Kabel-TV: „Must carry“ muss nicht viel heißen (Update 10.7.)

Gut möglich, dass erst am 30. Dezember endgültig klar ist, welche TV-Programme die Kunden der beiden großen Kabelnetzbetreiber „Kabel Deutschland“ und „Unitymedia Kabel BW“ ab dem 1. Januar 2013 empfangen können. Bis dahin könnte das Gezerre um die Vergütung der Kabeleinspeisung weiter gehen, nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und ARTE diesen Monat die entsprechenden Verträge mit dem Duopol frist- und erwartungsgemäß zum Jahresende gekündigt haben. Angekündigt hatten sie das im Grundsatz bereits vor vier Jahren, konkret war es seit Januar.

Kabel-TV-Buchse
Ausgestöpselt: Theoretisch könnten ab 1. Januar 2013 zahlreiche Programme aus dem TV-Kabel verschwinden. (Foto: Kolossos@Wikimedia Commons, Lizenz: CC by-sa 3.0)

Schon jetzt sind die meisten Kabel-TV-Kunden in Sachen Programmvielfalt gegenüber Inhabern von Satellitenschlüsseln und Digitalempfängern benachteiligt, konnten aber bisher immerhin darauf hoffen, trotz aller Auseinandersetzungen wenigstens ein Basisangebot („Das Erste“, ZDF, dritte Programme, ARTE, Phoenix, 3sat etc., jeweils in Standardauflösung, „SD“) zu behalten. Das ZDF beantwortete noch im Mai Zuschaueranfragen nach den zehn neuen öffentlich-rechtlichen HD-Programmen so:

Es liegt im Entscheidungsbereich der Netzbetreiber, ob sie diese HD-Angebote von ZDF und ARD einspeisen oder nicht, verpflichtet sind sie lediglich für die Einspeisung der SD-Angebote.

Grundlage dieser Einschätzung: Die „must carry“-Regelungen im § 52 des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags (pdf-Download) und der 14 Landesmedienanstalten, die für ihren jeweiligen Bereich die Einspeisung bestimmter bundesweiter, regionaler und lokaler Radio- und TV-Programme vorschreiben – übrigens nicht nur öffentlich-rechtlicher, sondern auch privater wie RTL, ProSieben, Sat.1 und Vox. Diese Vorschrift erschien mir bisher wie in Stein gemeißelt und nicht relativierbar – auch der Deutschen Presse-Agentur, die am 25. Juni in einer zahlreich verbreiteten Meldung unter anderem schrieb:

Wer jetzt allerdings befürchtet, er müsse damit künftig auf die „Tagesschau“ oder das „Aktuelle Sportstudio“ verzichten, kann beruhigt werden. Der Rundfunkstaatsvertrag sichert über eine sogenannte „must carry“-Regel zu, das die wesentlichen Angebote von ARD und ZDF über Kabel verbreitet werden müssen.

NDR-Intendant Lutz Marmor versicherte heute bei einer Sitzung des Rundfunkrats:

Die Rechtslage ist eindeutig: Niemand muss fürchten, dass sein Bildschirm schwarz bleibt. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen in alle norddeutschen Kabelnetze unter anderem Das Erste und das ZDF sowie das NDR Fernsehen mit dem jeweiligen Landesprogramm eingespeist werden!

Dies gelte für alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich ARTE und Deutschlandradio. Eine Ausnahme gebe es lediglich bei den Landesprogrammen für Hörfunk und Fernsehen: Eine Verbreitungsverpflichtung existiere hier jeweils nur für das gesetzlich vorgesehene Sendegebiet.

Heißt „must carry“ auch „must pay“?

Soweit die Theorie. Im Streit um die Einspeisevergütungen wird diese Pflicht aber inzwischen von den Kabelnetzbetreibern und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK, das gemeinsame Gremium der 14 Landesmedienanstalten) stark relativiert. Bei einem Scheitern der Gespräche ergebe sich aus den „must carry”-Regeln der Bundesländer kein Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf kostenlose Verbreitung. “Die Medienanstalten werden die Kabelnetzbetreiber nicht anweisen, die öffentlich-rechtlichen Programme einzuspeisen”, wird ein ZAK-Sprecher vom Mediendienst „kress.de“ zitiert.

Thomas Fuchs, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), erklärte auf Anfrage des Magazins „Digital Insider“:

Die Folgen für die Zuschauer lassen sich derzeit nicht abschätzen. … Die ARD kann sich bei der herrschenden Rechtslage nicht sicher sein, dass alle ihre Programme im bisherigen Umfang verbreitet werden. Insofern riskiert die ARD Nachteile für die Zuschauer. … Vor allem kann der Programmanbieter aus dem „must carry“-Status keinen Anspruch auf kostenlose Verbreitung ableiten.

Meine E-Mail-Frage vom Dienstag dieser Woche an die Pressesprecher von Kabel BW (inzwischen von Unitymedia übernommen) und der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), ob sie das ähnlich sehen, blieb bis heute unbeantwortet (Update: Die LFK hat inzwischen geantwortet, siehe unten). Unitymedia-Geschäftsführer Lutz Schüler erklärte allerdings bereits in einem Interview mit der „Welt“:

Wir müssen die Sender von ARD und ZDF nicht übertragen, wenn diese keine Kapazitäten bei uns buchen, insbesondere müssen wir nicht jeden kleinen Spartensender der ARD übertragen … eine Lösung, in der die Sender gar nichts mehr zahlen, werden wir nicht akzeptieren.

Ein Sprecher von Kabel Deutschland beantwortete die Anfrage von kress.de so:

Kapazität im Netz kostet nach unserem Geschäftsmodell Geld und muss bezahlt werden werden. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen künftig keine Einspeiseentgelte bezahlen würden, könnten sie sich auch nicht mehr auf den „must carry“-Status berufen, das heißt Kabel Deutschland könnte grundsätzlich selbst entscheiden, welche öffentlich-rechtlichen Programme künftig eingespeist werden.

Die Rechtslage ist offenbar keineswegs so eindeutig wie von Lutz Marmor behauptet.

Vertrag lässt Interpretationsspielraum

Die beiden Knackpunkte des Streits stecken im Paragraph 52d des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Hervorhebungen von mir):

Anbieter von Programmen und vergleichbaren Telemedien dürfen durch die Ausgestaltung der Entgelte und Tarife nicht unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden. Die Verbreitung von Angeboten nach § 52b Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 52b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 hat zu angemessenen Bedingungen zu erfolgen. Entgelte und Tarife für Angebote nach § 52b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 sind offenzulegen.

Wenn öffentlich-rechtliche Sender ab dem 1. Januar 2013 keine Einspeisevergütungen (dieses Jahr noch insgesamt 58,5 Millionen Euro) mehr bezahlen, müsste das nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch für die Privaten gelten. Hier ist mir jedoch noch nichts von einer Vertragskündigung bekannt. Wenn aber beispielsweise die „ProSiebenSat.1 Media AG“ am 1. Januar noch einen gültigen Vertrag mit den beiden großen Kabelnetzbetreibern hat, brav weiterbezahlt und ihre Programme deshalb auch einspeisen darf, dann könnte etwa die ARD trotz „must carry“-Regel nicht verlangen, „Das Erste“ ohne Vertrag und gratis einzuspeisen. Das jedenfalls ist die Argumentation der ZAK und der Kabelnetzbetreiber.

Zweiter Streitpunkt: Was sind „angemessene Bedingungen“? ARD, ZDF und ARTE verstehen darunter offensichtlich, dass sie zwar die Multiplexe mit ihrem kompletten Programmbouquet zur Einspeisung bereitstellen, sonst aber keine Kosten übernehmen wollen. Mit diesen Bedingungen können die kleinen regionalen und lokalen Kabelnetzbetreiber wie Tele Columbus (inzwischen unter Kartellvorbehalt von Kabel Deutschland übernommen), wilhelm.tel, NetAachen oder NetCologne schon seit jeher gut leben – sie haben noch nie Einspeisevergütungen von den Sendern erhalten, sondern generieren ihre Einnahmen ausschließlich von den Kabelkunden und bieten dennoch sogar die zehn neuen HDTV-Sender an.

Woanders kassieren die Sender

Zusätzlich können sich die öffentlich-rechtlichen Sender noch darauf berufen, dass anderswo in der Welt – etwa in den USA – das Gegenteil üblich ist: Dort zahlen häufig Kabelnetzbetreiber dafür, dass sie bestimmte Sender einspeisen dürfen. Diese zusätzlichen Kosten werden durch höhere Monatsgebühren für einzelne Programmpakete von den Endkunden wieder eingespielt.

Letzteres verbietet sich bei uns teilweise: Aus bereits mit den Rundfunkgebühren bezahlten öffentlich-rechtlichen Programmen dürfen in Deutschland keine „Pay TV“-Pakete gebastelt werden, auch eine Verschlüsselung wie beim „HD+“-Standard ist nicht erlaubt.

Der Privatsender RTL konnte dagegen jüngst „Kick-back“-Verträge mit Unitymedia und Kabel Deutschland schließen: RTL bezahlt zwar wie üblich für die Einspeisung seines HD-Angebots, erhält aber eine Rückvergütung der Kabelfirmen in unbekannter Höhe für dessen gesonderte Vermarktung. Die Kabelkunden bezahlen das also extra und müssen zudem noch technische Einschränkungen (Kopierschutz etc.) in Kauf nehmen.

Einigung auf den letzten Drücker?

Für die beiden Kabelgiganten liegen Zukunftswunsch und Interpretation des Begriffs „angemessen“ vermutlich irgendwo zwischen den Extremen – selbstverständlich mit Tendenz zur bisher von den öffentlich-rechtlichen Sendern gezahlten Summe. Knapp 59 Millionen Euro sind zwar eher Kleckerkram bei rund 15 Millionen angeschlossenen Haushalten und Gesamtumsätzen des Duopols im Milliardenbereich. Es geht aber in Wirklichkeit um mehr: Auch die Privatsender würden sich gerne die Zahlung von Einspeisevergütungen sparen und warten nun gespannt auf den Ausgang der Auseinandersetzung und dessen Signal- bzw. Präzedenzwirkung.

Adrian von Hammerstein, Vorstandschef der Kabel Deutschland AG, erklärte bereits bei der Bilanzpressekonferenz Mitte Juni, dass man nicht mit einer schnellen Einigung rechne. Traditionell würden solche Verträge erst auf den letzten Drücker, in diesem Fall also vermutlich am 30. Dezember, geschlossen. Wenn Hammersteins Prophezeiung eintrifft, ginge die Sache – optimistisch gesehen – wie das „Hornberger Schießen“ aus: Alle Programme bleiben im Kabel, vielleicht gibt es sogar ein paar zusätzlich, die Sender zahlen weniger als bisher oder gar nichts, die Kabelkunden dafür künftig mehr (bei „Kabel BW“ geht’s schon los, siehe Update unten) und die Kabelfirmen hätten unter’m Strich keine Einbußen.

Umstieg auf Satellit oder IPTV

Bei pessimistischer Sicht der Dinge könnte spätestens am 30. Dezember aber auch klar werden, dass es keine Einigung gibt und die Netzbetreiber ab 1. Januar zahlreiche Programme ausspeisen. Dann bliebe den Kabelkunden nur noch gut ein Tag Zeit, sich einen neuen Empfangsweg für ARD, ZDF und Co. zu suchen, was für viele Haushalte schwer bis unmöglich sein dürfte. Das einfach zu empfangende digitale „Antennenfernsehen“ DVB-T ist leider mangels Anzahl und Übertragungsqualität der Programme (ohne HD) keine echte Alternative.

Für sehr wahrscheinlich halte ich dieses Szenario nicht – es hätte vermutlich Massenkündigungen zur Folge und Kabel-TV wäre weitgehend erledigt. Vielleicht haben aber auch einige Kabelkunden schon vor dem Dezember die Nase voll vom Gezerre, wollen nicht bis zum letzten Moment auf einen ungewissen Ausgang oder Gebührenerhöhungen warten, kündigen Ihren Anschluss und steigen – sofern möglich – bereits in den nächsten Monaten auf digitalen Satellitenempfang oder IPTV um.

Update 10.7.: Statt einer (immer noch ausstehenden) Antwort auf meine Anfrage erhielt ich heute ein Standard-Anschreiben von „Kabel BW“, in dem eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 16,95 auf 17,90 Euro ab dem 1. September angekündigt wurde. Man wolle „das Produkt- und Serviceangebot in den kommenden Monaten gerade auch im TV-Bereich deutlich erweitern“. Geplant seien neue Programmpakete, „innovative TV-Hardware“ und noch mehr HD-Sender.

Diese Erhöhung um knapp einen Euro pro Monat dürfte nach meiner groben Kalkulation etwa den Teil des Umsatzes ausgleichen, den „Kabel BW“ bei einem Wegfall der Einspeiseentgelte aller Sender (also auch der privaten) verlieren würde. Man rüstet sich offenbar für alle Eventualitäten. Hingewiesen wird in diesem Schreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht zum 31. August, das innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Anschreibens ausgeübt werden könne. Dieses Recht werde ich wohl in Anspruch nehmen und in den nächsten Wochen eine Satellitenanlage installieren lassen.

Erst heute meldete sich auch der Sprecher der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), Axel Dürr. Er entschuldigte die Verzögerung damit, dass seine Antwort wegen eines Tippfehlers in der E-Mail-Adresse nicht bei mir angekommen sei und er das erst jetzt bemerkt habe:

Auch die LFK ist generell der Auffassung, dass eine Must Carry-Verpflichtung nicht per se zu einer kostenlosen Einspeisung ins Kabelnetz berechtigt. Im Landesmediengesetz in Baden-Württemberg sind explizit nur die so genannten Nicht Kommerziellen Lokalradios (NKL) von entsprechenden Einspeiseentgelten ausgenommen. Insofern würde von Seiten der LFK keine Aufforderung an den Kabelnetzbetreiber Kabel BW ergehen, ARD und ZDF ohne vertragliche Regelung einzuspeisen.

Ich verstehe den zweiten Teil Ihrer Frage so, dass Sie befürchten, dass demnächst ARD und ZDF und in einem zweiten Schritt auch RTL oder Sat.1 nur noch als Pay TV im Kabelnetz zu sehen sind. Aus meiner Sicht steht das zur Zeit überhaupt nicht zur Debatte. ARD und ZDF müssen genauso wie RTL oder Sat.1 – wie auch immer sich die Sender mit den Kabelnetzbetreibern einigen – ohne Zusatzkosten zu empfangen sein.

Axel Dürr war übrigens bis 2007 Pressesprecher von „Kabel BW“. So wie ich das sehe, erhebt „Kabel BW“ mit der Gebührenerhöhung ab 1. September diese Zusatzkosten bereits, wird aber einen entsprechenden Zusammenhang vehement bestreiten. Falls Ihr Kabelnetzbetreiber ebenfalls höhere Anschlusspreise fordert, schreiben Sie mir das doch bitte in den Kommentaren.

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6 Gedanken zu „Kabel-TV: „Must carry“ muss nicht viel heißen (Update 10.7.)

  1. Ich glaube, ich bekomme gerade Kopfschmerzen ob der Logik.
    Es kann uns also zum Jahreswechsel, wenn es keine Ausrede mehr für das Nicht-Zahlen des vollen Rundfunkbeitrages gibt, passieren, dass in manchen Gegenden die Sender der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr im Kabel empfangbar sind (mal vom Worst Case ausgegangen).

  2. @Librarian: Es kann (theoretisch) sogar in fast allen Gegenden passieren. Wir reden hier immerhin von insgesamt rund 15 Millionen angeschlossenen Haushalten bei den zwei großen Kabelkonzernen.

  3. Kleiner Hinweis für jenen Menschen, der ständig und wiederholt versucht, hier seinen Kommentar unterzubringen: Anonyme Beiträge ohne gültige E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht – vor allem dann nicht, wenn sie in einem kaum verständlichen Deutsch geschrieben sind und irgendwelche haltlosen Gerüchte streuen.

  4. Es ist nur schwer zu verstehen, warum ich mit den GEZ-Gebühren zwar den Ausbau HD-fähiger Ausstattung bei den öffentlich Rechtlichen mitfinanzieren darf, dann aber als Kabelkunde nicht in den Genuß dieser Programme kommen werde.

    In meiner Wohnanlage sind Satschüsseln tabu und werden auch 2013 nicht geduldet werden. DVB-T stellt indes nur eine indiskutable Qualität bereit.

    Nun steht auch der Empfang des betagten SD-Signals auf der Kippe, weil meine GEZ-Gebühren wohl ungern auch für mich genutzt werden.

    Es wird wohl das Beste sein, falls es wirklich soweit kommen wird und der ÖR-Umfang im Kabelnetz sinkt, eine Sammelklage gegen ARD/ZDF anzuzetteln.

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