LED-Angebote bei Lidl und „Bauhaus“: Neues Jahr, alte Fehler

LED-Lampen und -Leuchten zu Sonderpreisen gibt’s im Januar beim Discounter Lidl und in den „Bauhaus“-Filialen. Teilweise müssen Sie aber raten, wie hell die Teile sind, oder ob Sie die Leuchtmittel auswechseln können.

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Ab 2. Januar bei Lidl: LED-Einbau– und –Steckdosenleuchten der Eigenmarke „Livarno Lux“ in jeweils zwei Design-Varianten (Prospektausschnitt).

Doch, es ist etwas besser geworden mit der Auskunftsfreudigkeit der LED-Anbieter, seit die erste Stufe der neuen EU-Ökodesignverordnung im September wirksam wurde und zahlreiche, öffentlich zugängliche Pflichtangaben für Lampen fordert. Ab März 2014 gilt das auch für Leuchten mit integrierten Lichtquellen. Schöner wäre es, die Händler würden bereits jetzt flächendeckend informieren, welche Leuchtmittel da genau drin sind und ob Sie die bei Bedarf auswechseln können.

Dazu gehört dann eigentlich auch das ebenfalls seit September geltende neue EU-Ökolabel mit den Effizienzabstufungen „E“ bis „A++“ für auswechselbare Lampen. Das haben Sie sicher schon häufiger bemerkt in Anzeigen und Werbebeilagen – im aktuellen Lidl-Prospekt sehen Sie’s aber nicht. Das könnte einerseits daran liegen, dass es bei den Ende August schon mal angebotenen LED-Steckdosenleuchten mit Dimmer für 13,99 Euro nichts zum Auswechseln gibt.

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Die 3-Watt-Leuchtmittel sollen „bis zu 80% Energie“ sparen; Lidl verschweigt aber in seiner Beilage eine konkrete Vergleichslampe (15-Watt-Halogen?). Denn eine Lumenangabe für den Lichtstrom (die Gesamthelligkeit) lesen Sie dort ebenso wenig wie die Farbtemperatur in Kelvin, einen Abstrahlwinkel, die Nennlebensdauer oder den allgemeinen Farbwiedergabeindex „Ra“. Immerhin findet sich im Lidl-Onlineangebot eine etwas ausführlichere Produktbeschreibung, in der unter anderem von 140 Lumen, 3000 Kelvin („warm-weiß“) und 20.000 Leuchstunden Lebensdauer die Rede ist – etwa 10mal länger als ähnlich helle 20-Watt-Hochvolt-Halogenspots.

Doofes Ökolabel für integrierte Leuchten

LED-Leuchten-LabelLeider sieht die „Ergänzungsregelung Nr. 874/2012 zur Direktive 2010/30/EU“ ab März für solche integrierte Leuchten nur ein begrenzt informatives Effizienzlabel vor (Bild rechts): Es ist nämlich völlig egal, ob die Leuchtmittel darin in Stufe A, A+ oder gar A++ gehören – alles eine Soße mit Klammer drum.

Wo man bei Retrofit-LED-Lampen als Hersteller und Händler noch genau differenzieren muss, darf man die Kundschaft bei der Energieeffizienz von Leuchten weitgehend im Dunkeln lassen – hochoffiziell genehmigt. Dieser Teil der Regelung gehört den EU-Beamten in Brüssel links und rechts an die Backe geknallt. Geht so gar nicht – bitte nachbessern!

Mit dieser Absurdität kann sich Lidl jedoch bei seinen 3×3-Watt-LED-Einbauleuchtensets „für drinnen“ nicht heraus reden. Die haben nämlich auswechselbare, „warm-weiße“ GU10-Hochvolt-Spots drin – mit 220 Lumen ungefähr so hell wie 25-Watt-Halos. Weder im Prospekt noch online wird das seit September geforderte Ökolabel erwähnt; auch die meisten anderen Ökodesign-Pflichtangaben fehlen. „3000 Kelvin“, „20.000 Leuchtstunden“ und „nicht dimmbar“ – das ist alles, was Sie zusätzlich zur gedruckten Beilage noch im Netz lesen können.

„Bauhaus“-Deckenleuchten: Fast alle Daten fehlen

Abmahnanwälte mit Schwerpunkt „Wettbewerbsrecht“ dürften sich dankbar auf solche Versäumnisse stürzen – und fündig werden sie derzeit auch in der aktuellen „Bauhaus“-Werbebeilage:

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Eines der bis 25. Januar geltenden Sonderangebote bei „Bauhaus“: LED-Deckenleuchten mit vier auswechselbaren GU10-Spots (Prospektausschnitt).

Sie sehen auch hier keine integrierten Leuchten, dennoch nichts über Lichtfarbe, Abstrahlwinkel, Farbtreue und Lebensdauer – immerhin die Einstufung ins EU-Ökolabel A+. Im Online-Angebot gibt’s regelwidrig keine zusätzlichen Infos. Vielleicht soll ja die lustige Aussage „200 Lumen pro Brennstelle“ darauf hindeuten, dass mit diesen Teilen die heimelig-kuschelige Atmosphäre eines Kamin- oder Lagerfeuers erzeugt werden kann. Merke: Wenn eine LED-Lampe mal brennt, wird’s nicht gemütlich.

Bauhaus-LED-Strahler-01-14Noch amüsanter geht’s beim aktuell angebotenen und weitgehend datenlosen Strahler mit „60 superhellen, weissen LEDs“ für 14,95 Euro zu (Prospektausschnitt links). Im besten Fall hat der nämlich nur rund 5 Watt Leistungsaufnahme und rund 400 Lumen, auch wenn er nach viel mehr aussieht.

Das entspricht höchstens einer 40-Watt-Glühlampe, aber mit erheblich „kälterer“ Lichtfarbe. Im Vergleich zu einer Wachskerze ist das natürlich „superhell“; auch Glühwürmchen würden vor Neid erblassen.

Eine IP-Schutzart wird nicht genannt; es bleibt also offen, ob Sie diesen LED-Strahler auch im Außenbereich einsetzen dürfen. Wichtiger erschien es den „Bauhaus“-Beilagenbastlern, Länge und Material der Anschlussleitung (PVC, 5 m) zu bewerben. Das sind ja auch genau die Informationen, die der Kunde braucht, um die Helligkeit und die Einsatzmöglichkeiten einer LED-Leuchte beurteilen zu können. Oder etwa nicht?

Ökolabel-Rechnen ist gar nicht so einfach

Nach einem EU-Energieeffizienzlabel wagen wir da erst gar nicht zu fragen. Das wird bei „Bauhaus“ offenbar ohnehin nach dem Zufallsprinzip verwendet. Schauen Sie sich mal diese beiden LED-Retrofit-Lampen an:

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Die „Voltolux“-GU10-Lampe links kennen Sie als regelmäßiger Blogleser wahrscheinlich schon. Sie wurde neulich erst mit „Energieeffizienzklasse A“ angegeben, muss jetzt aber auf diese Info verzichten. Die von mir nachgerechnete Wahrheit liegt ohnehin woanders: Mit einem hervorragenden Energieeffizienzindex (EEI) von ca. 0,12 gehört dieser LED-Strahler nämlich in die bessere Stufe A+. Wäre er ein echter Spot zur Akzentbeleuchtung mit einem Halbwertswinkel von höchstens 90 Grad, dürfte er sogar mit A++ gelabelt werden.

Zweitbeste Stufe für die G9-Minilampe

Änliches gilt für die G9-Lampe rechts. Auch sie hat einen EEI von etwa 0,12, darf als Rundstrahler (270 Grad Abstrahlwinkel) mit 3 Watt und 220 Lumen in die zweitbeste Effizienzklasse A+ und kann locker eine 20-Watt-G9-Halogenlampe ersetzen. Hier war „Bauhaus“ also zu bescheiden, zumal der Grenzwert zur offiziell angegeben „EEK A“ mit 0,17 erheblich höher liegt. Ein leicht besserer EEI von 0,11 wäre schon die Fahrkarte für A++. Übrigens: Beachten Sie die fast 6 cm Länge und 2 cm Durchmesser – diese LED-Lampe ist deutlich größer als ihre Halogen-Vorgänger.

Lobenswert immerhin, dass „Bauhaus“ diese Maße nennt sowie beiden Lampen die Werte für Lichtstrom, Abstrahlwinkel, Leistungsaufnahme, Farbtemperatur, Farbwiedergabeindex und Lebensdauer mitgibt. Wenn jetzt noch die Zahl der schadlosen Schaltzyklen und die Farbkonsistenz (SDCM) dazu käme und all diese Pflichtdaten endlich bei jedem LED-Sonderangebot zu sehen wären (zumindest online), dann könnte ich mit der ständigen Meckerei aufhören. Bis dahin werde ich Euch Werbeleute aber stetig weiter nerven – auch im neuen Jahr 2014. Guten Rutsch!

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14 Gedanken zu „LED-Angebote bei Lidl und „Bauhaus“: Neues Jahr, alte Fehler

  1. Ich hatte das schon mal geschrieben: Warum hat sich noch niemand gefunden, der die recht häufigen Kennzeichnungsfehler für Abmahnungen nutzt? Zumindest für einen Händler kann es doch ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn man Pflichtangaben weglässt. Bei einem fehlenden Impressum wird das doch auch sanktioniert.

  2. Natürlich hat sich da schon jemand gefunden. Zumindest eine Anwaltskanzlei (ich glaube in Bayern) macht das bereits ’ne Zeitlang massenhaft. Ist in der Branche eigentlich auch bekannt.

  3. Das wusste ich nicht. Aber warum erlauben sich dann die „Großen“ immer noch solche Schnitzer? Wenigstens von den großen Handelsketten hätte ich erwartet, dass alle Angaben sauber sind.

    • Theoretisch gäbe es da eine Menge Gründe: Gleichgültigkeit, Unfähigkeit, Überheblichkeit, Schlamperei, Kundenverachtung – you name it.

      Vielleicht interessiert’s aber schlicht kein Schwein und ich bin nur so’n einzelner, pedantischer Meckerfritze, den man problemlos ignorieren kann. Halte ich persönlich für am Wahrscheinlichsten.

      • Klar, unser Unmut stört keinen.
        Die Werbeleute möchten möglichst große und schöne Bilder, einen attraktiv scheinenden Preis und sonst möglichst wenig Text auf die Prospekte drucken. Sonst liest sich eine Werbung wie die frühere „le Monde“ und die ging faktisch pleite.
        So lange der Datengeiz nicht teuer geahndet wird, ändert sich da nichts.

        • Dabei will ja niemand den Werbeleuten ihre großen Bilder mit wenig Text verbieten – jedenfalls nicht in den gedruckten Prospekten/Anzeigen. Zur Erfüllung der EU-Pflichten würde es schon genügen, die (zu vielen?) Daten ergänzend auf einer frei zugänglichen Website zu veröffentlichen. Aber nicht mal dafür reicht’s.

          Übrigens habe ich so nebenbei erfahren, dass viele Profi-Messapparaturen/Programme noch nicht in der Lage sind, die Spektralverteilung der Lampen bis hinunter auf 180 Nanometer (nicht sichtbarer UV-Bereich) darzustellen, wie’s die EU-Verordnung fordert. Häufig ist da bereits oberhalb von 300 nm Schluss und der fehlende Rest wird einfach extrapoliert oder standardmäßig auf Null gesetzt. Kann man auf diversen Datenblättern und Messprotokollen im Netz sehen.

          • Interessant. Da ist die EU politisch gutgemeint weit vorgeprescht und wohl etwas an der aktuellen Realität vorbeigeschossen. Jetzt wird es natürlich schwieriger auf Einhaltung der Verordnung zu bestehen.

          • Warum ist überhaupt die Spektralverteilung bis 180 nm erforderlich? Selbst ungefilterte Quecksilber-Leuchtstofflampen dürften unter 300 nm kaum nennenswert strahlen. Würde es nicht genügen, die genaue Verteilung bis 380 nm (ungefähre Grenze des sichtbaren Bereichs) sowie eine gewichtete Summe eines etwaigen UV-Anteils nach dem Vorbild des solaren UV-Index anzugeben? Der UV-Index ist m.W. viel einfacher zu ermitteln als eine detaillierte spektrale Verteilung.

            Eine detaillierte UV-Spektralverteilung wäre m.E. nur bei explizit für den UV-Bereich optimierten Lampen erforderlich, d.h. Lampen für Solarien, zur Geldscheinprüfung u.a. technische UV-Lampen (benutzt noch wer EPROMs?) usw.

            Das hätte auch den Vorteil, dass die Spektralverteilung im sichtbaren Bereich höher aufgelöst dargestellt würde. OK, das Problem würde entfallen, wenn zusätzlich eine tabellierte Darstellung etwa als CSV-Datei verbindlich wäre. Aber so weit denkt man in Brüssel wohl nicht…

  4. Ich habe mir letzte Woche den Spiegelschrank von Aldi Süd geholt. Das Label dazu hatte genau eine interessante Info: Den Hersteller. Alles andere ist irgendwie sinnfrei. Immerhin stand irgendwo dann doch, dass es 425lm sind und 4200 Kelvin. Ich habe es dann mal gewagt. Das Licht ist gar nicht so schlecht, ein wenig „weiß“, aber das war ja bei 4200 Kelvin irgendwie zu erwarten…
    Link zum Label.
    (lange Links bitte im Text „einbetten“, danke, d. Red.)

    • … und wieder diese blödsinnige, aber leider EU-konforme Angabe für integrierte Leuchten:

      Energieeffizienzklasse A bis A++

      Vor allem bei Badezimmer-/Spiegel-Beleuchtung wäre außerdem die Angabe eines Farbwiedergabeindex‘ unverzichtbar. Fehlt ebenso – da bleiben alle Fragen offen.

      • Farbwiedergabe ist in meinem Fall gar nicht schlecht. Aber man weiß halt nicht, was man kauft. Und der Aufwand, so einen Schrank wieder zurückzugeben, ist nicht ganz klein. Deshalb habe ich mir erlaubt, die Leuchte erst einmal separat zu testen. Achtung Ironie: Dank ungenormter Anschlüsse ging das natürlich vollkommen problemlos.
        Erst dann habe ich den Schrank ausgepackt.

  5. Wegen Missachtung der Kommentarrichtlinien (zumindest valider Vorname und korrekte E-Mail-Adresse, siehe unten auf der Seite) gelöscht; d. Red.

  6. Hallo
    sicher kann man das eine oder andere an den Labeln kritisieren. Da wirds auch eine Entwicklung geben. Das Label will dem Verbraucher „auf einen Blick“ die Möglichkeit geben, die Effizienz der Leuchte zu beurteilen. Und sonst nichts. Damit mit ist es klar, dass auf den Labels kein RA-Index und kein anderer Wert vorkommt. Die EU hat nur den politischen Auftrag, dem Verbraucher zu helfen, das energieeffizienteste Produkt zu finden. Da würden alle anderen Werte nur verwirren, weil die der Verbraucher eh nicht versteht.

    Energieeffizienz, also Energieeinsparung ist politisch enorm wichtig. Bei Gas sind wir längst von Putin abhängig. Atom ist unwiderrufliches Auslaufmodell, über Fracking kann man nicht seriös diskutieren (Putin: da kommt dann schwarzes Zeugs aus dem Hahn) Im Wald und auf den Wiesen will man keine Windspargel sehen und das Kabel von der Nordsee nach Süden will auch keiner haben.

    Interessant ist, dass das Label-Bashing nirgends so heftig betrieben wird wie in der Leuchtenbranche. Dabei ist Energieeffizienz ein super Verkaufsargument. Zumal bei einem Produkt wie Leuchten, das nichts anderes als nur Energie verbraucht und das teilweise mit einem sehr schlechten Wirkungsgrad. Mag ja sein, dass in den ersten Tagen des Glühlampenverbots die LED-Technik noch nicht so weit war wie heute, wo man gut ohne die Glühlampe auskommt. Man darf halt nicht immer auf die Baumarktqualitäten gucken – es gibt auch gute energiesparende LED-Produkte, die sich auch rechnen. Das muss man dem Käufer halt vorrechnen.
    Karl Gunkel

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