Neue Regeln für TÜV-Plaketten und Auslandsreisen (Update)

Nicht nur über den Jahreswechsel, auch mitten im Jahr können neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten, die möglicherweise den einen oder anderen Betroffenen „kalt erwischen“. Drei wesentliche Änderungen gibt es zum Beispiel in den nächsten Wochen für Auto- und Motorradfahrer sowie für Auslandsreisen mit Kindern.

HU-Plaketten
Solche HU-Plaketten werden dieses Jahr auf die Kennzeichen neuer Autos und Anhänger geklebt: Sie sind bis 2015 gültig. (Foto: Sven Teschke (Büdingen)@Wikimedia Commons, Lizenz: CC by-sa 3.0)

Keine Rückdatierung mehr beim Überziehen

Fangen wir mit dem Positiven an: Ab 1. Juli wird die Gültigkeitsdauer von frisch erteilten Plaketten bei der Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.) nun endlich bundesweit nicht mehr verkürzt, wenn der Fahrzeughalter den eigentlich fälligen Termin verpasst hat. Wer bisher mit seinem Gebrauchtwagen zum Beispiel erst im Juli zum TÜV kam, obwohl das eigentlich bereits im Mai nötig gewesen wäre, bekam die Plakette nicht für 24, sondern nur für 22 Monate – also bis zum Mai des übernächsten Jahres. Künftig gilt sie in diesem Fall volle zwei Jahre bis Juli. In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen ist diese Neuregelung bereits in Kraft.

Aber Vorsicht: Wer den Termin länger als zwei und bis vier Monate überzieht und von der Polizei erwischt wird, muss 15 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Bei vier bis acht Monaten sind’s schon 25 Euro und bei über acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.

Auch bei den Prüforganisationen drohen „Strafen“ für Überzieher: Wer mehr als zwei Monate zu spät dran ist, muss rund 20 Prozent höhere Gebühren für eine „besonders umfangreiche Prüfung“ zahlen. Kaum anzunehmen, dass die Prüfer glauben, ein Fahrzeug könnte in dieser kurzen zusätzlichen Zeit besonders schnell zum Wrack werden. Es geht wahrscheinlich einfach nur ums „Kasse machen“.

Kein Verwarnungsgeld gibt’s übrigens für den Gesetzgeber, der die neue Regelung ursprünglich schon am 1. Januar, später dann bundesweit ab April 2012 einführen wollte. Dieser Termin wurde jetzt um weit mehr als zwei Monate überzogen – vielleicht sollte man das Bundesverkehrsministerium deshalb auch einer „besonders umfangreichen Überprüfung“ unterziehen – die Extra-Gebühren müsste dann Minister Dr. Peter Ramsauer (CSU) bezahlen.

Auch Babys brauchen eigenen Ausweis

KinderreisepassEin wenig durcheinander scheint es vor der Sommerurlaubszeit auch im österreichischen (siehe Korrekturhinweis in den Kommentaren unter meinem Beitrag) Bundesinnenministerium (BMI) gegangen zu sein. Während auf dessen Webseite erklärt wird, Kinder bräuchten wegen neuer europäischer Vorgaben bereits ab dem 15. Juni 2012 bei Auslandsreisen einen eigenen Kinderreisepass (Foto: BMI Deutschland) oder Personalausweis, lesen Sie auf der Seite des bundesdeutschen Innenministeriums den korrekten Termin: Es ist der 26. Juni.

Selbst bei kurzen Abstechern innerhalb der EU bzw. den Mitgliedsstaaten des „Schengen-Abkommens“ – etwa nach Frankreich – genügt dann nicht mehr der Eintrag der Kinder im Reisepass der Eltern; sie müssen mindestens einen Personalausweis haben. Der kostet für Kinder 22,80 Euro, den Kinderreisepass gibt’s schon für 13 Euro. Die neue europäische Regelung gilt auch für Babys und soll den auch in der EU weit verbreiteten Kinderhandel eindämmen.

Ohne Röhrchen gibt’s auf’s Öhrchen

Alkotest-RöhrchenApropos Frankreich: Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen bereits, dass dort in gut drei Wochen, am 1. Juli, eine etwas seltsame neue Regelung in Kraft tritt. Auto- und Motorradfahrer müssen dann ständig ein Alkoholtestgerät mit sich führen – entweder so ein Einmal-Teströhrchen wie im Bild links (Foto: W. Messer) oder einen elektronischen Alkotester.

Theoretisch sollen so die zahlreichen Alkoholunfälle in unserem Nachbarland reduziert werden. Zecher könnten vor einer Fahrt durch kräftiges Blasen selbst prüfen, ob sie die zulässige Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille bereits überschritten haben. Aber erstens sind diese handelsüblichen Testgeräte (in Frankreich vielerorts ab ca. 2 Euro zu kaufen, in Deutschland etwas teurer in Apotheken, vereinzelt beim Auto- und Reifenhandel und wohl auch in Kürze bei den ADAC-Regionalclubs) äußerst ungenau und zweitens ist ihre Benutzung auch künftig keine Pflicht.

Egal: Hauptsache, es wurde irgendwas „ins Blaue hinein“ beschlossen, selbst wenn es der völligen Sinnlosigkeit ziemlich nahe kommt – eigentlich eine wohlbekannte deutsche Tradition, die aber offenbar gerne nachgeahmt wird.

Wer ohne Alkotester in Frankreich ertappt wird, kommt übrigens vorerst mit einer mündlichen Verwarnung davon, ab  1. November 1. März 2013 irgendwann (Update 25.1.2013.: Wurde nun bis auf Weiteres verlängert – vor der Einführung der Bußgelder soll ein weiterer Expertenbericht zum Thema „Alkohol am Steuer“ abgewartet werden) kostet’s eventuell 11 Euro, vielleicht aber auch nie.

Update 15.02.2013: Jetzt wurde die Alkotester-Pflicht in Frankreich komplett gekippt

2 Gedanken zu „Neue Regeln für TÜV-Plaketten und Auslandsreisen (Update)

  1. Zum Kinderreisepass: Du hast aber schon gesehen, dass die erste BMI-Website auf .gv.at endet? Vielleicht sind die Österreicher uns da einfach ein wenig voraus. Wobei ich mich in beiden Fällen frage, warum man einen Termin in der zweiten Monatshälfte genommen hat und nicht einfach den 1. wie sonst auch.

  2. @Librarian: Autsch, erwischt! Es ist natürlich eine Seite des entsprechenden Ministeriums in Österreich, sorry. Werde das entsprechend ändern, danke! Allerdings dürfte die Angabe dort trotzdem falsch gewesen sein, denn die Regelung trat meines Wissens zeitgleich EU-weit in Kraft und nicht in Österreich ein paar Tage früher.

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