Kabel-TV: “Must carry” muss nicht viel heißen (Update 10.7.)

Gut möglich, dass erst am 30. Dezember endgültig klar ist, welche TV-Programme die Kunden der beiden großen Kabelnetzbetreiber “Kabel Deutschland” und “Unitymedia Kabel BW” ab dem 1. Januar 2013 empfangen können. Bis dahin könnte das Gezerre um die Vergütung der Kabeleinspeisung weiter gehen, nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und ARTE diesen Monat die entsprechenden Verträge mit dem Duopol frist- und erwartungsgemäß zum Jahresende gekündigt haben. Angekündigt hatten sie das im Grundsatz bereits vor vier Jahren, konkret war es seit Januar.

Kabel-TV-Buchse
Ausgestöpselt: Theoretisch könnten ab 1. Januar 2013 zahlreiche Programme aus dem TV-Kabel verschwinden. (Foto: Kolossos@Wikimedia Commons, Lizenz: CC by-sa 3.0)

Schon jetzt sind die meisten Kabel-TV-Kunden in Sachen Programmvielfalt gegenüber Inhabern von Satellitenschlüsseln und Digitalempfängern benachteiligt, konnten aber bisher immerhin darauf hoffen, trotz aller Auseinandersetzungen wenigstens ein Basisangebot (“Das Erste”, ZDF, dritte Programme, ARTE, Phoenix, 3sat etc., jeweils in Standardauflösung, “SD”) zu behalten. Das ZDF beantwortete noch im Mai Zuschaueranfragen nach den zehn neuen öffentlich-rechtlichen HD-Programmen so:

Es liegt im Entscheidungsbereich der Netzbetreiber, ob sie diese HD-Angebote von ZDF und ARD einspeisen oder nicht, verpflichtet sind sie lediglich für die Einspeisung der SD-Angebote.

Grundlage dieser Einschätzung: Die “must carry”-Regelungen im § 52 des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags (pdf-Download) und der 14 Landesmedienanstalten, die für ihren jeweiligen Bereich die Einspeisung bestimmter bundesweiter, regionaler und lokaler Radio- und TV-Programme vorschreiben – übrigens nicht nur öffentlich-rechtlicher, sondern auch privater wie RTL, ProSieben, Sat.1 und Vox. Diese Vorschrift erschien mir bisher wie in Stein gemeißelt und nicht relativierbar – auch der Deutschen Presse-Agentur, die am 25. Juni in einer zahlreich verbreiteten Meldung unter anderem schrieb:

Wer jetzt allerdings befürchtet, er müsse damit künftig auf die „Tagesschau“ oder das „Aktuelle Sportstudio“ verzichten, kann beruhigt werden. Der Rundfunkstaatsvertrag sichert über eine sogenannte „must carry“-Regel zu, das die wesentlichen Angebote von ARD und ZDF über Kabel verbreitet werden müssen.

NDR-Intendant Lutz Marmor versicherte heute bei einer Sitzung des Rundfunkrats:

Die Rechtslage ist eindeutig: Niemand muss fürchten, dass sein Bildschirm schwarz bleibt. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen in alle norddeutschen Kabelnetze unter anderem Das Erste und das ZDF sowie das NDR Fernsehen mit dem jeweiligen Landesprogramm eingespeist werden!

Dies gelte für alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich ARTE und Deutschlandradio. Eine Ausnahme gebe es lediglich bei den Landesprogrammen für Hörfunk und Fernsehen: Eine Verbreitungsverpflichtung existiere hier jeweils nur für das gesetzlich vorgesehene Sendegebiet.

Heißt “must carry” auch “must pay”?

Soweit die Theorie. Im Streit um die Einspeisevergütungen wird diese Pflicht aber inzwischen von den Kabelnetzbetreibern und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK, das gemeinsame Gremium der 14 Landesmedienanstalten) stark relativiert. Bei einem Scheitern der Gespräche ergebe sich aus den “must carry”-Regeln der Bundesländer kein Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf kostenlose Verbreitung. “Die Medienanstalten werden die Kabelnetzbetreiber nicht anweisen, die öffentlich-rechtlichen Programme einzuspeisen”, wird ein ZAK-Sprecher vom Mediendienst “kress.de” zitiert.

Thomas Fuchs, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), erklärte auf Anfrage des Magazins “Digital Insider”:

Die Folgen für die Zuschauer lassen sich derzeit nicht abschätzen. … Die ARD kann sich bei der herrschenden Rechtslage nicht sicher sein, dass alle ihre Programme im bisherigen Umfang verbreitet werden. Insofern riskiert die ARD Nachteile für die Zuschauer. … Vor allem kann der Programmanbieter aus dem “must carry”-Status keinen Anspruch auf kostenlose Verbreitung ableiten.

Meine E-Mail-Frage vom Dienstag dieser Woche an die Pressesprecher von Kabel BW (inzwischen von Unitymedia übernommen) und der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), ob sie das ähnlich sehen, blieb bis heute unbeantwortet (Update: Die LFK hat inzwischen geantwortet, siehe unten). Unitymedia-Geschäftsführer Lutz Schüler erklärte allerdings bereits in einem Interview mit der “Welt”:

Wir müssen die Sender von ARD und ZDF nicht übertragen, wenn diese keine Kapazitäten bei uns buchen, insbesondere müssen wir nicht jeden kleinen Spartensender der ARD übertragen … eine Lösung, in der die Sender gar nichts mehr zahlen, werden wir nicht akzeptieren.

Ein Sprecher von Kabel Deutschland beantwortete die Anfrage von kress.de so:

Kapazität im Netz kostet nach unserem Geschäftsmodell Geld und muss bezahlt werden werden. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen künftig keine Einspeiseentgelte bezahlen würden, könnten sie sich auch nicht mehr auf den “must carry”-Status berufen, das heißt Kabel Deutschland könnte grundsätzlich selbst entscheiden, welche öffentlich-rechtlichen Programme künftig eingespeist werden.

Die Rechtslage ist offenbar keineswegs so eindeutig wie von Lutz Marmor behauptet.

Vertrag lässt Interpretationsspielraum

Die beiden Knackpunkte des Streits stecken im Paragraph 52d des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Hervorhebungen von mir):

Anbieter von Programmen und vergleichbaren Telemedien dürfen durch die Ausgestaltung der Entgelte und Tarife nicht unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden. Die Verbreitung von Angeboten nach § 52b Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 52b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 hat zu angemessenen Bedingungen zu erfolgen. Entgelte und Tarife für Angebote nach § 52b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 sind offenzulegen.

Wenn öffentlich-rechtliche Sender ab dem 1. Januar 2013 keine Einspeisevergütungen (dieses Jahr noch insgesamt 58,5 Millionen Euro) mehr bezahlen, müsste das nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch für die Privaten gelten. Hier ist mir jedoch noch nichts von einer Vertragskündigung bekannt. Wenn aber beispielsweise die “ProSiebenSat.1 Media AG” am 1. Januar noch einen gültigen Vertrag mit den beiden großen Kabelnetzbetreibern hat, brav weiterbezahlt und ihre Programme deshalb auch einspeisen darf, dann könnte etwa die ARD trotz “must carry”-Regel nicht verlangen, “Das Erste” ohne Vertrag und gratis einzuspeisen. Das jedenfalls ist die Argumentation der ZAK und der Kabelnetzbetreiber.

Zweiter Streitpunkt: Was sind “angemessene Bedingungen”? ARD, ZDF und ARTE verstehen darunter offensichtlich, dass sie zwar die Multiplexe mit ihrem kompletten Programmbouquet zur Einspeisung bereitstellen, sonst aber keine Kosten übernehmen wollen. Mit diesen Bedingungen können die kleinen regionalen und lokalen Kabelnetzbetreiber wie Tele Columbus (inzwischen unter Kartellvorbehalt von Kabel Deutschland übernommen), wilhelm.tel, NetAachen oder NetCologne schon seit jeher gut leben – sie haben noch nie Einspeisevergütungen von den Sendern erhalten, sondern generieren ihre Einnahmen ausschließlich von den Kabelkunden und bieten dennoch sogar die zehn neuen HDTV-Sender an.

Woanders kassieren die Sender

Zusätzlich können sich die öffentlich-rechtlichen Sender noch darauf berufen, dass anderswo in der Welt – etwa in den USA – das Gegenteil üblich ist: Dort zahlen häufig Kabelnetzbetreiber dafür, dass sie bestimmte Sender einspeisen dürfen. Diese zusätzlichen Kosten werden durch höhere Monatsgebühren für einzelne Programmpakete von den Endkunden wieder eingespielt.

Letzteres verbietet sich bei uns teilweise: Aus bereits mit den Rundfunkgebühren bezahlten öffentlich-rechtlichen Programmen dürfen in Deutschland keine “Pay TV”-Pakete gebastelt werden, auch eine Verschlüsselung wie beim “HD+”-Standard ist nicht erlaubt.

Der Privatsender RTL konnte dagegen jüngst “Kick-back”-Verträge mit Unitymedia und Kabel Deutschland schließen: RTL bezahlt zwar wie üblich für die Einspeisung seines HD-Angebots, erhält aber eine Rückvergütung der Kabelfirmen in unbekannter Höhe für dessen gesonderte Vermarktung. Die Kabelkunden bezahlen das also extra und müssen zudem noch technische Einschränkungen (Kopierschutz etc.) in Kauf nehmen.

Einigung auf den letzten Drücker?

Für die beiden Kabelgiganten liegen Zukunftswunsch und Interpretation des Begriffs “angemessen” vermutlich irgendwo zwischen den Extremen – selbstverständlich mit Tendenz zur bisher von den öffentlich-rechtlichen Sendern gezahlten Summe. Knapp 59 Millionen Euro sind zwar eher Kleckerkram bei rund 15 Millionen angeschlossenen Haushalten und Gesamtumsätzen des Duopols im Milliardenbereich. Es geht aber in Wirklichkeit um mehr: Auch die Privatsender würden sich gerne die Zahlung von Einspeisevergütungen sparen und warten nun gespannt auf den Ausgang der Auseinandersetzung und dessen Signal- bzw. Präzedenzwirkung.

Adrian von Hammerstein, Vorstandschef der Kabel Deutschland AG, erklärte bereits bei der Bilanzpressekonferenz Mitte Juni, dass man nicht mit einer schnellen Einigung rechne. Traditionell würden solche Verträge erst auf den letzten Drücker, in diesem Fall also vermutlich am 30. Dezember, geschlossen. Wenn Hammersteins Prophezeiung eintrifft, ginge die Sache – optimistisch gesehen – wie das “Hornberger Schießen” aus: Alle Programme bleiben im Kabel, vielleicht gibt es sogar ein paar zusätzlich, die Sender zahlen weniger als bisher oder gar nichts, die Kabelkunden dafür künftig mehr (bei “Kabel BW” geht’s schon los, siehe Update unten) und die Kabelfirmen hätten unter’m Strich keine Einbußen.

Umstieg auf Satellit oder IPTV

Bei pessimistischer Sicht der Dinge könnte spätestens am 30. Dezember aber auch klar werden, dass es keine Einigung gibt und die Netzbetreiber ab 1. Januar zahlreiche Programme ausspeisen. Dann bliebe den Kabelkunden nur noch gut ein Tag Zeit, sich einen neuen Empfangsweg für ARD, ZDF und Co. zu suchen, was für viele Haushalte schwer bis unmöglich sein dürfte. Das einfach zu empfangende digitale “Antennenfernsehen” DVB-T ist leider mangels Anzahl und Übertragungsqualität der Programme (ohne HD) keine echte Alternative.

Für sehr wahrscheinlich halte ich dieses Szenario nicht – es hätte vermutlich Massenkündigungen zur Folge und Kabel-TV wäre weitgehend erledigt. Vielleicht haben aber auch einige Kabelkunden schon vor dem Dezember die Nase voll vom Gezerre, wollen nicht bis zum letzten Moment auf einen ungewissen Ausgang oder Gebührenerhöhungen warten, kündigen Ihren Anschluss und steigen – sofern möglich – bereits in den nächsten Monaten auf digitalen Satellitenempfang oder IPTV um.

Update 10.7.: Statt einer (immer noch ausstehenden) Antwort auf meine Anfrage erhielt ich heute ein Standard-Anschreiben von “Kabel BW”, in dem eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 16,95 auf 17,90 Euro ab dem 1. September angekündigt wurde. Man wolle “das Produkt- und Serviceangebot in den kommenden Monaten gerade auch im TV-Bereich deutlich erweitern”. Geplant seien neue Programmpakete, “innovative TV-Hardware” und noch mehr HD-Sender.

Diese Erhöhung um knapp einen Euro pro Monat dürfte nach meiner groben Kalkulation etwa den Teil des Umsatzes ausgleichen, den “Kabel BW” bei einem Wegfall der Einspeiseentgelte aller Sender (also auch der privaten) verlieren würde. Man rüstet sich offenbar für alle Eventualitäten. Hingewiesen wird in diesem Schreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht zum 31. August, das innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Anschreibens ausgeübt werden könne. Dieses Recht werde ich wohl in Anspruch nehmen und in den nächsten Wochen eine Satellitenanlage installieren lassen.

Erst heute meldete sich auch der Sprecher der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), Axel Dürr. Er entschuldigte die Verzögerung damit, dass seine Antwort wegen eines Tippfehlers in der E-Mail-Adresse nicht bei mir angekommen sei und er das erst jetzt bemerkt habe:

Auch die LFK ist generell der Auffassung, dass eine Must Carry-Verpflichtung nicht per se zu einer kostenlosen Einspeisung ins Kabelnetz berechtigt. Im Landesmediengesetz in Baden-Württemberg sind explizit nur die so genannten Nicht Kommerziellen Lokalradios (NKL) von entsprechenden Einspeiseentgelten ausgenommen. Insofern würde von Seiten der LFK keine Aufforderung an den Kabelnetzbetreiber Kabel BW ergehen, ARD und ZDF ohne vertragliche Regelung einzuspeisen.

Ich verstehe den zweiten Teil Ihrer Frage so, dass Sie befürchten, dass demnächst ARD und ZDF und in einem zweiten Schritt auch RTL oder Sat.1 nur noch als Pay TV im Kabelnetz zu sehen sind. Aus meiner Sicht steht das zur Zeit überhaupt nicht zur Debatte. ARD und ZDF müssen genauso wie RTL oder Sat.1 – wie auch immer sich die Sender mit den Kabelnetzbetreibern einigen – ohne Zusatzkosten zu empfangen sein.

Axel Dürr war übrigens bis 2007 Pressesprecher von “Kabel BW”. So wie ich das sehe, erhebt “Kabel BW” mit der Gebührenerhöhung ab 1. September diese Zusatzkosten bereits, wird aber einen entsprechenden Zusammenhang vehement bestreiten. Falls Ihr Kabelnetzbetreiber ebenfalls höhere Anschlusspreise fordert, schreiben Sie mir das doch bitte in den Kommentaren.

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Drei Jahre Fastvoice-Blog – das Jubiläumsquiz! (Update 14.7.)

Aller guten Dinge sind … Sie wissen schon: Heute vor drei Jahren, am 22. Juni 2009, startete ich mit meinem ersten Beitrag dieses Blog – eine bunte, werbefreie Mischung aus verschiedenen Themen, die häufig nichts miteinander zu tun haben und nur selten massenkompatibel sind. Diese Kombination ist eigentlich genau das richtige Rezept, um weitgehend erfolg- und bedeutungslos zu bleiben. Es kam aber alles ein wenig anders – auch dank der anfangs eher “unterbelichteten”, inzwischen jedoch ziemlich dominanten Kategorie “LED-Beleuchtung”. Die wuchs nach und nach (das hier ist exakt der 100. Beitrag darin), proportional zu meinem privaten Erfahrungen mit dieser Technik (die übrigens dieses Jahr ihren 50. Geburtstag feiert). Und deshalb gibt’s jetzt zum Blog-Jubiläum noch bis zum 13. Juli ein Quiz mit acht richtig tollen LED-Preispaketen im Gesamtwert von ca. 570 Euro und ein hübsches “Rabatt-Bonbon” oben drauf.

Jubiläums-Quiz-Preise klein
Viele stark LED-haltige Preise, ab sofort in meinem Jubiläums-Quiz zu gewinnen – Details lesen Sie weiter unten im Beitrag, für eine größere Version des Bildes hier klicken. (Fotos: W. Messer)

Entgegen der wenig verheißungsvollen Theorie, dass mit “Orchideenthemen” kein Blumentopf zu gewinnen ist, gingen die Besucher- und Zugriffszahlen sowie die Zahl der Verlinkungen von anderen Webseiten auf dieses Blog (derzeit rund 170) stetig in die Höhe. Waren es laut 1&1-“WebAnalytics” 2009 nur ein paar Dutzend “Unique Visits” und etwas über 100 “Page Impressions” pro Tag, so sind es aktuell im Schnitt mehr als 1500 tägliche Besuche und rund 3200 eindeutige Seitenabrufe. Meine “Haupt-Website” www.fastvoice.de schafft weniger als ein Zehntel.

Viele der 417 Blogbeiträge hatten vierstellige Abrufzahlen, einzelne “Highlights” wurden dank externer Verlinkungen (etwa bei bildblog.de oder carta.info) sogar mindestens 20.000mal gelesen. Insgesamt ist mein Blog in diesen drei Jahren über 710.000mal besucht worden, davon rund 395.000 Besuche allein in den vergangenen zwölf Monaten. Die Statistik erzählt was von insgesamt über 1,5 Millionen Seitenabrufen (davon mehr als 900.000 seit Ende Juni 2011).

In diesen Zahlen sind allerdings auch die Zugriffe der Suchmaschinen-Robots, Spam-Crawler etc. enthalten, die erfahrungsgemäß zwischen 10 und 20 Prozent der Besuche ausmachen. Bleiben trotzdem noch anständige Werte übrig – zwar um Welten weniger als die wirklich großen deutschsprachigen Blogs, aber weit mehr als erwartet.

Wir haben ein gemeinsames Ziel

Inzwischen kann es sogar passieren, dass mich LED-Hersteller und -Händler inoffiziell um meine Meinung zu neuen Produkten oder Vorserienmodellen bitten und meistens sehr aufgeschlossen und entspannt mit Kritik umgehen können. Ich sehe mich da eher als “Anwalt” der durchschnittlichen Privatkundschaft und weniger der “Geeks” und Spezialisten, die sich ihre LED-Leuchten selbst zusammenlöten. Deshalb auch meine regelmäßigen Checks der LED-Sonderangebote von Baumärkten und Discountern und die relativ neue, aber schon sehr beliebte “Alles über LED-Beleuchtung”-Sammlung von Basis- und Hintergrund-Artikeln für Einsteiger und Fortgeschrittene.

Die Auskunftsfreudigkeit vieler Unternehmen bei meinen Anfragen hat über die Jahre stark zugenommen und ist inzwischen teils sogar vorbildlich. Im Prinzip haben wir ja auf beiden Seiten das gleiche Ziel: LED-Beleuchtung immer besser, unproblematischer und erschwinglicher zu machen und damit eine stromsparende und weitgehend umweltfreundliche Technologie aus der Nische in den privaten Massenmarkt zu befördern (im gewerblichen Bereich klappt das schon deutlich schneller).

Dazu gehört auch ein kritisches Korrektiv aus der Verbraucherperspektive wie dieses Blog; häufig sehr subjektiv, nicht immer absolut fachkundig und korrekt, aber auch nicht so unjournalistisch wie manche LED-”Blogs”, die nur kritiklos, unredigiert und ohne weitere Recherche PR-Meldungen verbreiten und deshalb eher Aggregatoren genannt werden müssten. Die helfen keinem Konsumenten wirklich weiter bei der Suche nach den für ihn besten LED-Lampen und -Leuchten. Das Gleiche gilt für die (vorwiegend englischsprachigen) Online-Magazine für Fachleute und Insider, die auf einem Wissensstand und Assoziationsvermögen aufbauen, das ein “Otto Normalverbraucher” nicht hat. Infos aus diesen Quellen versuche ich, allgemein verständlich aufzubereiten und auf den Nutzwert für “LED-Neulinge” zu reduzieren.

Resonanz als Motivationshilfe

Mit der gesamten und zunehmenden Resonanz habe ich als “Blog-Frischling” vor drei Jahren überhaupt nicht rechnen können. Zugegeben: Bloggen kann auch mit wenigen Besuchern und Kommentaren richtig viel Spaß machen. Wenn die Beiträge aber von immer mehr Leuten gelesen und kommentiert werden, hilft das ungemein bei der Motivation für’s weitgehend unbezahlte Weitermachen (die paar Euro jährlich von der VG Wort fallen da wirklich nicht ins Gewicht) und ist für mich ein steter Quell der Freude, des Ansporns und auch ein wenig des Ehrgeizes, Ihnen, Euch, meinen Lesern, durchweg was Nützliches, Spannendes, Unterhaltendes oder “Erhellendes” zu bieten.

Heute packe ich zum Jubiläum mal alle vier Elemente zusammen: Als kleiner Dank für die gut dreihundert treuen RSS-Feed-Abonnenten, die meist sehr hilfreichen Beiträge der Kommentatoren und die anderen regelmäßigen oder gelegentlichen Leser gibt’s zum zweiten Mal in diesem Jahr ein Quiz mit hübschen Preisen aus der großen, weiten Welt der LEDs.

Das eine oder andere Unternehmen hat dazu schon in den vergangenen Monaten von sich aus Lampen beigesteuert (allerdings meist zu Testzwecken und ohne was von diesem Gewinnspiel zu ahnen), andere habe ich gezielt angebettelt … äh, angesprochen; die meisten waren freigiebig, manche weniger. Allen Spendern ein herzliches “Dankeschön und weiter so!” In zwei Gewinnerpäckchen sind übrigens auch LED-Leuchtmittel, die ich selbst gekauft und eine Zeitlang im Testeinsatz hatte.

Das Quiz

Mitmachen ist einfach: Gesucht wird ein Wort. Dazu gibt’s fünf Fragen mit jeweils drei Antwortmöglichkeiten, nur eine ist richtig. Hinter jedem Lösungsvorschlag steht ein Buchstabe. In der Reihenfolge der Fragen ergeben die richtigen Buchstaben den gesuchten Begriff, den Sie dann über diesen Link als “Kommentar” im Quiz-Formular einsenden können. Alles klar? Dann los!

Bei der Hitparade der Suchwörter für mein Blog seit Juni 2009 liegen vier Begriffe ganz vorne. Wenn Sie die kombiniert bei der Google-Suche eingeben, erscheinen (Update: … abgesehen von den inzwischen ganz oben stehenden Links auf dieses Quiz …) Einträge von fastvoice.net häufig schon auf der ersten Trefferseite. Welche vier Begriffe sind es?

  • SWR, KabelBW, Fernsehen, Lumen (V)
  • LED, OBI, Casalux, Aldi (L)
  • Elektro, Buzzer, Arte, Kabel (B)

Einer unserer drei Kater liebt Apple-Laptops und beobachtet immer neugierig aus nächster Nähe, was ich da für’s Blog in die Tasten hacke. Welcher ist es?

  • Filou  (A)
  • Oggy  (O)
  • Balou (U)

Einer der fünfstellig abgerufenen Blogbeiträge in den vergangenen drei Jahren befasste sich mit der Berichterstattung über eine Sängerin. Es ging um …

  • Lena Meyer-Landrut (M)
  • Cecilia Bartoli (L)
  • Lady Gaga (I)

Mit welchem physikalischen “Trick” wird aus einer blauen LED eine “weiße”?

  • Schutzschmelzverfahren (C)
  • Wellenlängen-Rotation (O)
  • Lumineszenzkonversion (E)

Im Juni 2010 schrieb ich einen Blogbeitrag über meine neue Samsung-Waschmaschine, die am Programmende einen Ausschnitt aus dem Kunstlied “Die Forelle” piept. Komponiert hat es:

  • Wolfgang Amadeus Mozart (U)
  • Franz Schubert (N)
  • Johann Sebastian Bach (E)

Von oben nach unten (Sie müssen also nichts durcheinander schütteln) bilden die Buchstaben das Lösungswort, das Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse hier ins Quiz-Formular einwerfen; Einsendeschluss ist Freitag, der 13. Juli – vielleicht gerade Ihr Glücksdatum!

Aus allen Mails mit dem richtigen Wort, die an diesem Tag bis Mitternacht eingegangen sind, wird unter Ausschluss des Rechtswegs für jeden der acht Preise ein/e Gewinner/in ausgelost und im Lauf der 29. Kalenderwoche veröffentlicht. Spezielle Preiswünsche können diesmal nicht berücksichtigt werden. Falls Sie dabei sind, wird nur Ihr Name genannt; die anderen Daten brauche ich ausschließlich für die Zusendung des Päckchens (natürlich auf meine Kosten).

Die Preise

OSRAM Light@Day DRL KIT LED-Tagfahrlicht-Set

Die “Osram-Pakete”: 2 x OSRAM Light@Day DRL KIT LED-Tagfahrlicht-Set mit Dimm-Funktion (PR-Foto). Statt den sonst üblichen einzelnen LED-Punkten ist in den beiden Leuchten nur eine homogene Lichtfläche zu sehen, erzeugt von je zwei Einzel-LEDs mit einer tageslichtähnlichen Farbtemperatur von 6000 Kelvin (das Prinzip ist vergleichbar mit “Edge-LED-Backlights” bei LCD-TV-Geräten). Maximal-Gesamtleistungsbedarf: 15 Watt. Beim Einschalten des Abblendlichts werden Leistungsaufnahme und Helligkeit automatisch reduziert, das Tagfahr- wird so zum Positionslicht. Wert eines Sets: ca. 140 Euro – pro Gewinner gibt’s natürlich nur ein Paket mit zwei Leuchten.

Homesphäre E27 dimmbarDas “Homesphäre-Paket”: Eine dimmbare LED-”Retrofit”-Lampe mit E27-Sockel (LED8G6027LmD, PR-Foto rechts), 480 Lumen, 2700 K, 120 Grad Abstrahlwinkel; eine Lichtleiste mit Softschalter, 12 Volt Gleichspannung, 250 lm (besonders geeignet für Wohnmobile), dazu passend ein Netzgerät, um die Lichtleiste unabhängig vom 12V-Bordnetz auch an 230V-Wechselstrom anschließen und ausprobieren zu können; ein Fahrrad-Rückstrahler- und Jogger-Licht incl. Radhalter und Gürtelclip; eine LED-Taschen/Fahrradlampe mit 3W-Highpower-LED, fokussierbar, mit Lenkradhalterung; 3 LED-Schlüsselleuchten und 2 LED-Schnürbänder. Gesamtwert: ca. 90 Euro.
P. S.: Im “Homesphäre”-Onlineshop gibt’s seit Kurzem bei Nichtgefallen der erhaltenen Lampen und Leuchten satte acht Wochen volles Rückgaberecht (ab Versanddatum). “Homesphäre” hat mir dazu erklärt, man wolle auf diese Art die noch weit verbreiteten Vorurteile/Vorbehalte der Kundschaft ausräumen (weil es immer noch “zu viel Müll” auf dem Markt gebe und so ein schlechtes Image entstanden sei) und zur schnelleren Verbreitung von LED-Beleuchtung beitragen. Lobenswert.

LCTW-LED-Spots Küchendecke 2

Ein “Probierpaket” von LED’s change the world mit fünf der kürzlich hier getesteten LED-Spots (im Beispielbild oben baugleiche Exemplare in Einbaufassungen als Deckenstrahler, die Lichtfarbe im Foto entspricht weitgehend der Realität bzw. der angegebenen Farbtemperatur von rund 2700 Kelvin), zwischen 4,5 und 6,8 Watt, 250 bis 350 Lumen, GU10- und GU5.3-Sockeln; dazu eine dimmbare, warm-weiße E14-LED-”Kerze” mit 5 Watt und 250 Lumen – Gesamtwert rund 62 Euro.

Osram A60 Leuchtbild

Osram Classic A60 ausDas “LED-Centrum-Paket”: Eine dimmbare 12-Watt-”Classic A60 Advanced 320°”-LED-Lampe von Osram (Fotos: W. Messer) mit E27-Sockel, 810 Lumen (heller als eine herkömmliche 60W-Glühlampe), 2700 Kelvin und einem Farbwiedergabeindex von Ra80. Die Abstrahlcharakteristik ist sehr gleichmäßig (siehe Bild oben) und deckt fast einen Vollkreis ab. Die Lebensdauer wird mit mindestens 30.000 Brennstunden angegeben. Dazu ein “Luxpod-White-LED”-Glasuntersetzer mit Farbwechselfunktion, ebenfalls von Osram (ein toller Partygag und Lichteffekt). Gesamtwert: Rund 45 Euro.

Das “Experimentierpaket”: Fünf nicht dimmbare LED-Lampen zwischen 2,5 und 5,5 Watt, Sockel dreimal E14 (ca. 100 bis 220 Lumen Lichtstrom), je einmal E27 und GU10 (210 lm). Es sind teils ältere gelabelte Testexemplare aus meinem Fundus, teils brandneue Vorserienlampen, die noch nicht marktreif und deshalb auch ohne Label sind – ihre Herkunft bleibt geheim (wer als Gewinner dennoch einen verräterischen Aufdruck findet, behält das bitte für sich). Gesamtwert: Vermutlich über 40 Euro.

Philips 11W LED-LampeDas “Philips-Bestsellerpaket” mit zwei der neuen, offiziell nicht dimmbaren “Retrofit”-Lampen, die nach Philips-Angaben derzeit die “Verkaufsschlager” sind: Eine erst vor gut einer Woche von mir getestete 11W-”Birne” mit E27-Sockel (Foto: W. Messer), 806 Lumen (ersetzt herkömmliche 60W-Glühlampe), warm-weiß mit einer Farbtemperatur von 2700 Kelvin; und ein 4W-GU10-Spot mit einer Lichtstärke von 310 Candela, 3000 K und 36 Grad Abstrahlwinkel (der in meinem Test im Mai überraschenderweise doch etwas gedimmt werden konnte). Wert: ca. 30 Euro.

Das “Philips-Einsteigerpaket” mit zwei der von mir im Mai gekauften und untersuchten neuen Lampen: Eine 6W-E27-”Birne” mit 350 Lumen und ein 4W-GU10-Spot mit 165 Lumen (der gleiche wie im “Bestsellerpaket”). Wert: 20 Euro.

Klares-Licht-LogoAußerdem bekommen alle Fastvoice-Blogleser – unabhängig von der Auslosung hier – ab sofort vier Wochen lang (also bis 20. Juli) bei ihrer ersten Bestellung 20 Prozent Rabatt auf das gesamte LED-“Retrofit”-Lampensortiment beim “Klares Licht”-Online-Shop, wenn Sie bei Ihrer Order das Lösungswort dazu schreiben.

Allen Quiz-Teilnehmern wünsche ich viel Spaß und eine ordentliche Portion Glück bei der Auslosung!

Update 14.7.: Das Quiz ist vorbei und hier steht die Auflösung!

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