Schweizer Studie: Keine Blaulicht-Gefahr bei üblichen LED-Leuchtmitteln

Eine von Schweizer Bundesbehörden veröffentlichte Studie soll zeigen, dass vom Blaulicht-Anteil handelsüblicher LED-Leuchtmittel normalerweise keine Gesundheits-Gefahr ausgeht. Bei „sachkundiger Verwendung“ seien sie auch „für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder oder Personen, die sehr klare, keine oder künstliche Augenlinsen haben“ unbedenklich. Ob jedoch die teils hohen Flimmerwerte ein Risikofaktor seien, lasse sich noch nicht beurteilen.

hue-Go-blau-Carus-lookatme
Laut den Schweizer Bundesbehörden gesundheitlich unbedenklich, unabhängig von der Farbtemperatur: Handelsübliche LED-Lampen und -Leuchten des Modelljahrgangs 2015 – hier als willkürlich von mir gewählte Beispiele die farbsteuerbare „hue Go“-Leuchte von Philips (links) und die „warmweiß“ leuchtende „lookatme“-Lampe von Carus (rechts). Die Studie verrät leider nicht, welche 36 Fabrikate genau in der Stichprobe landeten. (Fotos: W. Messer)

Hier im Blog wurde ja schon mehrfach über den Blauanteil von LED-Licht und eventuelle Gefahren für die Augen durch „Blue Hazard“ diskutiert. Verursacht wird die teils herrschende Angst um die Unversehrtheit der Netzhaut (Stichwort: „Photoretinitis“) durch die meistangewandte Methode zur Erzeugung von weiß erscheinendem Halbleiter-Licht: Ursprünglich rein blau oder violett leuchtende Chips werden mit einer gelben „Phosphor“-Konversionsschicht überzogen, die je nach gewünschter Farbtemperatur mehr oder weniger Blauanteile durchlässt.

Entsprechende Spektraldiagramme (Milliwatt Strahlungsenergie pro Nanometer Wellenlänge) sehen beispielsweise so aus wie bei einer umschaltbaren LEDON-„Dual Color“-Lampe, die sowohl mit ca. 2700 Kelvin „warmweiß“, als auch mit gut 3900 K „neutralweiß“ leuchten kann:

LEDON-Dual-Color-Spektrum-3900-2700

Bei der „kälteren“ Farbtemperatur ist auch die markante Blau-Spitze links deutlich höher. Aber ist sowas schon gefährlich? Normalerweise nein; schon gar nicht bei rundstrahlenden „Birnen“ mit matten Hauben wie der LEDON-Lampe, die eine viel geringere maximale Lichtstärke erzielt als LED-Strahler mit sehr engem Halbwertswinkel. Denn bei der Beurteilung eines Netzhaut-Risikos durch LED-Licht kommt es nicht auf Leistung (in Watt), Gesamt-Lichtstrom (in Lumen) oder die Farbtemperatur an, sondern vor allem auf Candela, Augenabstand und Dauer der direkten Bestrahlung.

UV-Strahlung bei LED-Lampen? Fehlanzeige!

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) hat dazu im Auftrag der Schweizer Bundesämter für Gesundheit und Energie im vergangenen Jahr in einer Stichprobe offenbar 36 handelsübliche LED-Lampen und -Leuchten untersucht sowie eigene Messungen und fremde Publikationen in einer Studie zusammengefasst (pdf-Download).

Die gute Nachricht zuerst: Die für die Augen besonders gefährliche, energiereiche ultraviolette Strahlung (unterhalb etwa 380 Nanometer, siehe im Spektraldiagramm oben links) kriegen Sie hier höchstens in marginalen Dosierungen, um ein Vielfaches schwächer als alle Grenzwerte.

Vier Gruppen für künstliches Licht

Die in weiten Teilen der Welt relevante IEC-Norm 62471 berücksichtigt allerdings nicht nur UV-Strahlung, sondern auch die (bei normalen LED-Leuchtmitteln nicht vorhandenen) Infrarot-Anteile sowie sichtbares blaues Licht (ergänzt durch den technischen Bericht IEC TR 62778), das ebenfalls die Netzhaut schädigen kann, und teilt Beleuchtungsprodukte in entsprechende Gefährdungsgruppen ein:

  • Freie Gruppe: Kein Risiko auch bei sehr langer Bestrahlungsdauer
  • Risikogruppe 1: Geringes Risiko – zwischen 100 und 10.000 Sekunden direkter Exposition ohne Risiko einsetzbar
  • Risikogruppe 2: Mittleres Risiko – zwischen 0,25 und 100 Sekunden gefahrlose Bestrahlung
  • Risikogruppe 3: Hohes Risiko – auch bei sehr kurzer Exposition riskant

Extrem geringer Messabstand

Das Schweizer Institut arbeitete mit schärferen Bedingungen, als sie die IEC-Norm vorschreibt, und reduzierte den Messabstand generell auf nur 20 bzw. 10 cm, um auch die ungünstigsten denkbaren Situationen abzubilden – beispielsweise, wenn Kinder direkt bei einer bodennahen Leuchte spielen. Dennoch gab’s anschließend weitgehende Entwarnung: Die meisten LED-Leuchtmittel (darunter alle Röhren und glühlampenförmigen Rundstrahler) könnten der freien Gruppe  oder Gruppe 1 zugeordnet werden.

Vor allem bei richtstrahlenden Lampen und Leuchten (Spots bzw. Reflektorstrahler) oder augennah positionierten Tischleuchten sei eine „Blue Light Hazard“-Gefahr ab ca. zwei Minuten möglich – lediglich bei einem Produkt schon ab 90 Sekunden (Gruppe 2).

Verbatim-GU5.3-DC-an
Richtstrahlende Reflektor-LED-Lampen wie dieser Verbatim-GU5.3-Spot sind potenziell riskanter als rundstrahlende „Birnen“ – wegen der erheblich höheren Lichtstärke.

„Kaltweiß“ nicht gefährlicher als „Warmweiß“

Zwei für mich besonders überraschende Erkenntnisse liefert die METAS-Studie außerdem:

  • Die gefahrlose Bestrahlungsdauer hängt systematisch weder von der Farbtemperatur noch von der Leistung des LED-Leuchtmittels ab. Also sind offenbar helle, „kaltweiße“ Lampen mit hohem Blauanteil prinzipiell nicht gefährlicher als „warmweiße“.
  • Bei besonders blaulichtempfindlichen Augen mit sehr klaren Linsen (vor allem bei Kindern sowie älteren Menschen, die bei einer Katarakt-OP eine Kunstlinse ohne Blaufilter eingesetzt bekamen) ist die risikolose Bestrahlungsdauer zwar tendenziell kürzer, aber gegenüber „normalen“ Augen nur mit sehr geringer Differenz.

Fazit der Forscher: Bei aktuellen LED-Leuchtmitteln sei nur dann Vorsicht geboten, wenn sie in extrem kurzer Distanz zum Auge verwendet werden. Sicherheitshalber solle man generell einen Abstand von mindestens 20 cm halten oder auf Produkte der „freien Gruppe“ zurückgreifen. Dazu gehören vor allem matte, glühlampen- oder röhrenförmige Retrofits, bei denen es frühestens ab 400, meist sogar erst ab 500 Minuten Dauerbestrahlung aus kurzer Distanz (das sind über acht Stunden!) ein Risiko für die Unversehrtheit der Netzhaut gebe.

Riskantere Leuchtmittel outen sich selbst

Die potenziell gefährlicheren Lampen und Leuchten können Sie normalerweise schon vor dem Kauf identifizieren: Laut IEC-Empfehlung sollten Produkte ab Gruppe 1 mit entsprechenden Informationen und Verwendungsvorgaben des Herstellers, ab Gruppe 2 zusätzlich mit Vorsichts- und Warnhinweisen auf der Verpackung bzw. einem Beipackzettel versehen sein.

Keine Aussage lässt die Schweizer Studie allerdings über eventuelle Langzeitwirkungen der Blaulichtanteile von LEDs zu – etwa auf die altersbedingte Trübung der Augenlinse („grauer Star“). Da diese jedoch weitaus geringer ausfallen als bei natürlichem Sonnenlicht, würde ich hier keine signifkante zusätzliche Gefahr erwarten.

Bis zu 100 Prozent Flimmern gemessen

Schlechter sieht es bei einer anderen Unart vieler LED-Leuchtmittel aus, dem hier ebenfalls schon öfter thematisierten Flimmern, für das es noch keinerlei gesetzliche Vorgaben, Grenzwerte oder Publizierungspflichten gibt. Die METAS-Studie konnte bei ihrem Produkt-Sample alle möglichen Flimmer-Raten zwischen 5 (sehr gut) und 100 Prozent (Elektroschrott) messen – unabhängig von Hersteller oder Bauform, tendenziell aber bei gedimmten Lampen stärker als bei ungedimmten bzw. nicht dimmbaren. Das deckt sich mit meinen Erfahrungen aus zahlreichen LED-Lampen-Tests.


Horizontale „Rolling Shutter“-Streifen in der Videoaufnahme einer Philips-„hue“-E27-LED-Lampe in „warmweißer“ Einstellung – ein klares Zeichen für starkes Flimmern. Wenn Sie keinen Film sehen, klicken Sie hier.

Je nach Frequenz und Intensität könne länger andauerndes Lichtflimmern schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie epileptische Anfälle (bei photosensitiver Epilepsie), Kopf- und Augenschmerzen, eingeschränkte Sehleistung oder nachlassende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit verursachen. Konkret sei dieses Risiko im Hinblick auf die LED-Technik jedoch noch nicht zu beurteilen, weil es dazu nur sehr wenige wissenschaftliche Erkenntnisse gebe.

Ohne optische Hilfsmittel – mit bloßem Auge – könnten die meisten Menschen jedenfalls Lichtschwankungen von bis zu 60 Hertz erkennen, einige auch das bei LED-Leuchmitteln häufig auftretende 100-Hertz-Flimmern. Außerdem detektiert die Netzhaut laut den Schweizer Forschern sogar Frequenzen bis 200 Hz, auch ohne unsere bewusste Wahrnehmung. Und was das alles auslösen kann, weiß noch niemand so genau.

Unfallgefahr durch Stroboskop-Effekt

Sicher ist: Durch Flimmerlicht verursachte Stroboskop-Effekte bei schnell bewegten Objekten sind eine hoch riskante Unfallgefahr, weil die exakte Position des Gegenstandes nicht zu jedem Zeitpunkt zu sehen ist. So was kann beispielsweise bei der Bedienung von Werkzeugen und Maschinen mit schweren beweglichen Teilen zu heftigen Verletzungen oder gar Katastrophen führen.

Nicht umsonst werben also immer mehr Hersteller mit ihren „flimmerfreien“ Produkten – das loben wir LED-Fans als zumindest vorsorgliche und sehr nützliche Maßnahme. Schließlich wäre es doch ziemlich dumm, ein beim Aspekt „Blaulicht“ offenbar weitgehend ungefährliches Produkt über die Hintertür „Flimmern“ doch noch mit einem potenziellen Gesundheitsrisiko zu belasten.

Mehr zum Thema:

Leuchten LEDs meistens blau und sind LED-Leuchten ökologisch bedenklich?

Gastbeitrag: Netzhaut-Risiko „blue hazard“ bei LED-Licht

„Silicon(e) Valley“: LEDs arbeiten mit Silikon und Silizium

Blog-Leserfrage (12): Warum flimmern manche LED-Lampen?

Die zehn zähsten Märchen und Mythen über Lampen und Leuchten

Schadet LED-Licht unseren Augen? (golem.de)

19 Gedanken zu „Schweizer Studie: Keine Blaulicht-Gefahr bei üblichen LED-Leuchtmitteln

  1. Schöner Beitrag, schöne Studie, schöne Ergebnisse.
    Also keine medizinischen Gründe gegen >=4000K.
    Dafür wird der Druck auf die FlimmerLEDs immer größer.

  2. Die genannten 200 Hz Flimmerschwelle sind deutlich zu tief gegriffen. Wir untersuchen das gerade an der TFH in Bochum. Bei entsprechender Beleuchtungssituation sind 600 Hz problemlos zu erkennen; es gibt Hinweise, dass das bis in den kHz-Bereich reichen kann. Besonders deutlich fällt Flimmern von kleinen Lichtpunkten in ansonsten dunkler Umgebung auf, also bei praktisch jedem PWM-gedimmten LED-Strip.

    • Ja, das erscheint mir nachvollziehbar. Vielleicht sollten Sie das mal direkt mit dem METAS (Kontakt) abklären, das diese 200 Hertz in den Raum geworfen hat.

    • Da interessiert mich der Versuchsaufbau näher. Gehöre selbst zu den eher flimmerempfindlicheren und habe hier einen 700PWM Dimmer an einem LED-Bar. Im Fächertest kann ich das Flimmern demonstrieren und bei manchen Kameras gibt es eine Schwebung. Aber mit bloßem Auge nehme ich nichts störendes wahr.

    • Ich finde die Recherchen der Schweizer BAG bezüglich des Lichtflimmerns recht mager und nicht sonderlich sachkundig. Hier wird z. B. das Wort „Flicker“ mit „Flimmern“ gleichgesetzt, was so aber nicht richtig ist. Flicker ist zwar die englische Übersetzung für die deutschen Worte flimmern oder flackern, aber unter Flicker im deutschen Sprachgebrauch (wenn auch aus dem Englischen rückübersetzt) versteht man laut Internationalem Elektrotechnischem Wörterbuch den subjektiven Eindruck von Leuchtdichteänderungen, was man als das Flackern des Lichtes bezeichnet, welches i. d. Regel durch Spannungsschwankungen im Mittelspannungsnetz der Stromversorgung (z. B. Einschalten eines Großverbrauchers) bei Lampen (Glühbirnen!) entsteht. Entsprechend wird der Flicker auch mit einem Flicker-Messgerät gemessen, welches zur Messung an die 3 Phasen des Stromversorgungsnetzes angeschlossen wird. Das hat mit optischem Lichtflimmern bedingt durch die Konstruktion des Leuchtmittels rein gar nichts zu tun. In der Studie müsste jedes einzelne Wort ‚Flicker‘ durch ‚Lichtflimmern‘ ersetzt werden, damit die Aussagen dort sinnvoll werden.

      Darüber hinaus wird nicht einmal die gültige Norm EN 12646 genannt, nach der Stroboskoplicht an Arbeitsplätzen als gefährlich eingestuft wird und dort nicht aufzutreten hat.

      Auch der Tipp mit der Digitalkamera funktioniert nur unter der Bedingung, dass die Bildfrequenz in etwa der Flimmerfrequenz, einem ganzzahligen Bruchteil dieser oder Vielfachem von dieser ist.

      Die BAG wäre wirklich besser nur beim Blaulicht geblieben, denn so ist das Ganze ja kaum ernst zu nehmen.

      • Kleine Korrektur: Es waren nicht die Recherchen der BAG, sondern jene der METAS im Auftrag der Schweizer Bundesämter für Gesundheit und Energie (also BAG und BFE).

          • Der Begriff Flicker begegnete mir im Deutschen Sprachraum zum ersten Mal im Zusammenhang mit unregelmäßigen Netzstörungen, welche von Elektroschmelzöfen beim Einschmelzen von Stahlschrott erzeugt werden. Damals gab es noch wesentlich mehr Stahlwerke in Deutschland.
            Da flimmern im Angelsächsischen Sprachraum mit Flicker übersetzt wird, verwendet das internationale Unternehmen Osram diesen Begriff wohl als Anglizismus. Und ich glaube nicht, daß sie das nochmals lernen. Warum auch?

          • Doch, das geht manchmal, wenn man die Osram-Presseleute darauf hinweist. Einfach die naechste Pressemitteilung abwarten, in der das mit dem Stadion-Flutlicht nochmal ausfuehrlicher kommt. 😉

          • Na klar kann man da anrufen, hab’s versucht, aber am Fr. Nachmittag geht halt nicht mehr viel. Am Mo. probier‘ ich’s nochmal und dann wird das in einem netten Gespräch geklärt.
            Allen ein schönes Wochenende…

  3. Naja, der Text war wohl schon im Durchlauf.
    Aber warum sollten sich ein internationaler Konzern an Kleinigkeiten der Deutschen Sprache aufhalten?

  4. Sehr geehrter Herr Wolfgang Messer,
    zuerst einmal vielen Dank für diese sehr lobenswerte und engagierte Internetseite, die ich seit geraumer Zeit verfolge und sehr begrüße und aus der ich viele interressante In-formationen schöpfen konnte.
    Als phlegmatischer Konsument ist es eigentlich nicht meine Art, unaufgefordert E-Mails zu verfassen, aber manchmal juckt es mich eben doch, auf die eine oder andere Merk-würdigkeit oder Falschangabe hinzuweisen.
    Bezüglich der Abstrahlcharakteristik der LED-Lampen gehen Sie immer sehr streng zu Gericht, was ich nicht grundsätzlich falsch finde. Es wäre aber sehr schön, wenn Sie auch einmal derertiges von Gühlampen – so zu sagen als „Referenz“ – daneben stellten, z.B. in „Birnen-“, „Kerzen-“ und „Röhrenform“, vielleicht auch sowohl als konventionelle „Birne“ und als „Halogen-Birne“. Nach meiner subjektiven Beurteilung gibt (gab) es auch bei denen etliche Modelle, die alles andere als eine „Kugelcharakteristik“ haben, oder wo auch der Aufdruck für entsprechenden Schattenwurf sorgt. Bauartbedingt gibt es natür-lich immer auch hier eine erhebliche Schattenwirkung durch die Fassung. Warum also die – fast als besessen wirkende – Verdammung, wenn keine „ideale Kugelform“ erreicht wird?
    Gerne würde ich einmal wissen, warum Sie als Sujet zur Beurteilung der Farbneutralität ein derart unkonventionelles Objekt wie zwei Modellmotorräder gewählt haben. Wohl kaum ein Leser kennt diese Modelle und hat somit hat niemand einen Bezug zu diesen Teilen. Hierdurch kann dann auch kein Leser einen Rückschluß auf die (subjektive) Farbneutralität ziehen. Erschwerend kommt hinzu, daß die Aufnahmen immer mit „Weiß-abgleich »Tageslicht«, ohne Nachbearbeitung“ erfolgen, obwohl (nahezu) alle Leuchtmit-tel warmweißes Licht abgeben (sollen). Währe da nicht die Einstellung „Glühlampe“ oder (besser) „2.700K“ (oder ein anderer fester Wert in diesem Bereich) sinnvoller? Wäre nicht auch die Verwendung einer standardisierten Farbkarte wie „SpyderCHECKR®“ die bessere Wahl? — Als Ergänzung möchte ich noch vorschlagen, immer auch ein glei-ches Bild mit reiner Glühlampenbeleuchtung (gleicher Helligkeit) als „Standard“ direkt daneben zu stellen.
    Es mag vielleicht als ziemlich besserwisserisch klingen aber das Wort „richtstrahlend“ im Beitrag „Schweizer Studie: Keine Blaulicht-Gefahr bei üblichen LED-Leuchtmitteln“ ist im Standarddeutsch (früher Hochdeutsch) nicht existent. Korrekt wäre wohl die Bezeich-nung „gerichtet strahlend“, aber das sind natürlich nur „Peanuts“.
    In vorliegendem Beitrag „Schweizer Studie: Keine Blaulicht-Gefahr bei üblichen LED-Leuchtmitteln“ schreiben Sie (wie bereits in früheren Artikeln) von „Rolling Shutter“ (noch dazu mit diesem Link), ohne aber selbst einmal zur Kenntnis zu nehmen, daß dort steht: „…ist ein Lagefehler, der bei Fotos oder Videoaufnahmen von bewegten Objekten auf-treten kann.…“, aber nur bei Kameras mit Schlitzverschluß oder in Verbindung mit Sen-soren, bei denen das Auslesen des Bildes zeilen- oder spaltenweise erfolgt. Dieser Be-griff erscheint mir also für das zu beschreibende Phänomen als nicht korrekt verwendet, da es sich hier nicht um einen Lagefehler handelt (wie auch aus den dort beigefügten Bildern ersichtlich ist). Dabei hängt die zu beobachtende Helligkeitsschwankung natürlich auch von dem dynamischen Verhältnis dieser beiden (nicht synchron ablaufenden) Vor-gänge ab. Vermutlich handelt es sich dabei eher um Alias-Effekte, die aus der Flimmer-frequenz der Lichtquelle und der Bildwechsel-Geschwindigkeit (Bildrate) beim Vorgang des Filmens resultieren.
    Wie grenzen Sie Ihr „Flimmern“ und Ihr „Flackern“ von Ihrem „Rolling Shutter-Effekt“ ab bzw. wie differenzieren Sie da? Was bitte bedeutet „Bis zu 100 Prozent Flimmern ge-messen“ und was bedeutet dann praktisch z.B. „10% Flimmern“? Ich habe auch noch nicht verstanden, inwiefern Ihre Messungen objektive Ergebnisse repräsentieren und wie Sie diese bewerten, zumal es doch „keinerlei gesetzliche Vorgaben, Grenzwerte oder Publizierungspflichten“ gibt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die „Flimmergrenze“ bei Menschen von verschiedenen Parametern abhängen. Im Wesentlichen sind das die Farbe, absolute Helligkeit, Größe der Lichtquelle, Adaptions-zeit, zentrales und periphäres Sehfeld [earlycinema]. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, daß Ereignisse mit einer Flimmerfrequenz von über 80Hz immer als „quasi flimmerfrei“ angesehen werden, spätesten oberhalb 200Hz absolut für alle. Welche „Flimmerfrequenzen“ haben Sie denn ermittelt? Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, daß die eingesetzten AC-DC-Wandler tatsächlich Ausgangsfrequenzen von deutlich un-ter 100Hz generieren, ich würde eher von mehreren 10kHz ausgehen, so wie bei Stec-kernetzteilen, schon allein wegen der Notwendigkeit, kleinste Trafovolumina einsetzen zu müssen (woraus hohe Wandlerfrequenzen resultieren). Die von Ihnen angebotenen „Flimmer-Filme“ zeigen vermutlich lediglich Alias-Effekte. Haben Sie’s mal mit einer Fo-todiode und einem Oszilloskop versucht? Aber daß den aktuellen Leuchtmitteln „…durch Flimmerlicht verursachte Stroboskop-Effekte bei schnell bewegten Objekten … eine hoch riskante Unfallgefahr…“ (Quelle?) darstellen, halte ich bei f>80Hz für „an den Haa-ren herbeigezogen“ und falsch. – Übrigens: Über Nutzerbeschwerden bzgl. Flimmern bei „Glühobst“ ist mir nichts bekannt, obwohl dort – insbesondere bei Glühlampen geringer Leistung – objektiv erhebliches Flimmern auftritt. Wie stellen sich denn da die Prozent-zahlen beim Flimmern dar?
    In verschiedenen früheren Beiträgen (zuletzt wohl in LED-Fadenlampen bei Aldi) nann-ten Sie die Richtcharakteristik bestimmter Leuchtmittel „Hyperniere“. Aber ein Hypercar-dioid zeichnet sich (ebenso wie eine „Superniere“) gerade dadurch aus, daß er bei 180° eine deutlich kleinere – nennen wir es – Neben- oder besser „Rückkeule“ hat (aber das muß ich Ihnen als tonstudio-affinen Menschen doch nicht erklären), und gerade diese ist bei dem (wie ich immer wieder finde, wenig aussagestarkem) „Leuchtbild“ (vor Holzpa-neel-Wand?) des vorliegenden Objektes nicht vorhanden. Das zeigt sich auch (viel deut-licher erkennbar) in dem beigefügten Polardiagramm (siehe pdf-Download), wobei ich davon ausgehe, daß die Spitze der „Glashaube“ bei 0° liegt. Eine „Nierencharakteristik“ kann ich dort überhaupt nicht erkennen. Vielmehr würde ich hier von einer (leicht asym-metrischen) „Achter-Charakteristik“ sprechen, wobei die leichte Unsymmetrie sicherlich der relativen Lage der „Leuchtfäden“ zur Fassungsachse geschuldet ist und bei – ein wenig um die Achse – gedrehtem Leuchtmittel wiederum anders ausschauen wird. — Entsprechendes gilt bei Dimmbare vosLED-Fadenlampe, E27-LED-Fadenlampe von Os-ram usw., wobei bei Neue 7-Watt-Philips-LED-Lampe weder das Eine noch das Andere eine überzeugende Beschreibung darstellt, währen bei „GLOWdim“-LED-Lampen oder LEDON-E27 auch ich eine Nierenform erkennen kann. – Aber was bitte soll ich unter „ausgeprägte Schmetterlingsflügel-Charakteristik“ verstehen, wenn doch Schmetterlingsflügel nun auch wieder ganz anders aussehen, als das dazugehörige „Abstrahldiagramm“?
    Im Übrigen fände ich es zielführend (und formal notwendig), wenn in den Polardiagram-men nicht nur die Winkelkoordinate, sondern auch die Radialkoordinate eine physika-lisch sinnvolle Skalierung erhielte, die bei der Messung doch wahrscheinlich sowieso an-fällt (z.B. cd/klm), denn nur so entstünde eine präzise Aussage und eine absolute Ver-gleichsmöglichkeit.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Werter Knäuse Miek,
      was das Thema Lichtflimmern angeht, so weist doch Herr Messer immer darauf hin, dass die Messmethode alles andere als optimal ist, aber da es – wie Sie richtig sagen – keine Normen, Messmethoden oder Grenzwerte gibt, muss ja mal irgendwo ein Anfang gemacht werden, um wenigstens die Relationen der Leuchtmittel zueinander und in die Referenz zu der als relativ gut gewohnten Glühlampe zu setzen.
      Die 100-Hz-Flimmerfrequenz ist die üblichste bei den Leuchtmitteln, weil eben leider nur sehr schlechte oder keine AC/DC-Wandler eingesetzt werden, teilweise sind auch 50 Hz im Spiel, wenn die Symmetrie der LED-Stromversorgung nicht stimmt, was speziell bei dimmbaren Leuchtmittel gerne der Fall sein kann.
      Da auch mir nur ein Anfang zur Flimmermessung nicht reichte, habe ich mir den Kopf gemacht und den CFD entwickelt. So bitte ich Sie doch diesbezüglich sich meine Webseite anzusehen und mir eine Rückmeldung (vorzugsweise als E-Mail) zu geben.
      Vielen Dank.
      Mit freundlichen Grüßen

      • @Lichtpeter: Da hätte ich mir von Dir aber doch ein paar deutlichere Worte zu der Leserkritik …

        „Aber daß den aktuellen Leuchtmitteln „…durch Flimmerlicht verursachte Stroboskop-Effekte bei schnell bewegten Objekten … eine hoch riskante Unfallgefahr…“ (Quelle?) darstellen, halte ich bei f>80Hz für „an den Haaren herbeigezogen“ und falsch.“

        … erwartet. Schließlich ist das mit der Unfallgefahr nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern steht sowohl in der zitierten Studie als auch an anderen Stellen (auch Du hast das schon erwähnt, soweit ich mich erinnere).

        Mal ganz davon abgesehen, dass ich im Zusammenhang mit dem Stroboskopeffekt überhaupt nichts von Frequenzen über 80 Hertz geschrieben hatte – der tritt natürlich auch bei niedrigeren Frequenzen auf.

        • Na das lässt sich nachholen:
          @Knäuse Miek:
          Die Gefahr von Stroboskoplicht ist in der einzigen Norm beschrieben, die zu Flimmerlicht überhaupt etwas sagt: DIN EN 12464-1 / -2: Beleuchtung am Arbeitsplatz: Rotierende und zyklierende Teile werden nicht richtig wahrgenommen und daher ist der Stroboskopeffekt dort strikt zu vermeiden, z. B. mit Schaltneztteilen, deren Frequenz bei ca. 30kHz liegt. Da ist also nichts an den Haaren herbei gezogen. Eigentlich versagt auch auch hier die EU-Kommission bezüglich der Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung, denn Stroboskop-Leuchtmittel müssten folglich auf jeden Fall gekennzeichnet werden mit: „Zum Arbeiten nicht geeignet“
          M. E. ist das Stroboskoplicht bis zu 2 kHz auf jeden Fall ein echtes Problem. Nicht zu vergessen der damit im Zusammenhang stehende Perlschnur-Effekt.

  5. @ Knäuse Miek.
    Hier tritt der prinzipelle Nachteil eines Blogs im Vergleich zu einem Forum zutage. Die Kommentare sind verstreut und noch weniger thematisch zugeordnet wie bei einem Forum. Deshalb muß man schon ziemlich viel lesen, um auch viel zu finden.
    Das Thema Flimmern begleitet diesen Blog schon recht lange und recht tief.
    2014 gab es hierzu einen Artikel
    Im Januar 2015 habe ich hier einige Meßwerte veröffentlicht, die mit Solarzelle und Meßgerät gemacht wurden und auf ein in der Elektrotechnik eingeführtes Maß, die Schwingungsgehalt referenzieren.
    Seit Februar 2015 nutzt Wolfgang Messer die viso App mit mehreren Verbesserungsstufen.
    Etliche Blogleser haben Messungen beigetragen und sich rege an Diskussionen über Flimmer und Meßmethoden beteiligt. Carsten Kurz z.B. und auch Dominik Schuierer, der dann auf seiner zerobrain Seite scopeplots veröffentlicht. Lichtpeter hat aus denhier genannten und vielen weiteren Veröffentlichungen und Untersuchungen zusätzlich den Einfluß der Flimmerfrequenz herausdestilliert und einen mit der Frequenz gewichteten „Compact flicker index“ entwickelt sowie zahlreiche Messungen durchgeführt und auf seiner Webseite veröffentlicht.
    Mittlerweile setzt David Communication in deren Meßlabor ein Flimmermeßgerät ein, welches das Flimmern sehr breitbandig mißt und ungeachtet der Frequenz bewertet. Wohl nach dem Motto „wir wissen nichts Genaues über den Einfluß der Flimmerfrequenz und deshalb ist wird erst mal jedes Flimmern als böse eingestuft“. Damit schädigt man die Menschen nicht, vielleicht das produzierende Gewerbe – wenn überhaupt.

    Noch ein Wort zu Schaltnetzteilen: Leider können auch Schaltnetzteile, die im kHz Bereich und höher schalten, eine 100Hz Modulation (und theoretisch auch eine 50Hz Modulation) tragen. Denn vor dem eigentlichen Schaltnetzteil ist in der Regel ein Gleichrichter mit Siebelko. Und die befinden sich noch in der Netzfrequenzebene. Und wenn dieser primäre Siebelko zu klein ist, geht dem Schaltregler schlicht immer wieder die Eingangsenergie aus, was als Modulation=Flimmern zu sehen ist.
    Leider ist alles in etlichen Blogbeiträgen verstreut, aber es sind doch etliche Kondensationskeime in und im Schwerefeld dieses Blogs.

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