht zum Sonntag. Nachher (zurecht) über die verkorkste Planung mosern, aber vorher als enger Partner der Veranstalter das Maul nicht aufmachen, wenn das Konzept, für jeden erkennbar, nicht aufgehen kann? Liebe Leute, für wie doof haltet Ihr uns?

Offenbar für strohdoof, wie am Sonntag auch beim Formel-1-Grand-Prix in Hockenheim klar wurde. Dieser - für echte Motorsportler ohnehin fragwürdige - Zirkus geriet vollends zur Farce, als die beiden führenden Ferrari in der 49. Runde erkennbar kampflos die Plätze tauschten, nachdem Renningenieur Rob Smedley per Funk Felipe Massa erklärt hatte, der hinter ihm fahrende Fernando Alonso sei schneller und ob Massa das bestätigen könne. Das tat er und führte bald darauf diese verkappte Stallorder aus, in dem er nach der Spitzkehre nur schwach beschleunigte (was durch das Data-Recording bestätigt werden wird) und damit von Alonso vor dem nächsten Rechtsknick (geht voll, weiß ich aus eigener Erfahrung) problemlos überholt werden konnte.

Erste Konsequenzen: Ein erbostes Publikum und eine von den Rennkommissaren verordnete lächerliche 100.000 US-Dollar-Strafe wegen verbotener Stallorder. Weitere Konsequenzen: Unklar, weil der Automobilsport-Weltverband FIA von Ex-Ferrari-Sportchef Jean Todt geführt wird und wahrscheinlich keine angemessene Sanktion (mindestens Disqualifikation beider Ferrari) beschließen wird.

Peinlich genug war die nachträgliche Erklärung von Ferrari-Teamchef Stefano Domenicali: „Wir haben nichts gemacht. Wir haben Felipe keine Anweisung gegeben. Wir haben ihn nur über die Situation informiert.” Noch peinlicher der Einwand vom Drittplatzierten Sebastian Vettel bei der Pressekonferenz: “Das Wichtigste ist, dass du an dein Team denkst. Wir kriegen die Schecks ja von unseren Arbeitgebern und nicht von euch Journalisten”. Sorry, Herr Vettel, aber damit haben Sie meine Sympathien verspielt und sich als Ignorant geoutet.

Die Schecks für die Fahrer werden zwar von den Teams überreicht, aber - in umgekehrter Reihenfolge - von den Sponsoren, von Bernie Ecclestones Formel-1-Organisation, den übertragenden TV-Anstalten, deren Werbekunden und damit letztendlich von uns als Konsumenten der Produkte gedeckt. Ein paar Prozent kommen noch indirekt von den Renstreckenbetreibern über Eintritts- und Steuergelder dazu, also ebenfalls von uns. Wir Zuschauer und Steuerzahler sorgen also für Eure Schecks, Ihr verarscht uns nach Strich und Faden und findet es auch noch in Ordnung? Danke, damit hat sich das Thema “Formel 1″ für mich endgültig erledigt.

Dabei geht’s doch anders: Ein zwar unüberlegter und mit Kleinholz endender, aber dafür echter Kampf auf der Rennstrecke - so wie der von Vettel und Teamkollege Webber in Istanbul: Das ist Motorsport ohne Stallregie und Taktiererei, das ist glaubwürdig. Alles andere hat nur Trash-TV-Niveau und sollte nicht mehr von Werbepartnern und Politikern unterstützt werden.

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Hitze lässt Hirnschmalz schmelzen

Eigentlich wollte ich ja diese Woche hier noch so Einiges schreiben; zum Beispiel über den rätselhaften Freitod einer jungen Frau und die Berichterstattung der Bild-Zeitung dazu, über den Verkauf des Schlosshotels “Bühlerhöhe” im Schwarzwald an eine Immobiliengesellschaft mit anonymen Investoren mutmaßlich ukrainischer Herkunft und dubioser Historie, über die teils geheuchelte, teils völlig überzogene Aufregung über den Wechsel eines ZDF-Moderators auf den Chefsessel des Bundespresseamtes und, und und….

Eigentlich. Aber Temperaturen über 30 Grad und Luftfeuchtigkeitswerte um 70 Prozent machen mich irgendwie zu träge und hirnfaul, um diese sehr komplexen Themen (obwohl schon teilweise recherchiert) angemessen zu behandeln. Also lesen Sie hier nichts davon, sondern sehen heute aus Anlass des heißen französischen Nationalfeiertags nur ein kleines erfrischendes Beispiel zur Hitzebewältigung dort mit landestypischer Ignoranz behördlicher Verbote:

Brunnen in Paris
Foto: Julien Haler (Paris)@Wikimedia Commons

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Alles Müller, oder was?/Update 4.7.


ZDF-Moderatorin Katrin Müller-Hohenstein macht seit Januar 2010 Werbung für die Molkerei Weihenstephan, die seit dem Jahr 2000 zur Gruppe Theo Müller (”Müllermilch”) gehört - das hat bisher niemand groß aufgeregt und war offenbar im Herbst 2009 noch mit dem damaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender abgesprochen (oder doch nicht? / siehe Update 4.7. unten). Nun klagte aber sein Nachfolger Peter Frey - bis dahin wohl uninformiert - auf Nachfrage des Branchenblatts “medium magazin“:

Ihr Internet-Auftritt auf den Seiten von Weihenstephan ist nicht glücklich und kann so nicht bleiben.

Diese harsche Kritik schlug umgehend hohe Wellen in der Medienszene, weil Müller-Hohenstein derzeit durch ihren Einsatz bei der Fußball-WM in Südafrika hohe Bildschirmpräsenz genießt und generell die privaten Werbeaktivitäten von öffentlich-rechtlich bezahlten Moderatoren kritisch betrachtet werden sollten.

Die veröffentlichten Fakten sind jedoch nicht die ganze Wahrheit. Die Werbeaktivitäten von Katrin Müller-Hohenstein für die Molkerei Weihenstephan beschränken sich nicht auf den Internet-Auftritt, sie war ebenso als “Schirmherrin des Qualitätsbeirats” in Radio-Spots zu hören (auch in ARD-Stationen, was Peter Frey offenbar ebenfalls entgangen ist). Als freie Mitarbeiterin des ZDF (ohne Pensionsansprüche) wollte sie hier wohl die gleichen Rechte haben wie etwa ZDF-Kollege Thomas Gottschalk als Werbebotschafter für “Haribo“. Chefredakteur Frey sieht das jedoch anders:

 Der Vertrag enspricht nicht den Vorstellungen des ZDF von Auftritten seiner journalistischen Köpfe. Ich gehe davon aus, dass dieser Internet-Auftritt schon bald Geschichte ist.

Kein Wort darüber, dass auch die Wettervorhersagen im ZDF-Morgenmagazin von der Molkerei Weihenstephan präsentiert wurden, obwohl sich diese noch bis 2008 irreführend als “Staatliche Molkerei Weihenstephan” bezeichnet hatte und illegal das bayerische Staatswappen verwendet hatte. Kein Wort auch darüber, warum sich ein durch knallharte politische Intervention ins Amt gehievter Chefredakteur öffentlich Gedanken über die möglicherweise fehlende Unabhängigkeit oder Glaubwürdigkeit von “Journalisten” machen muss.

Immerhin hat das ZDF ja auch kein Problem damit, dass seine WM-Berichterstattung teilweise durch Sponsoren finanziert wird und dass der Experte an der Seite von Katrin Müller-Hohenstein, Oliver Kahn, hochgeschätzter Werbepartner von Unternehmen wie Boehringer Ingelheim, DWS Investments, Riva-Verlag und Sonax ist. In diesem Umfeld dürfte es öffentlich-rechtlichen Sender schwerfallen, eine Grenze zwischen “hui” und “pfui” zu ziehen; bisherige Versuche erinnern eher an eine diffuse Doppelmoral. Peter Frey erklärte im medium magazin dazu:

Wir müssen, vielleicht in einer Art Selbstverpflichtung, uns die Kriterien noch klarer machen.

Vielleicht sollte beim ZDF auch mal über die unternehmensinterne Kommunikation geredet werden. Katrin Müller-Hohenstein will nämlich laut Spiegel-Online erst an diesem Freitag telefonisch von Peter Frey über dessen Kritik unterrichtet worden sein, als die Vorwürfe schon längst publik gemacht worden waren. Und weil sie ihren Job beim ZDF natürlich ungern verlieren will, muss sie sich jetzt hektisch darum bemühen, den noch bis Jahresende laufenden Vertrag mit der Molkerei Weihenstephan vorzeitig aufzulösen.

Update 13.30 Uhr: Inzwischen hat sich KMH für ihren Werbeauftritt entschuldigt und ihre “Schirmherrschaft” niedergelegt: „Das Engagement war ein Fehler, den ich bedaure“, erklärte sie an diesem Samstag dem “Spiegel“.

Update 4.7.: Ebenfalls im “Spiegel” widersprach sie allerdings auch ihrem eigenen Management, das (wie oben geschrieben) dem “medium magazin” von einer vorherigen Absprache mit Nikolaus Brender berichtet hatte. Brender selbst erklärte dem “Spiegel”, er habe die Genehmigung “für die Mitwirkung bei einer unabhängigen Stiftung zur gesunden Ernährung von Kindern” erteilt: “Eine Aktion für irgendein Produkt hätte ich niemals genehmigt.” Nach eigenen Angaben war Katrin Müller-Hohenstein selbst nicht klar, dass sie für Werbezwecke verwendet werden würde, was allerdings für einen Medienprofi sehr naiv wäre. Spätestens bei der Umsetzung der Zusammenarbeit (wie bereits erwähnt auch mit Werbespots im Radio) hätte sie es wissen müssen.

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