Was macht eine Baumarktkette wie „toom“ mit völlig veralteten, leistungsschwachen LED-Strahlern, die noch haufenweise auf Halde liegen? Logisch: Sie verramscht sie mit Mengenrabatt. Zu echten Sonderangeboten werden sie dadurch für die Kunden aber nicht.
Die „Mengenrabatt“-Beilage zum aktuellen „toom“-Prospekt (gültig vom 16. bis 22. März, Ausschnitt rechts, regional unterschiedlich) bietet LED-Interessierten ein Wiedersehen mit alten Bekannten: Fernost-Strahler auf dem technischen Stand von etwa 2008, die beispielsweise im Dezember 2011 und zuletzt im September 2012 beworben wurden – ebenfalls unter dem beliebig austauschbaren Label „b1“.
Auch damals kosteten die vier Sockel-Versionen mit weitgehend identischer Technik bereits 4,99 Euro pro Stück. Wer jetzt aber mindestens fünf davon einpackt, kriegt 20% Rabatt. Damit reduziert sich der Preis auf 3,99 Euro. Ein Schnäppchen? Nur auf den ersten Blick. Wer sich die teils genannten, teils verschwiegenen Leistungswerte der mit 21 Uralt-„Drahtfüßchen“-LEDs bestückten Strahler anschaut, dürfte kaum begeistert sein.
Die Leistungsaufnahme von ca. 2 Watt, 130 Lumen Lichtstrom, eine „warm-weiße“ Farbtemperatur von 3000 Kelvin und eine Lebensdauer von 15.000 Leuchtstunden verrät uns der Prospekt. Das ist immerhin schon ein wenig mehr Information als im September und die Effizienz von 65 Lumen pro Watt können wir uns selbst ausrechnen.
Völlig verschwiegen werden weiterhin der Abstrahlwinkel (vermutlich mehr als 90 Grad), die Lichtstärke (in Candela) und der Farbwiedergabeindex (geschätzt knapp über Ra/CRI 70 – ein Halogenspot hat Ra/CRI 100). Die Angabe all jener Werte ist bei Lampen mit Richtwirkung leider erst ab September dieses Jahres EU-weite Pflicht.
„Toom“ tut gut daran, in der Werbebeilage keinen direkten Vergleich mit Halogenspots einer bestimmten Wattzahl zu ziehen. Diese LED-Spots strahlen nämlich wesentlich breiter, haben deshalb eine erheblich geringere Reichweite, leuchten allenfalls so hell wie eine herkömmliche 15-Watt-Glühlampe, jedoch deutlich „kälter“, mit seltsamem Farbspektrum und drastisch schlechterer Farbtreue.
Meines Erachtens sind diese „b1“-Strahler deshalb stark Elektroschrott-verdächtig und nicht mal den reduzierten Preis von knapp 4 Euro wert. Ziemlich absurd wirkt da der standardisierte „toom“-Beilagen-Hinweis „Solange der Vorrat reicht“: Immerhin reicht dieser „Vorrat“ bisher schon seit mindestens eineinhalb Jahren. Die Aktion insgesamt bekommt von mir auf meiner Bewertungsskala für LED-Angebote (0 bis 5 Sterne) mit viel Wohlwollen nur
einen Stern.
Herr Messer,
ich gehe voll konform mit Ihren Ausführungen, jedoch nicht mit Ihrer Wertung für das beschriebene Produkt, bzw. die Toom-Anzeige, denn dies ist ein Stern zuviel des Guten 😉 . Da ist Toom aber gut bei weggekommen, denn die angebotenen LEDs braucht wirklich NIEMAND!
Ich frage mich:
Führt Toom seine Kunden mit diesen Funzeln bewusst hinters Licht oder wissen sie es einfach nicht besser? Aber wäre schlimmer…?
Es macht mich sehr ärgerlich, das Toom die Unsicherheit seiner Kunden bezüglich LED-Beleuchtung ausnutzt und LED-Lampen verramscht, die kaum zu gebrauchen sind – jedenfalls wahrscheinlich nicht für die Anwendung, für die die LEDs gekauft werden.
Die Anzeige macht mich auch ärgerlich, weil diese völlig veralteten LED-Lampen bei den Kunden Frust hervorrufen und somit ein schlechtes Licht auf die LED-Branche wirft (im wahrsten Sinne des Wortes).
Unsereins muss dann mit Mühe dieses schlechte Klischee, dass entstanden ist, mit viel Informationen und Aufklärung und in vielen Gesprächen wieder ins rechte Licht rücken.
Ihr Blog-Beitrag hilft diesbezüglich dem Kunden das Handwerkszeug an die Hand zu geben, das benötigt wird um die Spreu von Weizen trennen zu können. Danke dafür.
Ronald Wiggert (www.led-4-home.de)
Danke! Bei der Sterne-Vergabe habe ich mich streng an meine eigenen Vorgaben gehalten:
Zitat:
Unterdurchschnittliches Preis/Leistungsverhältnis, aber immer noch besser als herkömmliche Leuchtmittel. Dazu nur ein oder zwei der oben genannten wichtigen Informationen oder eine irreführende Angabe (etwa die falsche Gleichsetzung mit einem weitaus helleren Glühfaden- oder Halogen-Leuchtmittel).
Ging also nicht anders 😉
ich habe 20 von Lampen gekauft und die Verpackung entsorgt, kann man sie wieder zurück geben.
Wenn sie innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt gegangen sind und Sie noch den Kassenzettel haben, sollte das gehen.