Toom-LED-Strahlerserie: Bitte günstiger machen!

Werbeleute haben ihre ganz eigene Sprache, die sich rational orientierten Menschen nicht auf Anhieb erschließt. Die Baumarktkette “toom” etwa macht uns mit ihrem neuen Claim etwas stutzig:

Wir machen Machen günstig.

Ähm ja. Andere machen Sachen günstig, die machen eben “Machen” günstig. Wenn Sie zum Beispiel LED-Strahler unter die Decke oder an die Wand “machen” (oder auch “montieren”) wollen, dann gibt’s im aktuellen “toom”-Prospekt (gültig bis zum 3. März) was Günstiges:

Toom-Strahlerserie 2

Wie? Die kennen Sie schon? Weil genau die gleiche Strahlerserie schon Mitte Januar im Sonderangebot war? Dann wissen Sie ja, was die damals bei “toom” kostete. Sicher gab’s die ab 19,99 Euro, weil das der durchgestrichene alte Preis im neuen Prospekt ist? Nein? Die kostete ebenfalls schon ab 14,99? Und auch die anderen Preise sind gleich geblieben? Oh! Sollten die von “toom” vielleicht doch etwas günstiger machen, zumal die Konkurrenz von “Bauhaus” das schon kräftig unterbieten konnte.

toom-LED-StrahlerAn den etwas ärmlichen Leistungsdaten hat sich nämlich nichts geändert: Der Einzel-LED-Spot dient maximal als Ersatz für einen 10- oder 15-Watt-Hochvolt-Halogenspot, der Zweier-Strahler ist etwas dunkler als ein 25-Watt-Halo, die Dreier-Version liegt etwas unterhalb eines 35-Watt-Halos, die vierflammige Leuchte kann mit rund neun Watt Leistungsaufnahme die Helligkeit eines 40-Watt-GU10-Halogenspots erreichen, der Fünfer-Strahler schafft 650 Lumen oder die Helligkeit eines 50W-Halos und die Sechser-Schiene könnte mit 780 Lumen ein kleineres Zimmer dezent ausleuchten.

Wobei ich doch einen Unterschied bei der Prospekt-Präsentation im Januar und heute ausmache: Auf schwarzem Untergrund (siehe Ausschnitt rechts) sehen die mattsilbernen Strahler deutlich edler aus als auf roter Fläche. Trotzdem gibt’s dafür auf meiner LED-Bewertungsskala natürlich wie im vergangenen Monat
LED-SternLED-SternLED-Stern halbzweieinhalb Sterne.

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Satelliten-TV-”K. o.”: Real,- schlägt zum 4. Mal daneben

Ab wann erlaubt eigentlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem veräppelten Kunden, dem Verursacher irreführender Werbung seinen Prospekt straffrei um die Ohren zu hauen? Schon beim ersten Mal? Ab dem zweiten Versuch? Beim dritten? Nein? Dann vielleicht bei Nummer 4.

Denn die Warenhauskette “real,-” wagt es jetzt schon zum vierten Mal hintereinander, mit einem TV-Gerät ohne integriertem Satellitenempfänger für den rechtzeitigen Umstieg auf digitalen Satellitenempfang zu werben – nach Fernsehern von Toshiba, Telefunken und Grundig ist in der aktuellen Werbebeilage (Woche 9, gültig vom 27. Februar bis 3. März) ein längst ausgelaufenes Modell von Samsung dran:

Real-Samsung

Wie immer, wenn bei “real,-” der Befehl “Rüsten Sie jetzt um auf digitalen Sat-Empfang” drauf prangt, können Sie auch mit diesem Gerät ohne zusätzlichen Receiver nur digitale Programme über die Antenne (DVB-T) oder über’s Kabel (DVB-C) empfangen (steht korrekt in der Beschreibung darunter), nicht aber Satellitensignale – weder analog noch digital (DVB-S). Mit den aktuellen Samsung-LED-TV-Geräten sind dagegen alle drei Empfangswege möglich, weil sie ausnahmslos über einen “Triple Tuner” verfügen.

Meine bisherigen Erklärungsversuche “Fastnachtsscherz” oder “Ahnungslosigkeit” reichen für diesen fortgesetzten Etikettenschwindel nicht mehr aus. Ich tippe jetzt eher darauf, dass die “real,-”-Marketingleute ihre Satellitenschüssel-Kundschaft auf’s Tiefste verachten und für derart brunzdumm halten, dass sie die “Analog-TV k.o.”-Panikmache blind glaubt und vor lauter Angst sogar Fernsehgeräte kauft, mit denen sie kein Fernsehen gucken kann.

Alles, was mir zu dieser Werbe-Frechheit noch einfällt, würde mich leider wohl vor Gericht bringen.

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