ELV sieht bei “Delock”-LED-Lampe rot (Update 22.8.)

Das Produktmanagement des Elektronikversenders “ELV” (Claim: “Kompetent in Elektronik”) ist mir schon mehrfach als sehr “kreativ” im Umgang mit technischen Details aufgefallen – Hinweise auf Fehler in Angebotsbeschreibungen werden dabei konsequent ignoriert. Heute ist mal wieder so ein “Kompetenzbeweis” als Werbepost in meinem Briefkasten gelandet:

ELV-Delock

Ich muss zugeben, dass mir vor ein paar Wochen im ELV-Sommerkatalog 2012 eine inhaltlich gleiche (und ebenfalls falsche) Beschreibung der “Retrofit”-Lampe “made in China” der Handelsmarke “Delock Lighting” noch nicht aufgefallen war. Es ist also kein einmaliger “Ausrutscher”. Aber wo steckt jetzt der Fehler?

Schauen Sie sich mal das kleine Schnittbild mit den einzelnen SMD-LEDs an. Hier führt einer der Striche zu der Beschreibung “28 rote LEDs unter Silikontropfen”, der andere verweist auf “16 weiße LEDs”. Ich mag mir nicht ausmalen, welches Licht eine Lampe abstrahlen würde, wenn sie so bestückt wäre. Vermutlich irgendwas zwischen rosa und lila, gut geeignet als LED-Pflanzenleuchte oder für’s horizontale Gewerbe, aber keinesfalls das beschriebene “angenehme warmweiß”.

Tatsächlich leuchten in der (nicht dimmbaren, aber trotzdem sehr teuren) “Delock”-Lampe aber 28 “weiße” LEDs (eigentlich blaue, aber durch die sichtbare gelbe Luminiszenzschicht modifiziert) und 16 rote. Nur mit so einer Kombination kann eine Farbtemperatur zwischen 2600 und 2900 Kelvin und ein Farbwiedergabeindex von 90 Ra erzielt werden, was einer herkömmlichen Glühlampe einigermaßen nahe kommt. So ähnlich macht das auch der österreichische Anbieter LEDON; allerdings mit weniger Einzel-LEDs. Im Detail sieht das so aus:

LEDON-Lampe mit 9 Cree-LEDs
Fünf (gelb beschichtete) blaue und vier rote Einzel-LEDs von “Cree” sorgen bei der 10-Watt-E27-LEDON-Lampe für die gewünschte Farbtemperatur von rund 2500 Kelvin. (Foto: LEDON-PR, nachbearbeitet)

Sie haben den Unterschied im Erscheinungsbild der verschiedenen LEDs erkannt? Na klar, ist ja auch sehr deutlich. Und wenn Sie sich daraufhin nochmal die ELV-Grafik anschauen, sehen Sie: Dort sind nicht nur die LED-Zahlenangaben falsch, auch die zuordnenden Striche verweisen auf die jeweils falsche LED-Sorte.

Ebenfalls ziemlich witzig: Die abgedruckte Kundenbewertung eines “w. mergel”, der von einer “gleichmäßigen Verteilung” des Lichts schreibt. Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall, weil der angegebene Abstrahlwinkel von 130 Grad (rund ein Drittel eines Vollkreises) fast schon der Richtcharakteristik mancher LED-Spots entspricht, während eine herkömmliche “Glühbirne” über 300 Grad Raumwinkel abdeckt. “ELV” – vermutlich doch die Abkürzung für “Ein Lustiger Verein”.

Update 3.4.: Es gab eine erste Reaktion der ELV-Kundenberatung. Ein Mitarbeiter schrieb mir:

Vielen Dank für Ihre Mitteilung an die technische Kundenberatung von ELV. Wir nehmen Ihr Feedback sehr ernst und nutzen Rückmeldungen unserer Kunden kontinuierlich, um uns und unsere Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren. Wir haben Ihre unten stehenden Angaben bzw. die Informationen aus Ihrem Blog an den zuständigen Produktmanager zur Prüfung weiter geleitet. Diese wird Ihre Angaben prüfen und im zweiten Schritt selbstverständlich und wie gehabt in unserem Webshop ändern. Darüber hinaus tauschen wir uns regelmässig mit unseren Lieferanten aus, so dass wir die Gelegenheit nutzen werden, Ihre Angaben mit dem Lieferanten der Delock LED Lampe zu diskutieren. Insgesamt liegen uns für das u.g. Produkt allerdings nahezu durchweg positive Kundenbewertungen (durchschnittlich 4,8 von 5,0 “Sterne”), so dass wir die Tonalität in Ihrem Blog nicht nachvollziehen können.

Meine Antwort darauf:

Schön, dass ich im Gegensatz zu vorherigen Anlässen endlich mal eine konkrete Antwort von ELV bekomme. Sie haben aber offenbar etwas missverstanden, was die “Tonalität” in meinem Beitrag angeht: Ich habe nicht das Produkt kritisiert, sondern ausschließlich dessen Beschreibung. Ich selbst bin sowohl ELV-Kunde als auch Besitzer von (insgesamt 14) Delock-LED-Lampen. Das wäre ich nicht, wenn die Produkte schlecht wären.

Update 13.4.: Nachdem ich die gleiche, falsche Abbildung der Delock-Lampe (und zum wiederholten Mal irreführende Angaben zum angebotenen Steinel-LED-Flächenstrahler “XLed Home 1″) auch im jüngst verschickten ELV-Spezialprospekt “Gefahren erkennen” entdeckt hatte, schrieb ich wieder eine Hinweis-Mail. Heute kam die Antwort von einem Mitarbeiter des “Team Kundenbetreuung”:

… vielen Dank für Ihren erneuten Hinweis. Der zuständige Produktmanager hat sich direkt im Anschluss mit unserem Lieferanten der Delock-Lampe in Verbindung gesetzt. Dieser hat Ihre Aussage bestätigt, dass es sich um 16 rote und 28 weiße LEDs handeln müsste (sehr ärgerlich, da wir uns damals sogar das Bild durch den Lieferanten haben freigeben lassen). Wir werden das Bild umgehend anpassen, damit dies in unserem Online-Shop bzw. bei künftigen Werbungen richtig ist. Alles weitere ist bei uns intern noch in Prüfung.

Update 22.8.: Im gerade ausgelieferten, aktuellen ELV-Hauptkatalog 2013 ist die Beschreibung der Lampe wieder genau so falsch wie in der April-Werbung bzw. im Sommerkatalog. Dabei war das zwischendurch mal vorbildlich korrigiert worden. Dumm gelaufen.

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Kultur und Kirschen brauchen ihren Wert

Gibt es immaterielles, “geistiges Eigentum”, dessen Gebrauch wie jedes andere materielle Eigentum laut Grundgesetz, Artikel 14, “zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll”? Stehen dem nicht das Urheberrecht und die davon abgeleiteten Nutzungsrechte entgegen? Wie und wovon sollen schöpferisch tätige Menschen leben? Darauf lässt sich im Wesentlichen die aktuell hitzige Diskussion über “Raubkopierer”, Verwertungsgesellschaften im Digital- und Internet-Zeitalter, YouTube, Spotify & Co. destillieren. Es geht um Grundsätzliches, nicht um spektakuläre Einzelfälle, die ohnehin selten als exemplarische Beispiele taugen. Möglicherweise hilft dabei eine kleine Abstraktion mit einem Ausflug in die Botanik.

Kirschen
Die Früchte eines Kirschbaums – gibt’s jedes Jahr neu. (nicht urheberrechtlich geschütztes Foto aus Wikimedia Commons, gemeinfrei)

Seit Juli 1975 gibt es in Deutschland den Begriff “Mundraub” nicht mehr im Strafrecht. Bis dahin war es die “Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch”. Man ging davon aus, dass der angerichtete Schaden für den Eigentümer gering bis vernachlässigbar sei – zum Beispiel, wenn jemand von einem Baum ein paar Kirschen pflückte und sie sofort aß. Auf Antrag ist “der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen” nach § 248a des Strafgesetzbuches auch heute noch strafbar – in der Regel gibt es aber kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.

Wer also eine Musik-CD aus dem Elektronik-Discounter klaut und sich dabei erwischen lässt, wird nicht automatisch bestraft, sondern nur, wenn’s der Ladenbesitzer anzeigt. Dann allerdings ist die Rechtslage klar: Es handelt sich um Diebstahl. Inzwischen sind aber dank Internet und Filesharing die Daten von solchen CDs, DVDs und Blu-rays meist auch “immateriell” (ohne die Datenträger) digital und weltweit verfügbar. Dadurch sind verlustfreie 1:1-Kopien möglich, ohne das Ursprungsprodukt zu beschädigen oder gar zu entwenden. Eine “Raubkopie” im Sinne des Wortes gibt es damit nicht, weil ja nur etwas kopiert, aber nicht geraubt wird.

Die Büchse der Pandora

Meistens fällt das den Urhebern der Daten nicht mal auf, so lange die Kopien nur in kleinem Maßstab und für den jeweiligen Privatgebrauch zirkulieren. Vielleicht profitieren sie sogar unwissentlich davon, kann doch eine größere Verbreitung ihrer Werke durchaus einen Werbeeffekt haben und die Verkäufe fördern. Komplett anders ist jedoch die Situation, wenn Musik, Filme, Fotos, Software, Designideen etc. im großen Stil ohne entsprechende Nutzungsrechte kopiert, gestreamt und öffentlich (gegen Entgelt oder werbefinanziert) zum Download angeboten werden. Dann wurde zwar physisch immer noch nichts entwendet, es entsteht aber normalerweise ein Schaden für den Urheber, weil diese Verwertung sein eigenes Geschäftsmodell angreift und er dennoch nicht von ihr profitiert.

Juristisch sind derzeit fast alle ungenehmigten Kopien Urheberrechtsverletzungen, unabhängig vom Umfang oder tatsächlich angerichteten Schaden. Ausnahme: “Privatkopien”, die allerdings von einer rechtmäßig erworbenen Quelldatei gezogen werden müssen und nicht veröffentlicht, weiterverbreitet oder kommerziell verwertet werden dürfen. Diese kleine Einschränkung des Urheberrechts geht vielen nicht weit genug; sie würden gerne alle Kopien für den Eigengebrauch straflos stellen -  egal, aus welchen Quellen sie stammen.

Damit würde man jedoch die Büchse der Pandora öffnen. Kommen wir nochmal zur Kirschbaum-Analogie: Wer auf seiner Streuobstwiese 100 Bäume mit jeweils 1000 Kirschen stehen hat, wird den Verlust von ein paar Dutzend Früchten kaum bemerken oder gar beklagen. Wenn aber 10.000 Spaziergänger im Lauf der Saison jeweils 10 Kirschen pflücken, sind die Bäume leer. “Unzulässiger Vergleich”, sagen Sie? Weil in diesem Fall tatsächlich was Gegenständliches (Kirschen) geklaut wird, was nachher nicht mehr am Baum hängt, während selbst bei 100.000 ungenehmigten Kopien eine Originaldatei immer noch unbeschädigt auf dem Server liegt? Nicht unbedingt.

Abstrahieren wir ein wenig und setzen den Kirschbaum mit einem Komponisten gleich. Beide erschaffen in einem bestimmten Zeitraum eigene, individuelle Werke – der eine Kirschen (keine exakt so wie die andere), der andere Musikstücke (meist ebenfalls unterscheidbar, bei Bohlen nicht so sehr). Die Menge dieser Werke ist über die jeweilige Lebensdauer nur von der “Fruchtbarkeit” vorgegeben. Selbst ein leergepflückter Kirschbaum kann im Jahr darauf wieder Tausende Früchte tragen, ein guter Komponist wird sich auf lange Sicht nicht “leerkomponieren”. Beiden könnte es also theoretisch egal sein, ob ein paar ihrer Werke unentgeltlich über den Tresen gehen. Sie verlieren ja eigentlich nichts.

If you pay peanuts you’ll get monkeys

Die Praxis sieht anders aus: Der Kirschbaum ist darauf angewiesen, regelmäßig gepflegt, mit Wasser, Licht und Mineralien versorgt zu werden und dass Bienen seine Blüten zum richtigen Zeitpunkt bestäuben. Sonst wird das nix mit den Früchten. Ohne Material- und Arbeitseinsatz verwildert der Baum oder geht ein. Der Komponist hat zwar nicht exakt die gleichen Bedürfnisse, kann aber ebenfalls nicht kostenlos am Leben und Arbeiten erhalten werden. Das bedingen die aus der Betriebswirtschaftslehre bekannten Investitionsgüter, Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe, die gerade bei Musikern und Komponisten ganz schön ins Geld gehen können.

Wenn es nun aber ein Grundrecht auf freien und kostenlosen Zugang zu Kirschen und Kulturgütern (zu denen auch jounalistische Werke zählen) gäbe, wäre der Effekt für Bäume und Profi-Künstler/-Schreiber der gleiche: Sie würden sehr schnell aussterben. Womöglich fiele das einigen Konsumenten nicht mal groß auf, denn sie beurteilen das häufig nach dem alten Spruch: “Was nichts kostet, ist auch nichts wert”. Übrig blieben deshalb allenfalls Hobbyisten und Amateure, die von ihren Werken nicht leben müssten und sie deshalb problemlos unter freie (“Creative Commons”-) Lizenzen oder gar gemeinfrei stellen könnten. Als “wertvoll” würden sie jedenfalls nicht anerkannt.

Die “Gesetze des Marktes” mit einer Regelung des Preises über Angebot und Nachfrage sind außer Kraft gesetzt, wenn der Preis bei “Null” festgelegt wird. Qualität spielt dann aber mangels “Belohnung” ebenfalls keine Rolle mehr – das Angebot verarmt. Man kennt das in abgeschwächter Form schon von alten DDR-Zeiten, wo unter anderem der Bierpreis in Gaststätten staatlich auf beeindruckend niedrigem Niveau fixiert war und das Optik- und Geschmackserlebnis des Gebräus (zumindest für mein West-Empfinden) im Gegenzug extreme Nehmerqualitäten verlangte. Aber sie mussten ja irgendwie weg, die 25 Zwangsumtausch-DDR-Märker – damals in den 1980ern.

Das Überfluss-Phänomen

Fragen Sie mal einen engagierten Filesharer, ob er sich wirklich alle tausende heruntergeladenen Filme schon mal angeschaut oder hunderttausende Musikstücke intensiv gehört hat. Wahrscheinlich weiß er es nicht mal, weil er schon lange den Überblick verloren hat über die Masse an kosten- und somit wertlosem Zeug auf der Festplatte. Häufig verkommt da das Herunterladen zum Selbstzweck; das Produkt spielt keine tragende Rolle mehr, weil es im Überfluss vorhanden und ohne nennenswerten Arbeits- und Materialeinsatz erhältlich ist.

Ich kenne das aus Konsumentensicht auch – nicht vom Herunterladen, sondern vom Kirschbaum aus Kinderzeiten. Wir hatten nämlich ein großes und sehr fruchtbares Exemplar im Garten vor dem Haus. Während der Saison gab es deshalb täglich Kirschen-haltige Gerichte in allen möglichen Variationen – nach spätestens einer Woche kamen mir die roten Dinger zu den Ohren heraus.

Meine aus der Not geborene Lösung: So eine Art Filesharing. Ich pflückte ohne Wissen der Eltern ein paar Spankörbchen voll vom Baum und versuchte, die Kirschen auf dem Gehsteig vor dem Haus zu verkaufen. Wahrscheinlich hätte ich sie auch verschenkt, wenn die Dinger nur weg und die Zweige leer gewesen wären. Blöd, dass mich jemand aus der Nachbarschaft verpetzte und sich dieses Problem jedes Jahr auf’s Neue stellte. Noch heute esse ich fast alle möglichen Sorten Obst, bloß keine Kirschen.

Jahre später lernte ich dieses Überfluss-Phänomen auch aus der Perspektive des Musikkonsumenten kennen. Als Zeitungsredakteur schrieb ich zeitweise auch Plattenkritiken für unsere “Jugendseite”. Wöchentlich gab’s einen Stapel (natürlich kostenlose) Rezensions-Langspielplatten, die durchgehört werden wollten. Was ich anfangs noch toll fand, wurde nach einiger Zeit erst zur Selbstverständlichkeit und dann zu einer lästigen Schwemme.

Einen wirklichen Wert hatten die meisten schwarzen Scheiben für mich nicht mehr; bis heute behalten habe ich nur die Singles und LPs, die ich mir schon als Jugendlicher vom Taschengeld sauer abgespart hatte (die erste war übrigens “Elected” von Alice Cooper, weiß ich auch nach vier Jahrzehnten noch genau) oder die mir von Freunden und Verwandten geschenkt worden waren (begann mit “Mexico” von den Les Humphries Singers).

Die Quadratur des Kreises

Der scheinbare Widerspruch zwischen den Positionen der “Raubkopierer” und der “Content-Mafia” (um mal die gegenseitigen Kampfbegriffe zu verwenden) ist eigentlich keiner, wenn wir die offenkundig rechtswidrigen und unsinnigen Extreme auf beiden Seiten ausklammern und uns vom Gedanken verabschieden, dass es in Sachen Urheber- und Nutzungsrechte einen Königsweg geben könnte, der allen gerecht wird. Perfekte Lösungen für komplexe Herausforderungen gibt es nicht, nirgendwo. Es geht darum, einen Kompromiss zu finden, der auf der einen Seite einen fairen (nicht unbedingt kostenlosen) Zugang zu werthaltigen Kulturgütern und auf der anderen Seite den Urhebern ein auskömmliches Einkommen und Arbeiten ermöglicht – gerne auch in Relation zu Resonanz und Erfolg ihrer Werke.

Dabei werden wir weiterhin nicht ohne Verwertungsgesellschaften und Lizenzen auskommen, denn Urheber können nur in einer idealen und sehr kleinen Welt darauf hoffen, dass sie ohne Hilfe Dritter jede Nutzung ihrer Werke überblicken und dafür sorgen können, dass sie regelkonform erfolgt und angemessen honoriert wird. Das wäre in etwa die selbe Welt, in der es kein Strafgesetzbuch braucht, weil sich jeder automatisch an die Gesetze hält – reine Utopie.

Deshalb wird’s auch nicht ohne Sanktionen für Regelverletzer gehen. Dreistellige Abmahngebühren für das private Herunterladen von einigen Songs oder das Zitieren von Zeitungsartikeln (Stichwort “Leistungsschutzrecht für Presseverleger”) sollten nicht dazu gehören, deftige Strafen für kommerzielle Urheberrechtsverletzer (wie Megaupload, kino.to, chinesische Industriedesign-Plagiatoren oder einige deutsche Verlage) dagegen schon.

Das Internet sollte dabei nicht als eigenständiges, neues Territorium oder gar “Tatort” behandelt werden. Es ist nur ein zusätzliches, sehr schnelles und weltumspannendes Netz für alles, was auch früher schon digital verbreitet und kopiert werden konnte, und stellt somit keinen “rechtsfreien Raum”, sondern einen selbstverständlichen Teil der gesetzesregulierten Welt dar – mit einem ähnlichen Anteil von Anarchie, Anonymität und Kriminalität.

Wie ein solcher Kompromiss genau aussehen könnte, weiß ich nicht. Er könnte ohnehin erst nach langen Gesprächen zwischen den vermeintlichen “Feinden”, die eigentlich keine sind, gefunden werden. Das Ziel muss ein gemeinsames sein: Kulturgüter sollen ihren Wert haben und behalten – für den Konsumenten und für den Schöpfer.

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