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Deutsche Solarindustrie: Abbau mit Ansage

Fast keine Woche ohne Hiobsbotschaften von Solarzellenproduzenten in Deutschland: Q-Cells, Solar Millennium, Solarhybrid, Solon und Odersun sind insolvent, Phoenix Solar fliegt aus dem TecDax und mutiert zum Penny-Stock, SolarWorld erreicht mit unter 1,70 Euro sein Aktienkurs-Allzeittief, First Solar schließt im Herbst seine beiden Werk in Frankfurt/Oder, setzt 1200 Mitarbeiter auf die Straße, will nur noch ein 25köpfiges Service-Team in Mainz beschäftigen - jedes Mal gehen zahlreiche Arbeitsplätze, die Hoffnungen auf eine prosperierende Wirtschaft in zumeist strukturschwachen Gebieten und Millionensubventionen verloren.

Solarkraftwerk Iffezheim1
Ein neues 7-Megawatt/Peak-Solarkraftwerk am Rhein beim badischen Iffezheim - geplant und gebaut von der “Tauber-Solar System GmbH” und “Würth Solar”. Raten Sie mal, in welchem Land die Solarmodule produziert wurden - die Auflösung gibt’s weiter unten. (Fotos: W. Messer)

Ist die Ursache für dieses multiple Versagen der deutschen Solarindustrie wirklich nur in der stetig gekürzten staatlichen Förderung für Solaranlagen und die Einspeisung von Solarstrom zu suchen, wie es zum Beispiel dieser Tweet nahelegt - einer von vielen mit ähnlicher Stoßrichtung?

Der vergiftete “Dank” trifft nicht den Kern des Problems. Gerade im komplexen Fall First Solar kann man der öffentlichen Hand kein mangelndes Engagement vorwerfen; im Gegenteil: Das Land Brandenburg subventionierte während der anfänglichen Solar-Euphorie in Deutschland die beiden Produktionsstätten mit insgesamt 67 Millionen Euro. Davon kann der US-Konzern voraussichtlich trotz der geplanten Werksschließungen 45 Millionen völlig legal behalten, obwohl ein großer Teil der Probleme hausgemacht war - etwa durch diverse Managementfehler und die Produktion schwacher Module, die vorzeitig ihre Leistung verloren.

Ähnliche Mängel hatte zwar anfangs auch teilweise die erheblich billigere Konkurrenz aus China. Inzwischen haben die Fernost-Solarzellen (etwa vonYingli Solar) aber enorm aufgeholt, quantitativ und qualitativ. Abzusehen war diese Entwicklung schon vor mindestens zwei Jahren, als etwa der Aktienkurs des deutschen Vorzeigeunternehmens SolarWorld wegen des Preisdrucks am Markt von ursprünglich 48 (2007) auf magere 8 Euro abgestürzt war.

Langfristige Subventionen sind kontraproduktiv

Die staatliche Milliarden-Förderung von privaten und gewerblichen Solarstromanlagen über das “Erneuerbare-Energien-Gesetz” (EEG) erwies sich schon lange als problematisch. Bereits im März 2010 berichtete der “Spiegel” über die “Solar-Absahner”, die der Ökobranche schadeten. Seither stieg die Solarzellenfläche in Deutschland unerwartet schnell und stetig weiter, obwohl die Subventionen immer wieder gekürzt wurden.

Die Gewinnspanne für Ökostrom-Erzeuger blieb trotzdem hoch, weil die Modulpreise in ungeahnte Tiefen fielen. Die EEG-Förderung macht schließlich keinen Unterschied zwischen Strom aus teuren Solarzellen deutscher Produktion und dem von billigen Modulen aus chinesischen Fabriken. Ein großer Teil des deutschen Geldes dürfte somit indirekt nach China geflossen sein, während die deutschen Produzenten in den Mond guckten.

Das ist eben die Krux mit solchen Subventionen - vor allem, wenn sie über eine Startphase hinaus zu lange gewährt werden: Sie halten häufig Wirtschaftszweige und Produktionsstandorte am Leben, die sonst im rauen Wind des globalen Marktes nicht bestehen würden, sie können eigentlich notwendige Anpassungen verhindern oder verzögern, Manager “bequem” machen, Kosten und Preise künstlich erhöhen und letztendlich komplett kontraproduktiv sein, weil das Geld in den falschen Händen landet.

Die Solar-”Subventionsnomaden”

Solche Erfahrungen hat man zum Beispiel bei der Nokia-Handy-Produktion in Bochum gemacht, wo das finnische Unternehmen eine hochsubventionierte Fabrik dicht machte, die Fertigung nach Rumänien verlagerte, dort wieder Unterstützungen kassierte und nach kurzer Zeit erneut die Reißleine zog. Analog zu den berüchtigten “Mietnomaden” kann man hier wohl von “Subventionsnomaden” reden; nichts anderes praktiziert gerade First Solar in Brandenburg und übrigens auch in Malaysia, wo mindestens vier Produktionslinien geschlossen werden: “Danke für die Geschenke, aber wir müssen jetzt wieder gehen.”

Auch China subventionierte seine Solarindustrie von Anfang an, aber anders. Dort erhalten die Unternehmen direkt billige bzw. kostenlose Grundstücke und zinsgünstige Kredite, deren Rückzahlung eher theoretisch stattfindet. Diese eher verdeckten Hilfen kommen also zwingend nur dem chinesischen Markt zugute und sorgen zusammen mit den billigen Arbeitskräften für konkurrenzlos günstige Produktionskosten.

Kein chinesischer Solar-Manager würde auf die Idee kommen, seine Fertigung komplett ins Ausland zu verlagern, kein chinesisches Solarkraftwerk entsteht nur mit Modulen aus Deutschland oder den USA. Inzwischen gilt das übrigens auch für viele deutsche Solaranlagen. Peinlicherweise gibt es sogar hiesige Großanlagenbauer, die einerseits heftig gegen die Senkung der Einspeisevergütung (als EEG-Aufschlag bezahlt von deutschen Stromverbrauchern) protestieren, andererseits aber ohne schlechtes Gewissen ihre Solarzellen ausschließlich in China kaufen.

Solarkraftwerk Iffezheim 2
Insgesamt 28.710 polykristalline Silizium-Module des chinesischen Konzerns “Trina Solar” liefern seit Ende 2011 den Strom im 12,5 Hektar großen Solarkraftwerk bei Iffezheim.

Vor Kurzem hat China immerhin etwas ähnliches wie unser EEG eingeführt. 2009 starteten mehrstufige Sondervergütungen für Strom aus Windkraft, die den Normalpreis um mindestens ein sattes Drittel erhöhen. Stromerzeugung aus Sonnenenergie wird allerdings erst seit August 2011 extra belohnt; mit umgerechnet rund 12 Eurocent pro Kilowattstunde, was etwa 45 Prozent über dem Preis für konventionell erzeugten Strom liegt. Bis dahin hatten die wenigen chinesischen Solarkraftwerksbetreiber erhebliche Rentabilitätsprobleme, weil sie völlig ohne Subventionen auskommen mussten.

Folgerichtig wurden dort zum Beispiel 2010 neue Solaranlagen mit insgesamt weniger als einem Gigawatt Nennleistung installiert, während im gleichen Zeitraum Solarmodule für über zehn Gigawatt die Fabrikhallen verließen. Dieses Verhältnis war politisch und planwirtschaftlich gewollt, denn so konnten 90 Prozent der Inlandsproduktion auf dem Weltmarkt landen und dort die Position der chinesischen Exporteure ausbauen. Der den Chinesen historisch nachgesagte Expansionsdrang ist kein Vorurteil, sondern zumindest in der globalen Wirtschaft eine gelebte Tatsache.

“Mutti” kann nichts dafür

Kein europäisches, regelgerechtes Subventionssystem wäre in der Lage, so konsequent und nachhaltig einheimische Unternehmen zu stützen und Produktionsstandorte zu erhalten, wie es in China möglich ist. Unsere Textil- und Elektronikindustrie hat das schon vor Jahrzehnten erfahren müssen.

Für deutsche Firmen bleiben allenfalls Nischen oder sehr spezielle Branchen, die sich für die Chinesen nicht lohnen. Und falls dann doch mal ein deutscher Spezialanbieter störend oder betörend genug erscheint, wird er eben gekauft - wie gerade der Aichtaler Betonpumpenhersteller Putzmeister.

Weder unsere Bundeskanzlerin noch unser Bundeswirtschaftsminister können prinzipiell und aktuell haftbar gemacht werden, wenn deutsche Solararbeitsplätze verloren gehen. Beide haben nicht die Mittel, Managementfehler von deutschen Unternehmen oder eines US-Konzerns wie First Solar zu korrigieren, die aggressive Preispolitik der Fernost-Produzenten zu konterkarieren oder gar deutsche Solarpark-Erbauer am Kauf chinesischer Module zu hindern.

Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, müssen wir uns wohl in Deutschland mittelfristig komplett von der Massenfertigung von Solarmodulen verabschieden. Höhere Einspeisevergütungen für Solarstrom könnten das nicht verhindern - im Gegenteil: Sie waren wohl zu einem guten Teil mit schuld an dieser Entwicklung.

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Warum Horror-Storys über GEZ und Co. so bequem sind (Update 23.4.)

“Eigenverantwortung” scheint für manche Menschen ein Fremdwort zu sein. Für sie sind immer andere am eigenen “Unglück” oder “Schicksal” schuld - häufig solch teuflische Monster wie GEZ, GEMA, SPD, DPD, ARD, ARAL, Hartz IV, VGH oder Finanzamt. Diese Weltsicht wird regelmäßig untermauert mit unbelegten Schauergeschichten aus dem persönlichen Umfeld oder von Hörensagen - Hinweise auf Fakten stören da nur und werden entweder ignoriert oder der Hinweisgeber als Kollaborateur und Profiteur des “Schweinesystems” diskreditiert.

GEZ-Gebäude
Die GEZ-Verwaltung in Köln - eines der Ziele des Volkszorns. (Foto: GEZ.de)

Aktuelles Beispiel: Eine nicht näher bezeichnete Kindertagesstätte in einer nicht genannten Stadt  - möglicherweise im Raum Bochum - müsse jetzt nach dem Besuch eines “GEZ-Mitarbeiters” rückwirkend für zehn Jahre rund 4000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen. So wird es derzeit in einem 50mal geteilten und 69mal “geplusten” Google+-Beitrag und auf einigen Webseiten behauptet. Belege dafür gibt’s nicht. Danach soll die Kita keinen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt, aber dennoch eine ungenannte Zahl von Radio- oder TV-Geräte betrieben haben (so genau wird das nicht erzählt), was auf Nachfrage des Kontrolleurs auch zugegeben worden sei. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist aber - und das stimmt nun wirklich - im Gegensatz zur Nachzahlung nicht möglich.

Dieser (erfundene?) Fall löste bei der konditionierten Klientel die zu erwartende Pawlowsche Reflexkette aus: Prompte und helle Empörung ohne Nachfrage, ungeprüfte Weiterverbreitung und stellenweise sogar die verkappte Aufforderung zur Gewalt gegen die “GEZ-Schnüffler”. Ein Kommentator schrieb bei Google+ gar:

Die GEZ-Affen, die solche Methoden anwenden, gehören auf der Straße totgeschlagen und als Warnung für ihre Kollegen liegengelassen, bis sich die Krähen satt gefressen haben.

Passt ja alles wundervoll ins Weltbild: “Der Staat und seine Lakaien schröpfen die Ärmsten der Armen (Kinder noch dazu!), um sich die Taschen vollzustopfen; und die Medien berichten nicht darüber, weil sie selbst zu den Profiteuren gehören - alles Schweine und Verbrecher!”

Drei Jahre sind das Maximum

Eher schüchtern nehmen sich dagegen vereinzelte Hinweise auf Unstimmigkeiten aus; zum Beispiel, dass die Gebühreneinzugszentrale keine Außendienstmitarbeiter beschäftigt, sondern dass es die Beauftragten der jeweiligen Landesrundfunkanstalt sind, die an Haus- und Kindertagesstättentüren klingeln. Oder dass es keine automatische Gebührenbefreiung gibt - schon immer und ausführlich publiziert.

Oder dass ein § 4, Abs. 4, des aktuellen Rundfunkgebührenstaatsvertrags existiert, in dem eben nicht steht, dass sich die Nachzahlung der GEZ-Gebühren auch auf einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken kann, sondern dass es eine Verjährung der Forderungen gibt, die sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die “regelmäßige Verjährung” richtet. Dort finden Sie in § 195 eine Frist von drei Jahren und in § 199 unter anderem diesen Passus:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem … der Anspruch entstanden ist.

Davon ausgehend muss man also mit maximal 36 Monaten Nachzahlung rechnen; auf 4000 Euro summiert sich das wohl keinesfalls. Verweise auf ein Urteil des VGH München aus dem Jahr 1996, nach dem es eine solche zeitliche Deckelung bei Rundfunkgebühren nicht geben soll, sind dabei sinnlos. Es bezieht sich auf eine frühere Form des Staatsvertrages und auch noch auf den Fall eines vorsätzlichen “Schwarzsehers”, hat also nichts mit einer gemeinnützigen und deshalb potenziell gebührenbefreiten Kindertagesstätte zu tun.

Gemeinnützig oder nicht?

Das mit der “Gemeinnützigkeit” ist in diesem Fall wichtig, denn der Paritätische Wohlfahrtsverband weist in einer ellenlangen Broschüre (pdf-Datei) unter anderem darauf hin, dass Kindertagesstätten durchaus GEZ-anmeldepflichtig sind und nur, wenn sie als gemeinnützige Einrichtung anerkannt sind, auf Antrag von der Gebührenpflicht befreit werden.

Mal angenommen, diesen Kita-Fall gäbe es tatsächlich. Was wäre das für ein Träger, Leiter oder eine Leiterin, der oder die ihren grundlegenden Papier- und Behördenkram nicht in den Griff bekommt? Nicht weiß, welche Vorschriften und bürokratischen Fallstricke es beim Betrieb einer Kita gibt (und es sind unzählige, die alle massiv von der eigentlichen Arbeit mit Kindern abhalten können)? Einem Gebührenbeauftragten erzählt, dass die Kita von Gebühren befreit sei, aber in Wahrheit keinen entsprechenden Antrag gestellt hat? Ihn dann noch unnötigerweise ins Gebäude lässt und ihm freimütig erzählt, dass hier schon seit zehn Jahren Radios und Fernseher dudeln? Und zum (schlechten) Schluss nicht mal in der Lage ist, das Problem auf dem kurzen Dienstweg und bestenfalls einvernehmlich mit der GEZ-Zentrale bzw. der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu klären (doch, das funktioniert in vielen Fällen)?

Sorry, Beruf verfehlt.

Die potenzielle Überforderung

Jeder von uns muss sich schon privat regelmäßig mit einer Vielzahl von Formularen, Behörden, Gesetzen und Vorschriften herumschlagen (der GEZ-Kram ist da nur ein Mini-Puzzleteil), dazu kommt die ständige Abwehr von Abzockversuchen diverser Geschäftemacher und Betrüger - der anstrengende Alltag in einer Demokratie mit Marktwirtschaft, die Millionen von Entscheidungen von uns verlangt. Wer dann noch selbst ein Unternehmen, eine Institution, einen Verein oder Ähnliches gründet und leitet, kriegt mindestens das Doppelte an Problemen oben drauf gepackt.

Das überfordert potenziell so ziemlich alle - wir sind schließlich keine Robotor, sondern Menschen mit Fehlern. Die Guten werden mit der Mehrzahl davon fertig und überleben, die andern nicht. Es sind vor allem jene, die von Klein auf daran gewöhnt wurden, dass andere ihnen das Denken und Handeln abnehmen - seien es die Eltern oder der Staat. “Eigenverantwortung” bleibt ihnen häufig lebenslang ein Fremdwort - viel bequemer ist es doch, die Schuld am eigenen Ungemach einem diffusen Machtgebilde zuzuweisen. An einem selbst kann’s ja prinzipiell nicht liegen, dass die Konsumansprüche das Einkommen weit übersteigen oder dass mal wieder eine Frist zur Einreichung eines Antrags oder der Zahlung einer Rate verpennt wurde.

Der “Dunning-Kruger-Effekt”

Häufig kommt hinzu, dass die eigenen (überzogenen und unrealistischen) Ansprüche und Vorstellungen zum Maßstab für alle oder als Grund für eine Zahlungsverweigerung stilisiert werden. Vernünftige Kommunikation oder gar Verständigung ist auf dieser Basis natürlich nicht möglich. Dass es außerhalb der eigenen, Scheuklappen-beschränkten kleinen Welt noch eine andere, größere geben könnte, erscheint unvorstellbar - man kennt diese kognitive Verzerrung als “Dunning-Kruger-Effekt”.

Selbstverständlich ist niemand davor gefeit, schuldlos Liebe, Gesundheit, Geld, Wohnung, Arbeit und Reputation zu verlieren. Beispiele dieses allgemeinen Lebensrisikos und der Kehrseite unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems gibt es massenhaft - irgendwie waren oder werden wir alle mal “Opfer der Umstände”. Wer daraus aber schließt, unter Missachtung der lästigen Realität für immer und ewig die komplette Verantwortung für die eigene Situation abzuwälzen, darüber lang und breit über alle möglichen Kanäle zu lamentieren und finstere Mächte zu beschuldigen, der wird scheitern - immer wieder.

(Disclaimer: Ich verdanke seit einigen Jahren den Großteil meiner Einnahmen der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und damit auch der GEZ, war allerdings den weit überwiegenden Teil meiner Medienlaufbahn für private Verlage und Sender tätig)

Update 13.4.: Heute bekam ich auf eine entsprechende Nachfrage bei der GEZ-Presse von Willi Rees von den Abteilung “Zentrale Aufgaben” folgende Information:

Dieser konkrete Fall war uns bisher nicht bekannt. Das liegt u.a. daran, dass wir wissen müssten, welche Kindestagesstätte konkret betroffen ist (vollständige Anschrift). Darüber hinaus sind wir bei derartigen Fällen - wie man umgangssprachlich sagt - ‘aussen vor’, da hier der Beauftragtendienst der zuständigen Landesrundfunkanstalt involviert ist. Derartige Vorgänge werden alleine von den Rundfunkanstalten bearbeitet.

Grundsätzlich möglich wäre es durchaus, dass es zu einer rückwirkenden Anmeldung wie die beschriebene kommt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags besagen nun einmal, dass Rundfunkgeräte ab dem Beginn des Bereithaltens zum Empfang anzumelden sind und Befreiungen erst zum Beginn des Monats erteilt werden dürfen, der auf den Monat folgt, in dem uns der Antrag erreicht hat. Das sind nun einmal die Regelungen, die der Gesetzgeber festgelegt hat und daran müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEZ halten. Dass dies oft zu Unverständnis führt, ist zwangsläufig und führt selbst bei Personen, bei denen eigentlich ein gewisses Verständnis für rechtliche Vorschriften erwartet werden kann, zu teilweise massiven Reaktionen.

Da laut den verbreiteten Gerüchten (siehe die Kommentare unter diesem Beitrag) die besagte Kindertagesstätte wohl im Sendegebiet des WDR liegen soll, habe ich nun dessen Pressestelle um Aufklärung gebeten.

Update 23.4.: Nachdem ich auch vom WDR aus Datenschutzgründen keine konkrete Auskunft erhalten habe, bin ich dem Thema “GEZ-Verjährung” nun etwas grundsätzlicher und mit real existierenden Fällen auf den Leib gerückt.

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