Voll auf die Birne (2)

Es ist schier unfassbar, wie vielen der so genannten „Qualitätsmedien“ kein Licht aufgegangen ist: Vor ein paar Tagen hatte ich schon ein paar unrühmliche Beispiele für falsche Berichterstattung über die morgen in Kraft tretende nächste Stufe der EU-Verordnung zum Einsatz energieeffizienter Beleuchtung genannt. Es wollen aber offenbar – wie von mir bereits vor knapp drei Wochen prophezeit – immer mehr „helle Köpfe“ in meine „Hall of Shame“.

Die Fakten noch Mal kurz zusammengefasst: Es gibt ab 1. September 2011 kein Verkaufsverbot für 60-Watt-Glühlampen in der EU. Verboten sind allein Herstellung und Vertrieb von klaren Leuchtmitteln ab 60 Watt, die nicht mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. Lagerware, die diese Anforderung nicht erfüllt, darf jedoch unbegrenzt weiter angeboten werden. Sie müssen also morgen keine Energiesparlampen kaufen, wenn Sie nicht wollen. Das korrekt ‚rüberzubringen, schaffen aber noch nicht Mal die Flaggschiffe der Branche:

Spiegelonline
Spiegel-Online

Münchener Abendzeitung
Abendzeitung München

ZDF-Online
ZDF Online

Schweizer Fernsehen
Schweizer Fernsehen

Den Vogel schoss heute aber die „Augsburger Allgemeine“ in ihrem Online-Angebot ab: Sie erfand nicht nur ein Verkaufsverbot, sondern nahm gleich noch die nächste Stufe der EU-Verordnung vorweg:

Augsburger Allgemeine

An dieser Meldung stimmt fast nichts. Die EU-Verordnung ist nicht aus dem Jahr 2008, sondern trat erst 2009 in Kraft. Und die 40-Watt-„Glühbirnen“ (schon mal was von „Durchkopplung“ gehört, liebe Augsburger?) wird es zwar tatsächlich ab dem 1. September „erwischen“, aber – wie auch alle anderen herkömmlichen Glühlampen – erst 2012.

7 Gedanken zu „Voll auf die Birne (2)

  1. Bei dem Artikel der Abendzeitung München könnte man auch noch die Verwendung des Deppenbindestrichs erwähnen. Das mache ich aber nicht!

  2. @Stefan Pauli: Gott sei Dank! Den benutze ich nämlich auch ab und zu noch aus alter Gewohnheit (bei Radio-Moderationsvorlagen schreibt man nämlich ungeachtet der Rechtschreibregeln lesefreundlicher).

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  4. Wieso Deppenbindestrich? Damit trennt man das Glühbirnen-Verbot eindeutig vom Glüh-Birnenverbot. Ein simples Glühbirnenverbot hätte da alle im Dunklen tappen lassen.

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