Seit gestern gelten in der EU neue Regeln für die Qualität und Kennzeichnung von LED-Lampen. Dennoch bietet die Baumarktkette „toom“ weiterhin veraltete Technik an, die den Verordnungen nicht mehr entspricht.

Ausschnitt aus der aktuellen „toom“-Werbebeilage (gültig bis Samstag, 7. September)
Noch herrscht bei einigen Herstellern, Händlern und Fachverbänden Verwirrung, ob die neuen EU-Regeln eine Übergangsfrist für ältere LED-Lampen und -Leuchten zulassen, die unter den Mindestansprüchen liegen. Oder ob eine „Nachlabel-Pflicht“ für Leuchtmittel ohne die seit gestern geltenden Effizienzeinstufung zwischen „E“ und „A++“ existiert.
Einige limitierte Übergangsbestimmungen gibt es zwar in der „Ergänzungsregelung Nr. 874/2012 zur Direktive 2010/30/EU“, wo es um’s Energieeffizienz-Label geht. Ich habe aber in der „Verordnung Nr. 1194/2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG“ keine Karenzregelung für Lagerware gefunden; meines Erachtens gelten die Vorgaben für technische Mindestanforderungen und Publikationspflichten ab sofort verbindlich für alle Lampen in Verkaufsregalen und Online-Shops. Was anderes würde auch nicht der Intention dieser EU-Ökodesign-Richtlinie entsprechen, sondern dem massenhaften Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Wir kennen das ja bereits von den vermeintlich „verbotenen“ Glühlampen, die Sie auch jetzt noch völlig legal als „Lagerware“ oder für „Spezialanwendungen“ in fast allen Stärken und Größen kaufen können. Keine Behörde kann flächendeckend überprüfen, ob es sich dabei eventuell doch um frisch importierte Neuproduktionen handelt.
Museumstechnik aus LED-Urzeiten
Die Baumarktkette und „Rewe Group“-Tochterfirma „toom“ hält sich mit solchen Überlegungen nicht lange auf, sondern haut auch jetzt noch gnadenlos alles ‚raus, was schon vergangenes Jahr veralteter Ramsch war.
In diesem Blog sind die vier oben abgebildeten, nicht dimmbaren LED-Spots der Eigenmarke „b1“ mit 21 LEDs (in musealer THT-Montagetechnik mit Drahtfüßchen), 2 Watt und 130 Lumen Lichtstrom schon mehrfach als „toom“-Sonderangebot aufgetaucht – zuletzt im März zum Einzelpreis von 4,99 Euro und mit einem Fünfer-Paketpreis von 3,99 Euro pro Stück.
Farbtreue vermutlich nicht ausreichend
Sie kommen von der Kölner „Centor-Warenhandels-GmbH“, einem der „Rewe Group“-Stammlieferanten. Eine Website existiert offenbar nicht, und auch im „toom“-Onlineangebot finden Sie nur die Daten, die auch in der gedruckten Beilage stehen. Deshalb lesen Sie auch nirgendwo was über Abstrahlwinkel, Lichtstärke und Farbwiedergabeindex der Spots – natürlich auch keine Öko-Label-Einstufung, obwohl das alles und noch viel mehr inzwischen veröffentlicht werden muss.
Seit dem 1. September gilt außerdem EU-weit eine Farbtreue-Mindestanforderung von Ra 80 für Beleuchtung im Innenbereich. Meiner Schätzung nach liegen die „b1“-Spots irgendwo zwischen Ra 70 und 75, dürften also nicht mehr verkauft werden.
Absurd hohe Öko-Label-Einstufung
Richtig lustig wird’s bei der Effizienz. Die liegt bei recht ordentlichen 65 Lumen/Watt – bei dieser geringen Lichtqualität ist das keine hohe Kunst. Weil aber die EU-Berechnungsformel für den Effizienzindex (EEI) leistungsschwächere Leuchtmittel bevorteilt und die Einstufung von richtstrahlenden Lampen auch noch großzügiger ist als bei Modellen mit „ungerichtetem Licht“, können die „toom“-Uralt-Spots die moderne Markenkonkurrenz weit hinter sich lassen.
Die 12-Volt/GU5.3-Version hat nach meiner Berechnung einen EEI von knapp über 0,13 und fällt damit in die „A+“-Klasse. Die anderen drei Varianten liegen bei 0,12 und schaffen sogar die Bestwertung „A++“ – absurder geht’s kaum noch. Rechtfertigt das einen Preis von 3,99 Euro? Schrauben Sie mal so ’ne Lampe bei sich zuhause ‚rein, dann wissen Sie: Effizienz ist nicht alles. Und was nützen Ihnen ein paar gesparte Euros, wenn Sie mit dem fragwürdigen Licht so einer LED-Lampe viele Jahre lang leben müssen?
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