LED-Lampen-Recycling mit dem „Club der toten Lichter“ (Update)

Auch besonders langlebige LED-Leuchtmittel geben irgendwann ihren Geist auf. Wohin dann mit den „toten“ Lampen? In den Hausmüll? Zum Sonderabfall? Und wieso gibt es offiziell überhaupt keine gewerblich genutzten LED-„Retrofits“? Ein ausführlicher Blick in die komplizierte Welt des Energiesparlampen-Recyclings.

Lightcycle-Sammelbox

In solchen Papp-Faltboxen sammelt der Herstellerverbund „Lightcycle“ ausgediente Sparlampen – sowohl solche mit Leuchtstoff als auch jene mit LEDs drin. (Fotos/Grafik: Lightcycle-PR)

Egal, ob – ungeplant – nur wenige Monate, oder – wie beworben – über 25 Jahre: LED-Lampen leben jedenfalls nicht ewig, lassen in der Leuchtkraft nach oder fallen komplett aus. Das tun sie zwar in der Regel erheblich später als Glüh-, Halogen- oder Kompaktleuchtstofflampen, sie müssen aber als Elektronikgeräte wegen ihrer zahlreichen wiederverwertbaren Bestandteile dennoch fachgerecht entsorgt werden. Fünf Hauptakteure sind dafür innerhalb der EU zuständig: Sie als Verbraucher, der Handel, das Elektrohandwerk, die öffentliche Hand (Kommunen) und die Hersteller/Importeure.

Geregelt wird das in Deutschland durch das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ (ElektroG) auf Grundlage der 2003 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2002/96/EG. In ihr geht es um Elektroschrott – wegen des englischen Begriffs Waste of Electrical and Electronic Equipment“ wird sie auch „WEEE-Richtlinie“ genannt. Durch ihre Maschen fällt so gut wie nichts durch; kein EU-Marktteilnehmer soll sich ungestraft an den hohen Hürden für die Rücknahme und Verwertung seiner Leuchtmittel vorbei mogeln können.

Lightcycle-LED-Lampen
Zerlegte LED-Lampen aus dem „Lightcycle“-Rücknahmesystem – die verschiedenen Bestandteile (unter anderem „Metalle der Seltenen Erden„) sind noch wild durcheinander gewürfelt.

So verlangt das deutsche ElektroG von Herstellern und Importeuren den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ohne diesen Nachweis bekommen sie keine Registrierung von der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) in Fürth und dürfen keine Geräte in Deutschland vertreiben.

Bei „Retrofit“-Sparleuchtmitteln gilt das sogar durchweg, obwohl sie zu einem großen Teil gewerblich eingesetzt werden. Der Gesetzgeber meint aber bei solchen „Dual Use“-Produkten, dass bei der vorgeschriebenen Registrierung keine ausschließlich gewerbliche Nutzung glaubhaft gemacht werden könne. Deshalb werden alle LED- und „Gasentladungs“-Lampen als Produkte eingestuft, die in privaten Haushalten leuchten könnten – unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung.

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Betroffen sind also unter anderem alle LED-Lampenhersteller, die ihre Waren in Deutschland vertreiben wollen. Sie müssen jedes Modell einzeln beim EAR anmelden und dokumentieren. Das kostet einmalig bis zu 800 Euro und später weitere Jahresgebühren im dreistelligen Bereich. Eine Umsatz-Untergrenze ist nicht vorgesehen; es gibt nur Härtefallregelungen für Elektroschrottmengen von weniger als 30 Kilogramm pro Jahr.

Wer also beispielsweise viele verschiedene Lampenmodelle importiert, von denen jeweils nur wenige Exemplare verkauft werden, macht unter Umständen schon allein wegen der EAR-Registrierung ein Verlustgeschäft. Dazu kommen noch die Kosten für die Entsorgung und das Recycling der Leuchtmittel. Logisch, dass hier nicht jeder Hersteller oder Importeur sein eigenes Süppchen kochen kann – das wäre viel zu teuer.

Quasi-Monopolist „Lightcycle“

Lightcycle-LogoHier bietet sich seit 2005 mit der „Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH“  ein Quasi-Monopolist als Rücknahmesystem an (rechts das Logo der Firma). Gegründet wurde dieser „Club der toten Lichter“ (mein Phantasiename, so heißt der natürlich nicht) von den größten und wichtigsten Leuchtmittelanbietern auf dem deutschen Markt für „die optimierte Sammlung ausgedienter Beleuchtungskörper und deren fachgerechte Entsorgung, um so zum Schutz der Umwelt und zur Schonung von Ressourcen beizutragen“.

„Lightcycle“ organisiert deutschlandweit die Rücknahme von Gasentladungs-Leuchtmitteln (etwa Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen) und LED-Lampen. Das läuft über kommunale Wertstoffhöfe, Handel, Handwerk und Direktabholung bei Großverbrauchern. In Recycling-Anlagen sollen die Bestandteile dann umweltschonend aufbereitet und als Rohstoffe wieder dem Produktionsprozess zugeführt werden. Die Wiederverwertungsquote liegt offiziell bei mehr als 90 Prozent.

Lightcycle-Recycling
In solchen Sortieranlagen werden die verwertbaren Bestandteile von ausgedienten Energiesparlampen getrennt. Auch LED-„Retrofits“ landen hier.

Außerdem verwaltet „Lightcycle“ die „Garantiegesellschaft Lampen“ zur zentralen Erleichterung der EAR-Registrierungen. Die Teilhaber dieser „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) bilden ein stattliches „Who is who“ des deutschen Lichtmarkts – von „A“ wie „ADA Import & Großvertriebs GmbH“ bis „Z“ wie „Zumtobel Licht GmbH“.

Die Gesellschafterliste der „Lightcycle“-GmbH umfasst ebenfalls die Schwergewichte der Branche, ist aber deutlich überschaubarer: Aura Light GmbH, BLV Licht- und Vakuumtechnik GmbH (USHIO Inc. Tokio.), General Electric Company (GE), Heraeus Holding GmbH, NARVA Lichtquellen GmbH + Co. KG (eine Ex-Philips-Zweitmarke), OSRAM AG, Philips Deutschland GmbH, Radium Lampenwerk GmbH (eine Osram-Tochter) und Havells Sylvania Germany GmbH.

Marke und Art sind bei der Rückgabe egal

An den über 9000 „Lightcycle“-Sammelstellen im Handel, beim Handwerk und der Kommunen dürfen Sie aber auch Energiesparlampen anderer Hersteller kostenlos abgeben. Es spielt noch nicht mal eine Rolle, ob es eine Kompaktleuchtstoff- oder LED-Lampe ist. Offiziell heißt es dazu:

„Viele LED-Lampen sind von einer Energiesparlampe durch den Anwender nicht zu unterscheiden. In ihrer Form und Funktion sind sie der Energiesparlampe ähnlich. Deshalb werden Sie gemeinsam in den gleichen Behältnissen gesammelt.“

Kurioserweise machte hier sogar das „Elektro-Altgeräte Register“ in Fürth anfangs keinen Unterschied: Die Hersteller/Importeure mussten ihre LED-„Retrofits“ in der Kategorie „Beleuchtungskörper“ unter „Geräteart 5 a – Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten“ registrieren. Davon ausgenommen waren nur komplette Leuchten (inklusive fest verbauter Leuchtmittel) für den ausschließlich gewerblichen Bereich. (Update 24.7.: Ab 1. August 2013 werden LED-Lampen einer anderen „Geräteart“ zugeteilt – nicht mehr „5 a“, sondern „5 b“).

Sparlampen nicht zum Haus- oder Problemmüll

Für Sie als Verbraucher heißt das: Ausgediente Energiesparlampen (dazu gehören auch LED-„Retrofits“) haben im Hausmüll nichts verloren. Sie müssen sie aber auch nicht zu den seltenen „Problemstoffsammlungen“ in Ihrer Gemeinde bringen. Nehmen Sie die alten Dinger einfach beim nächsten Einkauf zum Elektro-/Lampenhändler oder Elektrohandwerker mit. Dort sollte eine von rund 5500 Sammelboxen stehen – die Online-Suche gibt es hier.

Außerdem können sie die „toten Lichter“ bei der nächsten Ablieferung von Sperrmüll oder Elektroschrott in Ihrem kommunalen Wertstoffhof entsorgen. Auch der ist Partner von „Lightcycle“. Wenn Sie mehr als 50 Lampen auf einmal los werden müssen, geht das an über 400 Großsammelstellen. Und bei Größenordnungen von rund 5000 Stück oder einer Tonne pro Jahr kriegen Sie sogar kostenlose Direktabholung und einen eigenen Sammelbehälter.

Ordentliche Bilanz für 2012

Die neueste „Lightcycle“-Bilanz liest sich schon mal nicht schlecht: Fast 9300 Tonnen Altlampen habe man 2012 zurückgenommen, 1,7% mehr als im Vorjahr. Davon entfielen knapp 2380 Tonnen auf die Abholung über kommunale Sammelstellen. Mit über 6.900 Tonnen sei der deutlich größere Anteil über „freiwillige Zusatzaktivitäten“ im Handel, Elektrohandwerk und über die Entsorgungswirtschaft gesammelt worden.

Eine aktuelle Schätzung, wie hoch diese Werte im Vergleich zu allen „entsorgten“ Altlampen in Deutschland sind, liefert „Lightcycle“ nicht. Durchaus möglich, dass ein erheblicher Teil noch nicht in einem Rücknahmesystem, sondern einfach im Müll landet.

Update 21.5.: Laut einer repräsentativen Studie des NDR-TV-Magazins „Panorama“ werfen 29 Prozent der Deutschen kaputte (Kompakt-)Leuchtstofflampen in den Hausmüll, den Wertstoffsack, die Wertstofftonne oder in den Altglascontainer. Der Handel hat bei uns keine gesetzliche Rücknahmepflicht – im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern.

Update 4.6.: Laut einer repräsentativen „TNS Emnid“-Umfrage im Auftrag von „Lightcycle“ wussten im Mai 2013 drei von vier Deutschen (76%), wohin ausgediente Sparlampen gehören: Rund die Hälfte (51%) würde sie bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, etwa jeder Fünfte (21%) im Handel und bei Elektro-Handwerkern. Vier Prozent sollen bei der offen gestellten Frage andere korrekte Abgabestellen genannt haben. 2012 hätten bei einer solchen Umfrage nur 72% der Befragten gewusst, wo sie ihre Lampen zurückgeben müssen.

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