Durch solche Glasfaserbündel können theoretisch hunderte digitale TV-Kanäle verbreitet werden – in der Praxis sind’s aber dann doch nicht alle und nicht für jeden. (Foto: BigRiz@Wikimedia Commons, Lizenz CC-by-sa 3.0)
Bisher war die TV-Überraschung der Woche nur als halbwegs versteckte, indirekte Tretmine auf Seite 68 eines 300seitigen Berichts (pdf-Download) der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) zu finden – seit diesem Donnerstagabend habe ich sie auf Anfrage auch unmissverständlich, schriftlich und direkt von der stellvertretenden ARD-Sprecherin Bettina Altenkamp:
„Die Landesrundfunkanstalten der ARD beabsichtigen, auch KDG, KabelBW und Unitymedia künftig keine Einspeiseentgelte zu bezahlen. Derzeit gelten allerdings die noch laufenden Verträge.“
Ein Hammer, denn das bedeutet einen revolutionären Paradigmenwechsel: Nicht mehr die Anbieter sollen für die Programmeinspeisung bezahlen, sondern die Kabelnetzbetreiber zu 100 Prozent selbst. Mit „KDG“ ist „Kabel Deutschland“ (KD, früher „Kabel Deutschland GmbH“) gemeint, mit „Einspeiseentgelte“ die über 45 Millionen Euro pro Jahr, die von den ARD-Anstalten aktuell noch an die Kabelunternehmen fließen, damit ihre Programme dort verbreitet werden. Diese Verträge gelten meines Wissens noch bis Ende des Jahres; ab 2013 sind diese Entgelte nicht mehr in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2016 für die KEF zu finden. Das Gleiche gilt übrigens auch für die derzeit 10 Millionen vom ZDF und die 3,5 Millionen Euro von ARTE.
Das Oligopol der drei großen Netzbetreiber (nach dem Kauf von „Kabel BW“ durch die „Unitymedia“-Holding „Liberty Global Europe“ de facto nur noch ein Duopol) wird so einen „kalten Entzug“ nicht widerstandslos hinnehmen. Bisher basierte deren Geschäftsmodell auf einer Mischfinanzierung, bei der die Kabelkunden für rund 80 bis 90 Prozent des Umsatzes sorgen und die Programmanbieter für den Rest. Wenn nun die insgesamt fast 60 Millionen Euro von den öffentlich-rechtlichen Sendern wegfielen (davon allein rund 20 Millionen für „Kabel Deutschland“), gäbe es für die Kabelgesellschaften prinzipiell vier Möglichkeiten:
- Der Rauswurf von Programmen aus dem (digitalen) Kabel, die im jeweiligen Bundesland nicht der „must carry“-Regel unterliegen; etwa der Digitalkanäle von ARD und ZDF. Außerdem könnte bereits in diesem Jahr die Einspeisung der ab 30. April angebotenen neuen öffentlich-rechtlichen HDTV-Angebote verweigert werden. Die damit verbundenen Einsparungen würden den Wegfall der Vergütungen zumindest teilweise ausgleichen,
- … der juristische Weg, um die aus den Gründerzeiten des deutschen Kabelfernsehens stammenden Einspeiseentgelte für die Zukunft zu zementieren,
- … eine spürbare Anhebung der monatlichen Entgelte für die Kabel-TV-Kunden, um den Millionenverlust zu kompensieren,
- … oder die gütliche Einigung mit den Programmanbietern auf einen Kompromiss.
Für Zuschauer, die auf’s Kabel angewiesen sind und nicht zum TV-Satellitenempfang „flüchten“ können, klingen die ersten drei Punkte nicht angenehm. Das Angebot könnte ab 2013 stark ausgedünnt werden, so mancher Kunde verlöre seinen Lieblingssender oder müsste auf dessen hochaufgelöste (HD-)Version verzichten. Juristische Kabbeleien ums Kabel dürften die Weiterentwicklung des Programmangebots in den digitalen Netzen schon allein durch ihre langen Verfahren erheblich verzögern.
Die Idee für Punkt drei ist weder meine Erfindung noch neu: Bereits im November 2010 hatte „ProSiebenSat1“-Geschäftsführer Thomas Ebeling gefordert, dass nicht die Anbieter, sondern die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung von privaten (verschlüsselten) HDTV-Programmen bezahlen sollten. Schließlich hätten die Sender erhebliche Umstellungs- und erhöhte Produktionskosten für die HD-Inhalte. Die Kabelunternehmen wiederum könnten die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weitergeben, wie es die Astra-Satellitenbetreiber mit ihrer „HD+“-Plattform tun.
So ähnlich geschah es dann auch 2011. Die Kabelfirmen schnürten teils neue HDTV-Pakete, die von den Zuschauern in netzmodernisierten Gebieten zusätzlich zu den SD (Standard Definition)-Programmen gebucht, bezahlt und per Smartcard freigeschaltet werden mussten („Unitymedia“, „Kabel BW“), oder sie erhöhten gleich komplett für alle Nutzer des digitalen Kabelangebotes die Grundgebühr („Kabel Deutschland“). An den Einspeiseentgelten für die bisherigen Programme änderte das aber nichts; insgesamt ein gutes Geschäft für die Netzbetreiber.
Öffentlich-rechtliche Sender dürfen dagegen im Kabel nicht verschlüsselt werden – schließlich werden sie ja (im Idealfall) von jedem Zuschauer bereits über die Rundfunkgebühr (bzw. ab 2013 als Haushaltsabgabe) bezahlt. Hier entfällt also für die Kabelunternehmen die Möglichkeit einer zusätzlichen Kunden-Melkmaschine. Dumm nur, wenn trotzdem die Netze teuer modernisiert werden müssen, um mehr und datenreichere (HD-)Programme transportieren zu können.
Deshalb werden die Betreiber wohl darauf bestehen, auch weiterhin Einspeiseentgelte kassieren zu können (Ja, tun sie – siehe Update am Ende des Textes), obwohl der ursprüngliche, politisch gewollte Grund für diese Sonderregelung schon lange weggefallen ist. Vor rund vier Jahrzehnten begann die „Deutsche Bundespost“, nach und nach Versuchs-, Pilot- und Regel-Kabelnetze aufzubauen. Ab den 1980er-Jahren mussten die TV-Sender für die Einspeisung bezahlen, ab 1995 erweiterte dann der Nachfolger „Deutsche Telekom“ die Kopfstationen und Netze – beides waren Staatsbetriebe, deren anfänglich hohe Kabel-Installationskosten durch die Entgelte subventioniert werden sollten.
An dieser „Aufbauhilfe“ wurde auch noch festgehalten, als die deutschen Kabelnetze vor gut einem Jahrzehnt privatisiert wurden. Die neuen Netzbetreiber konnten auf einer vorhandenen Infrastruktur aufbauen, mussten nicht bei „Null“ anfangen, wurden aber trotzdem mit den Einspeiseentgelten „belohnt“. Das ist bei der Kabelverbreitung von „Free TV“-Programmen weltweit ziemlich einmalig. Meist sind die Netzbetreiber froh, wenn sie ein ordentliches Programmbouquet anbieten können, für das die Zuschauer ohne zu murren bezahlen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland setzen nun mit ihrem Vorstoß darauf, dass sich dieses Prinzip auch bei uns durchsetzt – eine Initialzündung mit Dominoeffekt. Denn wenn ARD, ZDF und ARTE mit ihrer Zahlungsverweigerung durchkämen, dann müsste das nach den Paragraphen 28 und 39 (Stichwort „Gleichbehandlung“) des Telekommunikationsgesetzes auch den privaten TV-Sendern gewährt werden. Mit Sicherheit gibt’s schon in den nächsten Tagen aus dieser Richtung konkrete Forderungen.
Update 25.1.: Erst heute erreichte mich (nach eigenen Angaben „urlaubsbedingt“) die Antwort von „Kabel BW“ auf meine Anfrage von vergangener Woche. Pressesprecher Maurice Böhler schrieb:
Kabel BW versorgt in Baden-Württemberg rund die Hälfte aller Fernsehhaushalte mit Programmen von öffentlich-rechtlichen, privaten Sendern aus dem In- und Ausland. Dabei haben wir immer gut mit den verbreiteten Sendeanstalten zusammengearbeitet und uns vertraglich vereinbart. Zu laufenden Verträgen können wir öffentlich keine Details nennen, aber als reguliertes Unternehmen haben wir auch auf Gleichbehandlung zu achten.
Uns ist es unverständlich, dass die öffentlich-rechtlichen Sender planen, zukünftig nur noch die Verbreitungskosten für Satellit und für die noch teurere terrestrische Verbreitung zu übernehmen. Ihre größte Zuschauergruppe hingegen, die Kabelkunden, wollen sie benachteiligen, in dem sie zukünftig keine Einspeisekosten übernehmen wollen. Aktuell haben wir bestehende Verträge, die weiterhin laufende Zahlungen vorsehen.
Für die neuen HD-Programme gilt: Wir befinden uns in Gesprächen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die für die ZDF und die ARD-Sender zentral koordiniert werden. Wir haben hier entsprechende Angebote gemacht, bislang wurden für die geplanten HD Sender jedoch keine zusätzlichen Kapazitäten bei uns gebucht. Wir hoffen aber in konstruktiven Gesprächen eine Lösung zu finden.
Auch von den beiden anderen großen Kabelnetzbetreibern war inzwischen zu hören, dass noch keine konkreten Buchungen für die neuen HD-Programme vorlägen. Etwa ein Vierteljahr bleibt jetzt noch für eine Einigung auf dem verminten Terrain; für uns Kabel-TV-Kunden bedeutet das weiteres „Hoffen und Bangen“.
Update 4.5.: Die Hoffnung wurde bisher nicht erfüllt. Über die aktuelle Lage habe ich deshalb einen neuen Beitrag geschrieben.
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