Fragwürdige LED-Schnäppchen von toom

Inzwischen haben auch SB-Baumärkte flächendeckend LED-Lampen als Alternative zu herkömmlichen Leuchtmitteln im Sortiment. Das ist an sich lobenswert, hat aber noch viel Potenzial nach oben, weil hier teilweise veraltete Billigangebote mit unzureichenden Produktangaben auf eine weitgehend uninformierte Kundschaft treffen. Die Gefahr ist groß, dass Sie für vermeintlich günstige LED-Schnäppchen Ihr Geld ‚rauswerfen, weil sie am Einsatzort gar nicht oder nur unzureichend leuchten.

Neueste Beispiele dafür liefert der am Wochenende in Baden-Württemberg (es gibt bundesweit unterschiedliche Sonderangebote) verteilte Prospekt des toom-Baumarkts. Hier werden mehrere LED-Leuchtentypen von Paulmann mit vermeintlich großen Preisnachlässen beworben – die Spanne reicht von 1-Watt-Reflektorleuchten (230 Volt) für 4,99 über G4-Stiftsockel-LED für 9,99 bis zu 3 Watt-GU5,3-Strahlern (jeweils 12 Volt) für 19,99 Euro. Nehmen wir uns mal die G4-Lämpchen vor:

G4-Stiftsockel-LED
Ausriss aus toom-Baumarkt-Werbebeilage – gültig vom 12. bis 19. Februar.

Diese mit 12 Volt Spannung betriebenen Typen werden zum Beispiel in Dunstabzugshauben oder Schreibtischlampen eingesetzt, wo bisher meist Halogenlämpchen mit bis zu 20 Watt zuhause waren. Wer aber diese einfach durch die beworbenen LED-Leuchten ersetzt, kann gleich zwei böse Überraschungen erleben:

  1. Die LEDs leuchten überhaupt nicht, weil die erforderliche Mindestlast des 12-Volt-Trafos nicht mehr erreicht wird oder weil Ihre Lampe einen Dimmer hat und dieser LED-Leuchtentyp leider nicht dimmbar ist (zumal auch hier die Mindestlast des Dimmers bei Weitem verfehlt würde).
  2. Die Helligkeit ist völlig unzureichend und nicht mit den bisherigen Halogenleuchten vergleichbar. Eine 20-Watt-Halogen-Stiftsockelleuchte hat einen Lichtstrom von etwa 220 Lumen, die beworbenen LED-Typen erreichen nur ein Drittel bzw. weniger als die Hälfte davon.

Noch mehr in die Irre führt toom seine Kundschaft mit den angebotenen LED-Strahlern. Hier werden durchweg keine Lumen-Angaben gemacht (wie seit September 2010 von der EU als Pflichtangabe auf der Verpackung vorgeschrieben), sondern die wenig aussagekräftigen Lichtstärken in cd (Candela) genannt. Damit ist ein Vergleich mit bisher eingesetzten Halogenstrahlern nicht möglich. Um Candela in Lumen umzurechnen, braucht man nämlich für jede der verglichenen Leuchtmittel den jeweiligen Abstrahlwinkel.

toom LED-Strahler

Ein Beispiel: Der 1-Watt-LED-Reflektor wird mit 180 bzw. 150 cd angegeben. Hier stimmt schon mal die Reihenfolge nicht, denn laut Paulmann-Internetseite ist die warmweiße Version mit 150 cd dunkler als die „tageslichtweiße“. Der Abstrahlwinkel wird im toom-Prospekt überhaupt nicht genannt, auf der Paulmann-Produktseite steht ein „Ausstrahlwinkel“ von 20 Grad. Das ergäbe einen absurd niedrigen Lichtstrom von rund 15 Lumen (etwa entsprechend einer 2-Watt-Halogenleuchte). Vermutlich ist hier wie auch beim mit ebenfalls 20 Grad angegebenen 12-Volt-GU5,3-Strahler ein völlig falscher Winkel auf die Website gerutscht.

Auffallend ist auch der Unterschied zwischen einigen toom-Prospektangaben und denen auf der Paulmann-Internetseite:

toom LED 5,35

So fabuliert hier toom von einem „GU5,35“-Sockel. Es gibt aber (auch laut Paulmann) nur entweder GY6,35- oder GU5,3-Fassungen. Die Lichtstärken sind wieder falsch zugeordnet und zusätzlich nicht deckungsgleich. So gibt Paulmann für die warmweiße 1-Watt-Leuchte 170 cd an (statt 110) und für die „tageslichtweiße“ Version 210 (statt 180). Bei einem „Ausstrahlwinkel“ von 20 Grad hätten wir nach den Paulmann-Daten einen Lichtstrom von rund 16 bzw. 20 Lumen – völlig unrealistisch. Stand der Technik ist derzeit selbst bei günstigen LED-Leuchten (also auch bei diesen hier) eine Ausbeute von mindestens 70 Lumen pro Watt; bei den oben abgebildeten G4-Stiftsockelleuchten sind’s ja sogar 91.

Und wenn Ihnen jetzt beim Vergleich der Lichtstärken ein eklatanter Unterschied zwischen der 3-Watt-GU5,3-Version (550 cd) und der 3,5-Watt-GU10-Version (nur 260 cd) aufgefallen sein sollte: Hier wird’s vollends absurd, denn die GU10-Leuchte liefert ausgehend von den Paulmann-Angaben im Internet (38 Grad Winkel) rund 90 Lumen, während der GU5,3-Strahler (15 Grad) nur 30 Lumen Lichtstrom haben soll. Und dafür soll man dann 19,99 bzw. 14,99 Euro zahlen? Nie im Leben! Die Candela-Lumen-Umrechnungen bieten zwar nur Näherungswerte und berücksichtigen nicht das Streulicht, liegen aber so meilenweit von den derzeit mit LEDs realistisch erreichbaren Lichtströmen weg, dass sowohl Prospekt- als auch Website-Angaben sehr gute Argumente gegen einen Kauf sind.

Sie können allerdings mit ein wenig Geduld und Sorgfalt problemlos andere Einkaufsquellen für vernünftige LED-Stiftsockelleuchten oder -Strahler finden, die tatsächlich Ihre stromfressenden Halogenleuchten adäquat ersetzen. Überraschenderweise sind die dann teils billiger als die toom-„Sonderangebote“ und auch noch deutlich heller. Achten Sie einfach bei jedem Angebot auf die Vollständigkeit und Plausibilität der Produktangaben (Finger weg, wenn dort nichts von „Lumen“ steht!) und recherchieren Sie mal kurz, ob der Shop seriös ist oder schon Insolvenz angemeldet hat.