Bundesnetzagentur: Zahnlos, machtlos

Fast jeder von uns hat es schon erlebt, viele sogar mehrfach oder andauernd: Unerwünschte Werbe- oder Betrügeranrufe, häufig mit unterdrückter Nummer, immer häufiger auch durch Automaten mit aufgezeichneten Stimmen. Das ist nicht nur verboten und lästig, sondern kann bei Gutgläubigen auch zum Verlust hoher Geldbeträge führen. Um mitzuhelfen, dieses üble Treiben mittelfristig zu verhindern, melde ich regelmäßig solche Anrufe per Formblatt an die Bundesnetzagentur in Bonn.

Bundesnetzagentur Bonn
Eingang zur Bundesnetzagentur am Bonner Tulpenfeld. Hier versickern offenbar zahlreiche Beschwerden im Behörden- und Ermittlungsdickicht (Foto: Leit@Wikimedia Commons).

Das ist ein wenig mühsam, erfordert manchmal auch etwas Recherche oder das Geschick, dem Call-Center-Mitarbeiter während des Cold Calls ein paar Angaben zu entlocken. Ich habe bisher aber immer die Hoffnung gehegt, dass das illegale Tun früher oder später in irgend einer Form geahndet wir. Das ist nach Angaben der Bundesnetzagentur zwar tatsächlich ab und zu der Fall, scheint aber trotz erheblich gestiegener Fallzahlen wohl nur in homöopathischen Dosen möglich zu sein. Ein von der “Süddeutschen Zeitung” am Samstag publizierter “interner Bericht” der Behörde wird zum Beispiel von der Agentur afp unter anderem so zitiert:

An die mutmaßlichen Täter kommt die Netzagentur … meist gar nicht heran. Viele Hintermänner säßen im Ausland, wo sie Scheinfirmen gegründet hätten. Versuche, Bußgelder zu vollstrecken, liefen regelmäßig “ins Leere”. Die Bundesnetzagentur beklagt in ihrem Bericht laut “SZ” auch das mangelnde und unkoordinierte Durchgreifen von Polizei und Justiz: Selbst bei großen Betrugsfällen finde “faktisch keine Strafverfolgung statt”. Viele Ermittlungsverfahren würden “sanktionslos” eingestellt – dies sei eine “untragbare Situation”.

Bereits am Donnerstag veröffentlichte die Bundesnetzagentur allerdings eine themengleiche und ganz und gar nicht interne Pressemitteilung, in der sich Präsident Matthias Kurth unter anderem darüber bitter beklagte:

“Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall.”

Dieser Teil der Pressemitteilung ist ziemlich weit unten zu finden und wurde deshalb wohl auch konsequent verschwiegen – wer kann schon so viel Text auf einmal lesen? Wenn ich Kurth aber richtig verstanden habe, dann zählen automatisierte Cold Calls offenbar nicht zu den illegalen Praktiken. Hallo, geht’s noch? Gerade bei solchen Anrufen wird dreist versucht, die Adressaten mit Gewinnversprechen zum Wählen einer teuren 0900-Nummer zu verleiten, bei der es aber nichts zu gewinnen, sondern viel zu verlieren gibt. Und das darf nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden (mal davon abgesehen, dass natürlich die Beweislage bei Automaten-Anrufen etwas dünn ist)?

Und wenn dann doch eine der zahlreichen Beschwerden (über 66.000 allein von Januar bis April 2010, davon – wie oben zitiert – mehr als 57.000 in schriftlicher Form) an die Ermittlungsbehörden weitergegeben wird, dann scheint meist nichts zu passieren. Das führt zwangsläufig zum Frust bei den genervten Beschwerdeführern und zu wachsender Frechheit bei den Betrügern. Denen ist es ja ohnehin egal, ob sie sich auf dem Boden des Gesetzes bewegen; sie können aber auch in den meisten Fällen damit rechnen, ihre dreisten Abzockereien ungestraft durchzuziehen. Und wenn’s mal nicht klappt, dann ist es auch nur eine Ordnungswidrigkeit und die verhängte Geldbuße möglicherweise weit geringer als der bereits erzielte Gewinn.

Damit aber ist die Bundesnetzagentur ein zahnloser Tiger und das “Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” ein Placebo, das nur der Sedierung der ahnungslosen Konsumenten aus wahlkampftaktischen Gründen dient. An diesem Mittwoch wird das Gesetz ein Jahr alt, einen Grund zum Feiern gibt’s nicht.

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Einladung zum geselligen Rauchen

Qualmende Zigaretten haben jede Menge schädliche Wirkungen, das muss ich auch als Raucher unumwunden zugeben, den Einfallsreichtum bayerischer Gastwirte beeinträchtigen sie aber offenbar nicht. Eigentlich gilt ja nach dem Volksentscheid in Bayern vom 4. Juli ab dem 1. August ein weitreichendes Rauchverbot, unter anderem in der Gastronomie, von dem es entgegen landläufiger Meinung auch für das Münchener Oktoberfest 2010 keine Ausnahme gibt. Merken wird man das aber vorerst kaum, denn zum Einen kann im Sommer noch ohne Frostbeulengefahr und völlig legal im Freien geraucht werden – also vor der Kneipe oder im Biergarten -, zum Anderen hatten findige Kneipiers schon kurz nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses eine Lücke im Gesetzentwurf entdeckt.

Zigarette
(Foto: Challiyil Eswaramangalath Vipin@Wikimedia Commons)

Bereits am Abend nach dem erfolgreichen Volksbegehren ließen Kneipiers im Fernsehen und in den Tagen danach auch in den Printmedien die Katze aus dem Sack: Ab nächsten Monat wird wohl in den bayerischen Raucherlokalen jeden Tag gefeiert, denn “geschlossene Gesellschaften” sind vom Rauchverbot ausgenommen und schließlich hat ja immer irgend jemand von den Gästen oder vom Personal Geburtstag, Namenstag, Hochzeitstag, Arbeitsjubiläum oder sonst einen feierlichen Anlass zum fröhlichen Beisammensein mit ritueller Glimmstängel-Verbrennung.

Man hätte also schon vor gut drei Wochen wissen können, wie windelweich das neue Gesetz ist, aber erstaunlicherweise wurden selbst ausgewiesene Insider nun kalt erwischt. Und erst heute wird auch die Lücke zur echten Schlagzeile, weil das bayerische Gesundheitsministerium die weitgehend vorhersehbaren Vollzugshinweise veröffentlichte. Darin heißt es unter anderem:

Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.

Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen bewirtet.

Dieser Definition dürfte bei nicht allzu strenger Auslegung wohl auch die Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung eines beliebigen Vereins entsprechen – wenn es denn kein “Raucherclub” ist. Denn über die heißt es:

Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden. Raucherclubs haben eine offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist jederzeit möglich. Sogenannte Raucherclubs sind keine geschlossene Gesellschaft.

In der Praxis hat sich schon bisher gezeigt, dass selbst das aktuelle, weniger strenge Nichtrauchergesetz in der Gastronomie kaum beachtet und kontrolliert wurde. Das neue Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen dürfte diese Situation kaum verändern, bietet aber genug Raum für juristische Spitzfindigkeiten und Auseinandersetzungen. Immerhin hat der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, schon erklärt, dass er nicht gegen die Vollzugshinweise vorgehen werde.

Ein wenig Aufwand wird es jedenfalls für die Wirte bedeuten, die ihren qualmenden Kundenkreis zur “echten geschlossenen Gesellschaft” machen wollen. So dürfte das Drucken von personalisierten Einladungskarten mit wechselnden Anlässen unumgänglich sein – für jeden Gast und für jeden Tag, an dem in der Kneipe geraucht werden soll. Könnte ja sein, dass ein Kontrolleur die mal sehen will.

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