Besprechung verboten

Freudsche Versprecher gibt’s ab und zu auch mal in schriftlicher Form; ein besonders hübscher steht im neuen Spiegel (43/2009) auf Seite 110. In der kurzen Meldung über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt zum Roman Ende einer Nacht von Olaf Kraemer, der sich an das Leben von Romy Schneider anlehnt und der nun wieder (fast) ohne Streichungen erscheinen darf, findet sich dieser Satz:

Blumenbar-Verleger Wolfgang Farkas misst dem Urteil, gegen das keine Rezension zugelassen wurde, deshalb grundsätzliche Bedeutung bei:…

Fällt Ihnen was auf? Da hat wohl ein Literaturkritiker des Spiegel seine Sprachwelt in die der Justiz übertragen. Gemeint war natürlich Revision, was aber offensichtlich nicht mal den strengen Dokumentaristen des Magazins aufgefallen ist, die alle Texte auch nach kleinsten Fehlern durchflöhen. Aber die haben wohl in diesem Fall – wie das OLG – für die Kunstfreiheit entschieden.

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