Satelliten-TV-„K. o.“: Real,- schlägt zum 4. Mal daneben

Ab wann erlaubt eigentlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem veräppelten Kunden, dem Verursacher irreführender Werbung seinen Prospekt straffrei um die Ohren zu hauen? Schon beim ersten Mal? Ab dem zweiten Versuch? Beim dritten? Nein? Dann vielleicht bei Nummer 4.

Denn die Warenhauskette „real,-„ wagt es jetzt schon zum vierten Mal hintereinander, mit einem TV-Gerät ohne integriertem Satellitenempfänger für den rechtzeitigen Umstieg auf digitalen Satellitenempfang zu werben – nach Fernsehern von Toshiba, Telefunken und Grundig ist in der aktuellen Werbebeilage (Woche 9, gültig vom 27. Februar bis 3. März) ein längst ausgelaufenes Modell von Samsung dran:

Real-Samsung

Wie immer, wenn bei „real,-„ der Befehl „Rüsten Sie jetzt um auf digitalen Sat-Empfang“ drauf prangt, können Sie auch mit diesem Gerät ohne zusätzlichen Receiver nur digitale Programme über die Antenne (DVB-T) oder über’s Kabel (DVB-C) empfangen (steht korrekt in der Beschreibung darunter), nicht aber Satellitensignale – weder analog noch digital (DVB-S). Mit den aktuellen Samsung-LED-TV-Geräten sind dagegen alle drei Empfangswege möglich, weil sie ausnahmslos über einen „Triple Tuner“ verfügen.

Meine bisherigen Erklärungsversuche „Fastnachtsscherz“ oder „Ahnungslosigkeit“ reichen für diesen fortgesetzten Etikettenschwindel nicht mehr aus. Ich tippe jetzt eher darauf, dass die „real,-„-Marketingleute ihre Satellitenschüssel-Kundschaft auf’s Tiefste verachten und für derart brunzdumm halten, dass sie die „Analog-TV k.o.“-Panikmache blind glaubt und vor lauter Angst sogar Fernsehgeräte kauft, mit denen sie kein Fernsehen gucken kann.

Alles, was mir zu dieser Werbe-Frechheit noch einfällt, würde mich leider wohl vor Gericht bringen.