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Archive für November 2011

Justiz ist kein Werkzeug der Rache

Insel Utøya
Schauplatz eines Massenmordes: Die norwegische Insel Utøya, im Vordergrund die auf dem Festland abgelegten Blumen, Kerzen und Kränze zum Gedenken an die Ermordeten. (Foto: Paal Sørensen@Wikimedia Commons, Lizenz CC by-sa 3.0)

Viele sind unzufrieden, teils sogar verärgert über das gestern vorgestellte psychologische Gutachten zum Massenmörder von Norwegen. Nach Auffassung der beiden Experten leidet er an einer paranoiden Schizophrenie, sowohl aktuell als auch zum Zeitpunkt seiner Taten. Deshalb sei er, wie ich bereits im Juli vermutete, als schuldunfähig einzustufen. Der Angeklagte selbst sei “gekränkt” von dieser Einschätzung, wurde kolportiert. Schließlich hält er sich selbst ja nicht für psychisch krank, sondern für eines der „einflussreichsten Individuen dieser Zeit“. Diese maßlose Selbstüberhöhung passt genau ins Bild seiner Krankheit (und erinnert mich an die Hybris eines ehemaligen deutschen Spitzenpolitikers, der nach acht Monaten Ruhe just wieder Schlagzeilen macht).

Würde das Gericht in Oslo beim im April beginnenden Prozess diesem Gutachten folgen, könnte der Attentäter nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Stattdessen müsste er auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen und alle drei Jahre neu über seinen Verbleib entschieden werden. Viele Kommentatoren in Online-News-Portalen, Foren und Netzwerken halten das für eine zu milde Sühne, manche schreiben auch von einem “Freibrief” für künftige Massenmörder. Man müsse ja nur den Gutachtern was vorspielen, sich für unzurechnungsfähig erklären lassen und käme dann ungestraft davon.

Mal davon abgesehen, dass eine (wahrscheinlich lebenslange) Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik keine wesentliche Komfortverbesserung gegenüber dem Aufenthalt in einem Gefängnis darstellt, wo er vermutlich aus Sicherheitsgründen in Einzelhaft gehalten werden und auch Mahlzeiten und Hofgang getrennt von den anderen Gefängnisinsassen absolvieren müsste: Ein Gericht ist zumindest in Norwegen und Deutschland nicht für die Befriedigung von Rachegelüsten zuständig. Und: Ja, auch Rechtsgutachter können sich irren. Deshalb können sich die Richter auf deren Beurteilung stützen, müssen es aber nicht. Sie können sich ein eigenes Bild vom Angeklagten machen und dann auf der Grundlage der Gesetze frei entscheiden.

Kein noch so hartes Urteil kann jedoch ein wirklicher Trost, eine echte Hilfe für die trauernden Angehörigen der Getöteten und die lebenslang traumatisierten und teils schwer verletzten Tatzeugen sein. Kein Todesurteil in den USA oder anderswo hat jemals ein Mordopfer wieder lebendig gemacht. Strafen dienen zumindest in unserem Rechtssystem primär der Prävention durch Abschreckung, der Läuterung und Resozialisierung des Täters, dem Schutz der Gesellschaft und der angemessenen Sühne für eine Tat. Das alttestamentarische Talionsprinzip “Auge um Auge” wird bei uns aus guten Gründen schon lange nicht mehr angewendet. Wie sollte das auch im Fall eines Massenmörders umgesetzt werden?

Wenn nun das Gericht wegen Schuldunfähigkeit die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie anordnen würde, geschähe das aus der Logik, dass bei dieser Krankheit wegen fehlender Schuldeinsicht ohnehin keine Sühne möglich ist. Da paranoide Schizophrenie zwar behandel- aber nicht wirklich heilbar ist, könnte man auch nicht mit einer “Spezialprävention” (einer positiven Veränderung des Bestraften während der Haftzeit) oder gar einer Resozialisierung rechnen, obwohl im norwegischen Strafvollzug gerade darauf besonderen Wert gelegt wird. Der Massenmörder bliebe potenziell gefährlich.

Der Schutz der Gesellschaft wäre immerhin durch das “Wegsperren” gewährleistet und der Generalprävention (Abschreckung) meiner Ansicht nach ebenfalls Genüge getan. Oder können Sie sich vorstellen, dass ein Mensch nur deshalb zum Amokläufer oder Attentäter wird, weil er die lebenslange Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt als akzeptable mögliche Konsequenz ansieht?

Im umgekehrten Fall würde das übrigens erheblich anders aussehen: Sollte der Angeklagte nämlich für schuldfähig befunden und wegen mehrfachen Mordes schuldig gesprochen werden, könnte er zu maximal 21 Jahren Haft verurteilt werden, die er teilweise sogar in einer Art “offenem Vollzug” verbringen könnte. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wäre zwar auch in Norwegen möglich, wird aber nur äußerst selten angewandt. Alternativ könnte ihn die Staatsanwaltschaft wegen “Verbrechens gegen die Menschlichkeit” anklagen. Hier würde sich die maximale Haftdauer zwar auf 30 Jahre verlängern; eine weitere Sicherungsverwahrung aber ausgeschlossen und der Massenmörder im Jahr 2042 wieder frei. Dann wäre er gerade mal 63.

Vielleicht vermag es ja diese Aussicht, den Ärger von “Hardlinern” wie Franz Josef Wagner über das psychologische Gutachten ein wenig zu dämpfen.

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Fröhliches Lumen-Raten mit ALDI und Lidl

Kerze

“Advent, Advent,
ein Lichtlein brennt -
und leuchtet es mit LED,
dann tut die Stromrechnung nicht weh”

Nein, keine Angst, ich fange jetzt nicht an, ausführliche Testberichte und Beurteilungen der unzähligen LED-Lichterketten, -Leuchtleisten, -Vorhänge, -Kerzen und -Sternchen zu schreiben, die sich jetzt in der Vorweihnachtszeit virusartig in Werbeprospekten und auf Wühltischen ausbreiten. Das sind Schmuck- und Dekorationsobjekte und keine ernsthaften Beleuchtungsversuche. Bei diesen Billig-LEDs kommt es nur darauf an, dass sie selbst einigermaßen zu sehen sind und nicht, ob sie drum herum irgend was erhellen können. Deshalb wäre es auch ziemlich sinnlos, die Lichtstrom-Werte (gemessen in Lumen) zu erkunden. Allenfalls die Farbtemperatur wäre noch interessant; schließlich soll’s ja in der guten Stube nicht nach Fabrikhalle aussehen.

Casalux-TischleuchtenDeutlich kritischer bin ich allerdings auch im Advent mit LED-Angeboten von Baumärkten und Discountern, die ausdrücklich als “Leuchten” beschrieben werden. So gibt es bei ALDI Süd ab diesen Montag (28. November) zwei Casalux-”Design”-Tischleuchten mit Steckernetzteil und fest eingebauten (deshalb nicht auswechselbaren) Niedervolt-LEDs, die jeweils knapp 30 Euro kosten und rund 5 Watt verbrauchen sollen (siehe Prospektausschnitt links, zum Vergrößern anklicken). Weitere sinnvolle technische Angaben finden Sie leider weder im Prospekt noch im Online-Angebot - nicht die Farbtemperatur in Kelvin, nicht die Lumen-Werte und auch nicht die Abstrahlwinkel in Grad (wie breit der Lichtkegel ist). Sie müssen also entweder raten, wie hell die Dinger sind, oder Sie begeben sich mit mir auf eine kleine Recherche.

Bei der rechten Leuchte (mit Glasfuß) ist das einfach, weil sie im Wesentlichen einem ALDI-Angebot aus dem September entspricht. Das hatte ich damals selbst gekauft und unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Ein LED-Chip in SMD-Technik, rund 3000 Kelvin Farbtemperatur mit Übertonung des grün-gelben Anteils, ca. 240 Lumen Lichtstrom (entspricht etwa einer herkömmlichen 20-Watt-Glühlampe), schätzungsweise 120 Grad Abstrahlwinkel und von mir gemessene 6 Watt Leistungsaufnahme.

Die Leuchte links hat laut ALDI 48 Einzel-LEDs à 0,1 Watt und erinnert an ähnliche Produkte mit der gleichen Anzahl, die teils mit jeweils 0,06 Watt und einem Lichtstrom von 192 Lumen angegeben sind und eher “kalt-weißes” Arbeits- oder Bürolicht liefern. Immerhin gibt uns das einen rechnerischen Anhaltspunkt, zumal auch die ALDI-Prospektabbildung eine Farbtemperatur von rund 5000 Kelvin nahelegt (eine traditionelle Glühlampe hat etwa 2500 bis 2700 K).

Im günstigsten Fall dürfen Sie von der Casalux-Leuchte rund 300 Lumen erwarten, was etwa der Helligkeit eines 25-Watt-Halogenspots entspricht. Bei einer Lampenhöhe von 50 cm, einem geschätzten Abstrahlwinkel von 120 Grad und der angenommenen Farbtemperatur können Sie zumindest unter dem Stab eine ordentliche Ausleuchtung erwarten. Außerhalb des direkten Lichtkegels wird es recht duster bleiben; für Aktenstudium oder Schreibarbeiten genügt das jedoch. Vor allem als Schreibtischlampe wäre diese Leuchte eher zu empfehlen als die rechte mit der Einzel-LED - die Lichtquelle ist großflächiger und “farbtreuer”.

LED-Tischleuchten gibt’s aber auch woanders, zum Beispiel ab Donnerstag (1. Dezember) als Sonderangebot bei Lidl:

Livarno-Tischleuchten

Hier gehen wir allerdings auf Bonsai-Niveau ‘runter, sowohl beim Preis, als auch bei der Leuchtenhöhe und -Helligkeit. Keine Überraschung, dass Lidl mal wieder im Prospekt und im Online-Angebot alle wichtige Daten verschweigt; das macht der Discounter mit seinen Livarno-Lux-Produkten häufig so. Stattdessen wird uns nichts sagender Werbesprech wie “9 sehr helle weiße, energiesparende, langlebige LEDs” um die Ohren gehauen und ein Photoshop-Künstler darf hübsche, aber völlig unrealistische Lichtkegel in die Abbildungen zaubern.

Wir erfahren nicht, wie viel Watt die Dinger verbrauchen, wie hell sie tatsächlich sind (ich sage nur: Lumen! Lumen! Lumen!) oder ob man die LEDs auswechseln kann. Ich befürchte: Das kann man nicht. Offenbar handelt es sich um neun fest eingebaute 12-Volt-Mini-LEDs, die insgesamt rund 1,2 Watt verbrauchen, eine Farbtemperatur von über 5000 Kelvin, einen recht engen Abstrahlwinkel zwischen 20 und 40 Grad und vermutlich nur einen Lichtstrom um die 70 Lumen haben (etwa das Äquivalent einer 10-Watt-Glühlampe). Nennen Sie’s einfach “kleine Taschenlampe mit Stromanschluss”, die’s übrigens anderswo auch noch billiger gibt.

Auf meiner imaginären Bewertungsskala von null bis fünf Sternen für LED-Angebote und deren Beschreibung kriegt Lidl/Livarno diesmal keinen (schade, die haben neulich schon dreieinhalb geschafft) und ALDI/Casalux einen Stern. So wird das nix mit der stimmungsvollen Adventsdekoration, da sollten schnell noch ein paar mehr Sterne her.

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