Im Test: GU10-LED-Strahler von „Green Power“ mit sehr hoher Farbtreue

Ab 1. September sollen ineffiziente und kurzlebige Spots oder Strahler nach und nach aus den Märkten der Europäischen Union verschwinden. Das betrifft hauptsächlich Halogenlampen mit Reflektor. Stattdessen werden LED-Retrofits zum Zug kommen. Davon gibt es zwar jede Menge, aber wie nah kommen sie ihren Halo-Vorgängern? Dazu beispielhaft im Test: Ein 6 Watt starker, dimmbarer und sehr farbtreuer GU10-LED-Strahler von „Green Power“.

Green-Power-GU10-top-aus-an
Blick von oben auf den „LED1x6S10LD“ von „Green Power“ aus Norddeutschland mit zentralem „Chip-on-Board“-LED-Array – links stromlos, rechts eingeschaltet und gedimmt. (Fotos: W. Messer)

Mitte Juni schrieb ich eine E-Mail an rund ein Dutzend LED-Lampen-Hersteller, -Importeure und -Händler in Deutschland:

„… im Vorfeld der Ausphasung von GU10-Halogenlampen in der EU ab 1. September plane ich für’s Fastvoice-Blog einen oder zwei Multi-Vergleichstests mit ähnlich gleichwertigen LED-Alternativen. Die Kriterien:

  • Möglichst aktuelle, tatsächlich erhältliche GU10-Modelle
  • Dimmbar mit haushaltsüblichen Unterputz-Dimmern
  • Ra/CRI mindestens 90
  • Farbtemperatur 2600 bis maximal 3000 (alternativ auch variabel bis in wärmere Lichtfarben wie Philips „DimTone“, LEDON „Sunset Dimming“ oder Ähnliches)
  • Mindestens 330 Lumen innerhalb des 90°-Bemessungswinkels
    Halbwertswinkel zwischen 35 und 120 Grad
  • Retrofit-Abmessungen (maximal 6 cm Gesamtlänge)
  • Pro Modell werden spätestens bis Ende Juli zwei Testexemplare gratis an mich geliefert und bleiben anschließend zum Dauer-Praxistest bei mir

Selbstverständlich wird in den Tests auf die jeweiligen Online-Shop- bzw. Produktseiten verlinkt – das kennen Sie ja schon. Ich würde mich sehr über Ihre Teilnahme freuen und bin schon sehr gespannt auf Ihre Vorschläge.“

Freudestrahlen? Keine Spur!

Zeit genug zur Reaktion gab’s also. Bis zum 31. Juli bekam ich jedoch … keine einzige Testlampe. Nachdem ich dieses magere Resultat in der Google+-Community „LED-Beleuchtung“ veröffentlicht hatte, meldete sich kurz darauf mein Blog-Kooperationspartner „David Communication“.

Green-Power-GU10-Pack-vornMan werde zwei Exemplare eines GU10-LED-Strahlers schicken, der meinen Kriterien entsprechen sollte und über die Tochterfirma „Green Power“ in Reppenstedt auch an Endverbraucher verkauft wird: Der „LED1x6S10LD“, eine dimmbare, hellgrau/weiße Premium-Retrofit aus Aluguss und Kunststoff, „made in China“, 55 Gramm leicht, 58 mm lang, maximal 50 mm breit und mit dem stolzen Bruttopreis von 19,95 Euro ausgelobt.

Sie soll mit rund 6 Watt und insgesamt über 420 Lumen Lichtstrom mindestens 50 Watt starke GU10-Halogenspots ersetzen, trägt deshalb auf ihrer Blister-Verpackung (Bild links) die Angabe „90% Energieersparnis“, leuchtet „warmweiß“ (2700 Kelvin) und mit einem Nenn-Halbwertswinkel von 60 Grad etwas breitflächiger als ihre stromfressenden Vorgänger (ca. 40°).

Als besondere Merkmale wirft der GU10-LED-Strahler seine Langlebigkeit (bis zu 40.000 Leuchtstunden für den Nennlichtstrom bzw. 50.000 Stunden für den Bemessungslichtstrom, mindestens 25.000 Schaltzyklen) sowie die Farbtreue in die Waagschale: Der Farbwiedergabindex soll bei Ra 92 liegen – nicht weit unterhalb des Ideals von 100.

Wichtige Daten stehen nicht auf der Verpackung

Green-Power-GU10-Pack-hintenKurioserweise fehlte dieser Wert auf den mir vorliegenden Packungs-Rückseiten (Bild rechts). Sie sollen jedoch nach meinem entsprechenden Hinweis künftig um diese und andere Angaben ergänzt werden.

Denn auch die Dimmbarkeit wird dort nicht explizit mit dem üblichen Symbol gekennzeichnet (im kleinen, schwer lesbaren Druck auf dem Lampengehäuse ist es immerhin zu sehen, siehe Foto unten links), die sehr gute Farbkonsistenz von <4 Stufen der MacAdam-Ellipse (SDCM) fehlt, und den für solche Lampen wichtigen Lichtstärkewert (max. 490 Candela) suchen Sie ebenfalls vergeblich.

Stattdessen werden Sie ausführlich über den Gesamtlichtstrom (420 lm) und den Anteil innerhalb des EU-konformen Bemessungswinkels für Akzentbeleuchtung von 90 Grad informiert (370 lm). Diese Nenn-Helligkeit allein würde schon locker reichen, 50-Watt-Halos zu ersetzen. Tatsächlich schafft dieser LED-Strahler aber laut Labor noch mehr.

Daten-Schummelei kann ich ausschließen

Green-Power-GU10-AufdruckAn dieser Stelle eine Klarstellung: „David Communication“ ist bekanntlich mein langjähriger Standard-Mess-Partner für alle Testberichte. Können Sie dann aber den Messprotokollen trauen, die diese Firma in meinem Auftrag für ihre eigenen Produkte ’rausgibt?

Ja, mit ziemlicher Sicherheit, wie vergangene Tests und auch jener hier nahelegen. Denn deren Lampen müssen das gleiche Labor-Procedere durchlaufen wie alle anderen. Ein nachträgliches „Aufhübschen“ der dort ermittelten Daten wäre hochgradig unehrenhaft und rufschädigend – sowohl für „David Communication“ bzw. „Green Power“ als auch für mein Blog.

Hauptlichtkegel etwas enger als angegeben

Und siehe da: Auch dieses Mal weichen die – laut meinen Vorgaben erst nach zwei Stunden Dauerbetrieb – ermittelten Laborwerte teils von den Prospektdaten ab. So liegt der Halbwertswinkel nur bei gemessenen knapp 52 statt bei 60 Grad (pdf-Download der Lichtverteilungskurve). In meinem Leuchtbild sehen Sie allerdings, dass die Hell-Dunkel-Grenze am Rand dieses Hauptkegels relativ weich verläuft – sehr ähnlich der Halogenstrahler-Charakteristik:

Green-Power-GU10-Leuchtbild

Erreicht wird das durch ein COB-LED-Modul inmitten eines multi-facettierten Reflektors (MR16) unter einer Abdeckscheibe mit zentraler Bienenwaben-Linse (siehe Fotos ganz oben). Alternativ gibt es den Strahler auch in einer technisch sonst gleichen Variante mit nur ca. 30 Grad Abstrahlwinkel.

Etwas mehr Lumen als angegeben

Green-Power-GU10-LabelUlbricht-Kugel und Goniophotometer sammelten beim Testmodell insgesamt knapp 454 Lumen Lichtstrom ein, davon 375 Lumen innerhalb von 90 Grad (pdf-Download des Messprotokolls). Das übertrifft die Nennwerte leicht und deckt sich mit meinem subjektiven Eindruck einer kräftigen Helligkeit. Die lotrechte Reichweite ist trotz der etwas breiteren Abstrahlung nicht geringer als die eines 50-W-Halos und das offizielle EU-Effizienzlabel A+ (Bild rechts) ist natürlich ebenfalls gerechtfertigt.

Heißt „mehr Lumen“ auch „mehr Stromverbrauch“? Nein, im Gegenteil: In meiner offenen, hängenden Testfassung mit direktem Stromanschluss (ohne Dimmer) zeigte mein „ELV Energy Master“-Amateur-Messgerät nach zwei Stunden „Einschwingen“ nur 5,8 Watt bei einem elektrischen Leistungsfaktor von 0,72 (Profi-Labor: 6,1 W, Faktor 0,7). Dabei stieg die höchste Gehäusetemperatur oben in Sockelnähe laut Infrarot-Thermofühler auf moderate 56 Grad – unten am Lichtaustritt waren es maximal 33.

Am Schalter ist noch alles in Butter

An einem normalen Schalter gab es weniger als eine halbe Sekunde Leuchtverzögerung; störende Surrgeräusche konnte ich nicht hören. Meine etwas unzuverlässige „Flicker Tester“-App gab mit Index 0,0 und rund 6% Flimmerrate bei 100 Hertz weitgehende Entwarnung. Das Profi-Messgerät „FM LM“ von „David Communication“ verortete das maximale Flimmern bei ca. 187 Hertz – da waren es Index 0,006 und 2,8%. Bis hierhin sehr gut.

Wenn Sie jetzt aber glauben, dass der „Green Power“-Strahler deshalb uneingeschränkt auch flimmersensiblen Naturen empfohlen werden kann, haben Sie sich zu früh gefreut. Denn weiter unten werden Sie noch lesen, dass beim Dimmer-Betrieb leider ein paar unschöne Effekte auftreten können.

Überzeugende Lichtfarbe und Farbwiedergabe

Kümmern wir uns aber erstmal um die Schokoladenseiten dieser LED-Lampe: Lichtfarbe und -qualität. Die gemessene Farbtemperatur liegt mit „warmweißen“ 2713 Kelvin schon mal fast genau auf dem Nennwert. Subjektiv wirkt sie etwas neutraler, nicht ganz so „warm“ wie das Licht einer Halogenlampe, dennoch nicht unangenehm.

Das Spektraldiagramm mit der Strahlungsverteilung in Milliwatt pro Nanometer Wellenlänge zeigt uns eine deutliche Blau-Spitze links, einen relativ gleichmäßigen Anstieg bis zum „Color Peak“ bei hellroten 634 nm sowie eine bis jenseits von 800 nm nach rechts reichende Flanke in Richtung Tiefrot:

Green-Power-GU10-Spektrum

Das sind gute Voraussetzungen für eine anständige Rot-Wiedergabe – normalerweise eine Stärke von Halogenstrahlern und gleichzeitig die größte Achillesferse von LED-Licht. Bei meinem Standard-Farbtreuemotiv mit einer sattroten Ducati und einer tiefblauen Yamaha im Kleinformat auf weißem Untergrund (Weißabgleich „Tageslicht“, ohne Nachbearbeitung) gibt sich die „Green Power“ tatsächlich kaum eine Blöße:

Green-Power-GU10-Farbtreue

Beide Hauptfarben sind gut erkennbar und saufen nicht ins Ungefähre ab; der weiße Untergrund und die schwarzen Modellteile werden etwas weniger orange eingefärbt, als es „warmweiße“ LED-Lampen sonst gerne tun. Störende Blau-, Rosa- oder Grünstiche gibt es hier genau so wenig wie irritierende Multi-Schatten – für den klar begrenzten Schattenwurf sorgt das zentrale LED-Array. Damit freunden sich auch hartnäckige Halogen-Fans an, spätestens nach kurzer Umgewöhnungszeit.

Die Labordaten dazu: „Allgemeiner Farbwiedergabeindex“ Ra 93,2, außerdem sehr gute 72,8 für den schwierigsten Zusatz-Messwert R9 („Rot gesättigt“) sowie 78,5 für R12 („Blau gesättigt“) und 94,3 für R13 („Hautfarbe Rosa“). So können auch sehr anspruchsvolle, sensible Beleuchtungsaufgaben souverän gemeistert werden – wenn es beispielsweise um Kosmetik, Kulinarisches oder Künstlerisches geht.

Am Dimmer kommt das Sensibelchen ‘raus

Die harzigste Teil beim Test von dimmbaren LED-Lampen sind fast immer die Regel-Versuche mit verschiedenen Dimmer-Modellen und -Konstellationen: Langwierig, aufwendig und häufig ohne zufriedenstellende Resultate. Da bildet der „Green Power“-Strahler keine Ausnahme. Um es kurz zu machen: „LED1x6S10LD“ mag als Solist keine Dimmer mit zu hoher Mindestlast (über 20 Watt) und hat Probleme mit Phasenanschnittdimmern – bei denen hilft auch eine Justierschraube wenig.

Wenn’s blöd läuft, kriegen Sie nur einen sehr kleinen, flackerfrei nutzbaren Dimmer-Regelweg (innerhalb dessen Sie immerhin zwischen ca. 10 und 100% der Maximalhelligkeit regeln können), dazu ein bis rund 30 cm Distanz hörbares Surren aus Lampe und Dimmer sowie Flimmerwerte (je nach Einstellung, Justage und Dimmprinzip; gemessen mit der „Flicker Tester“-App) bis zu Index 0,2 und 54% Rate bei einer Bezugsfrequenz von 100 Hertz. Das nehmen auch optisch normal veranlagte Menschen mit bloßem Auge wahr; geht also gar nicht.

Im besten Fall klappt’s ganz gut

Im Idealfall verwenden Sie einen justierbaren Phasenabschnittdimmer mit geringer Mindestlast und mehrere dimmbare LED-Lampen im selben Stromkreis. Dann können Sie fast den gesamten Dimmerweg nutzen und kriegen eine ruckel- und flackerfreie Regelspanne von 100% bis hinunter zur fast völligen Dunkelheit. Ein Surren der Strahler hören Sie in stiller Umgebung bis maximal etwa 15 cm Entfernung; der Dimmer selbst bleibt in der Regel komplett still.

Die Einschaltverzögerung verlängert sich allerdings bei dunkleren Voreinstellungen: Der Strahler „fadet“ dann in etwas mehr als einer halben Sekunde bis zur gewählten Helligkeit hoch. Vorsicht! Wenn der Dimmer zuvor auf „sehr dunkel“ gestellt war, kann die Lampe beim Wiedereinschalten eventuell komplett aus bleiben!

Völlig flimmerfrei wird’s allerdings auch mit der Idealkombination nicht: Vor allem bei mittlerer Dimmerstellung meldete die „Flicker Tester“-App noch Index 0,1 und 28% Rate; bei Volllast waren es Index 0,0 und rund 18%. Keine Bestwerte, aber für die allermeisten Augen wohl unauffällig. Mein Kamera-Display zeigte jedenfalls kein Flimmern und keine verräterischen „Rolling Shutter“-Streifen. (Update 24.08.: Welche Dimmermodelle „Green Power“ empfiehlt bzw. mit dem Strahler getestet hat, sehen Sie in dieser Kompatibilitätsliste.)

Mein Testurteil:

Chapeau erstmal an „Green Power“, das sich als einziges Unternehmen meinen aktuellen Testvorgaben gestellt hat (mal abgesehen von Produkten anderer Hersteller in diesem Segment, die hier schon früher mal auf dem Prüfstand waren). Tatsächlich erfüllen die „LED1x6S10LD“-Strahler die meisten Erwartungen, die man als anspruchsvoller Kunde an die stromsparenden Green-Power-GU10-ausNachfolger der ab September in der EU auslaufenden GU10-Halogenspots (siehe ausführliche Erklärung unten) haben kann.

Lichtfarbe, Farbwiedergabe (Ra >93!), Abstrahlcharakteristik, Helligkeit, Effizienz, Nennlebensdauer, Verarbeitung und Passform sind sehr gut. Beim Betrieb an einem dimmerlosen Schalter gibt’s nichts zu meckern: So gut wie flimmerfrei, kein Surren, kurze Einschaltverzögerung. Bis hierher reden wir von Profi-Qualität.

Leider stellt der „Green Power“-Strahler jedoch besondere Anforderungen an die Dimmer-Kompatibilität. Da muss wirklich alles passen (Mindestlast, Justage, Dimmprinzip), wenn eine flimmer- und geräuscharme Regelung möglich sein soll. Gerade hier würde ich heutzutage bei einer offiziell dimmbaren LED-Lampe für 19,95 Euro deutlich mehr Toleranz erwarten; andere Hersteller schaffen das sogar für weniger Geld.

Normalerweise wären die Testlampen klare Vier-Sterne-Kandidaten auf meiner bis Fünf reichenden, strengen LED-Bewertungsskala. So aber muss ich einen halben Stern abziehen und es bleiben noch
LED-Stern halbdreieinhalb Sterne.

(Offenlegung: Die beiden Teststrahler wurden gratis von meinem Blog-Kooperationspartner „David Communication“ zur Verfügung gestellt und bleiben zum Dauertest bei mir.)

Was soll ab 1. September vom Markt verschwinden?

Laut der dritten Stufe der EU-Verordnung 1194/2012 zum Produktbereich „konventionelle Lampen“ dürfen diese Glüh- und Halogenlampentypen mit gerichtetem Licht ab 1.9.2016 nicht mehr „in Verkehr gebracht“ werden:

  • 230-Volt-Lampen mit Reflektor (R39/50/63/80, meistens mit E14- und E27-Sockeln) sowie Halogenlampen mit Reflektor und GU10-Sockel (auch Spots genannt)
  • 12-V-Halogenlampen mit Reflektor (etwa mit GU5.3- oder GU4-Sockeln), einem Energieeffizienzindex (EEI) über 0,95 und/oder weniger als 4000 Leuchtstunden mittlerer Lebensdauer
  • Alle PAR16/20/30/38-Lampen

Lampen, die bis Ende August 2016 „in Verkehr gebracht“ wurden, dürfen vom Handel weiterhin zeitlich unbegrenzt verkauft werden. Damit sind also Lagerbestände gemeint und nicht ab 1.9.2016 neu in die EU importierte oder hier frisch produzierte und über den Großhandel vertriebene Leuchtmittel.

Wie aber die immer noch problemlose Verfügbarkeit der schon seit vielen Jahren von EU-Verboten betroffenen Glühlampen mit 100 oder 60 Watt zeigt, werden Sie solche ineffizienten Leuchtmittel mit Richtwirkung noch sehr lange in den Verkaufsregalen und Online-Shops der EU finden. Ein „Verkaufsverbot“, wie es auch dieses Jahr mal wieder von vielen Medien herbeiphantasiert wird, gibt es nicht und hat es auch nie gegeben.

Rundstrahlende Halos haben bis 1.9.2018 Galgenfrist

Halogenlampen-EU-neuDie meisten Halogenlampen mit ungebündeltem Licht dürfen wegen der Verschiebung eines geplanten Verbots noch bis zum 1. September 2018 „in Verkehr gebracht“ werden – das sind vor allem Modelle mit E27- und E14-Sockeln. Für rundstrahlende G9-, G4- und R7s-Halos gibt es bisher noch eine unbegrenzte Ausnahmeerlaubnis (EU-Grafik rechts), weil bei diesen Bauformen teils keine vergleichbar hellen LED-Äquivalente erhältlich sind.

Eine weitere aktuelle Regelung der EU-Änderungsverordnung 2015/1428 betrifft Leuchten, bei denen die Lichtquellen (in der Regel Retrofit-Lampen) nachträglich vom Verbraucher eingebaut werden können. Sie tritt ebenfalls bereits zum 1. September 2016 in Kraft und verlangt, dass die Leuchten generell problemlos mit Lampen mindestens der Energieeffizienzklasse A+ bestückbar sein müssen.

Demnach dürfen Leuchten nicht mehr „in Verkehr gebracht“ werden, wenn beispielsweise die Mindestlast des (meist nur für Halogenlampen vorgesehenen) Trafos/Vorschaltgeräts zu hoch für 12-Volt-LED-Lampen der Klasse A+ liegt, die Art der Stromversorgung bzw. der Fassungstyp nicht LED-kompatibel sind, oder wenn in der Leuchte nicht genug Platz für den Einbau eines effizienten Leuchtmittels ist. Einige LED-Bauformen sind bekanntlich deutlich größer als ihre Halogen-Vorbilder, was zahlreiche Leuchtenmodelle künftig disqualifizieren könnte.

Spezielle Regeln für Leuchten mit beiliegenden Retrofits

Schon seit 1. September 2015 gilt die Stufe 2 der Änderungsverordnung. Sie betrifft Leuchten, in denen bereits Leuchtmittel eingebaut sind oder der Packung beiliegen, die Sie selbst austauschen/einbauen können. Nach dieser Vorschrift mussten die Retrofits bereits in eine der beiden höchsten Energieklassen eingestuft sein, mit denen die Leuchte laut ihrem EU-Ökolabel kompatibel war.

Durch das Inkrafttreten der Stufe 3 müssen die beiliegenden/eingebauten Lampen nun ab September 2016 mindestens in der Effizienzklasse A sein (bei einer Leuchten-Kompatibilität bis A+). Somit können definitiv keine Halogenlampen mehr beigelegt werden, selbst wenn solche Leuchtmittel in der EU weiterhin separat „in Verkehr gebracht“ werden dürfen (etwa G9 oder R7s).

Mehr zum Thema:

Doppeltest: Neue GU10-LED-Spots von Philips mit „DimTone“ und Ra 90

Doppeltest: „Sunset Dimming“-Strahler von LEDON – flexibel und farbtreu

Blitztest (Teil 1): Wie gut sind die neuen MeLiTec-LED-Lampen bei Aldi Nord?

Im Test: Soraa-LED-Spots – extrem farbtreu, aber nicht perfekt

13 Gedanken zu „Im Test: GU10-LED-Strahler von „Green Power“ mit sehr hoher Farbtreue

  1. Ich schlage mich schon seit drei Jahren mit den GU10 herum, weil sie an sich ziemlich ideal für LEDs sind (Punktstrahler, klein).
    Was auffällt:
    Mit den hohen Leuchtstärken kommt man nicht voran. Schon vor zwei Jahren gabs etliche mt 400 lm von Osram, inszwischen ist der Großteil wieder 350 lm. Nur ein paar gehen über 500 lm.
    Es gibt kaum 120° Spots (mit 4000K schon fast gar nicht), die von Osram (2700K) wurden wegen Geräuschabsonderung wieder zurückgezogen und sind bzw. waren dann fast nur in der Schweiz erhältlich.
    Wenn man dimmen will, kommt man um Spots mit variabler Lichtfarbe (Sunset etc) nicht herum. Wenn sie bei 2700 oder 3000 K bleiben, sind sie eigentlich mM untauglich als Ersatz für dimmbare Halogen.
    Gerade bei den 4000 K-Spots würde ich mir endlich mal hellere als 350 lm wünschen und auch welche mit breiterem Abstrahlwinkel als 36°. Dimmbar müssen sie nicht sein, das wird bei 4000 K sowieso nix.
    Auch bei den 6500K-Spots könnte mal etwas Gas gegeben werden, derzeit gibts nur einen oder zwei von nicht-zweifelhaften Anbietern. Man kann sagen, 6500 K braucht man eh nicht, aber überm Schreibtisch ist sowas nicht unangenehm, habe einige im Einsatz (auch als Pflanzenlampe).

  2. Hallo Wolfgang,
    vielen Dank für deine interessanten und sehr informativen Tests – habe schon lange wieder auf einen neuen Beitrag von dir gewartet. Gibt es eigentlich einen bestimmten Grund, warum das letzte LED Schnäppchen nur auf myDealz gepostet wurde?
    Zwei grundsätzliche Fragen hätte ich auch noch an dich:
    1. Warum eigentlich keine Tests von LED Streifen? Ist dir der Markt noch zu chaotisch und kurzlebig um sinnvolle Vergleiche ziehen zu können? Also falls du mal über LED-Bänder stolperst, die deinen Ansprüchen entsprechen, würde ich mich sehr über einen Test freuen. Gerade im Vergleich zu deinen Retrofit-Tests wäre das sicher spannend.
    2. Hattest du schon mal E27 Lampen mit 12V oder 24V Betriebsspannung (CV) in der Hand? Ich wurde durch ein Forum auf diese Möglichkeit hingewiesen und finde die Idee eigentlich sehr gut. Es wäre doch sinnvoller, einen großen, hochqualitativen Trafo zu verwenden, als zig kleine, welche in eine E27 Fassung passen müssen. Oder wie siehst du das?

    Viele Grüße,
    Peter

    • Das Blog-Telegramm mit aktuellen Sonderangeboten und Meldungen hat noch Sommerpause (steht dort ja auch). LED-Streifen sind aus technischen Gründen für mich schwierig bis überhaupt nicht zu messen (Stromversorgung innerhalb und zu geringe Größe der verfügbaren Ulbricht-Kugel sowie des Goniophotometers). E27-Sockel sind im Consumerbereich bis auf wenige Ausnahmen für 230-Volt-Lampen gedacht, weil sonst die Verwechslungsgefahr für Laien zu groß wäre.

      • Schade bezüglich der LED-Streifen. Bei den E27-Sockeln ist die einfachste Antwort wiedermal die Beste. Das erklärt auch, warum die E27-24V Leuchtmittel meist als Industrieleuchtmittel gekennzeichnet waren. Dem _normalen_ Supermarkt und Baumarktkunden ist eine Differenzierung nach Spannung nicht zumutbar bzw. würde doch zu hohen Risiken führen.

      • Bei LED-Lichtbändern verwenden wir häufig auch eine Mini-Ulbrichtkugel für die Einzeldioden-messung. Die Bandbreite bezüglich der Produktqualität ist bei LED-Lichtbändern besonders groß. Oft werden die Dioden leider auch zu hoch angesteuert. Beim Einsatz von LED-Lichtbändern im Akkubetrieb sind aufgrund der erhöhten Ladeschlussspannungen die „reinen“ 12V-Bänder nicht zu empfehlen. Für das Wohnmobil oder das Boot werden spezielle LED-Bänder oder eine Spannungsstabilisierung benötigt. Qualitätsunterschiede gibt es auch beim Trägermaterial, dem Kleberücken und der Vergussmasse, wenn eine erhöhte IP-Schutzklasse benötigt wird.

  3. Wir haben auch etliche GU10 50W in der Wohnung und noch keinen wirklichen Ersatz gefunden, zumal wir sie nicht nur als Spot, sondern als Rundumstrahler verwenden (je 3 GU10 pro Lampe). Letzendlich haben wir den Kompromiss gewählt: 1 Philips für die Farbtreu Ra>90 und kleinen Abstrahlwinkel und 2 Isolicht (Händler aus Österreich) für die Leuchtstärke über 450 lumen mit Ra=83 2700K pro Lampe. Die Dimmbarkeit dürfte aber ein Problem darstellen. Die Technik scheint noch nicht reif für die kleinen Sockel, sonst gäbe es mehr Angebote gerade bei Premiummarken.

  4. Nun habe ich mal den Strahler LED1x6S10LD von Green Power LED mit seinem hohen Ra-Wert und niedrigem SDCM-Wert beäugt, aber wie immer im Rahmen meiner Messmöglichkeiten das Lichtflimmern und neuerdings das Dimmprofil vermessen und bewertet.
    Das Lichtflimmern ist ungedimmt mit einem CFD<1% als flimmerfrei zu betrachten, auch ein Flicker von 20% nach IES: RP-16-10 (so misst das „FM LM“) stört bei gemessenen 28kHz nicht.
    Gedimmt liegt der CFD mit max. 12% (bei 70%-Dimmung, CFD=10% bei 25%-Dimmung) im durchaus akzeptablen Bereich, nur knapp über dem der Glühbirne. Auch hier gilt, dass ein Flicker von 56% bei sehr hohen Frequenzen nicht stört, wahrnehmen lässt sich das nicht. Leider differenziert das „Profi-Messgerät FM LM“ diese Unterschiede nicht, so dass es dort zu einem falschen Negativ-Urteil kommt. Insofern ist der CFD deutlich professioneller.
    Weniger gut ist das Dimmprofil, welches ich neuerdings bei dimmbaren Leuchtmitteln mit einem prozessorgesteuerten Spezialdimmer (Vollkreis und völlig lastunabhängig) vermesse.
    Hier beschränkt sich der Aktionsradius auf nur ca. nichtlineare 30% des Dimmerdrehbereichs um eine Helligkeit von 10% bis 90% einzustellen (20% linearer Teil für 20% bis 80% Helligkeit).
    Im Vergleich dazu liegt die Glühbirne bei 45% und linear. Man hat also das Gefühl die ganze Helligkeit in nur einem kleinen Drehbereich des Dimmers verändern zu können. Dies gilt sowohl für Phasenanschnitt- als auch für Phasenabschnittdimmer.
    Fazit: Keine Probleme beim Flimmer, dafür aber beim Dimmer.

    • Danke für die Messungen, Peter! In Sachen Flimmern gibt’s aber ein kleines Missverständnis: Die Werte an verschiedenen Dimmern hat nicht David Communication mit dem FM LM gemessen, sondern ich mit der „Flicker Tester App“ bei der üblichen Bezugsfrequenz von 100 Hertz (wie bei jedem meiner Tests mit dimmbaren LED-Lampen). Um das zu verdeutlichen, habe ich den Text oben entsprechend ergänzt.

      Dass es keine Flimmerprobleme an haushaltsüblichen Dimmern geben soll, würde ich sehr stark bezweifeln – teils konnte ich die ja schon mit bloßem Auge sehen. Versuche mit einem „prozessorgesteuerten Spezialdimmer“ dürften diese bei ungünstigen Umständen auftretenden Effekte nicht vollständig simulieren können.

      • Der Spezialdimmer erzeugt das Signal, wie es ein Phasenan-/abschnittdimmer idealerweise tun sollte, also ein echtes Referenzsignal. Die tatsächliche Realisierung der (Haushalts)Dimmer im Markt ist dagegen so vielfältig wie es unterschiedliche Produkte gibt. Es ist quasi unmöglich alle Dimmer zu berücksichtigen. Daher gibt’s ja auch die Dimmer-Empfehlungslisten zum Leuchtmittel.
        Wie hoch liegt denn die Flimmerfrequenz der so gut wahrnehmbaren Lichtschwankungen bei dem verwendeten Dimmer (der verlinkte T46.03?), oder ist es eher ein Flackern (also sehr niedrige Frequenz)? Angesichts des steilen Dimmprofils kann es tatsächlich sein, dass Helligkeitsschwankungen wahrnehmbar sind, denn ein hustender Floh (oder jede andere kleine Störung im Netz oder der Dimmerelektronik selbst) kann bei dieser steilen Dimmprofilkurve durchaus eine Schwankung verursachen.

        • Es geht vor allem um diesen Jung-Phasenanschnittdimmer. Je nach Justage und Dimmereinstellung gibt es dort beides: Niederfrequentes Flackern (liegt wohl unter 10 Hertz) und mittelfrequentes Flimmern um die 100 Hertz (wie von der App gemessen – mit der üblichen Vorsicht zu genießen).

          Auf der Online-Produktseite der Lampe wird zwar was von „*kompatible Dimmer im Downloadbereich“ erzählt – da ist aber leider nichts direkt verlinkt und bei eigener Website-Suche hatte ich dort auch keine Liste gefunden. Mein entsprechender Hinweis an David vom 3.8. blieb bisher folgenlos.

          • Mein Bauchgefühl traut dem Braten erst, wenn Du vielleicht noch einen Versuch durchführst: Schalte dem Dimmer bitte eine 40…60W-Glühlampe parallel, um sicher zu stellen, dass er wirklich korrekt arbeitet. Verstecke sie, um den optischen Eindruck des LED-Leuchtmittels nicht zu beeinflussen. So habe ich immer gearbeitet, als ich den Spezialdimmer noch nicht besaß, und ich tat sehr gut daran.
            Wie sieht dann das Ergebnis aus? Danke.

  5. @Lichtpeter: Mit parallel geschalteter 40-Watt-Glühlampe gibt’s – eigentlich erwartbar – eine leichte Verbesserung. Zur Erklärung für die Nicht-Fachleute: So kommt man sicher über die Mindestlast des Dimmers (20 Watt) – hatte ich oben ja schon als sensibles Kriterium angesprochen.

    Maximales Flimmern bei etwa 50% Helligkeit: Index 0,1, ca. 60% Rate bei 100 Hz; Digicam zeigt „Rolling Shutter“-Streifen. Bei sehr dunkler Einstellung geht’s runter auf Index 0,0 und ca. 14%; bei hellster Einstellung Index 0,0 und zwischen 30 und 65% (Anzeige schwankt und zeigt starke Streifen im Bild, Momentaufnahme unten):

    Green-Power-GU10 mit Jung-Dimmer voll

    Der nutzbare Dimmer-Reglerweg erweitert sich bei optimaler Justage ein wenig – auf etwas mehr als die Hälfte des Drehbereichs (von unten her, oben herum ändert sich nicht mehr viel) – flackerfrei ist die Lampe zwischen ca. 5% und 100% der Maximalhelligkeit regelbar.

    Das gilt übrigens auch für die Dauertest-Situation, bei der die zwei Testlampen zusammen mit zehn weiteren LED-Strahlern von einem justierbaren Phasenabschnittdimmer geregelt werden. Dort ist der nutzbare Dimmerweg ebenfalls merklich geringer als bei den meisten Lampen anderer Hersteller. Bei den Surrgeräuschen gibt es durch die wesentlich höhere Dimmerlast insgesamt keine merkliche Verbesserung.

    Bei zu niedriger Schwellwert-Justage am Dimmer kann zwar bis zur fast völligen Dunkelheit geregelt werden, dann tritt jedoch wieder das niederfrequente, deutlich sichtbare Flackern auf – im Prinzip also das selbe Verhalten wie ohne die zusätzliche Glühlampe.

    Und nochmal zu Deinem Hinweis von oben:

    „Daher gibt’s ja auch die Dimmer-Empfehlungslisten zum Leuchtmittel.“

    Wo soll eine solche Liste für den Strahler sein? Ich habe keine gefunden.

  6. Die Kompatibilitätsliste hatte sich hier versteckt. Die mir vor 10 Tagen zugesagte Verlinkung der Kompatibilitätsliste bei jedem dimmbaren Leuchtmittel hat Green Power nun umgesetzt.

    (Link auf pdf-File mit der kompletten Liste geändert – auf der verlinkten html-Seite war nur ein Ausschnitt daraus zu sehen./d. Red.)

Kommentare sind geschlossen.