Sinnvolles ist diesem SZ-Beitrag leider nicht verfügbar

Bernd Graff hat sich gestern bei Süddeutsche.de fürchterlich erregt. Der Multi-Künstler Lou Reed („Walk on the Wild Side“) verlinke von seiner Facebook-Seite aus auf einige seiner Songs bei YouTube, diese seien aber von einem deutschen Internetanschluss aus nicht zu genießen. Stattdessen sehe man Einblendungen wie diese:

SZ-Lou Reed

Man beachte die SZ-Bildunterschrift:

Was reitet die deutsche GEMA, sich derart unverschämt zwischen den Künstler, sein Werk und sein Publikum zu stellen?

Mal in Fahrt, macht Graff seinem Ärger richtig Luft, übersetzt die Abkürzung GEMA mit „Gottes Ermächtigung fürs Musik Ausschalten“ und geht dann ins Detail:

Es ist zum Weinen! Der Künstler möchte, dass man einen irgendwie ganz netten, frühloureedtypischen Song aus dem Jahr 1978 wiederhört, und die deutsche GEMA hat die Rechte daran nicht eingeräumt …

Das aber heißt: Entweder ist Lou Reed nicht im Besitz der Rechte an seinem Werk, was erstaunlich ist bei einem Werk, das nunmehr 33 Jahre alt ist und – wie der Verkaufsrang zeigt – wohl auch längst in Vergessenheit geraten ist. … Wenn er aber nicht im Besitz der Rechte an seinem Werk ist, begeht er dann eine Straftat, wenn er auf sein EIGENES Werk verlinkt. Wann verjähren eigentlich GEMA-Übergriffigkeiten? Das war eine rhetorische Frage….

Oder aber ist Lou Reed im Besitz der Rechte? Was anzunehmen ist, denn darum wird er sein Lied ja auch verlinken dürfen. Über Facebook, das größte Sozialnetzwerk der Welt. Was mischt sich die GEMA denn dann da ein, wenn der Künstler mit seinem Publikum kommunizieren will?

Die Erregung des Autors rührt hier leider von mangelnder Recherche oder Sachkenntnis her; die Menge der hier versteckten Fehler ist atemberaubend (und setzt sich auch im Beitrag weiter fort). Lou Reed (es hätte aber auch jeder andere sein können, denn dazu braucht es keine Rechte) verlinkt auf seine Songs bei YouTube und stellt diese nicht direkt auf seiner Homepage zur Verfügung. Warum tut er das wohl? Weil er als Mitglied der Verwertungsgesellschaften (auch der GEMA) indirekt von jedem Klick auf seine YouTube-Songs profitiert. Es gab nämlich in zahlreichen Ländern schon Einigungen zwischen YouTube und den einzelnen Verwertungsgesellschaften über entsprechende Abgaben – zuletzt in Belgien, aber noch nicht in Deutschland.

Und was reitet da die GEMA? Ganz einfach: Sie kann wegen der Verträge mit ihren Mitgliedern nicht anders, als unberechtigte Nutzungen zu verfolgen. Darauf haben die Mitglieder ein Recht. Die dort registrierten Künstler (wie Lou Reed) stellen halt unverschämterweise die Verwertungsgesellschaften zwischen ihr Werk und das Publikum (bzw. denen, die damit Geld verdienen wollen). Wie sollten sie auch sonst eine Kontrolle über die weltweite Nutzung ihrer Songs behalten?

Allerdings hat die GEMA bei YouTube nur ein Dutzend Songs dezidiert sperren lassen (als Präzedenzfälle für einen Musterprozess). Die von Lou Reed gehören nicht dazu. YouTube vergisst bloß, in seinem Standardtext bei den mit deutscher IP nicht abrufbaren Videos darauf hinzuweisen, dass man noch nicht die deutschen Nutzungsrechte dafür erworben hat und durch ungenehmigte Gratis-Verbreitung das Urheberrecht verletzen würde. Stattdessen schreibt YouTube seine freie und nicht korrekte Interpretation der Lage ‚rein (um Verlagsrechte geht’s hier eigentlich auch nicht). Tatsächlich ist die GEMA aber gesetzlich verpflichtet, Nutzungsrechte an den bei ihr registrierten Werken einzuräumen und sie tut es auch – selbst wenn es noch nicht zu einer endgültigen Einigung über die Höhe der Zahlungen dafür gekommen ist.

Im konkreten Fall könnte das so laufen: YouTube zahlt den Betrag pro Videoaufruf, den es zu zahlen bereit ist (beispielsweise einen Eurocent), direkt an die GEMA. Wenn die aber sechs Cent fordert, müsste YouTube die Differenz von fünf Cent auf einem Sperr- bzw. notariellen „Anderkonto“ hinterlegen. Dann dürfte YouTube ab sofort und völlig legal die fraglichen Songs in Deutschland freigeben. Dem Benutzer könnte es anschließend völlig Wurscht sein, ob eine Schlichtung (wie sie Johnny Haeusler vom „Spreeblick“-Blog nahelegt) oder ein Prozess um den Wert der Nutzungsrechte jahrelang dauert – die Videos blieben die ganze Zeit abrufbar.

Nun kann man darüber streiten, ob die GEMA-Forderungen zu hoch sind, ob YouTube die völlige Blockadehaltung aufgeben und wenigstens ein bisschen zahlen sollte, ob eine juristische Auseinandersetzung angesichts der auch im SZ-Beitrag genannten Umgehungsmöglichkeiten (hidemyass etc.) Banane ist oder ob Lou Reed und andere den Hals nicht voll kriegen können. Schließlich könnten die Songschreiber ja theoretisch aus den Verwertungsgesellschaften aussteigen und ihre Songs unter Creative-Commons-Lizenz stellen oder in Eigenregie derart vermarkten, dass auch Bernd Graff seine Freude daran hätte.

Man sollte aber als Teilnehmer einer solchen Diskussion schon unterscheiden können zwischen Urheber- und Nutzungsrechten, sollte wissen, was eine Verwertungsgesellschaft ist, dass man zum Verlinken auf Songs bei YouTube keine Rechte braucht (zum Hochladen aber schon), dass Songs auch nach 33 Jahren noch Nutzungsrechten unterliegen können (Urheberrechten sowieso) und dass die GEMA nur solche „Übergriffe“ macht, die ihr die Mitglieder, Verträge und Gesetze einräumen.

Wer das alles nicht weiß, der argumentiert beim modischen GEMA-Bashing höchstens auf dem Niveau eines durchschnittlichen Bild.de-Leserkommentars und kriegt das manchmal schon in den Kommentaren unter dem eigenen Beitrag um die Ohren gehauen. Falls die „Erregung“ aber Satire sein sollte, dann war sie einfach nicht lustig genug. Wie Bernd Graff schrieb: „Es ist zum Weinen!“

(Disclaimer: Ich habe meine [Werbe- und Film-]Musikstücke seit 1988 immer selbst vermarktet oder einem „GEMA-freien“ Verlag übertragen und war nie GEMA-Mitglied.)

Update 01.11.2016: Der jahrelange Rechtsstreit zwischen YouTube und der GEMA um die Nutzungsrechte von Musikvideos scheint nun überraschend und außergerichtlich beendet worden zu sein. Die Videos sind deshalb ab sofort auch für Nutzer mit deutschen IPs zu sehen. Laut GEMA sichert das Abkommen „den rund 70.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf YouTube“. Wie viel YouTube jetzt pro Videoabruf bezahlt, unterliegt allerdings einer Stillschweige-Vereinbarung.