15.5.2012 von Wolfgang Messer.
Dass sich auch dimmbare LED-Lampen und -Leuchten nicht mit jedem Dimmer vertragen, hat sich wohl inzwischen herumgesprochen. Umso schöner, wenn man mal Dimmer gefunden hat, die erstens mit verschiedenen LED-Fabrikaten einwandfrei funktionieren und zweitens auch noch bezahlbar sind - eine ziemlich seltene Kombination. Tusch, Herr Kapellmeister, hier sind zwei davon: Die “düwi”-Helligkeitsregler 20-300 VA (Watt) der “REV Ritter GmbH” mit den Produktnummern 01418 (Serie “Standard Quadro”, Werksfoto links) und 41310 (Serie “Trend”, rechts, siehe dazu auch Update am Ende des Beitrags):


Experten wird der Name “düwi” bekannt vorkommen. Es war bis vor zwei Jahren ein eigenständiges Unternehmen, geriet dann aber in die Insolvenz und wird seither von “REV Ritter” als Marke weitergeführt. Außerdem finden Sie “düwi” oder “DUEWI” in diversen Listen mit kompatiblen Dimmern der LED-Hersteller; allerdings mit teils nicht mehr gültigen Produktnummern, die Sie bei der Suche nach Bezugsquellen und dem richtigen Typ nicht wirklich weiterbringen.
Kaufen können Sie diese Dimmer in der Regel ab etwa 35 Euro in anständigen Baumärkten oder online - zum Beispiel bei “Schalterversand.de”. Achten Sie aber darauf, dass Sie jeweils die (leider rund 10 Euro teurere) Version mit der geringeren Mindestlast und als Phasenabschnittsdimmer wählen, sonst gibt’s Probleme. Mit ungeeigneten Dimmern (hohe Mindestlast und Phasenanschnittssteuerung) können Sie alles Mögliche erleben - vom nervigen Flackern bis zum lautstarken Surren und Brummen Ihrer wertvollen, dimmbaren LED-Leuchten und Lampen.
Die abgebildeten “düwi”-Dimmer habe ich mit verschiedenen Hochvolt-LEDs getestet, etwa einer Philips-“Ledino”-Deckenleuchte, dimmbaren G9-“Retrofits” von “Bioledex” und GU10-Spots von Osram, “DeLock Lighting” und LEDON. In allen Fällen war ein weitgehend geräuschloser Betrieb möglich, bei den meisten Lampen ging das Dimmen mit dem (neuerdings gerasterten, siehe Update) Drehregler einigermaßen stufenlos - nur die “Bioledex”-Lämpchen änderten beim schnellen Drehen ihre Helligkeit ziemlich ruckartig. Unterschiede gab’s auch bei der Minimaleinstellung; hier waren vor allem die GU10-Spots auf der untersten Dimmstufe noch relativ hell. Kein Grund zur Klage; da hat eben jede LED-Vorschaltelektronik - unabhängig vom Dimmer-Modell - so ihre Eigenheiten.
Wo wir gerade schon LEDON erwähnt hatten: Eigentlich sollte in diesen Wochen die im April auf der Messe “light+building” in Frankfurt vorgestellte neue 13-Watt-“Retrofit”-Lampe der Österreicher auf den Markt kommen. Die als Ersatz für herkömmliche 60- bis 75-Watt starke E27-Glühlampen gedachten LED-”Birnen” (im PR-Bild links die A65-Version) und G95-”Globes” mit 800 Lumen Lichtstrom und neuem “Wellendesign” sind aber bisher weder on- noch offline zu finden. Auf Nachfrage teilte mir heute das LEDON-Marketing mit, dass sich der Verkaufsstart aus technischen Gründen leider bis zum Herbst dieses Jahres verzögern werde.
Das ist einerseits zwar bedauerlich (vor allem der LEDON-Außendienst soll über diese Verschiebung nicht sehr amüsiert gewesen sein), andererseits aber erheblich klüger als der verfrühte Verkaufsstart eines Produkts, bei dem der Kunde noch als Beta-Tester herhalten muss. Ich könnte da Herstellernamen nennen, die mit neuen und unausgereiften Lampen nicht so zurückhaltend und qualitätsbedacht wie LEDON waren …
LEDON-Geschäftsführer Detlef Mikulsky hat sich unterdessen in einem Interview mit futurezone.at über die derzeit schwierige Lage auf dem LED-Konsumentenmarkt geäußert. Der leide beispielsweise noch unter der rufschädigenden Hypothek der als “Energiesparlampen” vermarkteten und umwelttechnisch problematischen Kompaktleuchtstofflampen:
Es ist in der Tat so, dass Konsumenten LED normalerweise nicht mit der klassischen Glühlampen-Form in Verbindung bringen und diese sogenannten LED-Retrofitlampen leider oft mit den Energiesparlampen verwechseln. Da ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig und leider gibt es auch auf dem LED-Markt einige minderwertige Produkte, die den Endverbraucher ebenfalls verunsichern.
Richtig, genau so sieht’s aus. Ein anderes Zitat aus diesem Interview lässt mich allerdings daran zweifeln, ob Mikulskys Aussagen konsequent richtig wiedergegeben wurden:
Für LED-Beleuchtung werden blaue LEDs verwendet, die mittels einer Phosphor-Mischung das etwas kühl wirkende blau-weiße Licht abgeben, das wir von Taschenlampen kennen. Um das Gelb-Rot-Defizit im Farbspektrum auszugleichen und das Licht von Glühbirnen möglichst perfekt zu imitieren, sind in Ledon-Lampen zusätzlich zwei rote LED-Plättchen verbaut.
Unkundige würden wohl daraus schließen, dass in allen LEDON-Lampen neben den blauen, gelb beschichten Einzel-LEDs immer zwei rote leuchten. Zählen wir mal nach - links bei einem aktuellen GU10-Spot mit vier Einzel-LEDs und 7 Watt (Foto: W. Messer), rechts im Innenleben einer E27-10-Watt-”Birne” (Foto: LEDON-PR):

Wir sehen links keine einzige rote LED und rechts satte vier. Ich gehe mal stark davon aus, dass Detlef Mikulsky das auch weiß und die Angabe “zwei rote LED-Plättchen” nur als ein Beispiel aus der LEDON-Produktlinie genannt hatte (meines Wissens gilt das etwa für die 6-Watt-Lampen). Vermutlich leuchten in der neuen 13W-Lampe sogar fünf rote und sieben “gelbe” LEDs; wenn sie zum Testen eintrifft, gucke ich mal ‘rein und verrate es hier im Blog. Sie wissen ja: Wird Herbst - mindestens.
Update 21.5.: Um Verwirrung vorzubeugen: Die aktuelle Version der “düwi”-Dimmer unterscheidet sich optisch und technisch ein wenig von den oben abgebildeten Geräten. Ich habe mal beide Versionen nebeneinander montiert und fotografiert - die neue links, die alte rechts:

Auf Anfrage schrieb mir “Schalterversand.de” heute:
Der genannte Dimmer wurde zwischenzeitlich vom Hersteller technisch u. optisch überarbeitet. Die Funktionsweise ist jedoch die gleiche. Es wurde nur auf eine eckige Tragplatte umgestellt und wegen der besseren Bedienungsfreundlichkeit um die Rasterung ergänzt.
Die Unterschiede dürften also beim Dimmen von LED-Lampen technisch weitgehend irrelevant sein. Da allerdings durch die Rasterung der Regler nicht mehr so schnell gedreht werden kann wie vorher, ist damit auch bei den getesteten “Bioledex”-G9-Lampen ein weitaus “ruckfreieres” Dimmen möglich als mit der alten Dimmer-Version.
Geschrieben in LED-Beleuchtung, Werbung, Technik, Kurioses, Privates | Drucken | 21 Kommentare »
11.5.2012 von Wolfgang Messer.

Der LED-Außenstrahler “XLed Home 1″ von Steinel - schon mehrfach Thema in diesem Blog. (Foto: Steinel-PR)
Kann ein rund 15 Watt starker LED-Außenstrahler mit knapp 800 Lumen Lichtstrom tatsächlich einen 150-Watt-Halogenstrahler (rund 2400 Lumen) ersetzen?
Diese abwegig anmutende Frage habe ich im Fall des Steinel “XLed Home 1″ bisher in diesem Blog stets mit einem klaren “Nein!” beantwortet, wann immer diese LED-”Sensorleuchte” bei den Baumarktketten toom und OBI oder beim Elektronikversender ELV unter dieser Vergleichsmaßgabe und entsprechend behaupteten “90 % Energieersparnis” angeboten wurde. Eine entsprechende Nachfrage bei ELV blieb zwei Monate lang unbeantwortet, wurde unterdessen aber von dort offenbar an den Hersteller weitergeleitet. Gestern bekam ich nämlich eine Mail direkt von der Steinel-Vertriebsleitung:
Bezug nehmend auf Ihren Artikel im Fastvoice-Blog … möchten wir gern reagieren und Ihnen die folgende Argumentation zur Verfügung stellen (See attached file: Argumentationsleitfaden XLED Home 1 vs 150W Halogen.doc). Bei eventuellen Klärungsbedarf steht Ihnen unser Produktmanagement selbstverständlich gern zur Verfügung.
Dieser “Argumentationsleitfaden” (hier 1:1 umgesetzt als pdf-Datei) umfasst auf einer knappen DIN-A4-Seite stichwortartig die Punkte, die laut Steinel-Vertrieb dafür sprechen, dass der 14,8-Watt-LED-Strahler eine 150-Watt-Halogenleuchte ersetzen könnte. Ich versuche hier mal, die wesentlichen Argumentationslinien auszuformulieren.
Beim Vergleich mit Halogenstrahlern müsse, so Steinel, berücksichtigt werden, dass LED-Leuchten eine andere Richtcharakteristik hätten. Sie strahlten direkt nach vorne, benötigten keinen Reflektor wie die rund strahlenden Halogenröhren und hätten somit weniger Verluste. Beim Vergleich des Lichtstroms müsse man auf die richtige Art der Messung achten, da drei Wege zur Ermittlung des Lumenwertes möglich seien:
- Der theoretisch maximale Lichtstrom der LEDs ohne Berücksichtigung irgendwelcher Verluste
- Der Lichtstrom der LEDs im eingebauten Zustand ohne Haube - also ohne Berücksichtigung der Verluste durch die Abdeckung, aber mit Einbeziehung der Verluste durch Netzteil und Gehäuse
- Der Lichtstrom des Gesamtsystems inklusive Haube und damit des tatsächlichen Lumenwertes, der für den Kunden relevant sei
Steinel gebe immer nur den beim letzten Punkt ermittelten Wert an (bei der “XLed Home 1″ sind das laut Steinel 779 Lumen, laut ELV [siehe Prospektausschnitt unten] nur 720); deshalb dürften zum Vergleich herangezogene herkömmliche Leuchtmittel ebenfalls nur im eingebauten Zustand mit allen Verlusten bewertet werden und nicht mit dem in vielen Vergleichstabellen genannten maximalen oder optimalen Lichtstrom. Soweit finde ich die Argumentation absolut okay.
Aber sonst klingt der “Argumentationsleitfaden” etwas abenteuerlich: Unabhängig von Angaben wie Lumen, Candela oder Lux, mit denen “Endkonsumenten nichts anfangen” könnten, müsse ein Anhaltspunkt für den Nutzen des Produkts gegeben werden. Ein “Gefühl für 150/500W Halogen” sei bei den Kunden vorhanden; das Feedback (etwa die Bewertungen bei Amazon) zeige Zufriedenheit mit dem Strahler und dass der “Nutzen im Vergleich zu 150W Halogen erfüllt, teilweise übererfüllt” werde.
Steinel empfiehlt den Vertriebspartnern dennoch, statt “entspricht 150W Halogen” (so hat’s zum Beispiel OBI beschrieben) besser die Formulierung “ersetzt 150W Halogen” zu verwenden. Kurioserweise hat ELV genau den entgegengesetzten Weg eingeschlagen. Im Sommerkatalog 2/12 stand noch “ersetzt 150-W-Halogenstrahler”, im jüngst versandten Werbeprospekt (Mai/Juni 2012, Ausschnitt) lesen Sie das hier:

Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Einschätzung wäre schnell beendet, wenn die Steinel-Leuchte eine LED-”Birne” oder -”Kerze” mit “ungebündeltem Licht” wäre und kein Strahler mit rund 120 Grad Leuchtwinkel. Dann müsste nämlich laut EU-Verordnung 244/2009 der geforderte Lichtstrom der LED-Leuchte etwa 14 % über dem einer entsprechenden Glühlampe liegen und eine Gleichsetzung von 779 Lumen mit einem 150W-Halogenstab (rund 2400 Lumen) wäre schlicht abwegig und verboten. Für Strahler mit Richtwirkung gibt es aber keine solche Vorgaben in der Verordnung - prinzipiell kann hier also jeder Hersteller behaupten, was er will.
Inzwischen sollte sich aber zumindest bei einem Teil der Leuchtmittelkäufer herumgesprochen haben, dass man LED-Lampen und -Leuchten nicht - wie früher die “Glühbirnen” - nach der Wattzahl kauft, sondern, entsprechend dem vorgesehenen Einsatzort, vor allem nach Helligkeit, Farbtemperatur, Abstrahlwinkel (Lichtbündelung) und Farbtreue. Die Steinel-Vermutung, dass Konsumenten nichts mit dem Lumen-Wert anfangen könnten, ist nicht nur eine Geringschätzung der Kundschaft, sondern konterkariert auch die gesetzliche Vorgabe, dass auf “Energiespar”-Leuchtmittel-Verpackungen seit September 2010 immer und zwingend der Lichtstrom in Lumen angegeben werden muss.
Ich kenne einen österreichischen LED-Lampenhersteller, auf dessen Schachteln der Lumenwert größer als alle anderen Angaben gedruckt wird - die Wattzahl ist dagegen mindestens viermal kleiner. Glauben Sie, der macht das aus Jux und Dollerei? Nein, der hält seine Kunden nicht für blöd.
Dass der Steinel “XLed Home 1″ tatsächlich in vielen Fällen einen 150-Watt-Halogenstrahler ersetzen kann, halte ich übrigens durchaus für möglich - wegen zweier Argumente, die Steinel selbst gar nicht anführt: Die kalt-weiße, tageslichtähnliche Farbtemperatur der 170 Einzel-LEDs von 6700 Kelvin erscheint im Vergleich zu einer “warm-weißen” Halogenlampe mit rund 3000 Kelvin gleißend hell - selbst bei schwächerem Lumenwert. An vielen Hof- und Garageneinfahrten, Treppenaufgängen und Haustüren, wo 150W-Halogen-Außenstrahler montiert sind, bräuchte es eigentlich nicht diese enorme Helligkeit; die Hälfte täte es auch - oder eben der erheblich energieeffizientere “XLed Home 1″.
Und wenn’s dann doch ein bißchen mehr sein darf, kann ich Ihnen meinen speziellen und sehr günstigen LED-Außenstrahler-Geheimtipp ans Herz legen oder für ein paar Euro mehr ein neues Modell von Steinel. Zur Messe “light & building” haben die Ostwestfalen nämlich im April das hier vorgestellt - mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 159 Euro in schwarz oder weiß und 169 Euro in silber:

Produziert mit 18 Watt 1426 Lumen: Der brandneue LED-Außenstrahler “XLED Home 3″ von Steinel - soll ab Juni in “gut sortierten Baumärkten” erhältlich sein. (Foto: Steinel-PR)
Wenn ich richtig gezählt habe, sind es beim “XLED Home 3″ jetzt 345 (statt 170) Einzel-LEDs mit einer Effizienz von knapp über 80 Lumen pro Watt. Die rund 1400 Lumen sind rechnerisch in der Leistungsklasse einer 100W-Hochvolt-Halogenlampe, laut Steinel-Pressemitteilung sollen sie aber der “Lichtstärke eines 300-Watt-Halogenleuchtmittels” entsprechen. Die Argumentationsgrundlage für diesen Vergleich kennen Sie ja inzwischen.
Geschrieben in LED-Beleuchtung, Werbung, Technik | Drucken | Keine Kommentare »