Wer der Bild-Zeitung ein Interview gibt, muss immer damit rechnen, verkürzt oder teils auch sinnentstellend zitiert zu werden. Diese Erkenntnis ist jetzt auch zum Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring durchgedrungen. Der hatte Bild (nach eigenen Angaben laut einem SWR-1-Interview) erklärt, die Staatsanwalt tendiere dazu, Anklage gegen Jörg Tauss zu erheben. Der Bundestagsabgeordnete steht bekanntlich unter Kinderpornografie-Verdacht. Bild habe, so Rehring, seine Erklärung aber nicht korrekt wiedergegeben, sondern als Faktum dargestellt, dass Anklage erhoben werde.
Die Retourkutschen gegen Rehring kamen prompt: Von Tauss‘ Anwalt Jan Mönikes („Vorverurteilung!“) und Generalstaatsanwältin Christine Hügel („voreilige Äußerung“, „Kunstfehler“). Was der Oberstaatsanwalt im Bild-Interview tatsächlich gesagt hat, spielt dabei offenbar keine Rolle, auch nicht für einige Medien, die die ursprüngliche Bild-Berichterstattung 1:1 übernahmen. Interessanterweise bietet Bild.de aber inzwischen eine etwas differenziertere Darstellung der Lage als die Printausgabe.
Fazit: Wenn bestimmte Medien Interviews wollen, sollte man entweder strikt ablehnen oder wenigstens zur Beweissicherung ein Aufzeichnungsgerät mitlaufen lassen. Inzwischen ist Rehring offenbar ein gebranntes Kind und verweigert weitere Stellungnahmen.
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