Fundstücke: „Zweirad“, Lauflernwagen

Zweirad-QuadAuch dieses Wochenende ist im Kleinanzeigenteil der hiesigen Tageszeitung wieder Kurioses zu finden. So wirft die Einordnung dieser Anzeige (links) unter der Rubrik „Zweirad-Verkauf“ eine klitzekleine Frage auf: Wie viele Räder hat denn so ein Quad? Wir zählen mal kurz durch: Eins, zwei, drei – und ein viertes dürfte auch noch dran sein, obwohl es nicht zu sehen ist. Übrigens wohl kein einmaliges Versehen, denn im weiteren Verlauf von „Zweirad-Verkauf“ taucht noch so ein vierrädriges Fahrzeug auf. Das muss auch kein Fehler der Anzeigenabteilung sein, denn die Kunden können sich die Rubrik für ihr Inserat meist selbst aussuchen.

So manches Flohmarkt-Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Fehlkauf entpuppen. Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt proportional mit der Naivität oder Dummheit des Käufers. Allerdings sollte man sich anschließend nicht auch noch öffentlich als Depp outen:

Lauflernwagen

Da gibt es also tatsächlich Eltern, denen rund 35 Euro für einen ordentlichen und kippsicheren Lauflernwagen zuviel sind und die sich deshalb günstig beim Flohmarkt bedienen. Weiß ja jeder, dass man für 4 Euro auf dem Flohmarkt immer technisch einwandfreie und neuwertige Ware kriegt, logisch. Deshalb wird das billig erworbene Ding anschließend auch nicht genau untersucht und gegebenenfalls repariert. Stattdessen lässt man es vom Kind als „Stuntman“ testen – am Besten noch ohne ausreichende Hilfe und Kontrolle der Eltern – wird schon klappen.

Dabei darf man sich auch nicht davon irritieren lassen, dass es eigentlich keine „Lauflernwagen für Babys“ gibt. Diese Geräte sollten nämlich nach den Empfehlungen der Hersteller erst nach dem Säuglingsalter (12 Monate) verwendet werden. Dank wem liegt also nun ein Kind verletzt im Krankenhaus? Dank eines älteren Ehepaars? Vielleicht sollte man doch einen Elternführerschein einführen, der verantwortungs- und ahnungslosen Personen versagt bleibt oder entzogen werden kann und ihnen somit das Halten von Kindern verbietet.