OBI führt uns bei LED-Strahlern hinter’s Licht

Inzwischen weiß ich aus diversen E-Mails, dass zumindest einige Hersteller, Importeure und Online-Händler von LED-Beleuchtung regelmäßig dieses Blog lesen, selbst wenn ihre Produkte nicht immer gut abschneiden. Manche nutzen meine Beurteilungen laut eigener Auskunft als willkommene Anregung für zukünftige Angebote und Verbesserungen und bedanken sich sogar für Kritik.

Leider gibt es da aber noch die große „Hardcore“-Fraktion, der so was ganz weit am Allerwertesten vorbei geht. Dazu gehören zum Beispiel die Prospektbastler der „OBI“-Baumarktkette. In ihrer Werbebeilage 2400/11 (gültig bis Samstag, 7. Januar 2012) findet sich unter anderem ein bereits im März publiziertes „Sonderangebot“, bei dem die Wahrheit mal wieder keine Rolle spielte:

OBI-Steinel-Außenstrahler

Ich will hier nicht alles wiederholen, was ich schon vor neun Monaten geschrieben habe, aber „OBI“ hat entweder erneut die offiziellen „Steinel“-Angaben zum Außenstrahler „XLED home 1“ komplett missverstanden oder lügt absichtlich mit der abmahnungswürdigen Behauptung „Helligkeit entspricht 150-W-Halogenlicht“. Die Wahrheit ist: Ein 150-Watt-Halogenstrahler hat einen Lichtstrom von rund 2500 Lumen, der Steinel-Strahler aber nur knapp 780 – also rund ein Drittel. Damit stellt er in etwa das Äquivalent eines 50-Watt-Halogenstrahlers dar. Den gleichen Unsinn hat übrigens Konkurrent „toom“ auch schon mal im Mai verzapft.

Auf meiner neuen Bewertungsskala gibt es für dieses eigentlich recht preiswerte und akzeptable Angebot wegen Irreführung der Kundschaft und fehlenden Angaben zu Lichtstrom (779 Lumen) und Farbtemperatur (6700 Kelvin, „kalt-weiß“) leider nur:
LED-SternLED-Stern zwei von fünf Sternen

Nicht viel besser sieht es in der selben Werbebeilage mit den angebotenen Osram-LED-Spots aus:

OBI-Osram

Die „Doppelsternchen“ verweisen auf eine Anmerkung unten auf der Prospektseite: „Halogen-Leuchtmittel mit vergleichbarer Lichtstärke“. Das würde also bedeuten, dass zum Beispiel der linke (230-Volt-)Spot mit GU10-Fassung so hell wäre wie ein 35-Watt-Halogenstrahler. Dafür spräche auch die offizielle Osram Produktbezeichnung „PAR16 35 25° WW“. In den Daten des Osram-Online-Katalogs ist jedoch nur von einem Lichtstrom von 170 Lumen die Rede. Ein 35W-Hochvolt-Halogenspot schafft dagegen mindestens das Doppelte – über 400 Lumen.

Wir haben es hier also höchstens mit einem LED-Ersatz für einen 20W-Hochvolt-Halogenstrahler zu tun. Kunden, die den Prospektangaben glauben und auf mehr Helligkeit hoffen, dürften ziemlich enttäuscht werden. Und weil im „OBI“-Prospekt auch noch weitere wichtige Daten fehlen, liefere ich die hier nach: Farbtemperatur 3000 Kelvin, Ausstrahlungs- (oder Abstrahl-)winkel 25 Grad, nicht dimmbar.

Näher an der Wahrheit bleibt „OBI“ beim rechts abgebildeten 12-Volt-MR16-Spot mit GU5.3-Sockel. Zwar fehlen auch hier die Angaben zu Abstrahlwinkel (36 Grad), Farbtemperatur (3000 Kelvin) und Lichtstrom, aber immerhin liegen die von Osram genannten 185 Lumen nicht allzu weit von den mindestens 300 Lumen weg, die ein 20-Watt-Niedervolt-Halogenstrahler schafft. Übrigens: Die von „OBI“ angegebene Lebensdauer von nur 15.000 Stunden ist eine sehr freie Interpretation der offiziellen Osram-Angabe von 25.000 Stunden.

Insgesamt gibt es deshalb auf meiner LED-Sterne-Skala auch hier – trotz der akzeptablen Spots mit durchschnittlichem Preis/Leistungsverhältnis – wegen teils fehlender und irreführender Information nur
LED-SternLED-Stern zwei von fünf Sternen

4 Gedanken zu „OBI führt uns bei LED-Strahlern hinter’s Licht

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  3. Ihr Angaben sind nicht (mehr??) richtig. Steinel schreibt auf der Homepage:
    „Höchste Strahlkraft, niedrigster Verbrauch. Sensor-LED-Strahler XLed Home 1, ideal für Zufahrten, Innenhöfe, Gärten und Vordächer, 12 W (ersetzt ca. 150 W halogen) für perfekte Ausleuchtung bei sensationell niedrigem Energiebedarf, 140° Erfassungswinkel, Reichweite bis 14 m, Lichtpanel und Sensor voll schwenkbar, Active Thermo Control-Steuerung.“

    Obi hält sich nur an die gelogenen Angaben von Steinel welche übrigens auch auf der Verpackung stehen!

    • Da der Beitrag etwa zweieinhalb Jahre alt ist, bezieht er sich natürlich auf die damaligen Angaben. Mehr dazu steht beispielsweise dort.

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